Die psychische Gesundheit ist eine wesentliche Voraussetzung für Lebensqualität, Leistungsfähigkeit und soziale Teilhabe. In den letzten Jahren hat der psychische Druck auf junge Menschen stark zugenommen. In einer Zeit multipler Krisen sind sie einem hohen Maß an Herausforderungen ausgesetzt. Die zunehmende Komplexität der modernen Welt kann zu Stress, Ängsten und anderen psychischen Belastungen führen.
Betroffene brauchen bei einer Erkrankung rasche und effektive Unterstützung. Die Realität sieht jedoch aktuell oft anders aus. Im Durchschnitt wartet eine Person fünf Monate auf einen Therapieplatz, obwohl ihr gesundheitlicher Anspruch darauf bereits bestätigt wurde.
Die aktuelle Richtlinie besagt, dass in städtischen Gebieten etwa eine*n Psychotherapeut*in für 3.000 Menschen vorgesehen ist. Da angenommen wird, dass Menschen aus ländlichen Gebieten auch in Städte fahren, um ärztliche Versorgung in Anspruch zu nehmen, wird in ländlichen Regionen eine*n Psychotherapeut*in für ungefähr 6.000 Menschen bereitgestellt. Durch diese Regelung werden insbesondere finanziell benachteiligte Personen in strukturschwachen Gebieten strukturell benachteiligt.
Es besteht dringender Reformbedarf in der Bedarfsplanungs-Richtlinie. Vor allem die Krankenkassen zeigen Widerstand gegen eine Überarbeitung der aktuellen Regelung, da sie erhebliche Mehrkosten befürchten. Doch beim Thema Therapieplätze darf nicht am falschen Ende gespart werden!
Es kann nicht im Sinne der „Zukunftskoalition“, insbesondere nicht unter sozialdemokratischer Führung, sein, dass der Zugang zur psychischen Gesundheitsversorgung von finanziellen Mitteln und dem Wohnort abhängt. Solche Klassenunterschiede müssen überwunden werden, um allen Menschen ein psychisch gesundes Leben zu ermöglichen.
Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, durch ihr Mitberatungs- und Antragsrecht im Gemeinsamen Bundesauschuss durch Anpassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie auf mehr kassenärztlich zugelassene Psychotherapeut*innen hinzuwirken.
Deswegen fordern wir die SPD-geführte Bundesregierung auf, sich für die deutliche Erhöhung der Bedarfsplanungs-Richtlinie auf mehr kassenärztlich zugelassene Psychotherapeut*innen hinzuwirken. Zudem fordern wir die Einführung einer gesonderten Bedarfsplanungs-Richtlinie für Kinder und Jugendliche, um gerade für diese vulnerable Gruppe die Wartezeiten erheblich zu reduzieren.