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14/I/2016 Einführung einer flächendeckenden und kostenlosen Schülerspeisung.

12.09.2016

05/I/2016 Tarifliche Regelungen und Mitbestimmung für Abgeordnetenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter

12.09.2016
  1. Der Landesparteitag erinnert alle Europa-, Bundestags- und Landtagsabgeordneten der SPD aus dem Land Brandenburg an die Beschlüsse des Bundesparteitages 1988 in Münster, 2005 in Karlsruhe, 2011 in Berlin und 2013 in Leipzig:
    Um sicherzustellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Europa-, Bundestags- und Landtagsabgeordneten zukünftig sowohl tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen als auch Mitbestimmungsrechte über ihre Arbeitsverhältnisse erhalten, werden die sozialdemokratischen Abgeordneten der entsprechenden Parlamente aufgefordert, die organisatorischen und formellen Voraussetzungen zu schaffen, um die Arbeitsverträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf eine kollektive Basis zu stellen und eine rechtlich abgesicherte Interessenvertretung mit verankerten Mitbestimmungsrechten institutionalisieren zu können.
    Der Landesparteitag unterstreicht ausdrücklich die sozialdemokratischen Vorstellungen von fairen Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechten. Sozialdemokratische Abgeordnete tragen in ihrer Funktion als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Verantwortung, diesen Vorstellungen Glaubwürdigkeit zu verleihen.
  2. Der Landesparteitag begrüßt, dass für die Bundestagsabgeordneten mit der Tarifgemeinschaft der Abgeordneten des Deutschen Bundestages 1991 ein Arbeitgeberverband gegründet wurde. Der Landesparteitag fordert die Abgeordneten des Brandenburgischen Landtages der SPD auf, ähnliche Regelungen im Landtag einzuführen und zur Umsetzung dieses Beschlusses eine Tarifgemeinschaft der Abgeordneten des Brandenburgischen Landtages zu bilden.
  3. Der Landesparteitag fordert alle Europa-, Bundestags- und Landtagsabgeordneten der SPD aus dem Land Brandenburg auf, sich für institutionalisierte Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihren gewählten Interessenvertretungen auf allen Ebenen, auf denen über die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entschieden wird (z. B. auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes oder des Bundespersonalvertretungsgesetzes), einzusetzen.

55/I/2016 Einrichtung eines temporären Landesarbeitskreises Kommunales

12.09.2016

Die Einrichtung eines temporären Arbeitskreises Kommunales zur Begleitung der Verwaltungsstrukturreform (Kreisgebiets- und Funktionalreform).

01/I/2016 Brandenburg – Unser Plan für Bildung

9.09.2016

Präambel

Brandenburgische Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen seit 26 Jahren für Chancengerechtigkeit. Unser Anspruch ist es, allen Mädchen und Jungen den gleichen Zugang zu unseren Bildungseinrichtungen zu eröffnen, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, in welchem Landesteil sie aufwachsen und ob sie einen besonderen Förderbedarf, ein besonderes Talent haben oder nicht.
Wir wissen, dass Vielfalt und Unterschiedlichkeit unsere Stärke sind. Das Fundament für ein selbstbestimmtes Leben und eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe ist Bildung. Unsere Herausforderung liegt darin, dieses Fundament für die Zukunft weiter auszubauen. Das Fundament wird getragen von den drei Säulen: Bildungsgerechtigkeit, Bildungsqualität und Bildungsinvestitionen.

Kitas und Schulen sind längst mehr als nur Lernorte. Sie sind mehr denn je Orte sozialer Integration. Unser brandenburgisches Bildungswesen fördert, unterstützt und begleitet. Unser Anspruch ist es, kein Kind zurückzulassen. Unser Bildungsverständnis ist modern. Dazu zählt auch, dass der Umgang mit modernen Medien auch in der frühkindlichen Lebensphase Bestandteil der Erziehungsarbeit sein muss. Bei uns sind Kooperationen mit außerschulischen Partnern, von der Kommune bis zum Verein, längst Normalität. Uns verbindet die gemeinsame Verantwortung für unsere Zukunft, unsere Kinder.

Alle Kinder und ihre Bildungschancen müssen im Mittelpunkt einer gerechten finanziellen Förderung stehen. Darauf haben die Kinder und deren Eltern ein Recht. Denn eine fortschrittliche Bildungspolitik löst auch unser Versprechen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein.

Das Betreuungsgeld ist abgeschafft. Es waren auch brandenburgische Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die dafür gekämpft haben, die Kitas auf eine solide finanzielle Basis zu stellen und nicht dafür Geld auszugeben, die Kinder von der Kita und die Mütter und Väter vom Beruf fernzuhalten. Jetzt stehen wir im Wort, das Geld vom Bund auch unseren Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Wir werden Wort halten.

Bildungsgerechtigkeit – Das Beste für die Zukunft unserer Kinder

1. Frühkindliche Bildung

Mehr als 163.000 Kinder besuchen in unserem Land Kindertagesstätten und Horte. Dort werden sie frühzeitig und wirkungsvoll von 17.000 Erzieherinnen und Erziehern gefördert. Für die individuelle Förderung eines jeden Kindes braucht es Zeit. Dafür werden bis zum Jahr 2018 insgesamt 1500 Erzieherinnen und Erzieher zusätzlich mit den Kindern arbeiten.

Bereits heute besuchen über 57 Prozent unserer unter 3-Jährigen eine Kindertagesstätte. Bis zum Schuleintritt spielen und lernen 98 Prozent der Brandenburger Kinder zusammen in unseren brandenburgischen Einrichtungen. Damit stehen wir bundesweit an der Spitze und beweisen, dass wir es ernst meinen mit dem gleichberechtigten Zugang zu Bildung.

Die Höhe der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung obliegt nicht dem Land, sondern dem Träger der Kita im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das führt zu einem brandenburgischen Flickenteppich der Kitabeiträge. Wir dürfen die Beitragsgerechtigkeit nicht aus dem Blick verlieren. In Gesprächen, insbesondere der „AG 17“, sollte deshalb eine weitgehende Angleichung erreicht werden. Das Mindeste ist die Verständigung über landesweite Standards mit empfehlendem Charakter. Dazu brauchen wir dringend unsere kommunalen Partnerinnen und Partner. Die SGK ist in diesem Prozess eine gute Unterstützung. Wir werden vor allem Familien mit mehreren Kindern und sozial benachteiligte Familien nicht alleine lassen.

Wir fordern den Bund auf, durch eine Regelfinanzierung die generelle Beitragsfreiheit für Kindertageseinrichtungen abzusichern. Er steht mit seinen Bund-Länder-Vereinbarungen in der Pflicht, beim Thema Beitragsfreiheit Flagge zu zeigen. Es handelt sich dabei um eine nationale Bildungsaufgabe.

Sollte der Bund seiner Verpflichtung nicht nachkommen, werden die brandenburgischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Debatte über den Einstieg in die Beitragsfreiheit führen. Wir werden ein Modell entwickeln, das die Familien entlastet und die Bildungsinstitution Kita stärkt. Dazu wird eine Arbeitsgruppe ein Stufenkonzept für den Einstieg in die Beitragsfreiheit und die weitere Verbesserung der Betreuungsqualität erarbeiten. Die Ergebnisse werden dem nächsten Landesparteitag vorgelegt und abgestimmt.

2. Schulische Bildung

In Brandenburg besteht eine Schulstruktur, die sich in den letzten Jahren etabliert hat und Durchlässigkeit wahrt. Hier seien exemplarisch Kleine Grundschulen, flexible Eingangsstufen, Ganztagsschulangebote, Oberstufenzentren, die das Abitur anbieten, und eine sehr gute Schüler-Lehrerrelation genannt.

In Brandenburg gibt es derzeit 36 Schulzentren. Das sind Zusammenschlüsse von Grundschulen mit Ober- oder Gesamtschulen. In diesen Schulzentren können Schülerinnen und Schüler bis zur 10. oder auch bis zur 13. Klasse gemeinsam lernen, ohne die Schule wechseln zu müssen. Wir wollen diese Strukturen in den nächsten Jahren stärken, wenn die Schulkonferenzen und Träger der Schulen dies wünschen. Dafür sollen die Schulzentren eine bessere Ausstattung mit Lehrkräften erhalten, für notwendige bauliche Veränderungen wird es Zuschüsse vom Land geben.

Aber auch das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Förder- und Unterstützungsbedarf ist ein prioritäres sozialdemokratisches Ziel und wird ausgebaut. Nach dem erfolgreichen Modellprojekt mit den Ping-Schulen sollen in den nächsten 6 Jahren alle brandenburgischen Grund-, Ober- und Gesamtschulen eine bessere Ausstattung von 4 Lehrerwochenstunden für 6 Prozent ihrer Schülerinnen und Schüler erhalten. Für eine Schule mit 300 Schülerinnen und Schülern heißt das dann mindestens 3 Lehrkräfte zusätzlich.

Damit lösen wir den Anspruch auf den gerechten Zugang zu allen Bildungsgängen ein. Unser Anspruch bleibt es, möglichst allen Schülerinnen und Schülern einen qualifizierten Abschluss zu ermöglichen.

Zusammen mit unserer umfassenden Berufsorientierung machen wir unsere jungen Brandenburgerinnen und Brandenburger fit für den Arbeitsmarkt. Allein für unser Programm „Übergang Schule-Beruf“ stellen wir bis 2020 mehr als 38 Millionen Euro zur Verfügung. Zusammen mit unserem neuen Projekt „Türöffner: Zukunft Beruf“ bieten wir Schülerinnen und Schülern, aber auch Auszubildenden eine frühzeitige Orientierung und Hilfe für ihren künftigen Beruf. Auch für dieses Programm stehen bis 2020 mehr als 16 Millionen Euro zur Verfügung.

Wir lassen unsere Schülerinnen und Schüler auch finanziell nicht allein. Deshalb halten wir an unserem Schüler-BaföG für alle, die eine weiterführende Schule besuchen wollen, fest. Der Schulsozialfonds wird auch künftig schnell und unbürokratisch helfen, wenn es um Schulfahrten, Sportsachen oder Schulmaterialien geht.

Wir fordern den Bund auf, das Schüler-Bafög wieder bundesweit einzuführen.

Bildungsqualität – Auf den Inhalt kommt es an

1. Frühkindliche Bildung

Gute Qualität in unseren Kitas hängt unmittelbar mit der Personalausstattung zusammen. Seit 2010 haben wir den Personalschlüssel kontinuierlich verbessert. Heute betreut eine Fachkraft bei den unter 3-Jährigen durchschnittlich 5 Kinder. Bei den 3- bis 6-Jährigen liegt das Betreuungsverhältnis derzeit bei 1:12 und wird ebenfalls ab 2017 auf 1:11,5 gesenkt und 2018 auf 1:11. Das ist ein Quantensprung, dafür wird das Land ab 2018 jährlich 387 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Sprache öffnet Türen und trägt maßgeblich zum Bildungserfolg bei. Deshalb werden wir unser Sprachförderprogramm in den Kitas weiter qualifizieren. Darüber hinaus können wir bereits heute über 200 Kitas in unserem Land mit dem Bundesprogramm „Schwerpunktkitas Sprache und Integration“ unterstützen. Dieses Programm werden wir ausbauen und die Mittel noch zielgerichteter einsetzen. Der Schlüssel zum Abbau sozialer Ungleichheiten liegt in der frühen Förderung der Kinder. Deshalb werden wir Kitas in Sozialräumen, die beispielsweise viele Kinder mit hohem Förderbedarf betreuen und viele geflüchtete Kinder aufgenommen haben, zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.

In unserem Land arbeiten viele Menschen im Schichtbetrieb oder erziehen ihre Kinder allein. Sie stehen bei der Kinderbetreuung häufig vor besonderen Schwierigkeiten und brauchen Unterstützung. Eine moderne Familienpolitik muss auch dafür Antworten bei der Betreuungsinfrastruktur geben. Das Betreuungssystem muss für die Abendstunden und Nächte flexibel gestaltet werden.

Die Kitaleitung hat eine Schlüsselrolle bei der Qualitätsentwicklung. Um die organisatorische und inhaltliche Aufgabenvielfalt meistern zu können und die Kitas weiterzuentwickeln, brauchen unsere Kitaleiterinnen und unsere Kitaleiter Zeit, beispielsweise für Elterngespräche, Teambesprechungen, Fortbildungen oder schlicht für das Erstellen der Dienstpläne. Deshalb werden wir mit unserem Programm „Qualitätsentwicklung: Mehr Zeit für Leitung“ noch in der laufenden Legislatur zusätzliche Ressourcen zur Verfügung stellen, und zwar unabhängig der Kitagröße. Das verbessert die Qualität der Kita und die Betreuungssituation.

Ebenso beruht die Qualitätsentwicklung maßgeblich auf gut ausgebildeten Fachkräften. Hier müssen wir unsere Ausbildungs- und Studienkapazitäten ausbauen. In einer zunehmend medialisierten Gesellschaft gehören Medienbildung und Mediendidaktik bereits hier in die pädagogischen Ausbildungen.

2. Schulische Bildung

Wir werden bis zum Ende der Legislatur mehr als 5.500 neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt haben, so viel wie noch nie in der Geschichte Brandenburgs. Sie ersetzen zum einen die älteren, ausscheidenden Lehrkräfte und werden mit frischem Elan in brandenburgischen Klassenzimmern unterrichten. Wir verbessern mit den neuen Lehrkräften zum anderen auch die Schüler-Lehrer-Relation von 15,4:1 auf 14,4:1. Für das gemeinsame, inklusive Lernen werden wir über 600 Lehrerinnen und Lehrer zusätzlich einstellen.

Auch Quereinsteiger haben bei uns eine Chance, ihnen bieten wir eine berufsbegleitende Ausbildung an. Mit der Erhöhung des Vertretungsbudgets konnten wir den Unterricht auch in Zeiten von Lehrererkrankungen in großem Umfang absichern. Kein Kind verlässt die Schule ohne ein vollständiges Zeugnis. Auch das meint verlässliche Schule.

Gut ausgebildete Lehrkräfte sind für Schülerinnen und Schüler Ansprechpartner zur Lösung schulischer Probleme. Schule als Lebensort verlangt aber mehr – deshalb brauchen wir verstärkt Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter und multiprofessionelle Teams, um unsere Schülerinnen und Schüler auch bei der Lösung von nicht-schulischen Problemen zu unterstützen. Wir halten Wort, denn seit diesem Jahr arbeiten bereits zusätzlich 100 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an unseren Schulen. Hier steht der Bund im Wort, weitere Schulsozialarbeiter durch Bundesmittel in den Kommunen zu finanzieren. Wir stehen dazu, dass wir das Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bereich der Schulpolitik aufheben wollen.

Bildungsinvestitionen – Bildungsland Brandenburg zukunftsfest machen

1. Frühkindliche Bildung

Mit dem Geld aus dem Betreuungsgeld des Bundes werden wir ab 2017 ein Modernisierungs- und Sanierungsprogramm für Kitas und Horte auflegen. Die Investitionen sollen in die Barrierefreiheit, bauliche Sanierung und Modernisierung unserer Einrichtungen fließen.

2. Schulische Bildung

Bis 2019 werden insgesamt 80 Millionen Euro des Landes in die kommunale Bildungsinfrastruktur investiert, und zwar für Schulzentren oder die Stärkung des gemeinsamen Unterrichts. Der Bund muss eine nationale Bildungsallianz schmieden und die Länder und Kommunen mit einem Schulerneuerungs- und Modernisierungsprogramm und einem weiteren Ganztagsschulprogramm unterstützen. Insbesondere müssen die Bildungseinrichtungen mit einer Breitbandanbindung versorgt werden.

 

70/I/2016 Finanzierung des ÖPNV im Land Brandenburg

6.09.2016
  1. Die SPD Brandenburg begrüßt die Einigung zwischen Bund und Ländern zur Neuverteilung der Regionalisierungsmittel (RegMittel) auf die Bundesländer. Damit ist die maßgebliche Säule der ÖPNV-Finanzierung im Land Brandenburg gesichert. Der langfristige Erhalt und die notwendige Ausweitung des Angebotsumfangs gegenüber dem Status Quo sind jedoch trotzdem nur durch eine Neujustierung der Finanzierungsbausteine im Land Brandenburg möglich.
  2. Die SPD Brandenburg fordert die Landtagsfraktion daher auf, in die Haushaltspläne ab 2017 stufenweise (in 5 Jahresstufen) Haushaltsmittel über die vom Bund zugewiesenen Mittel hinaus für die ÖPNV-Finanzierung aufzunehmen. Die Höhe soll den bislang eingesetzten Mitteln für die Schüler- und Ausbildungsbeförderung (37 Mio. €) entsprechen. Diese Mittel werden jährlich dynamisiert. Damit wird sichergestellt, dass die RegMittel wieder verstärkt für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und dort erforderliche Mehrleistungen aufgrund der stark gewachsenen Pendlerströme eingesetzt werden können und zusätzliche Mittel für den übrigen ÖPNV als Zubringer zum SPNV und in seiner Erschließungsfunktion für die Fläche zur Verfügung stehen.
  3. Die SPD Brandenburg wird sich für die Sicherung der v.a. für Investitionen im übrigen ÖPNV genutzten Entflechtungsmittel auch nach 2019 im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einsetzen. Sie fordert die SPD-Landtagsfraktion auf, wie bislang auch eine landesgesetzliche Zweckbindung für den ÖPNV-Anteil der Entflechtungsmittel oder einer Nachfolgeregelung (z.B. über den Umsatzsteuerausgleich) in Höhe der bisherigen Mittel (27 Mio. €) zu gewährleisten.
  4. Die SPD Brandenburg fordert die Landesregierung auf, sich gemeinsam mit Berlin aktiv um eine Aufnahme von größeren Nahverkehrsprojekten in unserer Region aus dem nunmehr bis 2030 fortgeschriebenen GVFG-Bundesprogramm und dessen Aufstockung zur Finanzierung neuer Projekte zu bemühen. Gerade für die noch ausstehenden Lückenschlüsse im Schienennahverkehr zwischen beiden Ländern ist dies notwendig. Die Attraktivität der bestehenden Nahverkehrsverbindungen ist zu steigern.
  5. Die SPD Brandenburg wird die Investitionsförderung in die ÖPNV-Infrastruktur unterstützen. Schwerpunkte sind dabei die Umsetzung der Barrierefreiheit sowie die verstärkte  Vorfinanzierung von Infrastrukturprojekten auf der Schiene zur Projektbeschleunigung und Engpassbeseitigung.

54/I/2016 Änderung der Satzung §§ 17-19

20.08.2016

Änderung der Satzung § 17 Landesausschuss

§ 17 der Satzung des SPD-Landesverbands Brandenburg wird wie folgt neu gefasst (Änderungen fett gedruckt):

(1) Der Landesausschuss setzt sich zusammen aus den auf den Unterbezirksparteitagen gewählten Delegierten, deren Zahl auf 45 begrenzt ist. Die Verteilung erfolgt nach den Mitgliederzahlen, für die im vorausgegangenen Geschäftsjahr Beiträge an den Landesvorstand abgeführt wurden. Ist ein/e Delegierte/r an der Ausübung ihres/seines Mandats gehindert, so wird sie/er durch eine/en gewählten Ersatzdelegierte/n vertreten.

(2) Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Landesausschusses teil:
a) der/die im Landesvorstand der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft benannte Vertreter/in für dieses Gremium,
b) die Mitglieder der Schiedskommission,
c) die Revisoren/innen,
d) die Geschäftsführer/innen,
e) der/die Vorsitzende der SGK,
f) der/die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion,
g) die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung,
(h) der/die Sprecher/in der Landesgruppe der Bundestagsabgeordneten und
(i) die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments aus Brandenburg.

(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes nehmen an den Sitzungen des Landesausschusses teil. Der Landesausschuss kann über die Teilnahme weiterer beratender Mitglieder beschließen. Insgesamt darf der Anteil der beratenden Mitglieder die Zahl der gewählten Mitglieder nicht übersteigen.

Änderung der Satzung § 18 Turnus und Einberufung

§ 18 der Satzung des SPD-Landesverbands Brandenburg wird wie folgt neu gefasst (Änderungen fett gedruckt):

(1) Der Landesausschuss wird mindestens vier Mal im Jahr unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung soll den Mitgliedern des Landesausschusses sowie den mit beratender Stimme Teilnehmenden in der Regel spätestens zehn Tage vor der Sitzung zugehen.

(2) Darüber hinaus ist der Landesausschuss einzuberufen, wenn dies beantragt wird:
a) vom Landesparteitag,
b) vom Landesvorstand,
c) von mehr als der Hälfte der Unterbezirksvorstände und
d) auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder.

(3) Der Landesausschuss wählt eine/n Vorsitzende/n und mindestens zwei Stellvertreter/innen.

Änderung der Satzung § 19 Aufgaben und Zuständigkeiten

§ 19 der Satzung des SPD-Landesverbands Brandenburg wird wie folgt neu gefasst (Änderungen fett gedruckt):

(1) Der Landesausschuss ist das höchste beschlussfassende Gremium zwischen den Landesparteitagen und in dieser Zeit Kontrollgremium gegenüber dem Landesvorstand. Um dies sicherzustellen, steht dem Landesausschuss ein umfassendes Auskunftsrecht zu.

(2) Der Landesausschuss ist zu hören vor Beschlüssen des Landesvorstandes über :
a) grundsätzliche politische Fragen,
b) grundsätzliche organisatorische Fragen,
c) die Vorbereitung von Wahlen zum Europäischen Parlament, Bundestagswahlen, Landtagswahlen sowie Kommunalwahlen und
d) die Neufestsetzung von Unterbezirksgrenzen.

(3) Die von einem Landesparteitag an den Landesausschuss überwiesenen Anträge beschließt der Landesausschuss abschließend.

(4) Über die von einem Landesparteitag an den Landesvorstand und den Landesausschuss überwiesenen Anträge beschließt der Landesvorstand, nachdem der Landesausschuss zuvor eine Empfehlung abgegeben hat.

(5) Ein außerordentlicher Landesparteitag ist einzuberufen auf Beschluss des Landesausschusses.

53/I/2016 Änderung der Satzung § 14 Abs. 1 Landesvorstand

19.08.2016

Die Satzung des SPD-Landesverbands Brandenburg wird im § 14 Abs. 1 um folgenden Satz ergänzt:

Die Sitzungen des Landesvorstands sind parteimitgliederöffentlich.

52/I/2016 Änderung der Satzung § 11 Abs. 2 Turnus, Anträge

5.08.2016

§ 11 Abs. 2 der Satzung des SPD-Landesverbands Brandenburg wird wie folgt neu gefasst:

Die Einberufung mit Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung hat mindestens acht Wochen vorher zu erfolgen. Antragsberechtigt sind:

  1. die Mitgliederversammlung des Ortsvereins,
  2. der Ortsvereinsvorstand,
  3. der Unterbezirksparteitag,
  4. der Unterbezirksparteikonvent,
  5. der Unterbezirksausschuss,
  6. der Unterbezirksvorstand,
  7. die Landesvorstände der Arbeitsgemeinschaften,
  8. der Landesvorstand und der Landesausschuss,
  9. die vom Landesvorstand anerkannten Landesarbeitskreise und Foren.

42/I/2016 Rechtskonforme Lösung für Anschlussbeiträge

20.06.2016

Die Landesregierung des Landes Brandenburg, hier besonders der Innenminister, werden aufgefordert, sich der langjährigen und nun an Brisanz zugenommenen inakzeptablen Situation der Erhebung von Anschlussbeiträgen für die Erschließung mit Wasserversorgungs- und Entwässerungsleitungen anzunehmen und gemeinsam mit den Verbänden eine beständige rechtskonforme Lösung im Interesse der betroffenen Grundstücksbesitzer zu erarbeiten und zu verabschieden.

Die Rechtssicherheit ist aber nicht zu Lasten der Kommunen, die in den Verbänden vertreten sind, herzustellen. Die gerade aktuell anfallenden Kosten sind, wenn diese nicht von den Verbänden getragen werden können, nicht den kommunalen Haushalten der Verbandsgemeinden zuzuordnen. Hier ist die Landesregierung in alleiniger Verantwortung. Den Rat zu geben, zinsgünstige Kredite aufzunehmen, wobei die Mehrzahl der Verbände von der Kommunalaufsicht eine Kreditaufnahme verweigert wird, ist nicht hinnehmbar.

59/I/2016 Gerechtigkeit, Teilhabe, Soziale Sicherheit - Ein 10-Punkte-Programm

20.06.2016

„Der Steuerzahler“ wird immer stärker mit Steuern und Abgaben belastet. Alle Lebensbereiche sind erfasst. Hinzu kommen ständig steigende Sozialabgaben und laufende Steigerungen bzw. „Anpassungen“ von Abgaben, die von ehemaligen Staatsbetrieben beeinflusst werden (Bahn, Post, Telekom). Sozialabgaben haben einen immer höheren Anteil an den Gehaltsabzügen. Die EEG-Umlage wird auf die regionalen Stromkunden abgewälzt, die LKW-Maut auf die Preise.

Letztlich zahlt „der Verbraucher“ alles; er kann viele Belastungen nicht einfach umgehen, weil er u. a. auf Waren des täglichen Bedarfs angewiesen ist. Diese Belastungen sind aber ungleich verteilt.

Die Einkommen der Mittelschicht bzw. der Bezieher von geringen, mittleren, aber auch höheren Einkommen werden so stark belastet, dass sie in die Bereiche der Transfereinkommen gelangen, d. h. kaum noch Mittel zur Verfügung haben, die über den laufenden Lebensunterhalt hinausreichen. Rücklagen- oder Vermögensbildung, Vorsorge und Alterssicherung sind in einigen Einkommensbereichen nicht mehr im notwendigen Umfang möglich. Gleichzeitig zeigen Statistiken der letzten Jahre über die Einkommens- und Vermögensverteilung erhebliche Verwerfungen auf. Einkommen und Vermögen konzentrieren sich immer stärker in den oberen Bereichen. Die Schere geht weiter auseinander, sie öffnet sich immer weiter.

Die Ungleichheit bei der Verteilung des Vermögens in Deutschland hat in den vergangenen zehn Jahren weiter dramatisch zugenommen. Die oberen zehn Prozent der Haushalte verfügen über 52 Prozent (1998: 45%) des Nettovermögens.

Die unteren zehn Prozent verfügen nur über 1 Prozent (1998: 3 %) des Nettovermögens.

Wissenschaft und Gewerkschaften fordern die Politik immer wieder auf, den privaten Konsum zu stärken.

Bildungschancen und damit Lebenschancen werden für Bezieher unterer bis mittlerer Einkommen immer geringer.

Die SPD muss die erhebliche Unzufriedenheit in der Bevölkerung über diesen Zustand aufgreifen und daraus eine Handlungsmaxime entwickeln, ganz im Sinne „Für eine Politik aus der Mitte des Alltags – gegen wachsenden Populismus“, wie es in dem Impulspapier „Starke Ideen für Deutschland 2025“ angeschnitten wird.

Der Bund kann in den letzten Jahren stetige Steigerungen der Steuereinnahmen vermelden, und dennoch reicht die immer größer werdende Summe der Einnahmen nicht zur Finanzierung wichtiger Aufgaben aus. Öffentliche Haushalte, vor allem der Kommunen sind strukturell unterfinanziert. Es besteht ein erheblicher Nachholbedarf an Infrastrukturinvestitionen.

Der Abbau von Belastungen und eine Umverteilung des Vermögens sind das Gebot der Stunde!

Das ist zu tun:

I. Steuergerechtigkeit

Erforderlich sind grundlegende Reformen des Steuersystems, um dieses gerechter zu gestalten und dauerhaft ausreichende Einnahmen zur Finanzierung der notwendigen öffentlichen Aufgaben sicherzustellen.

Das bestehende Steuersystem und die Steuerpolitik wurden und werden diesen Anforderungen bisher nicht gerecht. Seit dem Jahr 2000 sind Reiche und Unternehmen mehrfach erheblich steuerlich entlastet worden. Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer sank von 53 auf 42 Prozent (bzw. 45 Prozent Reichensteuer). Der Gewinnsteuersatz der Kapitalgesellschaften sank von 40 Prozent auf 15 Prozent. Bereits seit 1996 wird die Vermögensteuer nicht mehr erhoben. Die Steuerreformen seit 1998 haben zu Einnahmeausfällen von etwa 45 Milliarden Euro jährlich geführt. Die Erbschaftsteuer ist in ihrer bisherigen Form sogar verfassungswidrig, weil sie völlig übermäßige und unbegründete Steuerbefreiungen für Erben von Unternehmen und großen Aktienpaketen vorsieht.

1. Änderungen bei der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer

Unternehmen müssen wieder stärker an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligt werden. Zentrale Punkte sind die Wiederanhebung des Körperschaftsteuersatzes auf 25 Prozent, die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und die Wiederherstellung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Die Gewerbesteuer ist zu einer Gemeindewirtschaftsteuer auszubauen, die die Steuereinnahmen für Kommunen auf eine breitere Basis stellt. Insgesamt können so Mehreinnahmen von über 30 Milliarden Euro jährlich erzielt werden.

2. Wirksame Besteuerung von Kapitaleinkommen

Um sicherzustellen, dass alle in der Bundesrepublik Deutschland erwirtschafteten Kapitaleinkommen angemessen versteuert werden, müssen die Möglichkeiten zum Abzug von Finanzierungskosten, Pachten, Lizenzen und Leasinggebühren weiter eingeschränkt bis versagt werden, wenn nicht nachgewiesen wird, dass die Empfänger der Zahlungen diese Einkommen angemessen versteuern. Auch im Rahmen der EU und der OECD müssen wirksame Maßnahmen gegen Steuervermeidung und Gewinnverschiebung internationaler Unternehmen ergriffen werden. Erster Schritt ist die Herstellung von Transparenz durch verpflichtende länderbezogene Berichterstattung von Konzernen über Gewinne und gezahlte Steuern. Notwendig sind EU-weite Mindeststeuersätze auf Unternehmensgewinne von 25 Prozent, die auf eine breite vereinheitlichte Bemessungsgrundlage anzuwenden sind. Doppelbesteuerungsabkommen sind so zu reformieren, dass die angemessene Besteuerung aller Einkommen sichergestellt wird.

3. Änderungen bei der Einkommensteuer und Beseitigung der kalten Progression

Bei der Einkommensteuer soll durch eine deutliche Erhöhung des Grundfreibetrages und eine Abflachung des Anstiegs der Besteuerung im unteren Bereich Steuerpflichtige mit niedrigem und mittlerem Einkommen entlastet werden. Der Spitzensteuersatz soll auf 50 Prozent (53 Prozent mit Reichensteuer) erhöht werden. Die Abgeltungsteuer von nur 25 Prozent soll abgeschafft und Kapitalerträge sollen wieder progressiv im Rahmen der Einkommensteuer belastet werden. Gewinne sollen realistischer erfasst und besteuert werden.

Die Entfernungspauschale soll so reformiert werden, dass Beschäftigte mit geringem Einkommen bei gleichem Fahrtweg genauso stark entlastet werden wie solche mit hohem Einkommen. Insgesamt soll die Einkommensteuerreform ohne Einnahmeverluste gestaltet werden, das heißt, Entlastungen für die Mehrheit der Beschäftigten müssen durch höhere Besteuerung der hohen Einkommen gegenfinanziert werden. Dies gilt auch für Reformen zum Ausgleich der kalten Progression.

Heimliche Steuererhöhungen durch kalte Progression könnten z. B. durch Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Kaufkraftentwicklung vermieden werden.

4. Reform bzw. Wiedereinführung der Vermögenssteuer

Die Millionäre und Milliardäre in und aus der BRD müssen endlich einen ihren finanziellen Möglichkeiten angemessenen Beitrag leisten, um die Aufgaben des Gemeinwesens zu finanzieren und Belastungen aus der Bewältigung der Banken- und Finanzkrise zu kompensieren. Wer in Deutschland wirtschaftet, muss sich auch angemessen am gesellschaftlichen Aufwand beteiligen, auch wenn er im Ausland wohnt.

Es ist daher eine dauerhafte Vermögensteuer wieder zu erheben. Sie soll auf Nettovermögen oberhalb eines Freibetrages von einer Million Euro je Person mit einem Steuersatz von einem Prozent einsetzen und mit einem halben Steuersatz auch Körperschaften besteuern. Das jährliche Steueraufkommen beträgt dann etwa 20 Milliarden Euro, die den Bundesländern zufließen und von diesen auch zur besseren Finanzierung der Kommunen verwendet werden sollen. Zusätzlich soll eine progressiv ausgestaltete einmalige Vermögensabgabe der Millionäre, gestreckt über zehn Jahre, erhoben werden. Sie würde insgesamt 300 Milliarden Euro einbringen und Belastungen des Bundes finanzieren, die in Folge der Finanz-, Wirtschafts- und Eurokrise entstandenen sind. Der Vorschlag knüpft an die Idee des Lastenausgleiches an, wie er nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt wurde.

5. Reform der Schenkungs- und Erbschaftssteuer

Die Steuer auf Erbschaften und Schenkungen hat derzeit nur noch die Bedeutung einer Bagatellsteuer. Dafür sind vor allem Regelungen verantwortlich, die insbesondere sehr große Vermögen unverhältnismäßig privilegieren. Mit der Vorzugsbehandlung bestimmter Arten von Vermögen muss Schluss gemacht werden. Eine verfassungsfeste und verteilungsgerechte Besteuerung von Erbschafen und Schenkungen ist dringend geboten. Die derzeit geplante Reform entspricht nicht diesen Anforderungen. Sie würde die Schere zwischen Arm und Reich weiter vergrößern.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer soll nicht nur einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten, sondern ebenso der zunehmenden Ungleichheit der Vermögensverteilung entgegenwirken. Deshalb müssen insbesondere die Erben von Großvermögen erheblich höher besteuert werden.

Das Aufkommen der Erbschaftsteuer in der Bundesrepublik Deutschland ist relativ zu dem großen Umfang und der Konzentration der jährlich vererbten oder verschenkten Vermögen viel zu gering. Die sehr großen Vermögen liegen überwiegend als Eigentum an Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen oder Immobilien vor. Die weitgehende Steuerbefreiung der Übertragung dieser Vermögen ist abzuschaffen. Zur Vermeidung von arbeitsplatzgefährdenden Zahlungsproblemen reicht es aus, nötigenfalls die Steuerzahlung zu stunden oder auf längere Zeiträume zu verteilen. Eine solche Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer kann und muss das jährliche Steueraufkommen mindestens auf etwa zehn Milliarden Euro verdoppeln.

Es sind Freibeträge für „Omas Häuschen“ bzw. für selbst genutzte geerbte Wohnungen und Häuser vorzusehen.

6. Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf Geschäfte mit Aktien, Anleihen, Devisen und Derivaten.

Finanzspekulationen mit Lebensmitteln sind zu verbieten. Die Mittel aus dem Aufkommen der Finanztransaktionssteuer sind als Finanzierungsbeitrag für ein europäisches Zukunftsinvestitionsprogramm und für den internationalen Kampf gegen Hunger und Armut einzusetzen.

Die so erreichten zusätzlichen Mittel sind für Bildung und Ausbildung, vor allem für Chancengleichheit in der Bildung und Bildungsgerechtigkeit (soziale Umverteilung) sowie für den Erhalt und Ausbau der öffentlichen Infrastruktur einzusetzen. Es wäre auch sinnvoll, in Zeiten niedriger Zinsen die Investitionen dafür wesentlich zu erhöhen und teilweise über Kredite zu finanzieren.

II. Sozialsysteme

1. Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten eingeführte Festschreibung der Arbeitgeberanteile ist zu revidieren. Es erscheint gerechtfertigt, die hälftige Finanzierung der Krankheitskosten wieder herzustellen.

2. Umlagefinanzierte Altersversorgung

Die Altersversorgung wird Zug um Zug auf eine umlagefinanzierte und gesetzlich abgesicherte Rentenversicherung abgestellt, in die auch Selbständige und Beamte einbezogen werden. Die Rente muss annähernd den Lebensstandard sichern. Versicherungsfremde Leistungen sind ausnahmslos über Steuern zu finanzieren (z. B. Mütterrente). Dabei steht auch die Abkoppelung der Sozialversicherungssysteme von den Löhnen zur Diskussion.

3. Neuordnung des Gesundheitssystems

Das Gesundheitssystem ist neu zu ordnen. Dabei ist das Thema Bürgerversicherung wieder aufzugreifen.

4. Globalisierung und Arbeitsverfassung 4.0

Es ist eine Arbeitsverfassung zu schaffen, die Arbeitnehmende in Zeiten der Globalisierung schützt (neue drohende Automation bzw. Digitalisierung) und insbesondere prekäre Arbeitsbedingungen beseitigt. Internationale Übereinkommen sind mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu verbessern.
Der Arbeitsschutz ist insbesondere für Leiharbeit und Werkverträge strenger zu regeln.