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64/I/2017 Schulinvestitionspaket

22.10.2017

Um kommunale Schulträger bei der Gewährleistung einer vollumfassend zufriedenstellenden Lernatmosphäre zu unterstützen, fordern wir die Landesregierung auf, ein Schulinvestitionspaket in Höhe von mindestens 20 Millionen Euro anzuschieben. Die Mittel sollen neben der Modernisierung von Gebäuden und der Beseitigung von baulichen Mängeln insbesondere zur flächendeckenden Bereitstellung der notwendigen technischen Ausstattung zur zeitgemäßen Teilhabe an der Digitalisierung im Bildungsbereich genutzt werden.

53/I/2017 SPD neu denken, auch in Brandenburg

22.10.2017

Die SPD Brandenburg gründet eine mitgliederoffene und basisdemokratische Kommission, deren Aufgabe es sein soll, ein Konzept à la SPD++ mit konkretem Ideen- und Maßnahmenkatalog zu entwickeln und nach Implementierungsmöglichkeiten in Brandenburg zu suchen. Über diesen Aktionsplan für Brandenburg soll auf dem kommenden Landesparteitag abgestimmt werden.

In dieser Kommission soll jedes Mitglied der SPD Brandenburg mitarbeiten können. Insbesondere ist auch das Engagement von Mitgliedern in Arbeitsgemeinschaften und Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern aller Ebenen gewünscht. Es soll mindestens eine zentrale Veranstaltung zur Ideenfindung geben, z. B. zum Auftakt, an der ebenfalls alle Mitglieder der SPD Brandenburg teilnehmen können, auch wenn sie danach nicht weiter in der Kommission mitarbeiten wollen.

Der SPD-Landesvorstand wird aufgefordert, diese Bestrebungen von Mitgliedern organisatorisch und auch finanziell  zu unterstützen, z. B. auch durch die Bereitstellung von Technik für Telefonkonferenzen.

Die Kommission soll sich unter anderem mit folgenden Punkten auseinandersetzen:

  • Onlinepartizipation
  • Mitgliedervielfalt fördern und nutzen
  • Mehr innerparteiliche Durchlässigkeit
  • Mehr Entscheidungsmöglichkeiten für Mitgliedern

63/I/2017 Überprüfung des Schuldgeldsystems und Verbot der Geldschöpfung aus dem "Nichts"

22.10.2017

Die Bundesbank hat in ihrem Bericht vom 02.04.2017 das erste Mal bestätigt, dass die Geldschöpfung der Banken aus dem „Nichts“ erfolgt, was als gravierendes Alarmsignal zu werten ist.

Denn derzeit könnten mit dem existierenden Buchgeld, also aus dem Nichts erschaffenes virtuelles Geld, alle realen Werte der Erde rund 10 mal gekauft werden. Allein dieses Verhältnis zeigt wie fortgeschritten dieses zwangsläufig zu einem weltweitem Crash führende Geldsystem bereits ist.

Die Geldschöpfung aus dem „Nichts“ hat bisher zu Inflationen (Geldentwertung), massive Kürzungen bei den sozialen Leistungen, der Ausbau des Niedriglohnsektors und die größer werdende Armut in der Bevölkerung und dem sogenannten Wachstumsdruck der Volkswirtschaften geführt und ist indirekt auch für den zunehmenden Stress am Arbeitsplatz (Leistungsdruck) verantwortlich.

Auch trägt es die Ursache an den Kriegen, an den Flüchtlings- und humanitären Katastrophen.

Das sind nur wenige Beispiele der Folgen des vorherrschenden Geldschöpfungs- und Zinssystems.

Daher möge der Parteitag beschließen, dass das Schuldgeldsystem insgesamt überprüft und die Geldschöpfung der Banken aus dem „Nichts“ verboten wird.

08/I/2017 Arbeit

22.10.2017

Die Leih- und Zeitarbeit haben der Errichtung prekärer Beschäftigungsverhältnisse Vorschub geleistet und zementieren eine unterschiedliche Bezahlung für die gleiche Arbeit. Daher muss die Leih- und Zeitarbeit neu gestaltet werden, damit dieser Missbrauch verhindert wird. Es gibt beispielsweise Busunternehmen, die fast nur Fahrerinnen und Fahrer beschäftigen, die „scheinselbstständig“ sind. Scheinselbständigkeit muss stärker als bisher geahndet und verhindert werden.

Von den bisherigen Renten- und Lohnerhöhungen profitierten zumeist nur die höheren Einkommensgruppen. Zukünftige Renten- und Lohnerhöhungen sollten daher so gestaltet werden, dass ein Teil (50 %) in eine Grunderhöhung (Sockelbetrag) für alle gleich erfolgt und die andere Hälfte prozentual aufgestockt wird. Erreicht wird dadurch, dass die Renten und Löhne sich nicht so weit auseinander entwickeln. Die Tarifautonomie ist dabei zu beachten.

Es sollte in Deutschland ein „Maximaleinkommen“ gelten.

In Israel beispielsweise gilt, dass eine leitende Angestellte/ein leitender Angestellter im Bankensektor nicht mehr als das 30-fache des untersten Einkommen haben darf.

22/I/2017 Einführung und Umsetzung einheitlicher Standards bei der Umsetzung einheitlicher Lehrpläne inklusive der Methodik

22.10.2017

Dazu sollen:

1. Einführung und Verwendung einheitlicher Lehrbücher.
Hierzu wird eine Kommission gebildet, die aus Vertretern der Elternschaft, der Lehrerinnen und Lehrer sowie Vertreter der Wirtschaft inklusive regionaler Wirtschaftsverbände besteht. Diese wählt die Lehrbücher an Hand festgelegter Bildungsinhalte sowie dem methodischen Gehalt aus. Am Schuljahresende evaluiert diese jeweils die erzielten Ergebnisse und schreibt in Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium den Schulbuchverkauf für das jeweils anstehende Schuljahr aus.

2. die Notensperren in der Klasse 2 abgeschafft bzw. eingestellt werden
So wird die Vergleichbarkeit unter den Schülerinnen und Schülern gefördert, deren Leistungsbereitschaft erhöht und auch die Selbstmotivation gestärkt. Die Kinder werden in die Lage versetzt, gewinnen und auch verlieren zu können und zu dürfen. Zusätzlich werden die objektiven Leistungsgrundlagen für ein besseres, zielorientiertes Lernen geschaffen.

3. ein grundsätzliches und ganztägliches Betreungsangebot für Kinder bis zur Klasse 4 geschaffen werden
So werden einheitliche Voraussetzungen vor allem in Bezug auf die Festigung des im Unterricht vermittelten Wissens geschaffen. Zudem werden die Chancen je Kind erhöht, die jeweiligen Bildungsziele zu erreichen.

Dazu sollen grundsätzlich die Hausaufgaben in dieser Zeit erledigt werden.

21/I/2017 Bildung ist eine "Bundesangelegenheit".

22.10.2017

Niemand versteht, warum Lehrerinnen und Lehrer in den Bundesländern unterschiedlich vergütet werden. Der Beamtenstatus für Lehrerinnen und Lehrer ist dabei überholt und gehört auf den Prüfstand.

Studiengebühren für die staatlichen Universitäten bzw. Hochschulen schaffen nur eine ungleiche Chancenverteilung zwischen hohem und niederem Einkommen der Eltern und widersprechen sozialdemokratischem Grundanliegen und gehören bundesweit abgeschafft.

Die Bildung muss hinsichtlich der Ziele und Inhalte vereinheitlicht werden.

Somit ist auch eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Zeugnisse gegeben.

56/I/2017 Soziale Sicherung und Teilhabe

22.10.2017

1. Renten
„Alle“ in Deutschland lebenden Menschen zahlen in die Rentenkasse bis zum jetzigen Höchstsatz ein und bekommen eine entsprechende Rente. Alle die über dem Rentenhöchstsatz Verdienenden zahlen für ihr über dem Höchstsatz liegendem Einkommen einen gewissen Prozentsatz in die Rentenkasse ein ohne eine Rente dafür zu beziehen (5 % ist ein Ansatz der festgelegt werden muss).
Dieses Geld wird eingesetzt, damit eine Grundrente für alle, die weniger Rente als die Grundversorgung gemäß SGB II haben, gezahlt wird. Dadurch werden einerseits die Sozialkassen entlastet, die Altersarmut gesenkt und die persönlichkeitsverletzende Behandlung bei den Stellen zur sozialen Daseinsvorsorge beseitigt. Die Grundrente muss in jedem Fall höher ausfallen, als die Grundversorgung.

2. Krankenversicherung
Krankenkassenbeiträge werden wieder paritätisch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt, weil die Begründung (angeblich zu hohe Lohnkosten) schon seit Jahren nicht mehr gegeben ist. Alle Bürgerinnen und Bürger sind zur Grundversorgung in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Dabei zahlen alle Bürgerinnen und Bürger mit eigenem Einkommen in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Wer für sich bevorzugte Behandlung usw. sichern möchte, hat die Möglichkeit – eine private Zusatzversorgung abzuschließen. Die Leistungen in der medizinischen Grundversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen können somit nicht weiter reduziert, sondern nachhaltig verbessert werden.

Die Vielzahl der gesetzlichen Krankenkassen ist dabei ein enormer Verwaltungskostenfakter – zudem nicht notwendig und gehören grundsätzlich auf den Prüfstand.

62/I/2017 Mehr Steuergerechtigkeit und Nachhaltigkeit

22.10.2017

1. Jeder „Deutsche“ in Deutschland ist Steuerpflichtig.
Beispiel USA – wo jede US-Bürgerin und jeder US-Bürger steuerpflichtig ist. Wer in einem Land wohnt, wo weniger Steuern fällig sind, hat die Differenz zum deutschen Steuerbetrag an Deutschland abzuführen. Jeder der in Deutschland geboren wurde, hat auch die Infrastruktur von Deutschland genutzt, sodass diese Maßnahme gerechtfertigt ist. Wer in ein anderes Land zieht, in dem er oder sie weniger Steuer zahlen muss, ist eine Steuerbetrügerin oder ein Steuerbetrüger. Die Änderung muss nur gewollt werden von uns.

2. Wiedereinführung des Spitzensteuersatzes von 53 %
Der Höchststeuersatz wurde unter SPD – Führung um ca. 10% abgesenkt, wodurch eine Endsolidarisierung begünstigt wurde. Daher soll der Spitzensteuersatz von 53% wieder eingeführt werden um im Gegenzug die Kalte Progression abzubauen sowie untere und mittlere Einkommensschichten spürbar zu entlasten. Investitionsfremde Steuersparmodelle sind dabei auf den Prüfstand zu stellen und letztendlich abzuschaffen.

3. Einführung der Quellensteuer
Jeder Betrieb zahlt an dem Ort Steuern, wo der Betrieb sich befindet und wo die Wertschöpfung auch erfolgt. Kein Unternehmen kann seinen Hauptsitz als Steuerflüchtling in ein „Niedrigsteuerland“ verlegen. Damit fällt die Steuer auch da an, wo die Bevölkerung die Belastung durch Betriebsstätten des Unternehmens hat. Eine Steuerflucht wird dadurch erschwert. Für eine Gesellschaft mit mehreren Standorten in Deutschland kann ein „Ausgleich“ für zeitweilig unrentable Standorte angedacht werden.

4. Abschaffung der kalten Progression
Die Kalte Progression ist sozial zutiefst ungerecht. Bezieherinnen und Bezieher von mittleren Einkommen sind vom Aufschwung in Deutschland weitgehend ausgenommen. Gehalts- bzw. Lohnerhöhungen werden durch sie weitgehend aufgefressen
30.000,- = 2.805,- = 9,35 %
35.000,- = 4.270,- = 12,2 % jedoch auf die Differrenz 30 % (15 %)

Beispiel Gehaltsteigerung: 3 %
30.000,- = 2.805,-
30.900,- = 3.087,- 282,- + 207,- = 411,- (1,37 % – Inflationsrate 1,5 % = – 0,13 %]

Im Gegensatz dazu kann die Progression des Grenzsteuersatzes für Höchsteinkommen proportional spürbar erhöht werden.

5. Spürbare Vereinfachung des Steuerrechts
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer und jeder Kleinstunternehmer und jede Kleinstunternehmerin muss in der Lage sein, seine Steuererklärung ohne fremde Hilfe anzufertigen.
Weltweit gibt es ca. 115.000 Steuergesetze – Anleitungen- Anordnungen- Richtlinien- und Durchführungsbestimmungen. Auf Deutschland entfallen davon allein ca. 70.000. Das Steuerrecht gehört somit gravierend vereinfacht und für jeden transparent gestaltet. Steuersparmodelle sollten dabei auf das Wesentlichste beschränkt werden. Hierzu soll bundesweit eine Kommission gebildet werden, in der nicht nur Steuerberater, Steuerprüfer, Steuerrechtler bzw. Finanzbeamte vorherrschend sind, sondern in der paritätisch auch Mitglieder des Mittelstandes und der Arbeitnehmerverbände vertreten sind.

6. Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens
Auf der Grundlage des vereinfachten Steuerrechts soll für jede Bürgerin und jeden Bürger im Alter von 25 bis 60 Jahren ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt werden, welches sich knapp über dem ALG II – Satz bewegt. Versuche in Finnland (560,- ) und den Niederlanden (960,-) zeigen schon jetzt gravierende Erfolge. Zudem hat es einen rapiden Abbau der Bürokratie zur Folge und setzt dringend benötigte Arbeitskräfte für andere Bereiche frei.

„Wir denken, das könnte ein großer Anreiz sein, wenigstens einen Halbtagsjob anzunehmen“.
(Marjukka Turunen, vom finnischen Sozialversicherungsinstitut Kela)

Zudem soll Bürokratie abgeschafft werden. Wer jetzt arbeitslos ist, müsse ständig Formulare ausfüllen und Anträge stellen, sagt Turunen. Das sei bei dem Grundeinkommen nicht notwendig.

Auch Loek Groot von der Universität Utrecht sieht eher administrative Vorteile und erhofft sich von seinem Experiment Einsparungen für die Staatskasse der Niederlande. „Das jetzige Wohlfahrtssystem verschwendet zu viel Geld und tut zu wenig, um seinen Empfängern wirklich zu helfen“, sagt er. Groot glaubt, dass ein garantiertes Einkommen ein effektiverer Ansatz sein könnte.“

52/I/2017 Sozialdemokratische Selbstverpflichtung: Jede Person ist besonders. Dafür ist sie zu achten.

22.10.2017

Im Sinne von SPDplusplus bittet die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) darum, diese gemeinsame Erklärung des Parteitages zu verabschieden:

Wir achten Männer und Frauen und ihre individuellen Bedürfnisse. Die SPD vertritt eine moderne Gleichstellungspolitik und lebt sie nach innen. Wir wollen jünger und weiblicher werden.

Wir pflegen eine Kultur des Miteinanders, die gekennzeichnet ist von Respekt, wechselseitiger Rücksichtnahme, Zu- und Vertrauen, Wertschätzung und Anerkennung von Unterschieden. Weiblichkeit wird damit auch zum Bild für eine attraktivere, offenere, Partei, die partnerschaftliche Begegnungen fördert.

Das geschieht jedoch nicht von selbst sondern bedarf „Spielregeln“, die einer sozialdemokratischen Selbstverpflichtung entsprechen.

Hierzu gehört es,

  1. dass wir Sexismus in jeder Form ablehnen,
  2. uns in Bezug auf Zeiten, zu denen wir unsere Sitzungen abhalten mit den Teilnehmenden abstimmen, welche Zeiten die besten sind,
  3. dass wir Sitzungsdauern unbedingt einhalten, damit familiären Verpflichtungen davor und danach nachgekommen werden kann,
  4. dass wir Redelisten möglichst quotieren,
  5. dass wir Frauen sichtbar machen, indem wir uns um Expertinnen auf Podien bemühen,
  6. dass wir Entwicklungswünsche in bezug auf Parteiämter langfristig planen und fördern,
  7. dass wir auf unsere Sprache achten, die geschlechtergerecht ist.

61/I/2017 Fördermittel für die politische Bildung junger Erwachsener

22.10.2017

Die Unterbezirke der SPD im Land Brandenburg sollen sich dafür einsetzen, zusätzliche Fördermittel zur politischen Bildung junger Erwachsener im kommunalen Bereich zur Verfügung zu stellen. Die Förderung soll als Projektförderung erfolgen. Ein Haushaltsansatz in Euro soll für das Jahr 2018 festgelegt werden.