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50/I/2022 Das Neun-Euro-Ticket darf keine Ausnahme bleiben. Das 365-Euro-Ticket muss kommen

26.10.2022

Wir fordern die Fraktionen der SPD im Brandenburger Landtag und im Deutschen Bundestag auf, sich für ein sozial gerechtes und nachhaltiges Nachfolgemodell zum Neun-Euro-Ticket einzusetzen. Dabei fordern wir ein bundesweit gültiges 365-Euro-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr. Um das Angebot für alle Gesellschaftsgruppen nutzbar zu machen, muss es auch auf monatlicher Basis für entsprechend ca. 30 Euro verfügbar sein.

Zudem fordern wir ein einheitliches Ermäßigungsticket für Empfänger*innen von Sozialleistungen, Schüler*innen, Auszubildende, Rentner*innen und Studierende.

Die entstehenden Kosten sollen durch den Abbau klimaschädlicher Subventionen, beispielsweise des Dienstwagenprivilegs[1], refinanziert werden. Die Bundesregierung soll die notwendigen Mittel für ein bundesweites 365-Euro-Ticket zur Verfügung stellen.

[1] https://foes.de/publikationen/2020/2020-11_FOES_10_klimaschaedliche_Subventionen_im_Fokus.pdf

16/I/2022 Klimaschutz in die Kommunalverfassung

26.10.2022

Klima- und Umweltschutz, vor allem die Prävention vor dem Klimawandel und seinen Folgen sind eine der größten Aufgaben unserer Zeit. Wir leben über unseren natürlichen Ressourcen, nutzen klimaschädliche Antriebe im Verkehr und produzieren Energie aus fossilen Trägern. Das zu ändern ist eine Mammutaufgabe, zu der sich Deutschland im Pariser Klimaabkommen 2015 verpflichtet hat. Wenn Deutschland aber bis 2050 klimaneutral sein will (und Brandenburg schon bis 2045) und bis dahin seine Emissionen stark reduzieren muss, muss es auch jedes einzelne Bundesland und damit auch jeder Kreis und jede Gemeinde.

Bisher sind Klima- und Umweltschutz keine pflichtigen Aufgaben der brandenburgischen Kommunen. Wir fordern, diese zu Pflichtaufgaben zu machen.

29/I/2022 Stimmrecht für alle Vertreter*innen brandenburgischer Schulen

26.10.2022

Die SPD Brandenburg setzt sich für eine Gleichstellung aller Vertreter*innen der Ersatzschulen in den Kreisräten, Kreisschulbeiräten und dem Landesschulbeirat gemäß dem Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg ein.

28/I/2022 Die digitale Bildung durch zentrale Maßnahmen vorantreiben

25.10.2022

Der Landesvorstand wird dazu aufgefordert, gegenüber den SPD-Mitgliedern in der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion darauf zu dringen, dass Landeslizenzen für durch das MBJS oder eine dafür geschaffene Einrichtung geprüfte Lernsoftware und digitale Kommunikationstools insbesondere für die Kernfächer beschafft und den Schulen über die Schulcloud zur Verfügung gestellt wird und
Fortbildungsangebote zur digitalen Bildung zentral gesteuert und finanziert werden, deren Durchführung aber dezentral an den Schulen mit der dort jeweils konkret vorhandenen Technik und in Hinblick auf die spezifischen pädagogischen Bedarfe stattfindet

27/I/2022 Fachleitungen an Brandenburger Schulen stärken.

25.10.2022

Der Landesvorstand wird dazu aufgefordert, gegenüber den SPD-Mitgliedern in der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion darauf zu dringen, dass an allen Brandenburger Schulen Funktionsstellen für Fachleitungen etabliert werden (an den Grundschulen für Deutsch und Mathematik, an den weiterführenden Schulen mindestens eine pro Aufgabenfeld).

26/I/2022 Den Fachunterricht an Brandenburger Schulen stärken

25.10.2022

Der Landesvorstand wird dazu aufgefordert, gegenüber den SPD-Mitgliedern in der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion darauf zu dringen, dass

  • im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) zentral angesiedelte Fachaufsichten eingerichtet werden, die die Sicherung und Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität in den Fächern aktiv steuern,
  • eine Qualität- und Leistungsoffensive in der Grundschule in den sprachlichen und mathematischen Kompetenzen gestartet wird, in der die bisherigen Maßnahmen des MBJS systematisch evaluiert und geeignete (ggf. auch die in anderen Bundesländern erfolgreich erprobte) Maßnahmen verbindlich flächendeckend ausgerollt werden, und
  • die Praxis der Schulvisitation grundlegend reformiert wird, indem diese stärker auf die Einschätzung der Qualität des Fachunterrichts fokussiert und mit den dafür nötigen personellen Ressourcen und Instrumenten ausgestattet wird

25/I/2022 Die Qualität und Quantität der an Brandenburger Schulen einsetzbaren Lehrkräfte erhöhen

25.10.2022

Der Landesvorstand wird dazu aufgefordert, gegenüber den SPD-Mitgliedern in der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion darauf zu dringen, dass das Fortbildungssystem BUSS kritisch evaluiert und ggf. grundlegend modifiziert wird. Dabei soll auch in Betracht gezogen werden, die Aufgabenstruktur des LISUM in Reaktion auf die Kündigung des Staatsvertrages seitens Berlins zu reformieren und dort die Maßnahmen der Lehrkräftefortbildung zu bündeln und stärker mit den ersten beiden Phasen der Lehrkräftebildung zu verzahnen. Der Schwerpunkt der Fortbildungen sollte auf der Stärkung der fachdidaktischen Expertise der Lehrkräfte liegen.
die Abminderungsstunden von Lehrkräften[1] (insbesondere durch den Abbau von solchen, die zugunsten externer Organisationen erteilt werden) um 10% zu reduzieren, was 200 VZÄ-Lehrkräftestellen entspräche. Die so frei werdenden Kapazitäten sollen besser in Freistellungen für Fortbildungsmaßnahmen und die Übernahme von Aufgaben zur schulinternen Qualitätssicherung des Fachunterrichts verwendet werden.
die sehr erfolgreiche obligatorische schulpädagogische Grundqualifikation für Seiteneinsteiger durch eine zusätzliche fachspezifische Professionalisierung weiter entwickelt wird. Bei erfolgreicher Absolvierung dieser Qualifikation soll, zusammen mit mehrjähriger erfolgreicher Lehrertätigkeit, eine Übernahme in Beamtenlaufbahnen des gehobenen Dienstes ermöglicht werden.
die Studienanforderungen in der ersten Phase der Lehrkräftebildung in Hinblick auf die fachlichen Praxiserfordernisse der jeweiligen Schulstufe entfrachtet werden.

[1] Nr. 3 Abs. 3 VV-Anrechnungsstunden: Anrechnungsstunden für die Wahrnehmung besonderer fachlicher, pädagogischer und organisatorischer Aufgaben können insbesondere für die Mitarbeit in Projekten, die Leitung einer Klasse, die Leitung einer Fachkonferenz, die Organisation von Praktika und die Tätigkeit als Ausbildungslehrkraft gewährt werden. Anrechnungsstunden zum Ausgleich für besondere unterrichtliche Belastungen können insbesondere bei Unterricht in der Sekundarstufe II und als Ausgleich für Unterricht in der Sekundarstufe I bei überwiegendem Unterricht in der Primarstufe gewährt werden.

24/I/2022 Die Eigenverantwortlichkeit der Schulen stärken

25.10.2022

Der Landesvorstand wird dazu aufgefordert, gegenüber den SPD-Mitgliedern in der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion darauf zu dringen, dass

  • die Entscheidungsspielräume der Schulen gemäß § 7 des Brandenburgischen Schulgesetzes[1] bezüglich Personals, Budgets und Programms signifikant erhöht werden und
  • für jede Schulart ein regelmäßiger Runder Tisch in der für Schulentwicklung zuständigen Abteilung des MBJS installiert wird, an dem ausgewählte Schulleitungen und die untere Schulaufsicht offen, mit gegenseitigem Respekt und auf Augenhöhe über Probleme der Qualitätsentwicklung von Schulen sprechen und gemeinsam nach Lösungen suchen können

[1] § 7 Abs. 1 BbgSchulG: […] Die Schulen entscheiden auf der Grundlage des vorhandenen Bedarfs und ihrer personellen, sächlichen und haushaltsmäßigen Möglichkeiten.

49/I/2022 Radewegenetz ausbauen

25.10.2022
  1. Der Radwegeausbau ist im gesamten Land Brandenburg voranzutreiben. Ziel ist, dass jede Bundes- und Landesstraße mittelfristig einen straßenbegleitenden Radverkehrsweg aufweist.
  2. Abzustufende Straßen sind in der Regel mit einem straßenbegleitenden Radverkehrsweg, zumindest aber mit einem Schutzstreifen oder einem Radfahrstreifen zu übertragen. Der übertragende Straßenbaulastträger hat hierfür Sorge zu tragen.
  3. Straßen von und zu Bahnhöfen sind beim Ausbau der Radverkehrswege prioritär zu behandeln.

48/I/2022 Schienenverkehr ausbauen

25.10.2022

Der Landesparteitag fordert die Landtagsfraktion der SPD auf, sich aktiv für den Erhalt der bestehenden Bahnstrecken sowie für den Ausbau neuer Verbindungen einzusetzen. Dies geschieht durch Einführung eines Flächenfaktors bei der Kosten-Nutzen-Berechnung sowie attraktive Schienenverbindungen durch Schaffung neuer Streckenführungen. Der einzuführende Faktor muss die Fläche, die Bevölkerungsdichte und die zu fahrenden Kilometer ausreichend berücksichtigen.