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65/II/2023 Mobilitätsgesetz: ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen stärker berücksichtigen

25.10.2023

Im Entwurf zur Neuregelung eines Mobilitätsgesetzes des Landes Brandenburg, der im Ergebnis des Dialogprozesses „Verkehrswende jetzt“ im Juli 2023 vorgelegt wurde, sind die spezifischen Bedürfnisse und Aspekte von älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen stärker zu berücksichtigen.

Dazu gehört:

  1. Das Mobilitätsangebot für Senior*innen auf allen Handlungsebenen (Land, Landkreise/kreisfreie Städte, Kommunen) stärker mitzudenken und daraus die jeweils relevanten Planungs- Umsetzungsmaßnahmen zu entwickeln, zum Beispiel
    a) Öffentlichen Verkehr barrierefrei, zuverlässig und einfach nutzbar zu gestalten,
    b) Umsteigeverbindungen im Öffentlichen Verkehr und Ampelphasen im Fußgängerverkehr auch für langsamere Menschen erreichbar zu machen,
    c) individuelle Mobilitätsangebote wie Rufbusse und Fahrgemeinschaften gemeinsam weiterentwickeln und zeitnah realisieren, um die Nahversorgung insbesondere in kleineren Gemeinden endlich zu verbessern,
    d) Informationen an Fahrscheinautomaten intuitiv erfassbar zu machen und möglichst einheitlich aufzubauen,
    e) Ansprechpersonen in Bahnhöfen und Fahrzeugen zu benennen zur Hilfestellung und für ein erhöhtes Sicherheitsgefühl.
  2.  Das Verkehrssystem altersgerechter und bewegungsfreundlicher zu gestalten. Hierzu zählen beispielsweise
    a) niedrige Tempolimits und mehr Verkehrsberuhigung,
    b)ausreichend breite Gehwege (insbesondere dort, wo sich Fußgänger*innen und Radfahrer*innen die Flächen teilen müssen) mit genügend Sitzmöglichkeiten (rasten),
    c) Beseitigung von Stolperfallen, Absenkung von Gehsteigkanten in Kreuzungsbereichen, ausreichende Beleuchtungssituation,
    d) wettergeschützte Warte- und Sitzmöglichkeiten sowie Beleuchtung am Weg zu und bei Haltestellen,
    e) Querungshilfen (Mittelinseln) bei schwer passierbaren Fußgängerüberwegen,
    f) gut ausgebaute und beschilderte Radinfrastruktur mit unkomplizierten Kreuzungssituationen.
  3. Die Beteiligung der Seniorenorganisationen im weiteren Gesetzgebungsprozess sicherzustellen explizit in den im Gesetz (§ 17) vorgesehenen Nahverkehrsbeiräten.
  4. Die vom Kabinett nachträglich vorgenommenen Streichungen sowie überzogene Finanzierungsvorbehalte im Gesetzentwurf, insbesondere bei der Förderung des Rad- und Fußverkehrs, wieder zurückzunehmen.

57/II/2023 Klimaanlagen in Alten- und Pflegeheimen sicherstellen

25.10.2023

Der SPD-Landesvorstand wird aufgefordert, sich gegenüber den SPD-Mitgliedern der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion dafür einzusetzen, dass angesichts des Klimawandels der Einbau von Klimaanlagen in Alten- und Pflegeheime in die Verordnung für die Ausstattung solcher Einrichtungen (Heimbauverordnung) als verpflichtend aufgenommen wird. Bestehende Einrichtungen müssen motiviert werden, ihren Bestand entsprechend nachzurüsten.

56/II/2023 Recht auf Nachbarschaftshilfe auch für Kassenpatient*innen in Brandenburg

25.10.2023

Der Landesparteitag fordert die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Mitglieder der Landesregierung auf sich dafür einzusetzen, dass die Nachbarschaftshilfe für pflegebedürftige Menschen auch in Brandenburg allgemein anerkannt wird. Die bisher gültige Landesverordnung zur „Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote“ ist dementsprechend zu ändern, so dass nicht nur Privatversicherte, sondern auch gesetzlich krankenversicherte Bürger*innen das Angebot der Pflegekassen nutzen können.

43/II/2023 Umgangsrechte und häusliche Gewalt 3

25.10.2023

Wir fordern die SPD geführte Landesregierung und SPD-Landtagsfraktion aus sich für eine Anpassung der Reform zum Umgangsrecht einzusetzen.

42/II/2023 Umgangsrechte und häusliche Gewalt 2

25.10.2023

Wir fordern die SPD geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion auf sich dafür einzusetzen, dass Verfahrensbeistände Schulungen mit dem Schwerpunktthema ,,häusliche Gewalt“ absolvieren müssen.

55/II/2023 Umgangsrechte und häusliche Gewalt 1

25.10.2023

Wir fordern die SPD geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion auf sich für die Erhöhung von Geldern für Familienberatungsstellen und Jugendhilfeträger einzusetzen um Personal für begleitete Umgänge aufzustocken.

4/II/2023 Wahlinformationen in Leichter Sprache

24.10.2023

Für die bevorstehenden Wahlen für das Europaparlament, den Landtag und die kommunalen Parlamente entsprechende Wahlinformationen auch in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Damit kann eine größere Anzahl an Wahlberechtigten angesprochen und Ihnen die Ziele unserer Politik verständlicher vermittelt/übermittelt werden. Die Leichte Sprache soll vor allem in der Bereitstellung von Flyern und Postkarten, aber auch in anderen Formaten zur Anwendung kommen.

38/II/2023 Zwischen Sternen und Machtstrukturen: Europas Antwort auf den Raumfahrtimperialismus

24.10.2023

Deutschlands Beitritt zu den „Artemis Accords“ zeigt einen verpassten Schritt, die ESA – die gemeinsame Raumfahrtorganisation Europas – zu stärken. Dadurch begibt sich Deutschland in Abhängigkeit von den USA und festigt deren Monopolstellung.

Demgegenüber steht, dass eine gestärkte ESA für Deutschland und die anderen europäischen Bündnisstaaten langfristig einen wirtschaftlichen Aufschwung sowie eine von amerikanischen Machtinteressen unabhängige Raumfahrtorganisation bedeuten würde.

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag und der Bundesvorstand der SPD werden aufgefordert, sich innerhalb des Bundestags und innerhalb der SPD-geführten Bundesregierung dafür stark zu machen, dass die imperialistischen Machtstrukturen der USA in der Raumfahrt nicht weiter unterstützt werden. Ein nationales Gesetz soll geschaffen werden, dass Raumfahrt und private Raumfahrt reguliert und dabei die europäische Weltraumorganisation ESA stärkt. Bei dieser Gesetzgebung sollte im Vordergrund stehen, eine antiimperialistische Zusammenarbeit zwischen allen Nationen zu fördern. Um die ESA nachhaltig zu stärken, sollte die staatliche Förderung für Forschung und Entwicklung im Bereich Raumfahrt erhöht werden. Ferner sollte die von der SPD geführte Bundesregierung bestrebt sein, aus dem Vertrag „Artemis Accords“ mit den USA umgehend auszutreten.

Die Grundwerte der SPD beschränken sich nicht auf Ländergrenzen oder Höhenangaben. In der Raumfahrt müssen Sicherheit, Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit verteidigt werden, sodass in einem „rechtsfreien“ Raum weiterhin die Stärkung unserer Demokratie, der Klimaschutz und nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum im Vordergrund stehen.

32/II/2023 Schaffung einer Vermögensobergrenze zur Stärkung der Demokratie und für eine gerechtere Gesellschaft – Deutschland braucht keine Milliardäre

24.10.2023

Die SPD-Brandenburg setzt sich für die Einführung einer Vermögensobergrenze von einer Milliarde Euro beim Privatvermögen ein. Darüber hinaus wird die SPD-geführte Bundes- und Landesregierung aufgefordert, gesetzliche Maßnahmen zur Umsetzung dieser Vermögensbegrenzung zu ergreifen, um den maximal zulässigen Betrag des Privatvermögens einer einzigen Person zu begrenzen.

37/II/2023 Trinkwasserversorgung langfristig und nachhaltig für Bevölkerung und Gewerbe sichern

24.10.2023

Die langfristige und nachhaltige Sicherung der Trinkwasserversorgung für Bevölkerung und Gewerbe in allen Regionen Brandenburgs ist ein wichtiges Ziel der SPD Brandenburg. Sie ist unabdingbare Grundlage für eine weitere positive Entwicklung unseres Bundeslandes sowie für den Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität der Brandenburger*innen.

Der Klimawandel mit weniger und anders verteilten Niederschlägen sowie einer höheren Verdunstung, die Einstellung des Braunkohlebergbaus sowie die zunehmende Verdichtung im Berliner Umland führen zu gravierenden Veränderungen bei Wasserdargebot und Wasserverbrauch. Dies stellt die Trinkwasserversorgung des Landes Brandenburg, aber auch Berlins vor große Herausforderungen. Um dieser Entwicklung gegenzusteuern, sind zahlreiche Maßnahmen notwendig, die sowohl auf Landesebene, aber zum Teil auch auf Bundesebene vorangebracht werden müssen.

Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Mitglieder der Landesregierung werden aufgefordert, die notwendigen Gesetzesänderungen herbeizuführen, damit sich Brandenburg diesen Herausforderungen erfolgreich stellt und die Trinkwasserversorgung im ganzen Land langfristig und nachhaltig sichert. Dabei sollen insbesondere folgende Themenkomplexe geprüft werden und in Gesetzgebungsverfahren münden:

 

  • Klarstellung und Stärkung des Vorrangs der öffentlichen Trinkwasserversorgung durch öffentliche Versorger gegenüber allen anderen Wassernutzer*innen sowohl bei der Wassergewinnung als auch bei der Wasserverteilung;
  • Öffentlichkeitsarbeit und Anreize für den sparsamen und nachhaltigen Umgang mit Wasser;
  • Umgestaltung des Wassernutzungsentgelts (Entgelt bei Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern und aus dem Grundwasser) zu einem Steuerungsinstrument bezüglich der geförderten Wassermengen als auch bezüglich der Wassernutzungsart;
  • Änderung des Kommunalabgabengesetzes, um Trinkwasserversorgern die Möglichkeit zu eröffnen, den Wasserpreis bzw. die Wassergebühr verbrauchsabhängig gestalten zu können, dabei sollen soziale Aspekte besondere Berücksichtigung finden;
  • Erhöhung der Hürden für die Errichtung privater Brunnen, insbesondere durch Einführung einer generellen Genehmigungspflicht bzw. Durchsetzung der Genehmigungspflicht sowie die verpflichtende und vollständige Führung eines entsprechenden Katasters bei den Wasserbehörden;
  • Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Förderung der verstärkten Regenwassernutzung vor Ort;
  • Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Förderung der verstärkten Nutzung von Brauch- und Grauwasser vor allem im gewerblichen/industriellen Bereich, Anreize für Wasserrecycling und geschlossene Wasserkreisläufe in Gewerbe und Industrie;
  • Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Errichtung von regionalen (bzw. eines landesweiten) Wasserverbundnetzen über die Grenzen der Wasserverbände hinweg;
  • Schaffung der gesetzlichen Grundlagen einschl. Definition der Standards für die Versickerung von geklärtem Abwasser statt Einleitung in eine Vorflut;
  • Erkundung und Erschließung neuer Grundwasserreservoirs zur Entlastung überlasteter Grundwassereinzugsgebiete;
  • Ertüchtigung von stillgelegten Wasserversorgungsanlagen, um damit eine höhere Versorgungssicherheit und auch eine dezentralere Grundwasserförderung zu erreichen ;
  • Erstellung und laufende Fortschreibung einer Wasserversorgungsplanung für Brandenburg.