18.10.2023
Die SPD Brandenburg setzt sich im Sinne einer ganzheitlichen Energiewende dafür ein, dass alle Bürger*innen – unabhängig von ihrem Geldbeutel und sowohl Mieter*innen als auch Eigentümer*innen – die Möglichkeit bekommen, mit einer steckbaren Photovoltaikanlage einen Beitrag zu ihrer eigenen zukunftssicheren Energieversorgung und zur gesellschaftsweiten Energiewende zu leisten.
Um dies sicherzustellen, werden der Landesvorstand der SPD Brandenburg und die SPD-Landtagsfraktion aufgefordert, sich innerhalb der SPD-geführten Landesregierung und insbesondere des Landesministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie sowie des Landesministeriums für Infrastruktur und Landesplanung bzw. innerhalb des Landtages dafür einzusetzen, die Rahmenbedingungen für einen bürokratiearmen, niedrigschwelligen und sozial gerechten Zugang zu sogenannten Balkonkraftwerken zu schaffen.
Hierfür soll ein Förderprogramm für die Anschaffung und Installation von steckbaren PV-Anlagen, wie es bereits in anderen Bundesländern besteht, aufgelegt werden. Im Sinne des sozial gerechten Zugangs soll geprüft werden, inwiefern eine Bewilligung der Fördermittel vor Ankauf vorgesehen werden kann, die sicherstellen würde, dass sich auch diejenigen, denen die finanziellen Mittel fehlen, mit den (gesamten) Kosten der Anlage in Vorleistung zu treten, an der Energiewende beteiligen können. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwiefern zusätzlich hürdenarme Förderkredite für Balkonkraftwerke eingerichtet werden können.
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18.10.2023
Der Landesparteitag fordert, innerhalb der SPD-geführten Landesregierung darauf hinzuwirken, dass das Landesministerium für Infrastruktur und Landesplanung eine Verordnung erlässt, mit deren Hilfe die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in milieugeschützten Quartieren unterbunden werden kann.
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18.10.2023
Der Landesparteitag fordert, sich innerhalb der SPD-geführten Landesregierung für ein Sozialtarif des Deutschlandtickets im Rahmen des VBB einzusetzen, der bei höchstens 29€ liegen darf. Bezugsberechtigt sollen Empfänger*innen von Tarifleistungen, Schüler*innen, Auszubildende und Studierende sein.
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18.10.2023
Der Landesparteitag fordert darauf zu dringen, dass das Land seine Zuschüsse zu den Investitionskosten der Pflegeheime erhöht und damit im Gegenzug eine Senkung der Eigenbeteiligung der Gepflegten möglich wird. Die Zuschüsse müssen mit jeder Haushaltsaufstellung evaluiert und gegebenenfalls an Inflation und andere Umstandsveränderungen angepasst werden.
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18.10.2023
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Landesparteitag empfiehlt die Fortschreibung und Verstetigung des landesweiten Förderprogrammes Pflege vor Ort voranzutreiben und umzusetzen. Die dafür notwendigen rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen sind zu schaffen, um die zukünftig immer größer werdenden Herausforderungen im Bereich der Pflege bewältigen zu können.
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18.10.2023
Der Landesparteitag der SPD-Brandenburg beschließt, sich für die Ergänzung folgenden Absatzes unter § 1 Abs. 1 Finanzordnung der SPD einzusetzen:
- 1 Abs. 2 NEU (SPD Finanzordnung): „Im Falle von finanziell schwachen Familienverhältnissen kann der Mitgliedsbeitrag auf einen für das Mitglied verkraftbaren Beitrag reduziert werden. Über diese Regelung entscheidet der Vorstand der entsprechenden Gliederung aufgrund eines formlosen Antrags.“
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18.10.2023
Der Brandenburger Landtag wird aufgefordert, in der nächsten Legislaturperiode erstmals ein einheitliches und für die Bürger*innen transparentes Justizgesetz für das Land Brandenburg zu schaffen und soweit erforderlich die Regelungen darin zu modernisieren. Eine SPD geführte Landesregierung wird dazu einen Gesetzesentwurf erarbeiten und in den Landtag einbringen.
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18.10.2023
Der Landesparteitag möge beschließen:
Sämtliche Mitglieder, die in die Gemeindevertretung, die Stadtverordnetenversammlung oder den Kreistag gewählt worden sind, einer Fraktion der SPD angehören und dessen Gebietskörperschaft ein Krankenhaus unterhält, sind angehalten, in den zuständigen Organen darauf hinzuwirken, dass
- die Kosten, die durch Maßnahmen wie Headhunting zustande kommen, auf null zu reduzieren und
- dafür Stipendien für angehende Ärzt*innen (Krankenhausstipendium) zu schaffen.
- Sollten dennoch Kosten für Headhunting entstehen, sollen in gleicher Höhe Stipendien vergeben werden.
Das Krankenhausstipendium soll eine monatliche Zahlung von 1000 Euro pro Stipendiatin oder Stipendiat (Begünstigte) umfassen. Die Begünstigten sind dafür nach Abschluss ihres Studiums dazu zu verpflichten, an dem das Stipendium auszahlenden Krankenhaus für fünf Jahre tätig zu werden. Die Auswahl über die zu fördernden Personen trifft ein gesondert einzurichtender Auswahlausschuss.
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18.10.2023
Der Landesparteitag der SPD Brandenburg möge beschließen:
Die SPD Brandenburg setzt sich in Landtag und Landesregierung dafür ein, dass auf Ebene der Landesoberbehörden für die Einführung neuer Fachsoftware für die Unteren Landesbehörden spätestens ab 2024 eine zentrale Datenschutzzertifizierung, auf jeden Fall barrierefrei, erfolgt.
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18.10.2023
Der Landesparteitag der SPD Brandenburg möge beschließen:
Die SPD setzt sich in der brandenburgischen Landesregierung und im Landtag Brandenburg für die Verabschiedung eines Gesetzes zur Absicherung der Arbeitsfähigkeit und Finanzierung der Fluglärmkommission für den BER ein.
Das Gesetz soll im Wesentlichen Nachfolgendes regeln:
Mitgliedschaft: Der Fluglärmkommission (FLK) gehören Vertreter*innen von Kommunen, Luftverkehrswirtschaft, Bürgerinitiativen und Behörden an. Als maßgebliches Kriterium für die Aufnahme einer Kommune bestimmt das Gesetz deren objektiv messbare Lärmbetroffenheit.
Finanzierung: Das Land finanziert Sach- und Personalkosten auskömmlich mit einem jährlichen Fixbetrag. Das Geld fließt an einen Trägerverein oder einen kommunalen Träger der FLK. Finanziert wird auch die Mitarbeit der FLK in der Arbeitsgemeinschaft der Fluglärmkommissionen und die turnusmäßige gelegentliche Ausrichtung der ADF-Tagung.
Geschäftsführung: Die Geschäftsführer*in wird von der / dem Vorsitzenden der FLK im Einvernehmen mit der Genehmigungsbehörde berufen und vom Träger eingestellt. Die Geschäftsführung ist ausschließlich an die Entscheidungen der FLK und den Weisungen des bzw. der Vorsitzenden gebunden.
Transparenz: Die Praxis, nach jeder Sitzung Beratungsunterlagen und Ergebnisse auf der Internetseite der FLK zu veröffentlichen, wird festgeschrieben.
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