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05/I/2016 Tarifliche Regelungen und Mitbestimmung für Abgeordnetenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter

12.09.2016
  1. Der Landesparteitag erinnert alle Europa-, Bundestags- und Landtagsabgeordneten der SPD aus dem Land Brandenburg an die Beschlüsse des Bundesparteitages 1988 in Münster, 2005 in Karlsruhe, 2011 in Berlin und 2013 in Leipzig:
    Um sicherzustellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Europa-, Bundestags- und Landtagsabgeordneten zukünftig sowohl tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen als auch Mitbestimmungsrechte über ihre Arbeitsverhältnisse erhalten, werden die sozialdemokratischen Abgeordneten der entsprechenden Parlamente aufgefordert, die organisatorischen und formellen Voraussetzungen zu schaffen, um die Arbeitsverträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf eine kollektive Basis zu stellen und eine rechtlich abgesicherte Interessenvertretung mit verankerten Mitbestimmungsrechten institutionalisieren zu können.
    Der Landesparteitag unterstreicht ausdrücklich die sozialdemokratischen Vorstellungen von fairen Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechten. Sozialdemokratische Abgeordnete tragen in ihrer Funktion als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Verantwortung, diesen Vorstellungen Glaubwürdigkeit zu verleihen.
  2. Der Landesparteitag begrüßt, dass für die Bundestagsabgeordneten mit der Tarifgemeinschaft der Abgeordneten des Deutschen Bundestages 1991 ein Arbeitgeberverband gegründet wurde. Der Landesparteitag fordert die Abgeordneten des Brandenburgischen Landtages der SPD auf, ähnliche Regelungen im Landtag einzuführen und zur Umsetzung dieses Beschlusses eine Tarifgemeinschaft der Abgeordneten des Brandenburgischen Landtages zu bilden.
  3. Der Landesparteitag fordert alle Europa-, Bundestags- und Landtagsabgeordneten der SPD aus dem Land Brandenburg auf, sich für institutionalisierte Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihren gewählten Interessenvertretungen auf allen Ebenen, auf denen über die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entschieden wird (z. B. auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes oder des Bundespersonalvertretungsgesetzes), einzusetzen.

55/I/2016 Einrichtung eines temporären Landesarbeitskreises Kommunales

12.09.2016

Die Einrichtung eines temporären Arbeitskreises Kommunales zur Begleitung der Verwaltungsstrukturreform (Kreisgebiets- und Funktionalreform).

01/I/2016 Brandenburg – Unser Plan für Bildung

9.09.2016

Präambel

Brandenburgische Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen seit 26 Jahren für Chancengerechtigkeit. Unser Anspruch ist es, allen Mädchen und Jungen den gleichen Zugang zu unseren Bildungseinrichtungen zu eröffnen, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, in welchem Landesteil sie aufwachsen und ob sie einen besonderen Förderbedarf, ein besonderes Talent haben oder nicht.
Wir wissen, dass Vielfalt und Unterschiedlichkeit unsere Stärke sind. Das Fundament für ein selbstbestimmtes Leben und eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe ist Bildung. Unsere Herausforderung liegt darin, dieses Fundament für die Zukunft weiter auszubauen. Das Fundament wird getragen von den drei Säulen: Bildungsgerechtigkeit, Bildungsqualität und Bildungsinvestitionen.

Kitas und Schulen sind längst mehr als nur Lernorte. Sie sind mehr denn je Orte sozialer Integration. Unser brandenburgisches Bildungswesen fördert, unterstützt und begleitet. Unser Anspruch ist es, kein Kind zurückzulassen. Unser Bildungsverständnis ist modern. Dazu zählt auch, dass der Umgang mit modernen Medien auch in der frühkindlichen Lebensphase Bestandteil der Erziehungsarbeit sein muss. Bei uns sind Kooperationen mit außerschulischen Partnern, von der Kommune bis zum Verein, längst Normalität. Uns verbindet die gemeinsame Verantwortung für unsere Zukunft, unsere Kinder.

Alle Kinder und ihre Bildungschancen müssen im Mittelpunkt einer gerechten finanziellen Förderung stehen. Darauf haben die Kinder und deren Eltern ein Recht. Denn eine fortschrittliche Bildungspolitik löst auch unser Versprechen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein.

Das Betreuungsgeld ist abgeschafft. Es waren auch brandenburgische Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die dafür gekämpft haben, die Kitas auf eine solide finanzielle Basis zu stellen und nicht dafür Geld auszugeben, die Kinder von der Kita und die Mütter und Väter vom Beruf fernzuhalten. Jetzt stehen wir im Wort, das Geld vom Bund auch unseren Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Wir werden Wort halten.

Bildungsgerechtigkeit – Das Beste für die Zukunft unserer Kinder

1. Frühkindliche Bildung

Mehr als 163.000 Kinder besuchen in unserem Land Kindertagesstätten und Horte. Dort werden sie frühzeitig und wirkungsvoll von 17.000 Erzieherinnen und Erziehern gefördert. Für die individuelle Förderung eines jeden Kindes braucht es Zeit. Dafür werden bis zum Jahr 2018 insgesamt 1500 Erzieherinnen und Erzieher zusätzlich mit den Kindern arbeiten.

Bereits heute besuchen über 57 Prozent unserer unter 3-Jährigen eine Kindertagesstätte. Bis zum Schuleintritt spielen und lernen 98 Prozent der Brandenburger Kinder zusammen in unseren brandenburgischen Einrichtungen. Damit stehen wir bundesweit an der Spitze und beweisen, dass wir es ernst meinen mit dem gleichberechtigten Zugang zu Bildung.

Die Höhe der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung obliegt nicht dem Land, sondern dem Träger der Kita im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das führt zu einem brandenburgischen Flickenteppich der Kitabeiträge. Wir dürfen die Beitragsgerechtigkeit nicht aus dem Blick verlieren. In Gesprächen, insbesondere der „AG 17“, sollte deshalb eine weitgehende Angleichung erreicht werden. Das Mindeste ist die Verständigung über landesweite Standards mit empfehlendem Charakter. Dazu brauchen wir dringend unsere kommunalen Partnerinnen und Partner. Die SGK ist in diesem Prozess eine gute Unterstützung. Wir werden vor allem Familien mit mehreren Kindern und sozial benachteiligte Familien nicht alleine lassen.

Wir fordern den Bund auf, durch eine Regelfinanzierung die generelle Beitragsfreiheit für Kindertageseinrichtungen abzusichern. Er steht mit seinen Bund-Länder-Vereinbarungen in der Pflicht, beim Thema Beitragsfreiheit Flagge zu zeigen. Es handelt sich dabei um eine nationale Bildungsaufgabe.

Sollte der Bund seiner Verpflichtung nicht nachkommen, werden die brandenburgischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Debatte über den Einstieg in die Beitragsfreiheit führen. Wir werden ein Modell entwickeln, das die Familien entlastet und die Bildungsinstitution Kita stärkt. Dazu wird eine Arbeitsgruppe ein Stufenkonzept für den Einstieg in die Beitragsfreiheit und die weitere Verbesserung der Betreuungsqualität erarbeiten. Die Ergebnisse werden dem nächsten Landesparteitag vorgelegt und abgestimmt.

2. Schulische Bildung

In Brandenburg besteht eine Schulstruktur, die sich in den letzten Jahren etabliert hat und Durchlässigkeit wahrt. Hier seien exemplarisch Kleine Grundschulen, flexible Eingangsstufen, Ganztagsschulangebote, Oberstufenzentren, die das Abitur anbieten, und eine sehr gute Schüler-Lehrerrelation genannt.

In Brandenburg gibt es derzeit 36 Schulzentren. Das sind Zusammenschlüsse von Grundschulen mit Ober- oder Gesamtschulen. In diesen Schulzentren können Schülerinnen und Schüler bis zur 10. oder auch bis zur 13. Klasse gemeinsam lernen, ohne die Schule wechseln zu müssen. Wir wollen diese Strukturen in den nächsten Jahren stärken, wenn die Schulkonferenzen und Träger der Schulen dies wünschen. Dafür sollen die Schulzentren eine bessere Ausstattung mit Lehrkräften erhalten, für notwendige bauliche Veränderungen wird es Zuschüsse vom Land geben.

Aber auch das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Förder- und Unterstützungsbedarf ist ein prioritäres sozialdemokratisches Ziel und wird ausgebaut. Nach dem erfolgreichen Modellprojekt mit den Ping-Schulen sollen in den nächsten 6 Jahren alle brandenburgischen Grund-, Ober- und Gesamtschulen eine bessere Ausstattung von 4 Lehrerwochenstunden für 6 Prozent ihrer Schülerinnen und Schüler erhalten. Für eine Schule mit 300 Schülerinnen und Schülern heißt das dann mindestens 3 Lehrkräfte zusätzlich.

Damit lösen wir den Anspruch auf den gerechten Zugang zu allen Bildungsgängen ein. Unser Anspruch bleibt es, möglichst allen Schülerinnen und Schülern einen qualifizierten Abschluss zu ermöglichen.

Zusammen mit unserer umfassenden Berufsorientierung machen wir unsere jungen Brandenburgerinnen und Brandenburger fit für den Arbeitsmarkt. Allein für unser Programm „Übergang Schule-Beruf“ stellen wir bis 2020 mehr als 38 Millionen Euro zur Verfügung. Zusammen mit unserem neuen Projekt „Türöffner: Zukunft Beruf“ bieten wir Schülerinnen und Schülern, aber auch Auszubildenden eine frühzeitige Orientierung und Hilfe für ihren künftigen Beruf. Auch für dieses Programm stehen bis 2020 mehr als 16 Millionen Euro zur Verfügung.

Wir lassen unsere Schülerinnen und Schüler auch finanziell nicht allein. Deshalb halten wir an unserem Schüler-BaföG für alle, die eine weiterführende Schule besuchen wollen, fest. Der Schulsozialfonds wird auch künftig schnell und unbürokratisch helfen, wenn es um Schulfahrten, Sportsachen oder Schulmaterialien geht.

Wir fordern den Bund auf, das Schüler-Bafög wieder bundesweit einzuführen.

Bildungsqualität – Auf den Inhalt kommt es an

1. Frühkindliche Bildung

Gute Qualität in unseren Kitas hängt unmittelbar mit der Personalausstattung zusammen. Seit 2010 haben wir den Personalschlüssel kontinuierlich verbessert. Heute betreut eine Fachkraft bei den unter 3-Jährigen durchschnittlich 5 Kinder. Bei den 3- bis 6-Jährigen liegt das Betreuungsverhältnis derzeit bei 1:12 und wird ebenfalls ab 2017 auf 1:11,5 gesenkt und 2018 auf 1:11. Das ist ein Quantensprung, dafür wird das Land ab 2018 jährlich 387 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Sprache öffnet Türen und trägt maßgeblich zum Bildungserfolg bei. Deshalb werden wir unser Sprachförderprogramm in den Kitas weiter qualifizieren. Darüber hinaus können wir bereits heute über 200 Kitas in unserem Land mit dem Bundesprogramm „Schwerpunktkitas Sprache und Integration“ unterstützen. Dieses Programm werden wir ausbauen und die Mittel noch zielgerichteter einsetzen. Der Schlüssel zum Abbau sozialer Ungleichheiten liegt in der frühen Förderung der Kinder. Deshalb werden wir Kitas in Sozialräumen, die beispielsweise viele Kinder mit hohem Förderbedarf betreuen und viele geflüchtete Kinder aufgenommen haben, zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.

In unserem Land arbeiten viele Menschen im Schichtbetrieb oder erziehen ihre Kinder allein. Sie stehen bei der Kinderbetreuung häufig vor besonderen Schwierigkeiten und brauchen Unterstützung. Eine moderne Familienpolitik muss auch dafür Antworten bei der Betreuungsinfrastruktur geben. Das Betreuungssystem muss für die Abendstunden und Nächte flexibel gestaltet werden.

Die Kitaleitung hat eine Schlüsselrolle bei der Qualitätsentwicklung. Um die organisatorische und inhaltliche Aufgabenvielfalt meistern zu können und die Kitas weiterzuentwickeln, brauchen unsere Kitaleiterinnen und unsere Kitaleiter Zeit, beispielsweise für Elterngespräche, Teambesprechungen, Fortbildungen oder schlicht für das Erstellen der Dienstpläne. Deshalb werden wir mit unserem Programm „Qualitätsentwicklung: Mehr Zeit für Leitung“ noch in der laufenden Legislatur zusätzliche Ressourcen zur Verfügung stellen, und zwar unabhängig der Kitagröße. Das verbessert die Qualität der Kita und die Betreuungssituation.

Ebenso beruht die Qualitätsentwicklung maßgeblich auf gut ausgebildeten Fachkräften. Hier müssen wir unsere Ausbildungs- und Studienkapazitäten ausbauen. In einer zunehmend medialisierten Gesellschaft gehören Medienbildung und Mediendidaktik bereits hier in die pädagogischen Ausbildungen.

2. Schulische Bildung

Wir werden bis zum Ende der Legislatur mehr als 5.500 neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt haben, so viel wie noch nie in der Geschichte Brandenburgs. Sie ersetzen zum einen die älteren, ausscheidenden Lehrkräfte und werden mit frischem Elan in brandenburgischen Klassenzimmern unterrichten. Wir verbessern mit den neuen Lehrkräften zum anderen auch die Schüler-Lehrer-Relation von 15,4:1 auf 14,4:1. Für das gemeinsame, inklusive Lernen werden wir über 600 Lehrerinnen und Lehrer zusätzlich einstellen.

Auch Quereinsteiger haben bei uns eine Chance, ihnen bieten wir eine berufsbegleitende Ausbildung an. Mit der Erhöhung des Vertretungsbudgets konnten wir den Unterricht auch in Zeiten von Lehrererkrankungen in großem Umfang absichern. Kein Kind verlässt die Schule ohne ein vollständiges Zeugnis. Auch das meint verlässliche Schule.

Gut ausgebildete Lehrkräfte sind für Schülerinnen und Schüler Ansprechpartner zur Lösung schulischer Probleme. Schule als Lebensort verlangt aber mehr – deshalb brauchen wir verstärkt Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter und multiprofessionelle Teams, um unsere Schülerinnen und Schüler auch bei der Lösung von nicht-schulischen Problemen zu unterstützen. Wir halten Wort, denn seit diesem Jahr arbeiten bereits zusätzlich 100 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an unseren Schulen. Hier steht der Bund im Wort, weitere Schulsozialarbeiter durch Bundesmittel in den Kommunen zu finanzieren. Wir stehen dazu, dass wir das Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bereich der Schulpolitik aufheben wollen.

Bildungsinvestitionen – Bildungsland Brandenburg zukunftsfest machen

1. Frühkindliche Bildung

Mit dem Geld aus dem Betreuungsgeld des Bundes werden wir ab 2017 ein Modernisierungs- und Sanierungsprogramm für Kitas und Horte auflegen. Die Investitionen sollen in die Barrierefreiheit, bauliche Sanierung und Modernisierung unserer Einrichtungen fließen.

2. Schulische Bildung

Bis 2019 werden insgesamt 80 Millionen Euro des Landes in die kommunale Bildungsinfrastruktur investiert, und zwar für Schulzentren oder die Stärkung des gemeinsamen Unterrichts. Der Bund muss eine nationale Bildungsallianz schmieden und die Länder und Kommunen mit einem Schulerneuerungs- und Modernisierungsprogramm und einem weiteren Ganztagsschulprogramm unterstützen. Insbesondere müssen die Bildungseinrichtungen mit einer Breitbandanbindung versorgt werden.

 

53/I/2016 Änderung der Satzung § 14 Abs. 1 Landesvorstand

19.08.2016

Die Satzung des SPD-Landesverbands Brandenburg wird im § 14 Abs. 1 um folgenden Satz ergänzt:

Die Sitzungen des Landesvorstands sind parteimitgliederöffentlich.

52/I/2016 Änderung der Satzung § 11 Abs. 2 Turnus, Anträge

5.08.2016

§ 11 Abs. 2 der Satzung des SPD-Landesverbands Brandenburg wird wie folgt neu gefasst:

Die Einberufung mit Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung hat mindestens acht Wochen vorher zu erfolgen. Antragsberechtigt sind:

  1. die Mitgliederversammlung des Ortsvereins,
  2. der Ortsvereinsvorstand,
  3. der Unterbezirksparteitag,
  4. der Unterbezirksparteikonvent,
  5. der Unterbezirksausschuss,
  6. der Unterbezirksvorstand,
  7. die Landesvorstände der Arbeitsgemeinschaften,
  8. der Landesvorstand und der Landesausschuss,
  9. die vom Landesvorstand anerkannten Landesarbeitskreise und Foren.

67/I/2016 Lärmschutz an der Bundesautobahn 10

20.06.2016

Die SPD-geführte Landesregierung und die Landesgruppe Brandenburg in der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans für die Errichtung von Lärmschutzwänden an besonders belasteten Abschnitten der Bundesautobahn 10 einzusetzen.

51/I/2016 Änderung der Satzung § 10 Abs. 2 Landesparteitag

7.06.2016

§ 10 Abs. 2 der Satzung des SPD-Landesverbands Brandenburg wird wie folgt neu gefasst:

Der Landesparteitag prüft die Legitimation der Teilnehmer/innen und beschließt über die Geschäfts- und Tagesordnung.

Der Landesparteitag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend sind. Die Beschlussunfähigkeit wird nur auf Antrag festgestellt. Solange die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist, gilt der Landesparteitag als beschlussfähig. Solange der Landesparteitag beschlussfähig ist, kann er nur mit der Mehrheit der gewählten Delegierten i. S. § 9 Abs. 1 vorzeitig beendet werden.

40/I/2016 Bildungsprojekt zu Fluchtgründen

10.03.2016

Abgesehen vom Krieg in Syrien sind die Lebensumstände der Flüchtlinge in ihren Herkunftsländern, die Fluchtgründe, die Biografien und die kulturellen Besonderheiten wenig bekannt. Um mehr Empathie für Geflüchtete in der aufnehmenden Gesellschaft zu erzeugen, regen wir eine breite Aufklärungskampagne verschiedener öffentlicher Institutionen, Vereine, Verbände und Stiftungen an.