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61/I/2022 Kein Geld für Putins Kriegskasse – Zusammenarbeit in der Energiepolitik mit Polen und der Ukraine stärken

11.10.2022

Der russische Angriffskrieg in der Ukraine und die damit verbundenen Gräueltaten auf Befehl des russischen Präsidenten sind gravierende Völkerrechts- und Menschenrechtsverstöße und müssen sofort gestoppt werden. Damit scheidet Russland als Energielieferant von Steinkohle, Erdöl und Gas aus.  Gleichzeitig muss die Versorgungssicherheit garantiert werden, ohne dabei die Energiewende durch neue fossile Infrastruktur zu konterkarieren oder Energiearmut zu begünstigen.

Damit die Unabhängigkeit von russischem Gas machbar und sozial vertretbar wird, muss das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nicht nur LNG (Liquefied Natural Gas) – Kontingente aus anderen Ländern vertraglich sichern, sondern auch verstärkt Synergien mit existierenden EU-ausländischen LNG-Terminals nutzen. Sonst besteht die Gefahr eines Aufbaues kostenträchtiger nationaler Überkapazitäten und damit fossiler Investitionsruinen.

Dazu müssen wir viel stärker mit unseren EU-Nachbarn eine Kooperation bezüglich der LNG-Terminalkapazitäten ausbauen. Es sind neben den LNG-Terminals in Zeebrügge, Rotterdam und Spanien u.a. auch der grenznahe LNG-Port im polnischen Świnoujście in die LNG-Versorgungskonzeption des BMWK einzubeziehen. Zentrales Thema ist dabei der Transport in das deutsche Gasnetz, wie z.B. durch Pipeline-Anbindungen oder durch Transport auf der Schiene. Dies gilt auch für Gas aus der im Herbst fertig werdenden Baltic Pipe von Norwegen nach Niechorze-Pogorzelica. Das könnte auch beispielgebend für die EU sein, denn wir brauchen nicht nur einen gemeinsamen Strommarkt, sondern auch einen gemeinsamen Markt für Gas und zukünftig für die regenerativen Energien.

Gerade der Fall PCK Schwedt zeigt leider deutlich, was es heißt, von einem einzigen Energielieferanten abhängig zu sein, der zudem  noch ein Kriegstreiber ist. Deshalb müssen Polen und Deutschland für West-Polen und die ostdeutschen Länder eine gemeinsame zukunftsfähige Energiepolitik initiieren, die kurzfristig die Energieversorgungssicherheit durch Kooperationen von Öl-Lieferungen über polnische und deutsche Ostseehäfen ermöglicht, mittelfristig aber gemeinsam Konzepte entwickelt und umsetzt, die auf die Decarbonisierung, z.B. durch den Einsatz von H2 setzt. Nur so wird PCK Schwedt eine Zukunft haben und Arbeitsplätze für die nächste Generation gesichert.

Wir fordern, dass die Bundesregierung sich dafür einsetzt, dass es mit Polen und der Ukraine eine gemeinsame Energiepolitik geben soll. Wir fordern die Deutsch-Polnische Regierungskommission auf, sich stärker dem Thema Energie zu widmen und dafür eine eigene Arbeitsgruppe Energie ins Leben zu rufen. Für die Oder-Partnerschaft der deutsch-polnischen Grenzregion fordern wir die Ausgründung eines Runden Tisches Energie & Klima.

44/I/2022 Moderner Schienenverkehr des 21. Jahrhunderts – Fernverkehr in der Lausitz gemeinsam mit polnischen und tschechischen Partnern entwickeln

11.10.2022
  1. Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Mitglieder der Landesregierung Brandenburg werden aufgefordert, sich in Zusammenarbeit mit der SPD-Fraktion im sächsischen Landtag und den SPD-Abgeordneten im Bundestag dafür einzusetzen, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen unter Nutzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) für den Ausbau der „Lausitzmagistrale“ (Herstellung der Zweigleisigkeit Lübbenau – Cottbus – Görlitz), die Geschwindigkeitserhöhung (mindestens 160 km/h) sowie die Elektrifizierung Cottbus-Spremberg-Horka-Görlitz- (einschließlich Verbindungskurve nach Węgliniec) geschaffen werden. Ziel ist die umgehende Unterzeichnung einer Baufinanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern Brandenburg und Sachsen. Diese ist Voraussetzung, damit DB Netz die Planungen und den Bau zügig umsetzen kann. Die Baumaßnahmen sind mit dem Einbau des transnationalen Zugsicherungssystem ETCS zu kombinieren.
  2. Die SPD Brandenburg befürwortet neben der „Ostbahn“ auch eine Aufnahme der genannten Achse Berlin-Cottbus-Spremberg-Wrocław (Breslau) / Görlitz-Liberec (Reichenberg)-Prag (Praha) in die „Transeuropäischen Netze“ (TEN-Ergänzungsnetz), um für die notwendigen Ausbaumaßnahmen auch europäische Förderinstrumente (z.B. das CEF) in Anspruch nehmen zu können und der internationalen Bedeutung dieser Strecke gerecht zu werden.
  3. Mittelfristig spricht sich die SPD Brandenburg für eine Revitalisierung des Fernverkehrs auf der Achse Leipzig-Finsterwalde-Cottbus-Guben-Czerwieńsk-Zielona Góra/Zbąszynek-Poznań (Posen), sowie auf der Achse Cottbus-Forst-Zary-Legnica aus. Hierzu sind ebenfalls die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen unter Nutzung des InvKG zu schaffen. Allein durch die Erneuerung der abgehenden Sicherungstechnik ließe sich die Fahrzeit kürzen und in Leipzig Anschlüsse an die bestehenden ICE-Verbindungen herstellen.
  4. Zur schnelleren Anbindung der Lausitz an den Fernverkehrsknoten Dresden wäre auch eine Entwicklung und Ausbau (160 km/h) der Achse Cottbus-Senftenberg-Dresden beziehungsweise Cottbus-Spremberg-Hoyerswerda-Dresden stärker als bislang zu forcieren. Ziel ist es, Fahrzeiten unterhalb des PKW-Niveaus zu realisieren.
  5. Die SPD Brandenburg spricht sich dafür aus, die genannten Fernverkehrsmaßnahmen in der Lausitz in enger Kooperation mit den polnischen und tschechischen Akteuren des Bahnverkehrs zu entwickeln. Sie fordert die verantwortlichen Akteure auf Landes- und Bundesebene dazu auf, hierzu gemeinsam mit den Ansprechpartner*innen in unseren Nachbarländern die Kommunikation zu verbessern mit dem Ziel gemeinsame Konzepte zu entwickeln und zeitnah umzusetzen.

20/I/2022 Komplette Kostenübernahme für Schulen und Schulerweiterungen in Brandenburg durch das Land Brandenburg

11.10.2022

1. Die Brandenburger Landesregierung wird aufgefordert, Verantwortung für und Konsequenzen aus Beschlüssen des Brandenburger Landtages, sei es finanziell, personell, sachlich in zumutbarer Form selbst zu tragen und die Kommunen und Kreise zu entlasten.

Dies betrifft insbesondere den Bau und die Unterhaltung von staatlichen Schulen, staatlichen Kitas, Kitagebühren und Essensgeld für Kinder an staatlichen Einrichtungen.

2. Wir fordern vollständige Transparenz und Beratung von Planungs-, Bau-, Ausstattungs-, Personal- und Schülerrichtlinien aller Typen staatlicher Schulen in Brandenburg.

53/I/2022 Landesweite Aufklärungskampagne zu Unterleibsschmerzen und Endometriose

11.10.2022

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine landesweite Aufklärungskampagne zu der Erkrankung „Endometriose“ umzusetzen.

Jede Form von chronischem und zyklischem Schmerz muss durch die Endometriosebetroffenen und das soziale Umfeld als Warnsignal erkannt und durch Fachärzt*innen angemessen untersucht und behandelt werden.

Deswegen bedarf es einer landesweiten Aufklärungskampagne zum Themenbereich Menstruationsbeschwerden und Endometriose. Die Umsetzung der Kampagne erfolgt sowohl über die klassischen Werbewege, wie Plakate und Flyer, als auch digital, beispielsweise über die Social Media-Auftritte des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).

Die Finanzierung der Aufklärungskampagne obliegt dem Land Brandenburg.

15/I/2022 Erhöhung des Brandschutzes in den Brandenburger Wäldern

11.10.2022

Der Landesparteitag fordert die SPD Brandenburg auf, sich über die SPD-Landtagsfraktion beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) dafür einzusetzen, dass die Pflege der Wälder – hier als erster Schritt konkret die Pflege der Waldbrandschutzstreifen – wieder in die zentrale Verantwortung des Landesbetrieb Forst Brandenburg übergeben wird.

4/I/2022 Keine Ämter- und Mandatehäufung auch auf kommunaler Ebene - Satzungsänderung

30.09.2022

Die Begrenzung der Anzahl von Ämtern und Mandaten im Rahmen der Verhaltensregeln der SPD für die Wahrnehmung von Ämtern, Funktionen und Mandaten[1], die mit Beschluss des Bundesparteivorstandes vom 17. Juli 2017 gemäß § 26 Abs. 4 Organisationsstatut im ersten Grundsatz festgehalten wurden, sollen in Brandenburg um die kommunale Ebene sowie den Vorsitz in Kommunalvertretungen und den Vorstand von Arbeitsgemeinschaften ergänzt werden.

Der Parteivorstand (2017: 4) hat beschlossen: „Auf Europa-, Bundes- und Landesebene darf ein Mitglied insgesamt nicht mehr als ein parlamentarisches Mandat innehaben. Daneben ist die Ausübung kommunaler Mandate möglich.“ Von der hier formulierten kommunalen Ausnahme soll in den Unterbezirken der Brandenburger SPD abgewichen werden. Mitglieder des Brandenburger Landtages sollen nicht gleichzeitig ein Mandat in der jeweiligen Kommunalvertretung bekleiden dürfen.

Außerdem sehen die Verhaltensregeln vor, dass „auf den Gliederungsebenen der Partei a. Unterbezirk/Kreisverband, b. Bezirk/Landesverband/Landesorganisation, c. Parteivorstand […] maximal zwei Vorstandsfunktionen wahrnehmbar“ (Parteivorstand 2017: 5) sind. In diese Begrenzung sollen in der Brandenburger SPD auch der Vorsitz in Ortsvereinen und Arbeitsgemeinschaften sowie der Fraktionsvorsitz in der jeweiligen Kommunalvertretung aufgenommen werden.

Beratende Mitgliedschaften sind von diesen Beschränkungen ausgenommen. Genoss*innen, deren Ämter und Mandate derzeit von diesen Begrenzungen abweichen, wird eine Übergangsfrist bis zum Ende der vorgesehenen Amts- bzw. Mandatszeit gewährt.

 

[1] https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Verhaltensregeln_SPD_Aemter_Funktionen_Mandate.pdf

43/I/2022 Tarifzonen abschaffen – ein VBB-Tarif für alle

29.09.2022

Die Landesregierung, die SPD-Landtagsfraktion und die Landeshauptstadt Potsdam, als Gesellschafter der Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg, werden aufgefordert, die Abschaffung der VBB-Tarifzonen zu prüfen.

38/I/2022 Studentischen Wohnraum schaffen - Wohnsituation entlasten

29.09.2022

Der Landesvorstand der SPD Brandenburg wird aufgefordert innerhalb der Landesregierung weiterhin darauf hinzuwirken, dass im Koalitionsvertrag gesetzte Ziel einer Versorgungsquote von 20% studentischem Wohnen sicherzustellen.

Dies könnte beispielsweise durch die Erstellung einer eigenen Förderrichtlinie des Landes für studentischen Wohnraum und Förderprogramme für den Bau von studentischen Wohnungen begleitet werden und durch das prioritäre zur Verfügung stellen von Baugrundstücken des Landes

Außerdem soll sichergestellt werden, dass bei der Erweiterung der Universitätsstandorte auch eine Erweiterung der studentischen Wohnheime des Studierendenwerks erfolgt.

 

 

19/I/2022 Standards für den Ganztag an Schulen

29.09.2022

Wir fordern für die Umsetzung der ganztagsschulischen Bildung und Betreuung an Schulen einheitliche Standards – differenziert nach Schulform-, die systematisch und ressourcengerecht, für individuelle und passgenaue Vor-Ort Lösungen sorgen sollen. Dabei sind die Möglichkeiten zur Verschränkung der Gesundheitsvor- und Fürsorge, der Grundsatz der Chancengerechtigkeit in der Bildung, der individuellen Förderung der Kinder nach deren Interessen und/oder Begabungen, der Demokratiebildung sowie der sinnstiftenden Freizeitgestaltung und des sozialen Lernens zu nutzen und, sofern erforderlich, auszubauen. Ferner sind Schulen, die sich zur Aufgabe gemacht haben, jedes Kind, unabhängig von Bildungsgangempfehlungen und Förderbedarfen, aufzunehmen besonders zu unterstützen.

Der Grundsatz in der Umsetzung besteht darin, schulisches Lernen und soziales Lernen zu verbinden. Damit können nicht nur Disparitäten ausgeglichen, sondern auch „weiche Ziele“ wie Integrationsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler oder Demokratielernen sinnvoll miteinander verbunden werden. Die Beteiligung der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler an der Umsetzung wird als essenziell angesehen. Der Einsatz von multiprofessionellen Teams in der Umsetzung der ganztagsschulischen Konzepte sollte vorrangig vor dem Einsatz von Lehrkräften erfolgen.

14/I/2022 Energiesicherheit / Klimaschutz in Brandenburg

29.09.2022
  1. Die Vertreterinnen und Vertreter der SPD im Landtag Brandenburg und in den Kreisen und Kommunen Brandenburgs werden gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der Einsatz von Photovoltaik (PV) im gesamten Land schnellstmöglich signifikant erhöht wird. In der Flächenkonkurrenz Grünland/Naturraum gegenüber bebauter Fläche ist unbedingt bebauter Fläche der Vorrang zu geben. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass große Dachflächen (z. B. Lager- und Fabrikationshallen) zur Energiegewinnung aus PV genutzt werden. Hierfür sind gegebenenfalls rechtliche Vorkehrungen zu treffen.
  2. Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist hinsichtlich der Dachflächen zu ergänzen:
    – Dächer, die keine prominente Position im öffentlichen Raum aufweisen, dürfen mit Modulen neu eingedeckt werden. Die Gestaltung und Form sind mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
    – Originale Ziegeleindeckungen sind mit entsprechend gestalteten PV-Modulen genehmigungsfähig, soweit ihre Sichtbarkeit untergeordnet ist.
  3. Ladestationen für PKW und Fahr- sowie Lastenräder sind zu genehmigen, wenn keine besonderen bautechnischen Sicherheitsaspekte vorliegen. In diesem Kontext kann auch die Beratungsstelle der Kommunen TINK zum Einsatz von Lastenrädern konsultiert werden.
    1. Auf Landesebene sollte eine „Steuerungsstelle PV“ geschaffen werden, die auch Leitfäden und Handlungsempfehlungen für die Kommunen Brandenburgs erarbeiten sollte. Zur Beratung von Besitzer*innen von Flächen und Gebäuden und zur aktiven Steuerung und Koordinierung sollten in den Kreisen/Kommunen „Koordinierungsstellen PV“ eingerichtet werden. In Arbeit befindliche bzw. vorhandene Instrumente wie „Solaratlas Brandenburg“, „Energiestrategie Brandenburg 2040“, „Energieagentur Brandenburg“ sollten entsprechend weiterentwickelt bzw. ergänzt werden.