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43/I/2017 Sozialer Wohnungsbau als Gemeinschaftsaufgabe

22.10.2017

Die SPD Brandenburg sieht den sozialen Wohnungsbau als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gebietskörperschaften an und verpflichtet sich, ihn nach Kräften durch ihre Mitwirkung auf allen Ebenen zu fördern. Dazu sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  1. Sozialer Wohnungsbau (Neu- und Umbau) ist wieder durch Bereitstellung angemessener Finanzierungsmittel sowie die Unterstützung kommunaler (gemeinnütziger) Wohnungsunternehmen, von Wohnungsbaugenossenschaften und von privaten Investoren in diesem Segment im notwendigen Umfang zu fördern. Auch neue Wohnformen (z. B. Wohngemeinschaften Älterer, gemeinschaftliches Wohnen von Jung und Alt u. a.) sollen in die Förderung einbezogen werden.
  2. Als Gemeinschaftsaufgabe soll die Finanzierung sozialer Bauvorhaben mittels ausreichender Förderprogramme von Bund, Ländern und Gebietskörperschaften erfolgen. Wir fordern deshalb die Schaffung von revolvierenden Fonds mit sozial verträglichen Konditionen, bei denen laufend wieder Bauvorhaben aus Zins- und Tilgungsrückflüssen unabhängig von Konjunktur- und Haushaltslagen finanziert werden können.
  3. Daneben sind Wohnungsbauunternehmen der öffentlichen Hände und privatwirtschaftliche Baugenossenschaften mit ausreichendem Eigenkapital auszustatten. Private Investoren haben dieses im Falle der Inanspruchnahme von Fördermitteln ebenfalls nachzuweisen.
  4. Bund, Länder und Gebietskörperschaften sollen mittels entsprechender Regelungen und Maßnahmen sowie eine aktive Grundstückspolitik die Bereitstellung von preiswerten Baugrundstücken unterstützen:
    • Ausweisung von Grundstücken für sozialen Wohnungsbau (Anteil mind. 30 %) im Rahmen der Bauleitplanung bei Gebietskörperschaften ab 10.000 Einwohnern
    • Bereitstellung von preiswerten Grundstücken mit Zweckbindung für sozialen Wohnungsbau und Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht
    • bevorzugte und günstige Übertragung von Grundstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an Gebietskörperschaften bzw. Investoren im sozialen Wohnungsbau
    • Vereinfachung und Vereinheitlichung der Baugesetze des Bundes und der Länder mit dem Ziel kostengünstigen Bauens
    • Aufnahme von Regelungen für grundsätzlich altersgerechtes und barrierefreies Bauen in die Baugesetze von Bund und Ländern
    • im Mietwohnungsgeschossbau sollen mindestens 30 % der Wohnungen barrierefrei gebaut werden und erreichbar sein
    • Schaffung von Anreizen, damit ältere Menschen und die Wohnungswirtschaft stärker in barrierefreien Wohnraum investieren
    • Schaffung kostenfreier interessenunabhängiger und fachkundiger Grundlagenberatungsstellen (z. B. zu Rechtsgrundlagen, Finanzierung und Fördermitteleinsatz, Wohnformen, baufachlicher Gestaltung und barrierefreies Bauen usw.) in den kreisfreien Städten und bei den Landkreisen
  5. Wir fordern kostengünstige und barrierefreie Wohnmöglichkeiten für alle Bevölkerungsschichten in ihren Kommunen. Die Sozialstruktur unseres Landes muss auch hier gewährleistet bleiben.
  6. Die (Wohn-) Eigentumsbildung für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen ist auch im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus zu fördern.
  7. Gebietskörperschaften sind gehalten, ihren sozialen Wohnungsbestand zu erhalten, diesen zeitgemäß und den Bedürfnissen der Bewohnergruppen entsprechend zu gestalten bzw. anzupassen und zur üblichen Kostenmiete anzubieten. Die Mieten dürfen nicht über den Mieten der örtlichen Mietspiegel bzw. der ortsüblichen Vergleichsmieten liegen.

28/I/2017 Gemischte Pflegearrangements

22.10.2017

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die SPD-geführte Landesregierung sich dafür einsetzt, dass häusliche Pflege in gemischten Pflegearrangements systematisch gefördert wird.

76/I/2017 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

22.10.2017

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die SPD-geführte Landesregierung dafür Sorge trägt, den ÖPNV so zu gestalten, dass ein attraktives und ausreichendes Angebot im ländlichen Raum sichergestellt werden kann.

46/I/2017 Digitale Kommunikation

22.10.2017

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die SPD-geführte Landesregierung die Maßnahmen verstärkt fördert, die älteren Menschen die Teilhabe an digitaler Kommunikation ermöglicht. Diese Bevölkerungsgruppe darf bei der zunehmenden Digitalisierung nicht abgehängt werden.

65/I/2017 Kommunen und demographischer Wandel

22.10.2017

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die SPD-geführte Landesregierung  bei Bedarf Kommunen zusätzlich unterstützt bei der Bewältigung der Aufgaben, die ihnen durch den demographischen Wandel zuwachsen. Dafür sind auch Mittel aus dem Bundeshaushalt einzufordern, um bundesweit annähernd gleiche Lebensverhältnisse herzustellen. In diesem Zusammenhang ist darüber hinaus zu untersuchen, ob die Schaffung einer Gemeinschaftsaufgabe regionale Daseinsvorsorge und deren Verankerung im Grundgesetz sinnvoll ist.

09/I/2017 Überstunden gesetzlich begrenzen

22.10.2017

Die SPD Brandenburg spricht sich für eine Begrenzung der zulässigen Überstunden in Höhe von maximal 150 % der vertraglich festgelegten Wochenarbeitszeit aus.

Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-geführte Landesregierung werden aufgefordert, sich für eine entsprechende Regelung im Arbeitszeitgesetz einzusetzen.

Der SPD-Landesvorstand wird aufgefordert, einen entsprechenden Antrag zum nächsten Bundesparteitag einzureichen.

23/I/2017 Anpassung der Semesterzeiten an internationale Standards

22.10.2017

Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, die Semesterzeiten an allen öffentlichen Hochschulen des Landes mit internationalen Standards zu harmonisieren. Sommersemester sollten dementsprechend vom 01.08. bis zum 31.01. und Wintersemester vom 01.02. bis zum 31.07. andauern, um insbesondere den internationalen Austausch von Studierenden und Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern zu erleichtern.

Weiterhin soll sich die SPD-geführte Landesregierung auf Bundesebene, beispielsweise bei der Kultusministerkonferenz, für eine bundesweite Harmonisierung der Semesterzeiten und Anpassung an internationale Standards einsetzen.

64/I/2017 Schulinvestitionspaket

22.10.2017

Um kommunale Schulträger bei der Gewährleistung einer vollumfassend zufriedenstellenden Lernatmosphäre zu unterstützen, fordern wir die Landesregierung auf, ein Schulinvestitionspaket in Höhe von mindestens 20 Millionen Euro anzuschieben. Die Mittel sollen neben der Modernisierung von Gebäuden und der Beseitigung von baulichen Mängeln insbesondere zur flächendeckenden Bereitstellung der notwendigen technischen Ausstattung zur zeitgemäßen Teilhabe an der Digitalisierung im Bildungsbereich genutzt werden.

53/I/2017 SPD neu denken, auch in Brandenburg

22.10.2017

Die SPD Brandenburg gründet eine mitgliederoffene und basisdemokratische Kommission, deren Aufgabe es sein soll, ein Konzept à la SPD++ mit konkretem Ideen- und Maßnahmenkatalog zu entwickeln und nach Implementierungsmöglichkeiten in Brandenburg zu suchen. Über diesen Aktionsplan für Brandenburg soll auf dem kommenden Landesparteitag abgestimmt werden.

In dieser Kommission soll jedes Mitglied der SPD Brandenburg mitarbeiten können. Insbesondere ist auch das Engagement von Mitgliedern in Arbeitsgemeinschaften und Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern aller Ebenen gewünscht. Es soll mindestens eine zentrale Veranstaltung zur Ideenfindung geben, z. B. zum Auftakt, an der ebenfalls alle Mitglieder der SPD Brandenburg teilnehmen können, auch wenn sie danach nicht weiter in der Kommission mitarbeiten wollen.

Der SPD-Landesvorstand wird aufgefordert, diese Bestrebungen von Mitgliedern organisatorisch und auch finanziell  zu unterstützen, z. B. auch durch die Bereitstellung von Technik für Telefonkonferenzen.

Die Kommission soll sich unter anderem mit folgenden Punkten auseinandersetzen:

  • Onlinepartizipation
  • Mitgliedervielfalt fördern und nutzen
  • Mehr innerparteiliche Durchlässigkeit
  • Mehr Entscheidungsmöglichkeiten für Mitgliedern

63/I/2017 Überprüfung des Schuldgeldsystems und Verbot der Geldschöpfung aus dem "Nichts"

22.10.2017

Die Bundesbank hat in ihrem Bericht vom 02.04.2017 das erste Mal bestätigt, dass die Geldschöpfung der Banken aus dem „Nichts“ erfolgt, was als gravierendes Alarmsignal zu werten ist.

Denn derzeit könnten mit dem existierenden Buchgeld, also aus dem Nichts erschaffenes virtuelles Geld, alle realen Werte der Erde rund 10 mal gekauft werden. Allein dieses Verhältnis zeigt wie fortgeschritten dieses zwangsläufig zu einem weltweitem Crash führende Geldsystem bereits ist.

Die Geldschöpfung aus dem „Nichts“ hat bisher zu Inflationen (Geldentwertung), massive Kürzungen bei den sozialen Leistungen, der Ausbau des Niedriglohnsektors und die größer werdende Armut in der Bevölkerung und dem sogenannten Wachstumsdruck der Volkswirtschaften geführt und ist indirekt auch für den zunehmenden Stress am Arbeitsplatz (Leistungsdruck) verantwortlich.

Auch trägt es die Ursache an den Kriegen, an den Flüchtlings- und humanitären Katastrophen.

Das sind nur wenige Beispiele der Folgen des vorherrschenden Geldschöpfungs- und Zinssystems.

Daher möge der Parteitag beschließen, dass das Schuldgeldsystem insgesamt überprüft und die Geldschöpfung der Banken aus dem „Nichts“ verboten wird.