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Ä08 zum 01/I/2017

14.11.2017

Seite 3 Zeile 47 bis Seite 4 Zeile 22 ersetzen durch:

„Einen besonderen Dienst an unserer Gesellschaft leisten Feuerwehr und Hilfsorganisationen. Sie investieren Ihre Freizeit und begeben sich in Gefahr, um anderen Menschen zu helfen. In vielen Dörfern und Gemeinden sind sie auch Motor des gesellschaftlichen Lebens. Neben den notwendigen technischen Modernisierungen, die durch das Land auch weiterhin unterstützt werden sollen, muss das Land dazu beitragen, den Nachwuchs im Brand- und Katastrophenschutz zu sichern und durch neue Anreize und Anerkennung die Träger und Leistungserbringer bei der Werbung von Neumitgliedern sowie der Nachwuchsgewinnung zu unterstützen.

Die SPD- Landtagsfraktion wird daher um eine Initiative für die Einführung eines jährlichen, landesweiten Bevölkerungsschutztages gebeten. An diesem Tag sollen die Akteure (Feuerwehren und Hilfsorganisationen) gemeinsam mit Kooperationspartnern, wie beispielsweise Schulen aber auch der Wirtschaft, im ganzen Land Aktionen durchführen, um so Mädchen und Jungen für die ehrenamtliche Mitwirkung in den Organisationen im Bevölkerungsschutz zu begeistern.

Um mögliche Anreize für die Werbung von Neumitgliedern zu schaffen, werden die Ortsvereine und Unterbezirke gebeten, mit ihren Wehrführern und Leitungskräften der Hilfsorganisationen in Kontakt zu treten, um so gemeinsam Vorschläge zu erarbeiten.“

Ä06 zum 01/I/2017

14.11.2017

[…] Jede Gemeinde lebt von den Bürgerinnen und Bürgern, die sich für das Gemeinwohl einsetzen. Ein Drittel der Brandenburgerinnen und Brandenburger ist ehrenamtlich engagiert – im Sport, bei der Freiwilligen Feuerwehr, den Hilfsorganisationen, in der Kommunalpolitik, der Bildung, Kirche, Kultur und im sozialen Bereich. […]

Ä10 zum 01/I/2017

10.11.2017

Sicherheit garantieren

Die Brandenburgerinnen und Brandenburger wollen – auch auf dem Land und in den Grenzregionen – sicher und zufrieden leben. Hierfür ist es erforderlich, sie möglichst umfassend vor Kriminalität und möglichen anderen Verletzungen ihrer Rechtsgüter zu schützen.

Eine gut ausgestattete Polizei ist unerlässlich, um der Kriminalität nachhaltig vorzubeugen und sie gegebenenfalls schnell und effektiv verfolgen zu können.

Die Justiz im Lande Brandenburg ist zudem dafür verantwortlich auf der einen Seite Straftaten zu verfolgen und zu ahnden und anderseits die Rechte der Bürgerinnen und Bürger – etwa in zivil-, verwaltungs-, finanz-, arbeits- oder sozialgerichtlichen Verfahren – zu schützen und gegeneinander abzuwägen. Überlange Verfahrenszeiten sind hingegen geeignet, die Rechte der Betroffenen nachhaltig zu beschädigen.

Die SPD-Landtagsfraktion wird gebeten, bis Mitte nächsten Jahres eine Bewertung vorzunehmen, ob die personelle und sachliche Ausstattung der Polizei in Brandenburg verbessert werden muss, um einen möglichst guten Schutz der Bevölkerung unabhängig vom Wohnort zu garantieren. Auch wird sie gebeten dazu Stellung zu nehmen, ob durch eine Anpassung der Ausbildung für junge Nachwuchskräfte der Kriminalpolizei zu Kriminalisten eine weitere Professionalisierung der Kriminalpolizei erreicht werden kann. Zudem soll geprüft werden, ob die personelle und sachliche Ausstattung der Justiz in Brandenburg verbesserungsbedürftig ist, um sicherzustellen, dass Kriminalität angemessen verfolgt und die Rechtsverfolgung der Brandenburgerinnen und Brandenburger schnell und effektiv erfolgen kann.“

43/I/2017 Sozialer Wohnungsbau als Gemeinschaftsaufgabe

22.10.2017

Die SPD Brandenburg sieht den sozialen Wohnungsbau als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gebietskörperschaften an und verpflichtet sich, ihn nach Kräften durch ihre Mitwirkung auf allen Ebenen zu fördern. Dazu sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  1. Sozialer Wohnungsbau (Neu- und Umbau) ist wieder durch Bereitstellung angemessener Finanzierungsmittel sowie die Unterstützung kommunaler (gemeinnütziger) Wohnungsunternehmen, von Wohnungsbaugenossenschaften und von privaten Investoren in diesem Segment im notwendigen Umfang zu fördern. Auch neue Wohnformen (z. B. Wohngemeinschaften Älterer, gemeinschaftliches Wohnen von Jung und Alt u. a.) sollen in die Förderung einbezogen werden.
  2. Als Gemeinschaftsaufgabe soll die Finanzierung sozialer Bauvorhaben mittels ausreichender Förderprogramme von Bund, Ländern und Gebietskörperschaften erfolgen. Wir fordern deshalb die Schaffung von revolvierenden Fonds mit sozial verträglichen Konditionen, bei denen laufend wieder Bauvorhaben aus Zins- und Tilgungsrückflüssen unabhängig von Konjunktur- und Haushaltslagen finanziert werden können.
  3. Daneben sind Wohnungsbauunternehmen der öffentlichen Hände und privatwirtschaftliche Baugenossenschaften mit ausreichendem Eigenkapital auszustatten. Private Investoren haben dieses im Falle der Inanspruchnahme von Fördermitteln ebenfalls nachzuweisen.
  4. Bund, Länder und Gebietskörperschaften sollen mittels entsprechender Regelungen und Maßnahmen sowie eine aktive Grundstückspolitik die Bereitstellung von preiswerten Baugrundstücken unterstützen:
    • Ausweisung von Grundstücken für sozialen Wohnungsbau (Anteil mind. 30 %) im Rahmen der Bauleitplanung bei Gebietskörperschaften ab 10.000 Einwohnern
    • Bereitstellung von preiswerten Grundstücken mit Zweckbindung für sozialen Wohnungsbau und Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht
    • bevorzugte und günstige Übertragung von Grundstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an Gebietskörperschaften bzw. Investoren im sozialen Wohnungsbau
    • Vereinfachung und Vereinheitlichung der Baugesetze des Bundes und der Länder mit dem Ziel kostengünstigen Bauens
    • Aufnahme von Regelungen für grundsätzlich altersgerechtes und barrierefreies Bauen in die Baugesetze von Bund und Ländern
    • im Mietwohnungsgeschossbau sollen mindestens 30 % der Wohnungen barrierefrei gebaut werden und erreichbar sein
    • Schaffung von Anreizen, damit ältere Menschen und die Wohnungswirtschaft stärker in barrierefreien Wohnraum investieren
    • Schaffung kostenfreier interessenunabhängiger und fachkundiger Grundlagenberatungsstellen (z. B. zu Rechtsgrundlagen, Finanzierung und Fördermitteleinsatz, Wohnformen, baufachlicher Gestaltung und barrierefreies Bauen usw.) in den kreisfreien Städten und bei den Landkreisen
  5. Wir fordern kostengünstige und barrierefreie Wohnmöglichkeiten für alle Bevölkerungsschichten in ihren Kommunen. Die Sozialstruktur unseres Landes muss auch hier gewährleistet bleiben.
  6. Die (Wohn-) Eigentumsbildung für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen ist auch im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus zu fördern.
  7. Gebietskörperschaften sind gehalten, ihren sozialen Wohnungsbestand zu erhalten, diesen zeitgemäß und den Bedürfnissen der Bewohnergruppen entsprechend zu gestalten bzw. anzupassen und zur üblichen Kostenmiete anzubieten. Die Mieten dürfen nicht über den Mieten der örtlichen Mietspiegel bzw. der ortsüblichen Vergleichsmieten liegen.

28/I/2017 Gemischte Pflegearrangements

22.10.2017

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die SPD-geführte Landesregierung sich dafür einsetzt, dass häusliche Pflege in gemischten Pflegearrangements systematisch gefördert wird.

76/I/2017 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

22.10.2017

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die SPD-geführte Landesregierung dafür Sorge trägt, den ÖPNV so zu gestalten, dass ein attraktives und ausreichendes Angebot im ländlichen Raum sichergestellt werden kann.

46/I/2017 Digitale Kommunikation

22.10.2017

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die SPD-geführte Landesregierung die Maßnahmen verstärkt fördert, die älteren Menschen die Teilhabe an digitaler Kommunikation ermöglicht. Diese Bevölkerungsgruppe darf bei der zunehmenden Digitalisierung nicht abgehängt werden.

65/I/2017 Kommunen und demographischer Wandel

22.10.2017

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die SPD-geführte Landesregierung  bei Bedarf Kommunen zusätzlich unterstützt bei der Bewältigung der Aufgaben, die ihnen durch den demographischen Wandel zuwachsen. Dafür sind auch Mittel aus dem Bundeshaushalt einzufordern, um bundesweit annähernd gleiche Lebensverhältnisse herzustellen. In diesem Zusammenhang ist darüber hinaus zu untersuchen, ob die Schaffung einer Gemeinschaftsaufgabe regionale Daseinsvorsorge und deren Verankerung im Grundgesetz sinnvoll ist.

09/I/2017 Überstunden gesetzlich begrenzen

22.10.2017

Die SPD Brandenburg spricht sich für eine Begrenzung der zulässigen Überstunden in Höhe von maximal 150 % der vertraglich festgelegten Wochenarbeitszeit aus.

Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-geführte Landesregierung werden aufgefordert, sich für eine entsprechende Regelung im Arbeitszeitgesetz einzusetzen.

Der SPD-Landesvorstand wird aufgefordert, einen entsprechenden Antrag zum nächsten Bundesparteitag einzureichen.

23/I/2017 Anpassung der Semesterzeiten an internationale Standards

22.10.2017

Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, die Semesterzeiten an allen öffentlichen Hochschulen des Landes mit internationalen Standards zu harmonisieren. Sommersemester sollten dementsprechend vom 01.08. bis zum 31.01. und Wintersemester vom 01.02. bis zum 31.07. andauern, um insbesondere den internationalen Austausch von Studierenden und Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern zu erleichtern.

Weiterhin soll sich die SPD-geführte Landesregierung auf Bundesebene, beispielsweise bei der Kultusministerkonferenz, für eine bundesweite Harmonisierung der Semesterzeiten und Anpassung an internationale Standards einsetzen.