Mit dem „Osterpaket“ der Bundesregierung soll die Energiewende bundesweit für den Klimaschutz und die Sicherheit beschleunigt werden. Dies soll mit der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des WindSeeGesetzes und dem Energiewirtschaftsgesetz gelingen.
Die Landesregierung und die Brandenburg-SPD setzen sich, auch gegenüber der Bundesregierung, dafür ein,
- dass Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Konversionsflächen prioritär umgesetzt und gefördert werden.
- dass Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Agrarflächen bestmöglich in das Landschaftsbild integriert werden und einen signifikanten naturschutzfachlichen Mehrwert bewirken.
- dass das EEG oder die durch Rahmengesetzgebung ermöglichten Landesgesetze die Abführung einer Mindestvergütung in den Standortkommunen verpflichtend für die Photovoltaik-Investoren werden.
- dass Bürgerinnen und Bürger einen Teil des vor Ort regenerativ erzeugten Stroms zu Vorzugskonditionen beziehen können. Die Regelung soll bei Neu- und Bestandsanlagen zur Anwendung kommen.
- die Förderung für Energiespeicheranlagen in privaten Haushalten „1000- Speicher- Programm“ umgehend fortzusetzen. Somit sollen Privatpersonen animiert werden, selbst Teil der Energiewende zu sein.
- die Netznutzungsentgelte in Brandenburg zu senken. Beispielsweise durch die Einbeziehung der Anzahl der Anlagen mit denen Strom aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird.
- auch in Brandenburg benachteiligte Gebiete auszuweisen, damit eine Förderung für solche Anlagen nach § 37 EEG möglich wird.