Antragsberechtigt sind gemäß § 11 Abs. 2 Satzung der SPD Brandenburg:
- die Mitgliederversammlung des Ortsvereins,
- der Ortsvereinsvorstand,
- der Unterbezirksparteitag,
- der Unterbezirksausschuss,
- der Unterbezirksvorstand,
- die Landesvorstände der Arbeitsgemeinschaften,
- der Landesvorstand und der Landesausschuss und
- die vom Landesvorstand anerkannten Landesarbeitskreise und Foren.
Bitte reicht alle Anträge bzw. Personalvorschläge in einem gängigen Textverarbeitungsformat als Anhang per E-Mail an parteitag.bb@spd.de ein.
Dabei sollte jeder Antrag bzw. Personalvorschlag in einem eigenen Dokument gespeichert werden. Der Antrag bzw. Personalvorschlag muss den/die Antragstellenden nennen und eine Überschrift oder zumindest ein Stichwort enthalten.
Anträge nach Antragsschluss:
Nach Antragsschluss können nur noch Änderungs- bzw. Initiativanträge gestellt werden.
Änderungsanträge enthalten Zusätze oder Änderungen zu innerhalb der Antragsfrist eingereichten Anträgen.
Änderungsanträge sind nur zulässig, wenn sie von stimmberechtigten Parteitagsdelegierten mündlich begründet werden und sich auf den Text behandelter Anträge beziehen.
Änderungsanträge müssen deutlich machen, was genau geändert werden soll (Streichung, Ergänzung, Ersetzen von Worten, Zeilen, Absätzen). Bitte gebt an, worauf sich Euer Änderungsantrag bezieht (Kapitelüberschriften, Absätzen, Sätzen oder Zeilennummern/Seiten).
Initiativanträge behandeln Themen und Sachverhalte, die sich erst nach Ablauf der Antragsfrist eingestellt haben.
Über ihre Zulassung entscheidet der Landesparteitag auf Empfehlung der Antragskommission. Initiativanträge müssen von 15 stimmberechtigten Delegierten aus vier Unterbezirken, durch ihre Unterschrift, unterstützt werden. Sie müssen dem Präsidium schriftlich vorliegen.
Alle weiteren Regelungen für Änderungs- bzw. Initiativanträge sind der jeweiligen Geschäftsordnung zu entnehmen.