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24/II/2023 Gleichstellung der Schulformen bei Übernachfrage

27.10.2023

Die Landtagsfraktion wird vom Landesvorstand dazu beauftragt sich dafür einzusetzen, dass das Brandenburger Schulgesetz respektive nachgeordnete regelnde Verordnungen dahingehend konkretisiert werden, dass auch an Gymnasien die Wohnortnähe als Aufnahmekriterium definiert wird.

23/II/2023 Neue Wege in der Lehrkräftegewinnung

27.10.2023

Der Landesvorstand wird dazu aufgefordert, gegenüber den SPD-Mitgliedern in der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion darauf zu dringen,

  • die Abminderungsstunden von Lehrkräften (insbesondere durch den Abbau von solchen, die zugunsten externer Organisationen erteilt werden) um 10% zu reduzieren, was 200 VZÄ-Lehrkräftestellen entspräche. Die so freiwerdenden Kapazitäten sollen besser in Freistellungen für Fortbildungsmaßnahmen und die Übernahme von Aufgaben zur schulinternen Qualitätssicherung des Fachunterrichts verwendet werden.
  • dass die Studienanforderungen in der ersten Phase der Lehrkräftebildung in Hinblick auf die fachlichen Praxiserfordernisse der jeweiligen Schulstufe entfrachtet werden.
  • die nicht mehr zeitgemäße und international nicht übliche Vorgabe, dass Lehrkräfte zwei Fächer der Brandenburger Schule studiert haben (oder im Seiteneinstieg nachstudieren) müssen, abzuschaffen
  • das in Senftenberg neu eingeführte Prinzip des dualen Studiums auf weitere Studiengänge auszuweiten, sodass das Lehramtsstudium intensiver, praxisorientierter und attraktiver wird.
  • über das Programm 63+ weit hinausgehend weitere Programme auf den Weg zu bringen, um die Kompatibilität der Zuverdienstmöglichkeiten mit der Pension zu gewährleisten und flexible sowie individuelle Lösungen für jede ältere Lehrkraft in Brandenburg zu ermöglichen, die weiterhin in einer an ihre Bedürfnisse angepassten Form an Schulen tätig sein möchte.

22/II/2023 Rahmenbedingungen an Schulen an das digitale Zeitalter anpassen – jetzt

27.10.2023

Die SPD-Mitglieder in der Landesregierung und die Mitglieder der Landtagsfraktion setzen sich dafür ein, dass an den Brandenburger Schulen flächendeckend digitalbegleiteter Unterricht angeboten werden kann. Leitlinie sind dabei die Grundsätze der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit, des freien Zugangs zu Bildung sowie der gleichwertigen Lebensverhältnisse. Die SPD-Mitglieder in der Landesregierung und die Mitglieder der Landtagsfraktion werden darauf dringen, dass die Kommunen und Gemeinden darin unterstützt und begleitet werden und bei der Umsetzung nicht alleine gelassen werden.

21/II/2023 Staatlich anerkannte Musik- und Kunstschulen stärken

27.10.2023

Die Mitglieder der Landtagsfraktion und der Landesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass alle staatlich anerkannten Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg gestärkt und die Unterrichtsangebote auch im ländlichen Raum ausgebaut werden.

20/II/2023 Systematische Sprachförderung von der Kita bis zur Sekundarstufe I

27.10.2023

Um die eklatanten Defizite in der Spracherziehung und -förderung von Brandenburger Kindern und Jugendlichen endlich systematisch und wirksam anzugehen, soll auch für Brandenburg ein Sprachförderkonzept, ähnlich dem sehr erfolgreichen, seit vielen Jahren in Hamburg praktizierten, entwickelt und etabliert werden. Dieses integrierte Sprachfördersystem soll Kinder vom 4. bis zum 8. Lebensjahr begleiten, auf kontinuierlich erhobenen sprachdiagnostischen Erkenntnissen beruhen und festgestellte, besondere (vor)schulische Förderbedarfe mit obligatorischer Teilnahme angehen. Dadurch soll eine auf die wirklichen Förderbedarfe gezielte landesweite Sprachlernstrategie von der Kita bis zum Ende der Sekundarstufe I geschaffen werden. Wo besonderer Bedarf festgestellt wird, soll gezielt und mit erprobten Methoden und Materialien unterstützt werden.

„Deutsch als Zweitsprache“-Förderprogramme für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Muttersprache sollen entsprechend ausgestaltet werden.

Um dies ohne Zusatzbelastung für die Lehrkräfte zu realisieren, soll im oder beim neu gestalteten Landesinstitut eine Einrichtung zur „Qualitätsentwicklung im Brandenburger Bildungswesen“ als umfassende Servicestelle zunächst zur Sprachförderung geschaffen werden.

Ein verlässlicher Organisationsrahmen soll Schulen, Schulbehörden und eine zentrale Serviceeinrichtung in klarer Zielstellung, Funktionsteilung und Ressourcenzuweisung miteinander verzahnen und die bereits bestehenden Unterstützungsmaßnahmen bündeln. Transparente und landesweite Statusinformationen sollen ein aktuelles Bild von den erreichten Zielen und den anstehenden Herausforderungen geben. So sollen alle an der Sprachförderung Beteiligten in sozialindexierter Differenzierung ihren Stand einschätzen, sich an Best-Practice-Beispielen orientieren und konkret problembezogene Unterstützung erhalten können.

78/II/2023 Verstärkung des sozialen Wohnungsbaus im ländlichen Raum

27.10.2023

Der Landesparteitag möge beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, den sozialen Wohnungsbau auch im ländlichen Raum deutlich zu stärken. Mit früheren „LPG-Wohnungen“ stehen geeignete Wohnungsbestände für großflächige Sanierungen bereit, allerdings fehlt es den betroffenen Kommunen im ganzen Land an Eigenmitteln. Angesichts wachsenden Drucks auf den Wohnungsmarkt nun auch auf den ländlichen Raum und angesichts eines sich breit machenden Gefühls von bedürftigen Menschen, gegenüber anderen sozial bedürftigen Gruppen benachteiligt zu werden, besteht hier hoher Handlungsbedarf.

77/II/2023 Änderung Gesetz über Wohnraumförderung

27.10.2023

Die SPD-Landtagsfraktion im Landtag Brandenburg wird aufgefordert, eine Änderung des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung im Land Brandenburg unverzüglich einzubringen und sich dafür einzusetzen, Regelungen zu schaffen, dass Vermieter*innen von mietpreisgebundenen Wohnraum von den Mieter*innen in einem Abstand von zwei Jahren erneut die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines verlangen dürfen. Wenn ein Wohnberechtigungsschein nicht erneut vorgelegt wird, kann die Miete (Euro/m²) ab der vierten Miete nach der Abfrage bis auf eine Höhe, die den ortsüblichen Verhältnisse entspricht, angehoben werden. Berücksichtigt werden sollen auch bestehende Mietverhältnisse, indem eine Abfrage erstmals zwei Jahre nach dem in Kraft treten der Änderung des Gesetzes zulässig ist. Die höheren Mieteinnahmen sind für die Tilgung der Darlehen, die Instandhaltung oder die energetische Sanierung der Objekte, Neubau von Sozialwohnungen, sowie Investitionen in erneuerbare Energien für die Bestandsobjekte vorzusehen. Die weiteren Bedingungen aus dem Gesetz zur sozialen Wohnbauförderung bleiben erhalten. So sind durch Vermieter*innen bis zum Ende der förderrechtlichen Bindungsfrist bei Neuvermietungen von Wohneinheiten die zulässigen Mietpreisbindungen wieder einzuhalten.

2/II/2023 Wahlkampfjahr 2024: Stärkung der Kampagnenarbeit der Unterbezirke

27.10.2023

In jedem der 12 Brandenburger Unterbezirke ist in der Zeit zwischen dem 1.4.2024 und dem 30.9.2024, also für die Dauer von 6 Monaten, jeweils eine halbe (0,5) „Assistenzstelle Wahlkampfarbeit“ als Mitarbeiter*in des Landesverbandes einzurichten und an die Unterbezirke anzudocken.

19/II/2023 Sondervermögen KiTas – an der Zukunft der kommenden Generationen darf nicht länger gespart werden

27.10.2023

Der Landesparteitag der SPD Brandenburg fordert die SPD-geführte Landesregierung auf, dass bestehende Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg“ (Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz – ZifoG), um den Bereich Kindertagesbetreuung zu erweitern. Daraus folgend soll sich die SPD dafür einsetzen, aus diesen Mitteln die Kommunen bzw. Landkreise im Bau, der Sanierung und Finanzierung von KiTas zu unterstützen.

18/II/2023 Unterstützung von Kommunen im ländlichen Raum bei der Renovierung und dem Neubau von Kitas und Grundschulen.

27.10.2023

Wir rufen zu einer Neuauflage des KIP-Programms (kommunales Infrastrukturprogramm des Landes Brandenburg) auf, das eng mit den Förderprogrammen des Bundes in Sachen energetischer Maßnahmen verzahnt werden muss.

Diese „Gunst der Stunde“ muss genutzt werden, um den Kommunen, den Eltern und – nicht zuletzt – den Kindern zu helfen. Über allem steht das Ziel, gleiche Lebensbedingungen in allen Teilen des Landes zu schaffen.