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04/I/2017 Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung für alle Nachwuchskräfte

18.10.2017

Die SPD Brandenburg fordert die SPD-geführte Landesregierung auf, das Landespersonalvertretungsgesetz (PersVG) dahingehend zu ändern, dass alle Nachwuchskräfte für die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) kandidieren und diese wählen dürfen. Zudem sollte das Gremium als Interessenvertretung der Nachwuchskräfte auch alle Auszubildenden vertreten dürfen.

44/I/2017 Digitalisierung selbst gestalten statt von Veränderungen überrollt zu werden

18.10.2017

Die Digitalisierung verändert Strukturen und Arbeitsinhalte von Wirtschaft wie Verwaltung. Wer in einer digitalisierten Welt bestehen will, muss sich diesem Wandel selbstbewusst, gestaltungswillig und mit dem Mut zur eigenen Veränderung stellen. Als kontinuierliche Transformation ohne klaren Anfang oder klares Ende macht die Digitalisierung eine ebenso kontinuierliche und vielfältige Innovationsbereitschaft in Politik wie Verwaltung notwendig.

Eines der größten Probleme auf dem Weg zu einer digitalisierten Verwaltung in Deutschland ist der Flickenteppich an Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesverwaltungen, denen eine koordinierende Instanz zur Durchsetzung gemeinsamer Standards und kompatibler Anwendungen weitgehend fehlt. Das Land Brandenburg muss hier seine Anstrengungen hin zu einer flächendeckenden digitalisierten Verwaltung mit hoher Qualität und Bürgerinnen- und Bürgerfreundlichkeit intensivieren. Dazu gehört es, eine bessere Zusammenarbeit von Land, Kreisen und Gemeinden unter anderem mittels entsprechender Anreize, einem E-Government-Gesetzes und der Schaffung notwendiger Koordinationsstrukturen herbeizuführen. Ein wichtiger Schritt ist es dabei, einheitliche Standardprogramme für Schlüsselanwendungen durch das Land zu entwickeln und allen Verwaltungsebenen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere kleinere und finanzschwächere Kommunen müssen durch Beratungs- und Fortbildungsangebote auf dem Weg zur digitalisierten Gemeinde unterstützt werden. Die Landesregierung sollte außerdem mit gutem Beispiel vorangehen und ihr eigenes IT- und Digitalisierungsmanagement evaluieren und bei Bedarf weiterentwickeln, um den hochkomplexen und sich verändernden Herausforderungen gerecht zu werden. Zusätzlich muss sie sich auf Bundesebene – etwa im Rahmen des gemeinsamen IT-Planungsrates – für eine bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern zur Nutzung von Synergiepotenzialen und einer Harmonisierung der verwendeten Anwendungen einsetzen.

Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen brauchen oft Unterstützung bei dem Weg in die digitalisierte Arbeitswelt. Hier kann das Land durch die Schaffung entsprechender Beratungsangebote und Austauschforen helfen. Auch das Know-How von führenden wissenschaftlichen Einrichtungen wie dem HPI in Potsdam oder der TH Wildau kann so noch besser für die Förderung der regionalen Wirtschaft nutzbar gemacht werden.

Um an der Digitalisierung überhaupt teilhaben zu können, ist  die Nutzung des Internets notwendig. Die Landesregierung sollte daher den Zugang zu Breitbandinternet als Bestandteil der elementaren Grundversorgung begreifen und schnellstmöglich einen Plan zur Sicherstellung einer lückenlosen Versorgung von Menschen wie Betrieben in allen Regionen des Landes bis Ende 2020 vorlegen.

30/I/2017 Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes: Starke Kommunen – Starke Kreise

17.10.2017

Die SPD Brandenburg befürwortet eine Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) dergestalt, dass die Regelungen zur Unvereinbarkeit (Inkompatibilität) (gemäß § 12 BbgKWahlG) dahingehend geändert werden, dass hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren Mitglieder des Kreistages werden können. Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf zeitnah vorzulegen und in der Koalition abzustimmen.

58/I/2017 Kommunale Investitionen stärken – KIP verlängern und aufstocken

17.10.2017

Die SPD Brandenburg begrüßt das von der SPD-geführten Landesregierung aufgelegte Kommunale Infrastrukturprogramm des Landes Brandenburg (KIP). Mit den bereitgestellten 130 Millionen Euro in den Bereichen Bildungs-, Verkehrs-, Feuerwehr- sowie Freizeit- und Sportinfrastruktur konnten und können viele wichtige kommunale Investitionsprojekte gefördert werden. Das trägt zur Verbesserung der Lebensqualität im Land bei. Die SPD Brandenburg befürwortet eine Verlängerung des Programms bis 2021 und eine Aufstockung der Mittel um weitere 130 Millionen Euro. Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, die erforderlichen Beschlüsse zeitnah in der Koalition abzustimmen und vorzulegen.

57/I/2017 Investive Schlüsselzuweisung als Basis kommunaler Investitionen

17.10.2017

Die SPD Brandenburg setzt sich für die Weiterführung der investiven Schlüsselzuweisung nach Auslaufen des Solidarpaktes II im Jahr 2019 ein. Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, in der Koalition noch in dieser Legislaturperiode eine Regelung zur Fortsetzung der Zahlung der investiven Schlüsselzuweisung an die Kommunen des Landes abzustimmen und vorzulegen.

31/I/2017 Umfassendes Sicherheitskonzept für das Land Brandenburg

14.10.2017

Der SPD-Landesvorstand, die SPD-Landtagsfraktion und der SPD-Landesparteitag werden aufgefordert, sich für die Erarbeitung einer umfassenden Sicherheitskonzeption für das Land mit den folgenden Zielen einzusetzen:

  • Verstärkung des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger im Bereich der „Alltagskriminalität“, gegen Risiken aus dem Internet und zunehmende Terrorismusbedrohungen.
  • Bessere Ausstattung der Polizei.
  • Start einer Initiative zur Stärkung der im Lande ansässigen „Sicherheitsindustrie“ in Verbindung mit der Intention, die Ansiedlung nationaler und internationaler Unternehmen in der Region aktiv zu begleiten.
  • Neue Akzente in der zivilen Sicherheitsforschung setzen. Dazu gehört auch, sich in verstärktem Maße für die Errichtung neuer Forschungseinrichtungen im Land aktiv einzusetzen.

Zu einem umfassenden Sicherheitskonzept gehören nicht nur die „klassischen“ Kriminalitätsfelder und die Terrorismusbekämpfung, sondern auch Themen wie:

  • Sicherheit und Industrie 4.0
  • IT-Sicherheit
  • Flughafensicherheit
  • Sicherheit bei Großereignissen, insbesondere im Sportbereich
  • Katastrophenrisikomanagement
  • Notfallrettungssysteme
  • Smart Cities
  • Sicherheit in der Medizintechnik und
  • Entwicklungen im Verkehrsbereich wie das automatisierte Fahren.

Die Landesregierung hat in den letzten Jahren bereits in der Polizeiarbeit wichtige Initiativen gestartet. Jetzt gilt es auch im Bereich der Wirtschaft und der Forschung neue Akzente zu setzen. Von entscheidender Bedeutung ist dabei ein integraler Ansatz der relevanten Politikbereiche.

Ein erster wichtiger Schritt dafür ist die Etablierung einer Dialogplattform zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft.

Ziel einer solchen Sicherheitskonzeption ist es nicht, jedwede technologische Neuerung zu realisieren, sondern eine sachliche Abwägung zu treffen zwischen den Sicherheitsbedürfnissen des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger und der umfassenden Gewährleistung der individuellen Freiheitsrechte.

Ä04 zum 03/I/2017

14.10.2017

Deshalb werden wir ein Brandenburger Investitionsprogramm für Kitas und Horte auflegen.

11/I/2017 Verbesserung des Betreuungsschlüssels von Hortkindern

10.10.2017

Der SPD-Landesvorstand, die SPD-Landtagsfraktion und der SPD-Landesparteitag werden aufgefordert, sich für eine Verbesserung der Personal- und Betreuungsrelation in der außerschulischen Kindertagesbetreuung einzusetzen. Die Personalrelation soll dabei von derzeit 1:18 auf 1:17 in einem ersten Schritt und auf 1:16 in einem zweiten Schritt verbessert werden.

03/I/2017 Kita-Land Brandenburg: Frühkindliche Bildung stärken – Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern

10.10.2017

Das Land Brandenburg verfügt über ein flächendeckend gut ausgebautes Netz an Angeboten der frühkindlichen Kinderbetreuung, auf das wir zu Recht stolz sein können.

Im Vergleich zu vielen anderen Ländern steht bei uns eine große Zahl von Angeboten in unterschiedlicher Trägerschaft zu Verfügung. Kommunale und freie Träger, unter ihnen aber auch Elternvereine und Tagespflegepersonen bieten den Kindern und Eltern ein vielfältiges Angebot. Dieses Netz ist zudem in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut worden. Wurden im Jahr 2009 noch rund 145.000 Kinder bis 14 Jahren in Kindertagesstätten und Horten betreut, sind es heute knapp 176.800 Kinder, die in öffentlichen und freien Einrichtungen betreut werden. Allein vom Jahr 2016 zum Jahr 2017 hat ein Anstieg um 2,4 Prozent stattgefunden. Hinzu kommen weitere 4.500 Kinder, die Angebote der öffentlich geförderten Kindertagespflege über Tagespflegepersonen nutzen. Die Kinder werden in 1.862 Einrichtungen von rund 20.000 Erzieherinnen und Erziehern betreut.

Bei den Betreuungsquoten ist Brandenburg heute spitze!

Mehr als 57 Prozent aller unter 3-jährigen Kinder besuchen eine Krippe und 97 Prozent der älteren Kinder einen Kindergarten. Auch die Hortversorgung liegt weit über dem Bundesdurchschnitt: 61 Prozent aller 12-jährigen Kinder nutzen ein Hortangebot, bundesweit sind es 16 bis 33 Prozent.

In dieser Legislaturperiode haben wir nochmals weitere Schritte zur Stärkung des Bildungsortes Kita umgesetzt. So wurde als ein wesentlicher Schritt hin zu noch mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung nicht nur der Betreuungsschlüssel bei den unter 3-jährigen von 1:6 auf 1:5 gesenkt, sondern beginnend ab diesem Jahr erfolgt auch eine Verbesserung im Kindergarten auf 1:11. Darüber hinaus stehen den Kita-Leitungen unabhängig von der Einrichtungsgröße seit dem 1. Oktober 2017 wöchentlich 2,5 zusätzliche Leitungsstunden für Elternarbeit und die pädagogische Weiterentwicklung der Einrichtungskonzepte zur Verfügung. Mit den neu eingeführten Kiez-Kitas tragen wir der Tatsache Rechnung, dass es Kitas mit besonderen Herausforderungen bei der pädagogischen Arbeit gibt und stellen hierfür zusätzliche Personalressourcen zur Verfügung.
Die Gesamtausgaben für diese Maßnahmen bis 2019 liegen bei 111 Millionen Euro, zusätzlich zu den 366 Millionen Euro Gesamtausgaben des Landes für diesen Bereich (2017). Dieses Geld ist in der frühkindlichen Bildung bestens angelegt.

Unsere Bemühungen zahlen sich aus: Die Brandenburger Kindertagesstätten haben sich in den letzten Jahren zu dem Ort der frühkindlichen Bildung entwickelt. Hier leben und lernen Brandenburger Kinder unabhängig von ihrer Herkunft und erhalten die individuelle Förderung, die für einen gelungenen Start in ein Schulleben notwendig ist.

Die SPD Brandenburg bekennt sich deshalb ausdrücklich zu dem herausgehobenen Stellenwert unseres Kita-Systems und wird es auch zukünftig entsprechend der gestiegenen Anforderungen weiterentwickeln. Hierbei sehen wir folgende Schwerpunkte:

Noch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Das Land Brandenburg gehört zu den Ländern in Deutschland mit einer sehr hohen Frauenerwerbsquote. Das ist auch auf unser flächendeckendes System der frühkindlichen Bildung zurückzuführen. Die Kindertagesstätten tragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung und decken die Zeiten klassischer Erwerbstätigkeit ab. Die moderne Arbeitswelt bringt jedoch zunehmend eine Flexibilisierung von Arbeitszeiten mit sich. Insbesondere Familien und Alleinerziehende mit wechselnden Arbeitszeiten oder im Schichtbetrieb sehen sich vor besondere Herausforderungen bei ihrer Kinderbetreuung gestellt.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf beginnt für uns bei Betreuungszeiten, die es Eltern ermöglichen, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Diese Kinderbetreuung muss qualitativ hochwertig sein und den Kindern ein sicheres, anregungsreiches und umsorgendes Umfeld bieten. Dazu gehört, dass die Fachkraft-Kind-Relation bedarfsgerecht ausgestaltet und ausfinanziert ist. Dazu gehören auch Modelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit flexiblen Arbeitszeiten

Bei der Gestaltung vor Ort kommt Trägern und Kita-Ausschüssen eine besondere Bedeutung zu.

Mehr Personal für mehr Bildungserfolge

Brandenburg ist zu Recht stolz auf seine hohen Betreuungsquoten. Eine zentrale Voraussetzung für die weitere Verbesserung der Qualität in den brandenburgischen Kindertagesstätten ist für uns die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation. Die Verbesserung der Personalbemessungsgrundlage in den Kindertageseinrichtungen haben wir in den letzten Jahren schrittweise umgesetzt und er bleibt auch für die nächsten Jahre eine dringliche Aufgabe. Dazu gehört eine Verständigung über mittelbare und unmittelbare Arbeitszeiten unserer Fachkräfte, die auch Zeit für Vor- und Nachbereitung, Elternarbeit, Teamarbeit und Ausfallzeiten  berücksichtigt.

Wie in den vergangenen Jahren wird eine weitere Verbesserung der Personalbemessungsgrundlage als auch eine weitere Stärkung der Kita-Leitungen schrittweise erfolgen müssen. Bis zum  Jahr 2019 werden wir hierzu einen Stufenplan entwickeln.

Für eine Verbesserung der Personalbemessungsgrundlage in den Kindertageseinrichtungen kann als eine Option auch die Einführung einer erweiterten Betreuungszeit und ergänzend die stärkere Nutzung des § 10 (3) (Ehrenamtliche Arbeit und Unterstützungskräfte) des Kindertagesstättengesetzes sorgen.

Den Horten einen neuen Stellenwert gegeben

Der Hort ist ein weiteres Angebot zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Er erfreut sich unveränderter Beliebtheit und 61 Prozent der 12-jährigen Kinder nutzen das Betreuungsangebot vor und nach Schulbeginn. Als wichtiger Bildungs- und Freizeitort während der Grundschulzeit sehen auch beim Hort die Notwendigkeit, das Fachkraft-Kind-Verhältnis zu verbessern und die Angebote bedarfsgerecht auszugestalten. Der Hort wird deshalb in zukünftige Verbesserungen der Personalbemessungsgrundlage einzubeziehen sein, um so seinem Bildungsauftrag noch besser nachkommen zu können.

Fachkräftegewinnung intensivieren

Die Qualität der Kindertagesbetreuung wird maßgeblich durch qualifiziertes Kita-Personal bestimmt. Die Bertelsmann-Stiftung stellt Brandenburg zu Recht ein gutes Zeugnis im Hinblick auf das Fachkräfte-Niveau aus: 90 Prozent unserer Kita-Erzieherinnen und Erzieher verfügen über eine Ausbildung auf Fachschulniveau (bundesweit 70 Prozent). Besonders erfreulich ist, dass auch zunehmend Männer den Beruf des Erziehers ergreifen. Mittlerweile liegt der Männeranteil bei 7 Prozent, was Teams und Kinder als Bereicherung wahrnehmen. Im Ergebnis sind Brandenburger Kitas heute ein attraktiver Arbeitsort, der den Beschäftigten eine langfristige Perspektive bietet.

Wir befinden uns mittlerweile in einem bundesweiten Fachkräfte-Wettbewerb. Insbesondere für die zukünftige und regionale Bedarfsdeckung ist es von Bedeutung, neben der Fachschul- und Hochschulausbildung weitere – berufsbegleitende – Ausbildungswege zu eröffnen und Kitas auch für  Quereinsteiger zu öffnen. Die positiven Erfahrungen mit dem „Landesprogramm Fachkräftegewinnung und -qualifizierung“ und den erweiterten  Möglichkeiten der Kita-Personalverordnung müssen in die Entwicklung weiterer Ausbildungskonzepte einfließen. Die berufsbegleitende Ausbildung und die Stärkung des Ausbildungsortes Kita ermöglicht es nicht nur zukünftige Fachkräfte bereits frühzeitig an die Einrichtung zu binden, sondern ist häufig für die Auszubildenden selbst auch deutlich attraktiver, als eine schulisch orientierte Ausbildung.

Kiez-Kitas evaluieren

Gute Kitas helfen, soziale Ungleichheit abzubauen und allen Kindern die gleichen Teilhabe- und Bildungschancen zu eröffnen. Deshalb haben wir mit dem Landesprogramm „Kiez-Kita – Bildungschancen eröffnen“ eine Möglichkeit geschaffen, um Kinder und Familien in unterschiedlichen familiären, finanziellen oder sozialen Situationen im Bildungsort Kita zu unterstützen. Mindestens 100 von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ausgewählte Kindertagesstätten, die vor besonderen Herausforderungen stehen, werden im Rahmen des Programms kontinuierlich personell verstärkt, um ein für Kinder lernförderliches Klima zu schaffen und Bildungsanregungen zu ermöglichen. Damit gehen wir einen weiteren frühen Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Wir wollen die Wirkung des Programms evaluieren und auf Grundlage der Ergebnisse das Programm fortentwickeln.

Qualitätsmonitoring entwickeln

Ein landeseinheitliches flächendeckendes Qualitätsmonitoring der frühkindlichen Bildung existiert in Brandenburg bisher nicht. Der letzte Bildungsbericht Berlin-Brandenburg 2013 stellte zudem fest, dass die Kreise und kreisfreien Städte als Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Brandenburg ihrer Verpflichtung zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität der Förderung in den Einrichtungen in sehr unterschiedlicher Weise nachkommen. Dieses wird von dem Ländermonitor der Bertelsmann-Stiftung für das Jahr 2017 gestützt. Er stellt bei einer landesweit einheitlichen Personalzuweisung sehr unterschiedliche reale Betreuungsschlüssel in den Regionen fest. Wir wollen gemeinsam mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Akteuren vor Ort zentrale Indikatoren zur Struktur-, Orientierungs- und Prozessqualität  erarbeiten.

Das beitragsfreie letzte Kitajahr als Einstieg in die Beitragsfreiheit

Wir wollen jedem Kind die Türen zu guter Bildung öffnen. Weder Geld noch Herkunft dürfen eine Rolle spielen. Als Einstieg in die vollständige Beitragsfreiheit wird zum Schuljahr 2018/2019 für alle Kinder der Kita-Besuch im letzten Jahr vor der Einschulung kostenlos sein. Die Betreuungsquote in Brandenburg im letzten Jahr vor der Schule erreicht den bundesweiten Spitzenwert von mehr als 97 Prozent, deshalb erzielen wir mit dieser Entlastung eine möglichst breite Wirkung. Wir vollziehen damit den Einstieg in die schrittweise Entlastung der Eltern von den Kita-Beiträgen. Gleichzeitig wird die vorschulische Bildung weiter gestärkt, damit alle Kinder beim Übergang vom Kindergarten in die Schule die gleichen Startchancen haben.
Der strikte Konnexitätsausgleich gegenüber den Kommunen sollte sich nicht nach den im Land sehr unterschiedlichen Satzungen richten, sondern muss einheitlichen Berechnungsgrundlagen folgen. Ein rein pauschal orientiertes Vergütungssystem wird den geltenden Bedingungen des Konnexitätsprinzips nicht gerecht. Wir wollen die Entlastung von Elternbeiträgen schrittweise fortschreiben. Hier sind wir auf die Unterstützung des Bundes angewiesen.

Frühkindliche Bildung ist eine nationale Aufgabe

Die Qualität der frühkindlichen Bildung darf nicht vom Wohnort abhängen. Wir sehen deshalb den Bund nach wie vor in der Pflicht, sich stärker als bisher an den Kosten der Kindertagesbetreuung zu beteiligen. Die bundesweite Einführung der Beitragsfreiheit würde rund 3,5 Mrd. EUR kosten. Geld, was die Länder nicht zur Finanzierung einer Beitragsfreiheit aufwenden müssen, können in den qualitativen Ausbau des Kita-Systems fließen.

Wir fordern entsprechende Initiativen im Bundesrat zu prüfen und zu unterstützen.

Kitaausbau weiter voranbringen

Auch in den nächsten Jahren wird der Ausbau der Kindertagesstätten die Kommunen weiter vor große Herausforderungen stellen. Um die Betreuungsquote auf dem hohen Niveau zu halten, sind Neubauten auch in den kommenden Jahren unerlässlich. Die Investitionen in moderne und kindgerechte Tagesstätten die den Ansprüchen an gute pädagogische Arbeit genüge tun, darf nicht von den finanziellen Möglichkeiten limitiert werden. Deshalb werden wir ein Brandenburger Investitionsprogramm für Kitas auflegen.

02/I/2017 Mehr Investitionen in die Infrastruktur für eine mobile Zukunft Brandenburgs

10.10.2017

Brandenburg hat sich in den vergangenen Jahren gut entwickelt. Die Wirtschaftsleistung steigt und die Arbeitslosenzahlen sinken, u.a. durch die Bereitschaft vieler Beschäftigter von und nach Brandenburg täglich zu pendeln. Brandenburg braucht zur Behebung der damit einhergehenden Engpässe jedoch deutlich mehr Investitionen in die Schienen- und Straßeninfrastruktur. Besonders dringlich sind der Abbau des Investitionsstaus bei den Landesstraßen, die Schließung von Schienenlücken und die Sicherstellung des ÖPNV in allen Landesteilen.

Der rasant steigende Wohnungsbedarf kann allein in Berlin nicht gedeckt werden. Die Städte und Gemeinden im direkten und weiteren Umland benötigen mehr und bessere Schienenverbindungen. Um Freiräume zu erhalten und die angespannten Wohnungsmärkte zu entlasten, soll die Entwicklung verstärkt entlang der Schienenachsen in die Städte der sogenannten 2. Reihe gelenkt werden. Es geht darum, die Entwicklungsimpulse aus Berlin, aber auch aus Leipzig, Dresden, Hamburg und Stettin aufzunehmen und die damit verbundenen Chancen für Wirtschaftsansiedlung, Stadtentwicklung und sozialen Zusammenhalt in das gesamte Land zu tragen.

Unsere moderne Gesellschaft erfordert Mobilität von Menschen, Gütern und Daten. Mobilität ist der Schlüssel zur sozialen Teilhabe in allen Lebensbereichen. Die kluge Ausgestaltung von Mobilität ist Strukturpolitik für Brandenburg und sichert die Erreichbarkeit für alle Landesteile. Gut ausgebaute Schienen und Straßen sind die Lebensadern unserer modernen Gesellschaft.

Die im Februar 2017 beschlossene Mobilitätsstrategie 2030 beschreibt dazu die Ziele und Handlungsfelder. Um die Mobilität umweltfreundlich zu gestalten und die Klimaschutzziele des Landes zu erreichen, soll der Anteil des Umweltverbundes auf über 50% am Modal Split gesteigert werden. Die Mobilitätsstrategie ist verknüpft mit den Festlegungen des Landesentwicklungsplans für die Hauptstadtregion und mit den Zielen der Strategie Stadtentwicklung und Wohnen.

Jetzt geht es um die Umsetzung. Vorausschauende Investitionen in die Infrastruktur und deren Unterhaltung sichern das öffentliche Vermögen für die nachfolgenden Generationen.

 Zusätzliche Verkehrsbestellungen und Investitionen in Schieneninfrastruktur

Die Korridoruntersuchungen der Länder Berlin und Brandenburg haben gezeigt, dass zusätzliche Verkehrsbestellungen und Investitionen in Schienenwege dringend erforderlich sind. Der Weg dahin wird durch die Neuaufstellung des Landesnahverkehrsplans vorgegeben.

Mit der aktuellen Ausschreibung zum „Elbe-Spree-Netz“ (umfasst 2/3 des Gesamtnetzes im Regionalverkehr Berlin-Brandenburg) werden die Verkehrsleistungen ab Ende 2022 um 3 Millionen km oder 13% auf dann 26 Millionen km erhöht. Auch bis dahin sollen alle Möglichkeiten für Verbesserungen bei Fahrplan und Platzangebot genutzt werden.

Die Mehrleistungen im Netz „Elbe-Spree“ dürfen nicht zu Einschränkungen in den anschließend folgenden Ausschreibungen oder zu Abbestellungen führen. Die vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel müssen vollständig für den SPNV eingesetzt werden, um dies zu sichern und zukünftig Kürzungen von Bundesmitteln zu vermeiden.

Die vom Land den Landkreisen und kreisfreien Städten bereitgestellten ÖPNV-Mittel i.H.v. insgesamt jährlich 70 Millionen Euro, die derzeit noch aus Regionalisierungsmitteln des Bundes finanziert werden, sind daher schrittweise durch Landesmittel zu ersetzen. Mit dieser Kompensation soll sofort begonnen werden. Die frei werdenden Mittel werden zunächst für die Planung von Infrastrukturprojekten eingesetzt, die konkret mit Berlin und der DB vereinbart wurden. Damit schafft Brandenburg auch die Möglichkeit, sich gemeinsam mit Berlin an Programmen des Bundes und der EU zu beteiligen. Brandenburg wird sich dafür einsetzen, dass hierzu das GVFG-Bundesprogramm erheblich aufgestockt wird.

Der aktuelle Betrieb mit überfüllten und verspäteten Zügen sowie die Ausschreibungen zeigen: Wir stoßen zunehmend an die Grenzen der Schieneninfrastruktur. Wir brauchen daher sowohl die Lückenschlüsse bei den S-Bahnen als auch die Verbesserungen im Regionalverkehr auf allen Verkehrskorridoren. Dafür sind neue und zusätzliche Gleise sowie Züge entlang der Dresdener Bahn, der Hamburger Bahn, der Kremmener Bahn, der Stammbahn und der Heidekrautbahn erforderlich. Zudem ist die Kapazität der Anhalter Bahn für einen dichten Regionalverkehr zu sichern.

Auch die Prignitz, die Uckermark und die Lausitz profitieren durch den Ausbau der Schienenverbindungen. Im besonderen Fokus stehen dabei der zweigleisige, elektrifizierte Ausbau der Strecke Angermünde-Stettin sowie der Ausbau der Görlitzer Bahn mit dem Bahnhof Königs Wusterhausen, dem zweigleisigen Ausbau der Strecke Lübbenau-Cottbus und der Elektrifizierung der Strecke Cottbus-Görlitz.

Die Finanzierung des kommunalen ÖPNV soll stabil fortgeführt werden.

Ab dem Jahr 2020 sind die für den ÖPNV eingesetzten Entflechtungsmittel i.H.v. jährlich 27 Millionen Euro durch Landesmittel zu ersetzen, um den Fortbestand der gegenwärtig den Kommunen bereitgestellten ÖPNV-Mittel für Investitionen zu gewährleisten.

Um den ÖPNV zu stärken, ist die Verknüpfung von Busverkehren mit dem Schienenverkehr weiter zu verbessern. Das Plus-Bus-Konzept setzt dafür die richtigen Standards. Der Erfolg der bisher eingerichteten Linien macht dies deutlich. Mit dem Plus-Bus-Konzept sind aber auch zusätzliche Aufwendungen bei den Landkreisen als Aufgabenträger verbunden. Diese sollen durch höhere Zuweisungen des Landes ausgeglichen werden. Der kommunale ÖPNV muss angemessen finanziert und effektiv betrieben werden, so dass eine gute Anbindung in allen Regionen möglich ist.

An den Schnittstellen zum Schienenverkehr sind ausreichend sichere Radabstellplätze, barrierefreie Bushaltestellen sowie Park+Ride-Plätze vorzuhalten. Hier soll das Land die Kommunen weiterhin kräftig unterstützen und vor allem bei der Kombination von Bahn- und Radverkehr neue und innovative Wege gehen, u.a. durch den Bau von Fahrradpark-häusern an den Bahnhöfen sowie gute Bedingungen zur Fahrradmitnahme in den Zügen

Straßenbahnen und O-Busse sind bereits jetzt wichtige Bestandteile der umweltfreundlichen Elektromobilität im Land. Zur Unterstützung der Flottenerneuerung und der Investitionen in barrierefreie Fahrzeuge und Haltestellen werden den Kommunen planbare Investitionszuschüsse bereitgestellt.

Ausbau der Bundesfernstraßen beschleunigen, Qualität der Landesstraßen verbessern, Investitionen im “Grünen Netz“ anschieben

Brandenburg ist als Flächenland auf eine gute Straßeninfrastruktur angewiesen. Trotz aller Bemühungen zur Verkehrsverlagerung auf die Schiene oder die Wasserstraße entfallen große Teile des Wirtschaftsverkehrs auf die Straße. Die Grunderschließung in der Fläche erfolgt über die Straße. Brandenburg verfügt über ca. 800 km Autobahnen und 2.600 km Bundesstraßen. Der Zustand ist vergleichsweise gut und kann durch die bereits spürbare Erhöhung der zur Verfügung gestellten Bundesmittel erhalten werden.

Mit der Gründung der Infrastrukturgesellschaft des Bundes geht die Verwaltung der Bundesautobahnen ab dem 1. Januar 2021 an den Bund über. Der Bund hat den Ländern anheimgestellt, auch die Verwaltung der Bundesstraßen abzugeben. Diese Option soll Brandenburg nicht wahrnehmen. Die Bundesstraßen sollen in der Auftragsverwaltung des Landes bleiben, um den Einfluss auf strukturpolitisch wichtige Investitionsentscheidung zu sichern sowie Synergien in der Bundes- und Landesstraßenverwaltung zu nutzen.

Der Planungsvorlauf bei den Bundesfernstraßen soll beschleunigt werden, um die Maßnahmen aus dem Bundesverkehrswegeplan bis 2030 zu realisieren. Dafür soll das Planungsbudget für die Jahre 2019 und 2020 nochmals um jeweils 5 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro erhöht werden. Nach Abgabe der Bundesautobahnen ab dem 1. Januar 2021 soll das Planungsbudget für die Bundesstraßen stabil bei 35 Mio. Euro gehalten werden. Das Planungsbudget schließt die Erhaltungsmaßnahmen an den ca. 1.000 km Radwegen an Bundesstraßen sowie die Planung des Neubaus ein. Die Planung von Radwegen soll auf die Umsetzung von ca. 10 Mio. Euro Bundesmittel pro Jahr ausgerichtet werden.

Bei den ca. 5.700 km Landesstraßen besteht ein erheblicher Investitionsstau. Im sogenannten Grundnetz sind ca. 40 % der Straßen in schlechtem bzw. sehr schlechten Zustand, davon ca. 500 km Ortsdurchfahrten. Im „Grünen Netz“ sind 48% der Straßen in schlechtem bzw. sehr schlechtem Zustand, davon ebenfalls 500 km Ortsdurchfahrten. Im gesamten Landesstraßennetz sind ca. 100 Brückenbauwerke in kritischen bzw. ungenügenden Zustand. Die Sicherung der Tragfähigkeit der Brücken ist grundlegende Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes.

Mit dem im Jahre 2015 gestarteten 100-Millionen-Programm (P100) hat das Land Brandenburg den richtigen Weg eingeschlagen. Von den 70 Maßnahmen des P100, davon 54 Ortsdurchfahrten werden bis Ende 2017 ca. 40 Maßnahmen fertiggestellt bzw. im Bau sein. Damit wurden und werden die Verkehrsverhältnisse und die Verkehrssicherheit im Grundnetz und gleichzeitig die Lebensbedingungen der an den Ortsdurchfahrten wohnenden Menschen verbessert.

Um den Investitionsstau weiter aufzulösen und dem Werteverzehr entgegenzuwirken, sind aber größere Anstrengungen erforderlich. Noch in den Jahren 2018 und 2019 sollen die Mittel für die Planung und den Bau von Landesstraßen und Radwegen um jeweils 15 Mio. Euro aufgestockt werden. Damit wird insbesondere auch der Planungsvorlauf verbessert.

Das Gesamtbudget für die Landesstraßen, Brücken und Radwege soll mittelfristig auf jährlich 100 Millionen Euro steigen.  Mindestens 10 Millionen Euro pro Jahr sollen davon zur schrittweisen Beseitigung des Investitionsrückstaus im „Grünen Netz“ eingesetzt werden. Ein großer Teil der Landesstraßen des „Grünen Netzes“ erfüllt nicht die Funktionen einer Landesstraße und muss daher zur Kreis- oder Gemeindestraße abgestuft werden. Für ein Abstufungsprogramm müssen ausreichend Landesmittel für die gesetzlichen Einstandspflichten als Ausgleich der unterlassenen Unterhaltung sowie Fördermaßnahmen für die Kommunen bereitgestellt werden.  Ab 2020 sind für den kommunalen Straßenbau auch Landesmittel anstelle der bisherigen Entflechtungsmittel einzusetzen.

Voraussetzung für die Vorbereitung und Durchführung dieser Investitionen ist ein leistungsfähiger Landesbetrieb Straßenwesen (LS) mit kurzfristig 100 zusätzlichen und langfristig 1.600 Stellen. Auf die massiven Altersabgänge in den nächsten Jahren ist rechtzeitig durch Nachwuchsgewinnung zu reagieren.

Mobilität noch enger verknüpfen mit Stadtentwicklung und Wohnen

Nach den Vorgaben des gemeinsamen Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg werden sich Siedlungsentwicklung und damit auch der Wohnungsbau weiter an den durch den Schienenverkehr vorgegebenen Entwicklungsachsen und in den Mittelzentren konzentrieren. Diese Orte sind Kristallisationskerne der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung im Land.

Die Stadtentwicklung in Brandenburg ist eine Erfolgsgeschichte. Viele Städte haben sich stabilisiert, u.a. auch in der sozialen Struktur. Dazu hat ganz wesentlich der zielgerichtete Einsatz der Programme der Städtebauförderung beigetragen. Nach einem Rückgang der Bundesmittel im Jahr 2013 auf 32,7 Mio. € hat der Bund die Förderung wieder auf 45,3 Mio. € erhöht. Von den 244 Mio. € Städtebauförderung im Zeitraum 2014 bis 2016 profitieren 73 Städte in Brandenburg. Neben der Sanierung von Gebäuden, der Gestaltung von Plätzen, Straßen und Grünanlagen wurden Schulen, Kindergärten und Horte, Rathäuser, Bibliotheken und Bürgerzentren durch die Städtebauförderung unterstützt.

Die vollständige Kofinanzierung der Bundesmittel soll weiter gesichert werden.

Das neue Programm Stadtumbau III kommt neben den klassischen Stadtumbaustädten auch den wachsenden Städten und Gemeinden im Berliner Umland zu Gute. Die Erschließung von Bauland, aber auch die Anpassung der sozialen Infrastruktur sind dabei wichtige Handlungsfelder. Stadtumbau ist aber auch in den kleinen Landstädten und Gemeinden erforderlich. Dazu soll ein Programm im Umfang von 10 Millionen Euro jährlich für die nächsten 5 Jahre zur Beseitigung von baulichen Missständen und Aufwertungen im ländlichen Raum aufgelegt werden.

„Stadt für alle“ bedeutet vor allem auch „Wohnen für alle“. In den vergangenen Jahren ist es gelungen, den Neubau des sozialen Wohnungsbaus wieder in Gang zu setzen. Wichtige Voraussetzung dafür war die Anhebung des Förderbudgets auf 100 Millionen Euro pro Jahr, die Einführung einer zweiten Einkommensgrenze und die Ergänzung der Darlehen durch einen Zuschussanteil. Über alle Programme konnten so seit 2014 1.900 Sozialwohnungen modernisiert oder neugebaut werden. Die Anstrengungen zur Erhöhung des Anteils mietpreis- und belegungsgebundener sozialer Wohnungen müssen fortgeführt werden. Das Förderbudget von 100 Millionen Euro pro Jahr muss dafür verstetigt werden. Der Zuschussanteil soll beibehalten werden.

Die Vernetzung von Stadtentwicklung und Mobilität ist zu forcieren und dabei das Prinzip der Innenentwicklung zu stärken. Kurze Wege in der Stadt sind ökologisch, ökonomisch und sozial. Mobilität ist dann auch ohne Auto möglich, der Flächenverbrauch für den ruhenden Verkehr sinkt, neue und innovative Verkehrsangebote wie Car-Sharing und Vorrangflächen für Fuß- und Radverkehr sind besser umsetzbar.