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59/II/2023 Schnelle Hilfe für psychisch erkrankte Menschen – Bei Therapieplätzen darf nicht gespart werden!

25.10.2023

Die psychische Gesundheit ist eine wesentliche Voraussetzung für Lebensqualität, Leistungsfähigkeit und soziale Teilhabe. In den letzten Jahren hat der psychische Druck auf junge Menschen stark zugenommen. In einer Zeit multipler Krisen sind sie einem hohen Maß an Herausforderungen ausgesetzt. Die zunehmende Komplexität der modernen Welt kann zu Stress, Ängsten und anderen psychischen Belastungen führen.

Betroffene brauchen bei einer Erkrankung rasche und effektive Unterstützung. Die Realität sieht jedoch aktuell oft anders aus. Im Durchschnitt wartet eine Person fünf Monate auf einen Therapieplatz, obwohl ihr gesundheitlicher Anspruch darauf bereits bestätigt wurde.

Die aktuelle Richtlinie besagt, dass in städtischen Gebieten etwa eine*n Psychotherapeut*in für 3.000 Menschen vorgesehen ist. Da angenommen wird, dass Menschen aus ländlichen Gebieten auch in Städte fahren, um ärztliche Versorgung in Anspruch zu nehmen, wird in ländlichen Regionen eine*n Psychotherapeut*in für ungefähr 6.000 Menschen bereitgestellt. Durch diese Regelung werden insbesondere finanziell benachteiligte Personen in strukturschwachen Gebieten strukturell benachteiligt.

Es besteht dringender Reformbedarf in der Bedarfsplanungs-Richtlinie. Vor allem die Krankenkassen zeigen Widerstand gegen eine Überarbeitung der aktuellen Regelung, da sie erhebliche Mehrkosten befürchten. Doch beim Thema Therapieplätze darf nicht am falschen Ende gespart werden!

Es kann nicht im Sinne der „Zukunftskoalition“, insbesondere nicht unter sozialdemokratischer Führung, sein, dass der Zugang zur psychischen Gesundheitsversorgung von finanziellen Mitteln und dem Wohnort abhängt. Solche Klassenunterschiede müssen überwunden werden, um allen Menschen ein psychisch gesundes Leben zu ermöglichen.

Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, durch ihr Mitberatungs- und Antragsrecht im Gemeinsamen Bundesauschuss durch Anpassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie auf mehr kassenärztlich zugelassene Psychotherapeut*innen hinzuwirken.

Deswegen fordern wir die SPD-geführte Bundesregierung auf, sich für die deutliche Erhöhung der Bedarfsplanungs-Richtlinie auf mehr kassenärztlich zugelassene Psychotherapeut*innen hinzuwirken. Zudem fordern wir die Einführung einer gesonderten Bedarfsplanungs-Richtlinie für Kinder und Jugendliche, um gerade für diese vulnerable Gruppe die Wartezeiten erheblich zu reduzieren.

9/II/2023 Zusatzqualifikation „Recht“ für Lehramtsstudierende anbieten

25.10.2023

Die SPD Brandenburg fordern die SPD-Fraktion im Landtag sowie die SPD-geführten Ministerien auf:

  1. bei den Verhandlungen der Hochschulrahmenverträge Mittel für die Implementierung einer Zusatzqualifikation „Recht“ für Lehramtsstudierende an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam bereitzustellen, sowie deren Errichtung zu fördern.
  2. eine Rechtsfortbildung bei der Neustrukturierung des LISUM (Landesinstitut für Schule und Medien) zu berücksichtigen.

44/II/2023 Feministischen Kampftag zum gesetzlichen Feiertag machen

25.10.2023

Die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag und der Landesvorstand der SPD Brandenburg werden aufgefordert, sich innerhalb des Landtages und der SPD-geführten Landesregierung dafür einzusetzen, dass Paragraf 2 Absatz 1 des brandenburgischen Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, um den Internationalen Feministischen Kampftag, der am 08. März begangen wird, ergänzt wird.

8/II/2023 Demokratische Werte an Schulen verteidigen: Politische Bildung zum allgemeinen Bestandteil der Lehrkräfteausbildung machen

25.10.2023

Die SPD Brandenburg fordern die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag und den Landesvorstand der SPD Brandenburg auf, sich innerhalb des Landtages und der SPD-geführten Landesregierung dafür einzusetzen, demokratische (politische) Wertevermittlung (Demokratiebildung) zum verpflichtenden Bestandteil der Lehramtsausbildung zu machen. Neben den bestehenden Fortbildungsangeboten wäre die Konzeption eines entsprechenden Moduls im Bachelor of Education denkbar.

66/II/2023 Sozialkomponente Deutschland-Ticket

25.10.2023

Die SPD-Landtagsfraktion und der SPD-Landesvorstand werden aufgefordert, sich innerhalb der SPD-geführten Landesregierung für einen Sozialtarif des Deutschland-Tickets im Rahmen des VBB einzusetzen, der bei höchstens 29 Euro liegen darf. Bezugsberechtigt sollen Empfänger*innen von Transferleistungen, Schüler*innen, Auszubildende und Studierende sein.

58/II/2023 Investitionskosten Pflegeheime

25.10.2023

Der Landesparteitag fordert den Landesvorstand der SPD auf, gegenüber der SPD-Landtagsfraktion und dem SPD-geführten Finanzministerium darauf zu dringen, dass das Land seine Zuschüsse zu den Investitionskosten der Pflegeheime deutlich erhöht und damit im Gegenzug eine Senkung der Eigenbeteiligung der Gepflegten möglich wird. Die Zuschüsse müssen mit jeder Haushaltsaufstellung evaluiert und gegebenenfalls an Inflation und andere Umstandsveränderungen angepasst werden.

65/II/2023 Mobilitätsgesetz: ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen stärker berücksichtigen

25.10.2023

Im Entwurf zur Neuregelung eines Mobilitätsgesetzes des Landes Brandenburg, der im Ergebnis des Dialogprozesses „Verkehrswende jetzt“ im Juli 2023 vorgelegt wurde, sind die spezifischen Bedürfnisse und Aspekte von älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen stärker zu berücksichtigen.

Dazu gehört:

  1. Das Mobilitätsangebot für Senior*innen auf allen Handlungsebenen (Land, Landkreise/kreisfreie Städte, Kommunen) stärker mitzudenken und daraus die jeweils relevanten Planungs- Umsetzungsmaßnahmen zu entwickeln, zum Beispiel
    a) Öffentlichen Verkehr barrierefrei, zuverlässig und einfach nutzbar zu gestalten,
    b) Umsteigeverbindungen im Öffentlichen Verkehr und Ampelphasen im Fußgängerverkehr auch für langsamere Menschen erreichbar zu machen,
    c) individuelle Mobilitätsangebote wie Rufbusse und Fahrgemeinschaften gemeinsam weiterentwickeln und zeitnah realisieren, um die Nahversorgung insbesondere in kleineren Gemeinden endlich zu verbessern,
    d) Informationen an Fahrscheinautomaten intuitiv erfassbar zu machen und möglichst einheitlich aufzubauen,
    e) Ansprechpersonen in Bahnhöfen und Fahrzeugen zu benennen zur Hilfestellung und für ein erhöhtes Sicherheitsgefühl.
  2.  Das Verkehrssystem altersgerechter und bewegungsfreundlicher zu gestalten. Hierzu zählen beispielsweise
    a) niedrige Tempolimits und mehr Verkehrsberuhigung,
    b)ausreichend breite Gehwege (insbesondere dort, wo sich Fußgänger*innen und Radfahrer*innen die Flächen teilen müssen) mit genügend Sitzmöglichkeiten (rasten),
    c) Beseitigung von Stolperfallen, Absenkung von Gehsteigkanten in Kreuzungsbereichen, ausreichende Beleuchtungssituation,
    d) wettergeschützte Warte- und Sitzmöglichkeiten sowie Beleuchtung am Weg zu und bei Haltestellen,
    e) Querungshilfen (Mittelinseln) bei schwer passierbaren Fußgängerüberwegen,
    f) gut ausgebaute und beschilderte Radinfrastruktur mit unkomplizierten Kreuzungssituationen.
  3. Die Beteiligung der Seniorenorganisationen im weiteren Gesetzgebungsprozess sicherzustellen explizit in den im Gesetz (§ 17) vorgesehenen Nahverkehrsbeiräten.
  4. Die vom Kabinett nachträglich vorgenommenen Streichungen sowie überzogene Finanzierungsvorbehalte im Gesetzentwurf, insbesondere bei der Förderung des Rad- und Fußverkehrs, wieder zurückzunehmen.

57/II/2023 Klimaanlagen in Alten- und Pflegeheimen sicherstellen

25.10.2023

Der SPD-Landesvorstand wird aufgefordert, sich gegenüber den SPD-Mitgliedern der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion dafür einzusetzen, dass angesichts des Klimawandels der Einbau von Klimaanlagen in Alten- und Pflegeheime in die Verordnung für die Ausstattung solcher Einrichtungen (Heimbauverordnung) als verpflichtend aufgenommen wird. Bestehende Einrichtungen müssen motiviert werden, ihren Bestand entsprechend nachzurüsten.

56/II/2023 Recht auf Nachbarschaftshilfe auch für Kassenpatient*innen in Brandenburg

25.10.2023

Der Landesparteitag fordert die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Mitglieder der Landesregierung auf sich dafür einzusetzen, dass die Nachbarschaftshilfe für pflegebedürftige Menschen auch in Brandenburg allgemein anerkannt wird. Die bisher gültige Landesverordnung zur „Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote“ ist dementsprechend zu ändern, so dass nicht nur Privatversicherte, sondern auch gesetzlich krankenversicherte Bürger*innen das Angebot der Pflegekassen nutzen können.

43/II/2023 Umgangsrechte und häusliche Gewalt 3

25.10.2023

Wir fordern die SPD geführte Landesregierung und SPD-Landtagsfraktion aus sich für eine Anpassung der Reform zum Umgangsrecht einzusetzen.