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59/I/2022 Energiewandel vor Ort muss Wertschöpfung vor Ort bedeuten

19.09.2022

Mit dem „Osterpaket“ der Bundesregierung soll die Energiewende bundesweit für den Klimaschutz und die Sicherheit beschleunigt werden. Dies soll mit der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des WindSeeGesetzes und dem Energiewirtschaftsgesetz gelingen.

Die Landesregierung und die Brandenburg-SPD setzen sich, auch gegenüber der Bundesregierung, dafür ein,

  1. dass Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Konversionsflächen prioritär umgesetzt und gefördert werden.
  2.  dass Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Agrarflächen bestmöglich in das Landschaftsbild integriert werden und einen signifikanten naturschutzfachlichen Mehrwert bewirken.
  3. dass das EEG oder die durch Rahmengesetzgebung ermöglichten Landesgesetze die Abführung einer Mindestvergütung in den Standortkommunen verpflichtend für die Photovoltaik-Investoren werden.
  4. dass Bürgerinnen und Bürger einen Teil des vor Ort regenerativ erzeugten Stroms zu Vorzugskonditionen beziehen können. Die Regelung soll bei Neu- und Bestandsanlagen zur Anwendung kommen.
  5. die Förderung für Energiespeicheranlagen in privaten Haushalten „1000- Speicher- Programm“ umgehend fortzusetzen.  Somit sollen Privatpersonen animiert werden, selbst Teil der Energiewende zu sein.
  6. die Netznutzungsentgelte in Brandenburg zu senken. Beispielsweise durch die Einbeziehung der Anzahl der Anlagen mit denen Strom aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird.
  7. auch in Brandenburg benachteiligte Gebiete auszuweisen, damit eine Förderung für solche Anlagen nach § 37 EEG möglich wird.

3/I/2022 Doppelspitze auch im Landesverband Brandenburg - Satzungsänderung

19.09.2022

Der Landesparteitag der SPD-Brandenburg möge beschließen:

Die Satzung der SPD Brandenburg wird geändert. §§ 14 und 15 der Satzung werden neu gefasst:

§ 14 Landesvorstand

(1) Die Leitung des Landesverbandes obliegt dem Landesvorstand. Der Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Landespolitik. Der Landesvorstand besteht aus einer weiblichen und einem männlichen Landesvorsitzenden, zwei stellvertretenden Landesvorsitzenden, der/dem Generalsekretär/in, der/dem Kassierer/in, 11 Beisitzer/innen, wovon eine/r für die Bildung von Arbeitsgemeinschaften und eine/r für innerpolitische Bildungsarbeit zuständig ist. …

§ 15

(3) Die Wahl des Landesvorstandes erfolgt in getrennten Wahlgängen. Hintereinander werden gewählt:

– die zwei Landesvorsitzenden in gesonderten Wahlgängen, wobei die Wahlgänge jeweils für die zu wählende Frau und den zu wählenden Mann getrennt durchgeführt werden, …