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17/I/2016 Stärkung des Bildungsstandortes Brandenburg: Beförderungsstellen für LehrerInnen sowie Studienseminare im Land Brandenburg.

15.09.2016

Die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, Beförderungsstellen für Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Studienseminar im Norden des Landes Brandenburg einzuführen, um dem Lehrermangel in dieser Region aktiv zu begegnen.

25/I/2016 Leben von Frauen auf dem Land verbessern

14.09.2016

Die Landtagsfraktion wird beauftragt, im Rahmen der Enquetekommission „Zukunft der Ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demographischen Wandels“ die Lebenswirklichkeit und Ansprüche von Frauen in einer modernen Gesellschaft gutachterlich untersuchen zulassen und Vorschläge zu entwickeln, die die Situation von Frauen auf dem Land verbessern. Bei der Vergabe der Gutachten durch die Enquetekommission ist durch die Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Landtagsfraktion darauf hinzuwirken, dass alle Themenbereiche auch mit Blick auf die Auswirkungen auf Frauen betrachtet werden. Gleichfalls ist auf Grundlage der Ergebnisse der Enquetekommission durch die Landesregierung ein Maßnahmepaket zu entwickeln, dass einer Verschlechterung der Infrastruktur im ländlichen Raum entgegenwirkt und die Belange von Frauen in besonderer Weise berücksichtigt.

28/I/2016 Einheitliche Praxis der Eingliederungshilfe auf kommunaler Ebene sicherstellen

14.09.2016

Die Landesregierung schreibt das behindertenpolitische Maßnahme-Paket fort und achtet dabei insbesondere auf die dauerhafte Umsetzung der Erkenntnisse der Modellprojekte.

Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind zu verpflichten, auf kommunaler Ebene entsprechende behindertenpolitische Maßnahme-Pakete zu beschließen . Unterbezirke und Ortsvereine sollen hierzu Anregungen entwickeln.

Bei der Umsetzung der Funktionalreform ist sicherzustellen, dass die Zuständigkeiten nach § 5 AG SGB XII ((Landes)Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch) beim überörtlichen Sozialhilfeträger verbleiben, soweit sie nicht Einzelfallhilfen betreffen.

26/I/2016 Teilhabe durch Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen weiter stärken

14.09.2016

Die SPD-Unterbezirke arbeiten darauf hin, dass in allen brandenburgischen Landkreisen,  Städten und Gemeinden Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden.

In Städten und Gemeinden ab 30.000 Einwohner sollen diese hauptamtlich beschäftigt werden.

Der Landesverband wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Form von Beauftragten für ihre Belange in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) festgeschrieben wird, so wie es bei den Gleichstellungsbeauftragten in § 18 geregelt ist.

Die Landtagsfraktion der SPD wird gebeten, mindestens einmal jährlich zu einer Tagung mit den Behindertenbeauftragten einzuladen, um ihnen die Möglichkeit zu bieten, Probleme und Vorschläge zu benennen, einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen  und sie über aktuelle Entwicklungen in der Landespolitik zu informieren.

56/I/2016 Mehr weibliche Aufsichtsratsmitglieder

14.09.2016

Der Landesparteitag möge beschließen, dass die kommunalen Fraktionen der SPD aufgefordert werden, ihre Aufsichtsratssitze (die, die ihnen insgesamt über alle kommunalen Unternehmen zur Verfügung stehen) zu 50% den Frauen zu überlassen.

Um das Ergebnis betrachten zu können, sind die Fraktionen aufgefordert, vor dem Landesparteitag 2017 an die Unterbezirke eine Auflistung zu senden, aus der die Besetzung der Aufsichtsratsitze nach Geschlechtern hervorgeht.

Bericht und Auswertung erfolgt dann zum Landesparteitag 2017.

57/I/2016 Mehr weibliche Ausschussvorsitzende

14.09.2016

Der Landesparteitag möge beschließen, dass die SPD-Fraktionen auf kommunaler und kreislicher Ebene aufgefordert werden, ihre Ausschüsse im Vorsitz zu 50% den Frauen zu überlassen.

Vor dem Landesparteitag 2017 sind die Ergebnisse der Vor-Sitze an die Unterbezirke zu melden. Zum Landesparteitag 2017 wird dann eine Auswertung erfolgen.

Vor dem nächsten Landesparteitag wird es hierzu eine Evaluierung und Auswertung der Gründe geben, warum die Quote von 50% in den Ausschussvorsitzen nicht erreicht wurde.

46/I/2016 Zukunftsstrategie für die Brandenburgische Kulturlandschaft

14.09.2016

Die SPD-Fraktion im Landtag wird aufgefordert, die Zukunftsstrategie für die Brandenburgische Kulturlandschaft zu unterstützen und deren Finanzierung zu verstetigen.

38/I/2016 Frauen und ihr Wirken im Rahmen der Funktionalreform

14.09.2016

Die sozialdemokratisch geführten Ministerien und die SPD-Landtagsfraktion sind aufgefordert, bei der Bearbeitung des größten und wichtigsten Projektes dieser Legislaturperiode, der Funktionalreform, darauf zu achten, dass die Bearbeitung aller inhaltlicher Fragen sowohl von Frauen als auch von Männern vorgenommen wird. Nur einige Beispiele seien hier genannt: wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Gebietskörperschaften sich auf die neuen Strukturen einstellen. Hier wird es wichtig sein, wie und wo neue Kreistage gebildet werden und welche Kommunikationsformen eine Rolle spielen. Wenn Aufgaben vom Land auf die Kreise übertragen werden, ist zu beachten, wer diese Aufgaben wie ausführt.

37/I/2016 Rettungsgasse freimachen

14.09.2016

Nach § 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung müssen Autofahrer eine freie Gasse bilden, sobald der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Streifen in einer Richtung stockt. Die Praxis sieht anders aus. Außerdem werden Behinderungen durch „Gaffer“ immer häufiger.

Deswegen ist eine Aufklärungskampagne in Rundfunk, Fernsehen sowie in Printmedien erforderlich. Außerdem sollte das viel zu niedrige Bußgeld von 20 € wesentlich aufgestockt und der Tatbestand der Behinderung durch Neugierige (Gaffer) neu aufgenommen werden.

24/I/2016 Gleichstellungspolitik

14.09.2016

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. die Frauen- und Gleichstellungspolitik im Land Brandenburg zu fördern und als Querschnittaufgabe maßgeblich in alle Fachpolitiken zu integrieren, das gleichstellungspolitische Rahmenprogramm mit Maßnahmenpaket zu erweitern. Zuschüsse für freie Träger sowie förderfähigen Aufwendungen für Veranstaltungen, Tagungen und Lehrgänge dürfen nicht unterhalb des Haushaltsansatzes von 2016 zzgl. Tarifangleichung verabschiedet werden.
  2. die Gleichstellung als Querschnittaufgabe in der Finanzpolitik des Landes zu verankern. Dafür soll der Landeshaushalt stufenweise einer Überprüfung auf seinen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern unterzogen werden. Im Haushaltsplan soll dafür abgebildet werden, wie der Anteil von Frauen und Männern bei den Mittelempfangenden ist bzw. welche konkreten Gleichstellungsziele mit den Ausgaben erreicht werden. Dazu soll jedes Kapitel des Haushaltsplans mit Beginn der Haushaltsaufstellung 2017/2019 einer Gleichstellungsprüfung unterzogen werden, beginnend mit fünf Titeln pro Kapitel. Die einbezogenen Titel sind jährlich um fünf pro Kapitel bzw. entsprechende Produkte zu erweitern.
  3. die Kapazitäten der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der Zufluchts- und Beratungsstätten für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder angesichts der Strukturreform zu erhalten und die Vernetzung weiter zu stärken
  4. die frauenpolitischen Strukturen wie den Frauenpolitischen Rat und die Mädchenarbeit mit ihren Koordinations- und Vernetzungsstellen stärker zu fördern.