Die SPD setzt sich dafür ein, eine zentrale Stelle im Land Brandenburg zu schaffen, die als Dienstleister Kreisen, Kommunen und anderen öffentlichen Trägern die Möglichkeit bietet, IT-Fachverfahren, Infrastrukturen, Telekomunikations- und Kommunikationssystem auf Datenschutz und Datensicherheit zertifizieren zu lassen. Diese Stelle könnte kostengünstig an eine oder mehrere Hochschulen angebunden sein und so den vorgenannten Organisationseinheiten als Ansprechperson dienen. Dies würde zu einem Hybrideffekt führen, nämlich dass sowohl die Forschung und Lehre als auch die öffentliche Verwaltung profitieren. Um in Zukunft die klimafreundliche Umgestaltung der Arbeitswelt im öffentlichen Sektor (z.B. durch Alternierende Telearbeit und mobiles Arbeiten) aber auch die Digitalisierung des Lernens weiter vorantreiben zu können und dabei gleichzeitig Bürger*innen und Verwaltungen die bestmögliche Datensicherheit zu bieten, ist eine Einrichtung einer landeseigenen Beratungs- und Zertifizierungsstelle notwendig. Die im Wirkbetrieb gewonnenen Erkenntnisse lassen sich auf die Lehre übertragen und fördern damit den Wissenschaftsstandort Brandenburg und erhöhen die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts.
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67/I/2021 Ablehnung des Investitions-Beschleunigungs-Gesetzes
20.10.2021Die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass bei der Beratung im Bundesrat dem Investitions-Beschleunigungs-Gesetz die Zustimmung verweigert wird. Es ist mit Artikel 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar. Wir möchten einen sicheren Sieg der politischen Opposition vor dem Bundes-Verfassungs-Gericht vermeiden.
66/I/2021 Digitalisierungsstrategie im Land Brandenburg
20.10.2021Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-geführte Landesregierung werden aufgefordert eine konsequente Einbindung der Menschen mit Behinderung in den Prozess zur Umsetzung der Zukunftsstrategie zu unterstützen.
Die Landesregierung hat im Dezember 2018 nach einem integrativen Strategieprozess erstmalig eine Digitalisierungsstrategie verabschiedet. Mit sieben ressortübergreifenden Handlungsfeldern und 202 Maßnahmen wurde ein Kompass für den Weg in die digitale Zukunft des Landes skizziert. Die AG Selbst Aktiv begrüßt diesen Schritt der Landesregierung, der wegweisend für unsere Zukunft von Bedeutung ist. Im Vorfeld muss eine Beteiligung von Menschen mit Behinderungen mitgedacht werden. Gerade die Digitalisierung ist für Menschen mit Behinderungen eine große Chance, die Barrieren abbauen kann und einen Beitrag leisten kann, ein inklusives Gemeinwesen voran zu bringen. Dies gilt für viele Bereiche, wie die Schule, den Arbeitsplatz oder die Kommunikation durch neue Apps, die Gegenstand der Digitalisierungsstrategie des Landes Brandenburg sind. Es darf bei allen Chancen allerdings nicht vergessen werden, dass Digitalisierung für Menschen mit Behinderungen auch ein großes Risiko bedeuten kann. Hier sei beispielsweise die Umstellung auf die E-Akte genannt, wenn sie nicht so anwenderfreundlich gestaltet ist, dass blinde Menschen sie für sich nicht erfassbar (Braille) machen können. Gleiches gilt für die Programme der Schul-Cloud, die nur sehr eingeschränkt barrierefrei nutzbar sind.
64/I/2021 Qualitativ hochwertigere Radverkehrswegesysteme
18.10.2021Die Prinzipien für ein leistungsfähiges und von einer breiten Masse der Bevölkerung angenommenes Radverkehrswegenetz sind die folgenden:
- Zusammenhang: Die Routen bilden ein zusammenhängendes und dichtes Netz, das keine Lücken aufweist und alle wichtigen Quellen und Ziele des Radverkehrs, alle Ortsteile und wichtige Nachbarorte verbindet und erschließt.
- Direktheit: Für den Alltagsverkehr werden möglichst immer optimale Routen angeboten. Umwege werden minimiert.
- Reisegeschwindigkeit: Für den Alltagsverkehr mit längeren Reiseweiten ist eine hohe Reisegeschwindigkeit mit Minimierung der Anzahl der Halte von herausragender Bedeutung.
- Lesbarkeit / Kontinuität: Die Radverkehrsverbindungen sind so gestaltet, dass durchgehende Verbindungen eindeutig erkennbar sind. Daher kommt der Gestaltung der Übergänge zwischen den Netzabschnitten eine besondere Bedeutung zu. Eine einheitliche Farbe für alle Radwege bietet klare Orientierung für alle Verkehrsteilnehmer*innen.
- Attraktivität: Die Radwege sind so gestaltet, dass sie sich in die Umgebung einpassen und das Radfahren attraktiv ist. Hierzu zählen eine geringe Lärm- und Abgasbelästigung sowie die Führung durch ein möglichst reizvolles städtebauliches und landschaftliches Umfeld.
- Sicherheit: Eine konsequente räumliche Trennung von Fahrrad, Auto- und Fußverkehr erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer\*innen signifikant. Längere und häufigere Grünphasen für Radfahrer*innen vermeiden das Überfahren von roten Ampeln durch Fahrradfahrer*innen. Zur Trennung der Verkehrsströme empfiehlt sich eine Ampelphase nur für Fahrräder und Fußgänger\*innen. Außerdem ist es essenziell Die Ampelphasen nach 19 Uhr, durch bspw. Bedarfsampeln fortzuführen.
- Komfort: Die Führung der Radfahrer\*innen ermöglicht einen zügigen und störungsarmen Verkehrsfluss, was insbesondere durch die Minimierung der Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmer*innen und eine anspruchsgerechte Befahrbarkeit erreicht wird. Bedarfsgerecht sind Fahrradwege mit angemessener Breite und ohne Unebenheiten (Schwellen, Bordsteine, Schlaglöcher).
Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, in der Landes- und Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass Investitionen in das Radverkehrswegenetz nach diesen Prinzipien getätigt werden. Des weiteren fordern wir die Landesregierung auf, den Kommunen bei der Umsetzung dieser Prinzipien für deren kommunales Radverkehrswegenetz planerische Hilfestellung zu leisten.
Als Vorbild könnte bspw. das Niederländische Schnellradwege Netz genommen werden.
27/I/2021 Keine Benachteiligung für Schüler*innen durch Corona!
18.10.2021Das SPD-geführte Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg soll alles Nötige unternehmen, um Benachteiligungen im Abitur oder dem 10. Klasseabschluss zu verhindern, die durch die Corona-Krise für das Schuljahr 2020/21 entstanden sind. Als Reaktion darauf sollen die Prüfungsschwerpunkte im Abitur entsprechend angepasst werden, damit den Schüler*innen Unterrichtsausfälle während der Schulschließungen nicht zu Lasten fallen.
Die Coronakrise war für alle eine besondere Erfahrung und traf auch die Bildungslandschaft schwer. Mit der Schulschließung ab dem 18. März 2020 endete der Regelbetrieb bis zum Schuljahresende. Auch, wenn die Schüler*innen im Homeschooling mit Arbeitsaufträgen der Lehrkräfte beschäftigt wurden, unterscheidet sich diese Form des Arbeitens deutlich von der klassischen Erarbeitung im Präsenzunterricht. Weiterhin konnte, auch nachdem der Präsenzunterricht wieder begonnen hat, nicht von Normalität gesprochen werden: Manche Fächer wurden kaum unterrichtet oder sind sogar vollständig ausgefallen. Der Unterricht fand in größeren Abständen und kleineren Gruppen statt, wodurch viele Lehrer*innen nicht den vorgeschriebenen Stoff nach Lehrplan vermitteln konnten.
Als Reaktion darauf und um die Schüler*innen in den Vorbereitungen Ihres Abschlusses zu helfen, ist die einmalige Anpassung der Prüfungsschwerpunkte das richtige Mittel. Diese sollen überarbeitet werden, sodass Themen, die gegebenenfalls durch die Corona-bedingten Ausfälle weniger spezifisch behandelt wurden, auch im Abitur nicht oder nur in einer gekürzten Form auftreten können.
Im Unterschied zum letzten Jahrgang, der nur während der Abiturprüfungen bzw. der Prüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 durch die Coronamaßnahmen beeinflusst wurde, mussten die Schüler*innen des jetzigen Jahrgangs fast ein ganzes Halbjahr unter diesen gesonderten Bedingungen lernen und arbeiten. Besonders in der 11. Klasse der gymnasialen Oberstufe ist das problematisch, da auch die in diesem Schuljahr erbrachten Leistungen ins Abitur einfließen und das dort vermittelte Wissen abiturrelevant ist.