Archive

31/I/2021 Medizinischen Hochschule Brandenburg dauerhaft finanziell absichern

21.09.2021

Die SPD-Mitglieder der Landesregierung Brandenburg und die SPD-Abgeordneten des Landtages Brandenburg werden aufgefordert, die Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) dauerhaft finanziell abzusichern.

25/I/2021 Wiederaufbau eines Studienseminars für die Lehrkräftebildung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

21.09.2021

Die SPD-Mitglieder der Landesregierung Brandenburg und die SPD-Abgeordneten des Landtages Brandenburg werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass der Wiederaufbau eines Studienseminars für die Lehrkräftebildung in der zweiten Ausbildungsphase (Referendariat) und für die Qualifikation von Seiten- und Quereinsteiger*innen im Schuldienst im Landkreis Ostprignitz-Ruppin bis zum Ende der Wahlperiode abgeschlossen wird.

61/I/2021 Lärmschutz für die Gemeinden Walsleben und Fehrbellin an der Autobahn A 24

21.09.2021

Die SPD-Mitglieder der Landesregierung Brandenburg und die SPD-Abgeordneten des Landtages Brandenburg werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen der aktuellen Baumaßnahmen an der Autobahn A24 mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge getragen wird, dass die Gemeinden Walsleben und Fehrbellin in Ostprignitz-Ruppin vor dem Lärm dieser Autobahn geschützt werden.

60/I/2021 Direktanbindung des Prignitz-Express nach Berlin

21.09.2021

Die SPD-Mitglieder der Landesregierung Brandenburg und die SPD-Abgeordneten des Landtages Brandenburg werden aufgefordert dafür einzutreten, dass die Regionalbahn Prignitz-Express noch in dieser Legislaturperiode mit dem Berliner Zentrum verbunden wird. Die Strecke soll so ausgebaut werden, dass der Umweg über Spandau entfällt.

59/I/2021 Anpassung des Taktfahrplans für den RE 2

21.09.2021

Die SPD-Mitglieder der Landesregierung Brandenburg und die SPD-Abgeordneten des Landtages Brandenburg werden aufgefordert dafür einzutreten, dass der Zugtakt für den RE 2 (Berlin – Wittenberge) um mindestens eine Spätverbindung ausgedehnt und im Berufsverkehr auf 30 Minuten verkürzt wird.

41/I/2021 Förderung der Freiwilligen Feuerwehren im Land Brandenburg

21.09.2021

Die SPD-Mitglieder der Landesregierung Brandenburg und die SPD-Abgeordneten des Landtages Brandenburg werden aufgefordert, die Förderung der Freiwilligen Feuerwehren im Zuge der Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.

24/I/2021 Unterstützung von Solo-Selbständigen durch Weiterbildung (Restart-Stipendien)

20.09.2021

Zur Sicherung der Wirtschaftskraft und somit auch ihres sozialen Schutzes braucht es für Solo-Selbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen mittelfristig mehr Unterstützung, um die Folgen der COVID 19-Pandemie zu bewältigen. So wie das Kurzarbeitergeld gekoppelt mit Weiterbildungsangeboten bei abhängig Beschäftigten mit Mitteln der Arbeitsförderung helfen kann, braucht es auch für die Gruppe der Solo-Selbständigen, Freiberufler und Kleinstunternehmen in Brandenburg ein entsprechendes Instrumentarium auf Beratung und Weiterbildung.

Die Unterstützung von Solo-Selbständigen, Freiberuflern und Kleinstunternehmen erfolgt derzeit mit Hilfe von Maßnahmen des Bundes aus dem Konjunkturprogramm (Überbrückungshilfen u.a.). Das Land Brandenburg soll ergänzend ein Weiterbildungs-Stipendium für kleine Selbständige (4 – 6 Monate) auflegen. Mit entsprechender Weiterbildung und Beratung sollen Selbständige dabei unterstützt werden, neue und geänderte Geschäftsmodelle zu entwickeln und sich beruflich weiterzuentwickeln.

05/I/2021 Einrichtung einer neutralen Anlaufstelle für Auszubildende (Ausbildungs-Ombudsstelle)

20.09.2021

Die duale Berufsausbildung ist ein guter Weg für junge Menschen eine erfolgreiche berufliche Zukunft zu beginnen. Damit die berufliche Ausbildung weiterhin attraktiv bleibt, wurde durch den Gesetzgeber das Berufsbildungsgesetz (BBiG) zum 01.01.2020 novelliert und entsprechende Änderungen in der Handwerksordnung (HwO) vorgenommen. Kernpunkte waren mehr Flexibilität in der Ausbildung in Teilzeit und die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende. Die Durchsetzung fairer Ausbildungsbedingungen und eine hohe Ausbildungsqualität ist jedoch kein Selbstläufer.

Nicht in jedem Unternehmen wird die Ausbildung so durchgeführt, wie es gesetzlich durch das BBiG sowie die HwO geregelt ist. Häufig kann es zu Konflikten in den Ausbildungsbetrieben und an der Berufsschule kommen. In der Folge werden Ausbildungsverträge vorzeitig abgebrochen. Eine neutrale Beschwerde- und Schlichtungsstelle kann in solchen Fällen helfen.

In Brandenburg soll eine Anlaufstelle für Auszubildende (sog. Ausbildungs-Omdudsstelle) und für Jugendliche in der Berufsvorbereitung bei der zuständigen obersten Landesbehörde für Berufliche Bildung (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie) eingerichtet werden. Wie im Koalitionsvertrag bereits vereinbart, soll die Ombudsstelle in enger Zusammenarbeit mit den Kammern und den Sozialpartnern (Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften) errichtet werden. Aufgabe ist die neutrale und kostenfreie Beratung von Auszubildenden und Jugendlichen in der Berufsvorbereitung im Land Brandenburg in konkreten Konfliktsituationen.

04/I/2021 Sozialgarantie über 2021 hinaus

20.09.2021

Das Sozialversicherungssystem wurde seit Ende des 19. Jahrhunderts schrittweise in Deutschland eingeführt. Den Anfang machte Otto von Bismarck mit der Krankenversicherung, die dann durch die Unfall- und der Rentenversicherung ergänzt wurde. Die Einführung der Arbeitslosenversicherung erfolgte zu Beginn des 20. Jahrhundert. Das heutige Sozialversicherungssystem in Deutschland wurde mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 komplettiert.

Die Beitragssätze in der Sozialversicherung in Deutschland sind in den letzten 50 Jahren stark gestiegen. So lag der durchschnittliche Beitragssatz 1970 noch bei 26,5 Prozent. Mit der Einführung der Pflegeversicherung stieg der Beitragssatz 1995 auf 39,3 Prozent.

Als Folge des demografischen Wandels sinkt die Zahl der Beitragszahler, während die Zahl der Leistungsempfänger steigt. Diese Entwicklung wird auch in den nächsten Jahren anhalten.

Im Koalitionsausschuss der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD einigte man sich am 3. Juni 2020 auf die „Sozialgarantie 2021“, einem der Eckpunkte des Konjunkturprogramms der Bundesregierung. Mit der „Sozialgarantie 2021“ will die Regierungskoalition die Sozialversicherungsbeiträge bis zum Ende des Jahres 2021 bei höchstens 40 Prozent deckeln.

Wir fordern die Bundesregierung auf, eine weitere Steigerung der Lohnnebenkosten, auch über das Jahr 2021 hinaus, zu verhindern. Dies darf jedoch nicht zu einer Absenkung von Leistungen führen. Eine Steigerung der Sozialversicherungsbeiträge blockiert aufgrund der sinkenden Nettoeinkommen die Binnennachfrage, schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und gefährdet das Wirtschaftswachstum.

03/I/2021 Verpflichtung von Arbeitgeber*innen zur Besetzung von freien Teilzeitanteilen

20.09.2021

Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) soll eine Regelung aufgenommen werden, die Arbeitgeber*innen verpflichtet, freie Teilzeitanteile nachzubesetzen.

Gemäß § 6 TzBfG hat der/die Arbeitgeber*in den Arbeitnehmer*innen, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit nach Maßgabe dieses Gesetzes zu ermöglichen.

Nach § 8 Absatz 4 TzBfG hat der*die Arbeitgeber*in der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.

Große Arbeitgeber*innen haben danach nur erheblich eingeschränkte Möglichkeiten, eine Verringerung der Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen abzulehnen. Der steigende Teilzeitanteil führt zu einer Mehrbelastung aller Mitarbeitenden eines/einer Arbeitgebenden und zur Arbeitsverdichtung. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Mitarbeitenden sollen Arbeitgeber*innen verpflichtet werden, die durch die Teilzeit frei gewordenen Finanzmittel für Ersatzpersonal einsetzen zu müssen.