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39/I/2017 Mitbestimmungsrechte von Kindern- und Jugendlichen in die Kommunalverfassung

18.10.2017

Der Landesparteitag fordert die SPD-Landtagsfraktion auf, im Rahmen einer Gesetzesinitiative die flächendeckende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gesetzlich zu verankern und mittels einer Landesstrategie dafür zu sorgen, dass diese Gesetzesänderungen auch umgesetzt werden.

  1. Hierzu wird im § 19 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) der folgende Absatz eingefügt:
    Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu muss die Gemeinde über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner nach den §§ 13 bis 16 hinaus geeignete Verfahren entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde eine Jugendvertretung einrichten. Hierzu können weitere Formate, über die im § 19 Abs. 1 genannten Möglichkeiten hinaus, entwickelt werden. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.
  2. Außerdem wird im § 17a des Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) der folgende Absatz eingefügt:
    Kinder und Jugendliche sollen an Planungen in den Gemeinden in angemessener Weise beteiligt werden, soweit ihre Interessen hiervon berührt werden. Es soll eine dauerhafte Beteiligungsmöglichkeit eingerichtet werden.
  3. Zur Umsetzung der oben genannten Änderungen soll zudem eine Landesstrategie zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Landtag beschlossen werden, die u. a. sicherstellt, dass die Kommunen mit ausreichend Ressourcen und dem nötigen Know How ausgestattet sind, die sie zur Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung benötigen. Darüber hinaus sind in der genannten Landesstrategie wirksame Maßnahmen zur Stärkung von Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in den Bereichen festzulegen, in denen sie sich bewegen.
    Dazu gehören insbesondere die  Schulen, aber auch Jugendeinrichtungen, Kindergärten oder Spielplätze. Insbesondere Schülerinnen und Schüler müssen im Rahmen der Gremienarbeit an den Schulen einen stärkeren Einfluss auf ihre Schule erhalten können. Außerdem sind Maßnahmen effektiver außerschulischer politischer Bildung zu vereinbaren.
    Diese Strategie soll gemäß Kommunalverfassung mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK), dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg (MBJS), Schüler-, Lehrer-, Eltern- und Jugendverbänden und nicht zuletzt den Jugendlichen selbst gemeinsam ausgearbeitet und nach gesetzten Fristen evaluiert werden.
    Bereits bestehende effektive Strukturen sollen dafür genutzt werden.

14/I/2017 Lernen in der modernen Schule – Freies WLAN für alle Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer

18.10.2017

Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, ein Landesprogramm aufzulegen, welches die flächendeckende Ausstattung von Schulen mit moderner Technik und bester digitaler Infrastruktur durch die Schulträger fördert und dabei neu geschaffene Bundesmittel des „Digitalpakt#D“ effektiv in die Finanzierung einbezieht. Die Landesregierung wird im Rahmen dessen aufgefordert, die Ausstattung aller Brandenburger Schulen mit WLAN-Hotspots durch die Schulträger zu ermöglichen, welche für alle Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer der Schule und durch Gastzugänge auch Externen zugänglich sind. Dies sollte im Idealfall über einen personalisierten Passwortzugang für die einzelnen Nutzerinnen und Nutzern realisiert werden, welcher durch die Schulleitung koordiniert wird.

13/I/2017 Gute Bildung dank bester Lehrerinnen und Lehrer

18.10.2017

Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, alles Notwendige umzusetzen, um die Ausbildung und Einstellung von regulärem Lehrpersonal stärker zu fördern und die Attraktivität des Lehrerinnen- bzw. Lehrerberufes zu steigern. Dafür sind stärkere Investitionen in unser Bildungssystem dringend notwendig.

Darüber hinaus wird die SPD-Landtagsfraktion aufgefordert, im Rahmen des im vierten Quartal von der Landesregierung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landtages vorzulegenden Konzeptes zum Thema Seiteneinsteigerinnen bzw. Seiteneinsteiger, die Voraussetzungen für die Einstellung von Seiteneinsteigerinnen bzw. Seiteneinsteiger neu zu ordnen. Dazu gehört, dass Seiteneinsteigerinnen bzw. Seiteneinsteiger verpflichtet werden müssen, vor ihrem Start in den aktiven Lehrdienst eine Fortbildung zu belegen. Diese soll integriert sein in eine halbjährige Ausbildungsphase, die wie ein Referendariat ausgestaltet ist und mit einer Prüfung zur pädagogischen und fachlichen Eignung abgeschlossen wird. Bisherige pädagogische Fortbildungsangebote müssen deutlich ausgebaut und verbessert werden. Um dies auch für Lehrpersonal in der brandenburgischen Peripherie sicherzustellen, kann verstärkt auf E-Learning-Angebote gesetzt werden. Pädagogische Vorerfahrungen können anerkannt werden.

Es muss trotzdem langfristiges Ziel bleiben, nicht nur den Unterrichtsausfall auszugleichen, sondern Bildung möglichst gut zu gestalten, indem die Klassengrößen gesenkt und teilweise Zweitlehrerinnen bzw. Zweitlehrer für eine Klasse eingestellt werden.

12/I/2017 Freiwilligenjahr für alle ermöglichen

18.10.2017

Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, die entsprechenden Anstrengungen zu unternehmen, um ein Jugendfreiwilligenjahr für alle Schulabsolventinnen und Schulabsolventen, die dieses anstreben, zu ermöglichen. Das Angebot soll auch in einer späteren Lebensphase gelten, jedoch maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Unter einem Freiwilligenjahr verstehen wir das bisherige Freiwillige Soziale Jahr, Freiwillige Ökologische Jahr sowie den Internationalen Jugendfreiwilligendienst. Um Ausbeutung der Arbeitskräfte zu verhindern, soll ein Freiwilligenjahr auf maximal 18 Monate begrenzt sein.

Wir fordern die stärkere Bewerbung der Angebote an Schulen. Die Schülerinnen und Schüler sollen die entsprechenden Angebote als echte Alternative zu einem direkten Start in Studium oder Ausbildung wahrnehmen können, insbesondere im ländlichen Raum.

Die absolvierte Zeit soll bei der Anzahl der Wartesemester in doppeltem Umfang angerechnet werden. Weiterhin soll bei Notengleichheit die Person mit absolviertem Freiwilligenjahr bevorzugt werden. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) soll sich dafür bei den Hochschulen stark machen.

Der Anspruch auf einen Freiwilligendienst kann nur gewährleistet werden, wenn den Trägern ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Insbesondere für die pädagogische Betreuung müssen Personalstellen mindestens im Verhältnis 1:40, besser jedoch 1:30 gewährleistet werden. Für die Verwaltungskräfte ist ein Schlüssel von mindestens 1:60 anzusetzen. Die Verteilung der Personalstellen darf dabei nicht unmittelbar von der jeweiligen Anzahl der Freiwilligen pro Jahrgang abhängen, sondern sollte mit einem Durchschnittswert über 5 Jahre errechnet werden.

05/I/2017 Faire Vergütung für Auszubildende

18.10.2017

Die SPD Brandenburg setzt  sich für ein Mindestausbildungsgehalt in ganz Deutschland ein. Dieses sollte sich mindestens am BAföG-Höchstsatz orientieren. Wir fordern unsere Vertreterinnen und Vertreter in der Landes- und Bundespolitik auf, zu diesem Thema eigene Lösungsansätze  zu erarbeiten.

24/I/2017 Einführung eines kostenlosen Europa-Interrailtickets

18.10.2017

Die SPD Brandenburg spricht sich für die Einführung eines kostenlosen Europa-Interrailtickets aus, welches es allen Europäischen Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren einmalig und unbürokratisch ermöglicht, für drei Monate unbegrenzt und kostenfrei  in die 28 EU-Länder zu reisen.

Die Brandenburger SPD-Europaabgeordnete wird gebeten, sich für die Einführung eines solchen Tickets, trotz Gegenwind der EU-Kommission, stark zu machen.

04/I/2017 Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung für alle Nachwuchskräfte

18.10.2017

Die SPD Brandenburg fordert die SPD-geführte Landesregierung auf, das Landespersonalvertretungsgesetz (PersVG) dahingehend zu ändern, dass alle Nachwuchskräfte für die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) kandidieren und diese wählen dürfen. Zudem sollte das Gremium als Interessenvertretung der Nachwuchskräfte auch alle Auszubildenden vertreten dürfen.

44/I/2017 Digitalisierung selbst gestalten statt von Veränderungen überrollt zu werden

18.10.2017

Die Digitalisierung verändert Strukturen und Arbeitsinhalte von Wirtschaft wie Verwaltung. Wer in einer digitalisierten Welt bestehen will, muss sich diesem Wandel selbstbewusst, gestaltungswillig und mit dem Mut zur eigenen Veränderung stellen. Als kontinuierliche Transformation ohne klaren Anfang oder klares Ende macht die Digitalisierung eine ebenso kontinuierliche und vielfältige Innovationsbereitschaft in Politik wie Verwaltung notwendig.

Eines der größten Probleme auf dem Weg zu einer digitalisierten Verwaltung in Deutschland ist der Flickenteppich an Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesverwaltungen, denen eine koordinierende Instanz zur Durchsetzung gemeinsamer Standards und kompatibler Anwendungen weitgehend fehlt. Das Land Brandenburg muss hier seine Anstrengungen hin zu einer flächendeckenden digitalisierten Verwaltung mit hoher Qualität und Bürgerinnen- und Bürgerfreundlichkeit intensivieren. Dazu gehört es, eine bessere Zusammenarbeit von Land, Kreisen und Gemeinden unter anderem mittels entsprechender Anreize, einem E-Government-Gesetzes und der Schaffung notwendiger Koordinationsstrukturen herbeizuführen. Ein wichtiger Schritt ist es dabei, einheitliche Standardprogramme für Schlüsselanwendungen durch das Land zu entwickeln und allen Verwaltungsebenen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere kleinere und finanzschwächere Kommunen müssen durch Beratungs- und Fortbildungsangebote auf dem Weg zur digitalisierten Gemeinde unterstützt werden. Die Landesregierung sollte außerdem mit gutem Beispiel vorangehen und ihr eigenes IT- und Digitalisierungsmanagement evaluieren und bei Bedarf weiterentwickeln, um den hochkomplexen und sich verändernden Herausforderungen gerecht zu werden. Zusätzlich muss sie sich auf Bundesebene – etwa im Rahmen des gemeinsamen IT-Planungsrates – für eine bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern zur Nutzung von Synergiepotenzialen und einer Harmonisierung der verwendeten Anwendungen einsetzen.

Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen brauchen oft Unterstützung bei dem Weg in die digitalisierte Arbeitswelt. Hier kann das Land durch die Schaffung entsprechender Beratungsangebote und Austauschforen helfen. Auch das Know-How von führenden wissenschaftlichen Einrichtungen wie dem HPI in Potsdam oder der TH Wildau kann so noch besser für die Förderung der regionalen Wirtschaft nutzbar gemacht werden.

Um an der Digitalisierung überhaupt teilhaben zu können, ist  die Nutzung des Internets notwendig. Die Landesregierung sollte daher den Zugang zu Breitbandinternet als Bestandteil der elementaren Grundversorgung begreifen und schnellstmöglich einen Plan zur Sicherstellung einer lückenlosen Versorgung von Menschen wie Betrieben in allen Regionen des Landes bis Ende 2020 vorlegen.

30/I/2017 Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes: Starke Kommunen – Starke Kreise

17.10.2017

Die SPD Brandenburg befürwortet eine Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) dergestalt, dass die Regelungen zur Unvereinbarkeit (Inkompatibilität) (gemäß § 12 BbgKWahlG) dahingehend geändert werden, dass hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren Mitglieder des Kreistages werden können. Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf zeitnah vorzulegen und in der Koalition abzustimmen.

58/I/2017 Kommunale Investitionen stärken – KIP verlängern und aufstocken

17.10.2017

Die SPD Brandenburg begrüßt das von der SPD-geführten Landesregierung aufgelegte Kommunale Infrastrukturprogramm des Landes Brandenburg (KIP). Mit den bereitgestellten 130 Millionen Euro in den Bereichen Bildungs-, Verkehrs-, Feuerwehr- sowie Freizeit- und Sportinfrastruktur konnten und können viele wichtige kommunale Investitionsprojekte gefördert werden. Das trägt zur Verbesserung der Lebensqualität im Land bei. Die SPD Brandenburg befürwortet eine Verlängerung des Programms bis 2021 und eine Aufstockung der Mittel um weitere 130 Millionen Euro. Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, die erforderlichen Beschlüsse zeitnah in der Koalition abzustimmen und vorzulegen.