Die SPD-Mitglieder der Landesregierung Brandenburg und die SPD-Abgeordneten des Landtages Brandenburg werden aufgefordert, die Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) dauerhaft finanziell abzusichern.
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25/I/2021 Wiederaufbau eines Studienseminars für die Lehrkräftebildung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
21.09.2021Die SPD-Mitglieder der Landesregierung Brandenburg und die SPD-Abgeordneten des Landtages Brandenburg werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass der Wiederaufbau eines Studienseminars für die Lehrkräftebildung in der zweiten Ausbildungsphase (Referendariat) und für die Qualifikation von Seiten- und Quereinsteiger*innen im Schuldienst im Landkreis Ostprignitz-Ruppin bis zum Ende der Wahlperiode abgeschlossen wird.
24/I/2021 Unterstützung von Solo-Selbständigen durch Weiterbildung (Restart-Stipendien)
20.09.2021Zur Sicherung der Wirtschaftskraft und somit auch ihres sozialen Schutzes braucht es für Solo-Selbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen mittelfristig mehr Unterstützung, um die Folgen der COVID 19-Pandemie zu bewältigen. So wie das Kurzarbeitergeld gekoppelt mit Weiterbildungsangeboten bei abhängig Beschäftigten mit Mitteln der Arbeitsförderung helfen kann, braucht es auch für die Gruppe der Solo-Selbständigen, Freiberufler und Kleinstunternehmen in Brandenburg ein entsprechendes Instrumentarium auf Beratung und Weiterbildung.
Die Unterstützung von Solo-Selbständigen, Freiberuflern und Kleinstunternehmen erfolgt derzeit mit Hilfe von Maßnahmen des Bundes aus dem Konjunkturprogramm (Überbrückungshilfen u.a.). Das Land Brandenburg soll ergänzend ein Weiterbildungs-Stipendium für kleine Selbständige (4 – 6 Monate) auflegen. Mit entsprechender Weiterbildung und Beratung sollen Selbständige dabei unterstützt werden, neue und geänderte Geschäftsmodelle zu entwickeln und sich beruflich weiterzuentwickeln.
04/I/2021 Sozialgarantie über 2021 hinaus
20.09.2021Das Sozialversicherungssystem wurde seit Ende des 19. Jahrhunderts schrittweise in Deutschland eingeführt. Den Anfang machte Otto von Bismarck mit der Krankenversicherung, die dann durch die Unfall- und der Rentenversicherung ergänzt wurde. Die Einführung der Arbeitslosenversicherung erfolgte zu Beginn des 20. Jahrhundert. Das heutige Sozialversicherungssystem in Deutschland wurde mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 komplettiert.
Die Beitragssätze in der Sozialversicherung in Deutschland sind in den letzten 50 Jahren stark gestiegen. So lag der durchschnittliche Beitragssatz 1970 noch bei 26,5 Prozent. Mit der Einführung der Pflegeversicherung stieg der Beitragssatz 1995 auf 39,3 Prozent.
Als Folge des demografischen Wandels sinkt die Zahl der Beitragszahler, während die Zahl der Leistungsempfänger steigt. Diese Entwicklung wird auch in den nächsten Jahren anhalten.
Im Koalitionsausschuss der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD einigte man sich am 3. Juni 2020 auf die „Sozialgarantie 2021“, einem der Eckpunkte des Konjunkturprogramms der Bundesregierung. Mit der „Sozialgarantie 2021“ will die Regierungskoalition die Sozialversicherungsbeiträge bis zum Ende des Jahres 2021 bei höchstens 40 Prozent deckeln.
Wir fordern die Bundesregierung auf, eine weitere Steigerung der Lohnnebenkosten, auch über das Jahr 2021 hinaus, zu verhindern. Dies darf jedoch nicht zu einer Absenkung von Leistungen führen. Eine Steigerung der Sozialversicherungsbeiträge blockiert aufgrund der sinkenden Nettoeinkommen die Binnennachfrage, schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und gefährdet das Wirtschaftswachstum.
03/I/2021 Verpflichtung von Arbeitgeber*innen zur Besetzung von freien Teilzeitanteilen
20.09.2021Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) soll eine Regelung aufgenommen werden, die Arbeitgeber*innen verpflichtet, freie Teilzeitanteile nachzubesetzen.
Gemäß § 6 TzBfG hat der/die Arbeitgeber*in den Arbeitnehmer*innen, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit nach Maßgabe dieses Gesetzes zu ermöglichen.
Nach § 8 Absatz 4 TzBfG hat der*die Arbeitgeber*in der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.
Große Arbeitgeber*innen haben danach nur erheblich eingeschränkte Möglichkeiten, eine Verringerung der Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen abzulehnen. Der steigende Teilzeitanteil führt zu einer Mehrbelastung aller Mitarbeitenden eines/einer Arbeitgebenden und zur Arbeitsverdichtung. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Mitarbeitenden sollen Arbeitgeber*innen verpflichtet werden, die durch die Teilzeit frei gewordenen Finanzmittel für Ersatzpersonal einsetzen zu müssen.