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46/I/2020 Einfluss von Fake News und Hasskriminalität auf unsere Meinungsbildung und die Folgen für unsere Demokratie

9.10.2020

Diese „falschen Fakten“ nennen sich „Fake News“. Große Anteilnahme an der Verteilung von Fake News nahmen dabei sogenannte Bots bzw. Fake Accounts. Gerade in Zeiten von Wahlkämpfen wurden dabei ganze Netzwerke von Bots und Fake Accounts aktiv. So beispielsweise auch im Europawahlkampf. Dabei wurden anonyme Konten eingerichtet, die Zehntausende Tweets für die AfD absetzten. Die Konten sind zumeist simpel aufgebaut, sodass ein Profilbild meist eine Montage ist oder gar geklaut wurde. Ein Beispiel dafür ist ein Twitteraccount mit dem einfachen Namen „KrippMarie“. Dieser Account setzte seit 2013 bis zum Europawahlkampf bereits 222.000 Tweets ab und verwendete als Profilbild ein Bild, welches auf einem brasilianischen Blog veröffentlicht wurde. Anfangs verbreitete der Account vor allem Tweets der „Deutschen Wirtschaftsnachrichten“ oder der russischen Auslandsmedien. Nachfolgend begann das Benutzerkonto damit, nur noch Posts der AfD zu retweeten. Dies führte schließlich in eine Endlosschleife, da neuere Konten nun die Tweets von „KrippMarie“ retweeteten. So bekommen Fake Accounts eine enorme Reichweite in der rechten Szene und im gesamten sozialen Netzwerk.

Bei diesem gezielten Verbreiten von Hasskommentaren und unrichtigen Fakten und Nachrichten handelt es sich um einen sogenannten „Infokrieg“. Im rechten Milieu werden diese Methoden als normale Manöver in den Zeiten der Digitalisierung angesehen. Dass durch solche gestreuten, undurchdringlichen Posts aber auch die Menschen auf Grundlage von falschen Annahmen manipuliert werden, wird dabei nicht beleuchtet. Diesbezüglich müssen in der Gesellschaft, im Strafrecht und in der Justiz Veränderungen geschaffen werden.

Bekämpfung von Hass im Netz

Die aktuellen Zahlen zu Hasskriminalität im Netz haben ein enormes Ausmaß angenommen, dass dazu führt, dass Polizei und Justiz die Menge an Straftaten schlichtweg kaum noch bewältigen können. Daher sind dringende Investitionen in Justiz und die Ermittlungsbehörden nötig, um die Strafverfolgung auch auf digitalen Plattformen sicherzustellen. Die Entscheidung darüber, ob Inhalte als strafbare Inhalte einzuordnen sind oder nicht, obliegt nicht den Betreibenden der digitalen Plattformen, sondern stellt eine ureigene Aufgabe der Staatsgewalt dar.

Der Staat muss daher auf sämtlichen Plattformen niedrigschwellig zu erreichen sein. In der analogen Welt ist der Staat mit seinen Organen an Orten und bei Ereignissen von denen konkrete Gefahren für Leib und Leben ausgehen bzw. die freie Meinungsäußerung geschützt werden soll längst präsent. Diese Präsenz ist im digitalen Raum selten bis gar nicht gegeben. In der Folge werden verschiedene Minderheiten Opfer von rassistischer Hetze, ohne dass ihnen der Staat in diesen Situationen einen angemessenen Schutz bietet und die Täter*innen nach rechtsstaatlichen Verfahren verurteilt werden. In der Debatte um Hasskriminalität darf es keine Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit im Netz geben. Aus diesem Grund lehnen wir eine Klarnamenpflicht im Internet konsequent ab, da sie keinerlei praktischen Schutz vor Hasskriminalität hervorbringt und im Zweifel Aktivist*innen und Whistleblower, die eben diese Missstände aufdecken wollen der Willkür von Regimen ausliefert. Deswegen fordern wir als Alternative, dass die Betreiber*innen von digitalen Plattformen eine “Online-Wache” direkt anbieten, auf denen Beiträge direkt zur Strafverfolgung angezeigt werden können. In der Folge haben Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, direkt und unbürokratisch die Möglichkeit die Beiträge einzusehen.

Im Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz ist die Meldepflicht von möglicherweise strafbaren Beiträgen für Betreibende von sozialen Medien an das Bundeskriminalamt ein erster Schritt um auch die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, dennoch darf die Beurteilung welche Inhalte potenziell strafbar sein könnten, nicht nur den Betreiber*innen überlassen werden.

Prävention von Hasskrimininalität

Neben einer Strategie zur direkten Bekämpfung von Hasskriminalität und Falschnachrichten mit Hilfe des Strafrechts erachten wir es als notwendig, für eine hohe Medienkompetenz zu sorgen. Hier soll in der Schule angesetzt werden. Das Lernen der Funktionsweise digitaler Medien und der Umgang mit ihnen, sowie eine kritische und differenzierte Betrachtung dieser können zu einem verbesserten Umgang mit deren Inhalten beitragen. Zum Beispiel im Umgang mit Falschnachrichten. Die aktuelle Beschlusslage der Kultusministerkonferenz (KMK) sieht eine fächerübergreifende Medienbildung vor. Es fehlen jedoch oftmals konkrete Vorgaben, wie Inhalte vermittelt werden und Lernziele erreicht werden sollen. Fächerübergreifende Medienbildung hat den Vorteil, dass, wenn sie gut funktioniert, sie direkt an die Lerninhalte eines Faches anknüpft, jedoch den großen Nachteil, dass im ungünstigsten Fall in keinem Unterrichtsfach genügend Kompetenz vermittelt wird.

Ein eigenständiges verpflichtendes Schulfach „Informatik und Medienbildung“ gibt es derzeit nur in Mecklenburg-Vorpommern. In Berlin und Brandenburg immerhin ein „Basiscurriculum Medienbildung“ im Bereich der „Fächerübergreifenden Kompetenzentwicklung“. Wir fordern daher die Einrichtung eines Schulfaches Medienbildung/Medienkompetenz im Land Brandenburg. Des Weiteren fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich auf Ebene der KMK für ein solches Fach einzusetzen.

33/I/2020 Mehr Mitbestimmung und Transparenz in der stationären Psychiatrie

9.10.2020

Im Land Brandenburg soll, auf Hinwirken der Jusos, die Mitbestimmung der Patient*innen gefördert werden und die Qualität der Versorgungsstruktur damit nachhaltig verbessert werden. Zur Umsetzung dieser Zielformulierung fordern die Jusos, die Aufnahme folgender Punkte in das bestehende PsychKG des Landes Brandenburg:

  • Die Landesregierung verpflichtet sich, in geeigneter Form, zur Veröffentlichung der Zahlen zur Häufigkeit, Dauer und den vorliegenden Rechtsgründen für Zwangsunterbringungen, Zwangsmedikation und Fixierungen in den jeweiligen Einrichtungen. Damit ermöglicht sie, Patient*innen und Angehörigen einen Überblick über die Versorgungsqualität im Land Brandenburg zu gewinnen und erhöht weiter den Druck Zwangsmaßnahmen zu reduzieren.
  • Die Besuchskommission wird ihre Stichproben künftig nur noch unangekündigt und im regelmäßigen Turnus (mindestens 1 Besuch je Kalenderhalbjahr), in den jeweiligen Einrichtungen vornehmen. Zu jedem Besuch gibt es künftig einen Bericht, der öffentlich zugänglich ist. Dieser wird mit einer Frist von 2 Monaten nach erfolgtem Besuch veröffentlicht.
  • Es wird ein/e Patientenvertreter*in als festes Mitglied in die Besuchskommission berufen.
  • Die Mängel, die durch die Besuchskommission festgestellt werden, müssen künftig in gleicher Frist und in geeigneter Form, durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden erneut geprüft und ggfls. durch das Auferlegen von Sanktionen abgestellt werden.
  • Die Einrichtung und Förderung einer eigenen Beschwerdestelle für Psychiatrie, nach Berliner Vorbild.

34/I/2020 Finanzierung von Frauenhäusern als Pflichtaufgabe

9.10.2020

1. Gesellschaftliche Bedrohungslage für Frauen

Frauen vor Gewalt zu schützen muss oberste Priorität staatlichen Handelns sein und im Rahmen der öffentlichen Daseinsfürsorge der Länder und Kommunen erfolgen. Viel zu oft erlebt man, dass Frauen und Mädchen in ihren Sorgen und Nöten nicht ernst genommen werden und das Thema „Häusliche Gewalt“ als Privatangelegenheit abgestempelt wird.

Ein Blick in die Brandenburgische Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zeigt, dass im Jahr 2018 insgesamt 4.466 Straftaten in diesem Spektrum registriert wurden. Den größten Anteil nahmen Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit ein. Der größte Zuwachs ist im Bereich der Körperverletzungen zu verzeichnen, wo die Straftaten im Vergleich zu 2017 um 4,1% anstiegen. Besonders schockierend ist der Anstieg der Fallzahlen im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung. Im Vergleich zum Jahr 2017 ist ein Anstieg von 30 Straftaten zu verzeichnen – besonders in den Straftatbeständen der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung und Übergriffe mit Todesfolge. Auch die Zahl der Misshandlung von Kindern stieg im Vergleichszeitraum 2017/18 leicht an. Rund 78% der Taten wurde von Männern begangen (vgl. LKA Brandenburg, Lagedarstellung Häusliche Gewalt im Land Brandenburg Jahr 2018). Die Zahlen dürften nur einen Bruchteil der Gewalttaten an Frauen abbilden, da die Dunkelziffer wesentlich höher sein dürfte.

2. Situation der Frauenhäuser im Land und deren Finanzierung

Im gesamten Land gibt es 21 Schutzeinrichungen, in denen 2018 540 Frauen und 690 Kinder Schutz in akuten Bedrohungslagen fanden. Frauenschutzeinrichtungen verstehen sich als ein Ort des Schutzes und der Krisenintervention. Gerade in strukturärmeren Gebieten Brandenburgs nehmen Frauenhäuser neben Schutzaufgaben die Rolle von Kompetenzzentren für Gewaltschutz ein.

Die Auslastung der Frauenhäuser nach der Anzahl der belegten Betten zu benennen, ist kein geeignetes Kriterium. Da es nicht sinnvoll ist, mehrere Frauen – mit unterschiedlich vielen Kindern – in einem Zimmer unterzubringen, können im Zweifel alle Zimmer belegt sein, obwohl noch Betten frei sind. In solchen Fällen wird zwar versucht, Frauen in andere Häuser zu vermitteln, doch oft ist es den Frauen aus persönlichen Gründen nicht möglich, die Stadt oder den Landkreis zu wechseln. Frauen, die sich an die Schutzeinrichtungen wenden, kommen i.d.R. spontan und können nicht warten, bis wieder ein Zimmer frei ist. Nach Empfehlungen der Istanbul-Konvention (Deutsches Institut für Menschenrechte) sollte pro 10.000 Einwohner*innen ein Frauenhausplatz für eine Frau mit Kindern bereitstehen. In Brandenburg kommt – mit Jahresende 2015 – jedoch nur ein Frauenhauszimmer auf über 19.000 Einwohner*innen. Derzeit finanzieren sich Brandenburgische Frauenhäuser aus Landesmitteln, kommunalen Zuwendungen sowie aus differierenden Tagessätzen der von (häuslicher) Gewalt betroffenen Frauen. Das Land unterstützt nicht die Frauenschutzeinrichtigungen oder Träger*innen, sondern finanziert die Landkreise bzw. kreisfreien Städte mit einer Zuweisung für Frauenschutzangebote. Die für die Unterstützung der Hilfeangebote für Frauenschutzprogramme vorgesehenen Landesmittel gehen den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten direkt zu. Die Zuwendung des Landes beträgt derzeit 62.500 Euro pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt (Stand: 2018). Eine kommunale Kofinanzierung ist Voraussetzung für diese Zuwendungen. Die Mittel werden durch die Landkreise und kreisfreien Städte an die Träger*innen der Frauenhäuser in Brandenburg weitergeleitet. Letztempfänger*innen sind dabei gemeinnützige oder rechtsfähige Vereine oder eine gGmbH. Die Kommunen prüfen die Verwendung der Landesmittel, die für Personal- und Sachkosten der Hilfsangebote zu verwenden sind. Das Land fördert nicht die einzelnen Personalkosten der Mitarbeiterinnen. Die Träger*innen der Einrichtungen

rechnen gegenüber den Kreisen ab. Die Zuwendung durch die Kommunen ist keinen einheitlichen Vorgaben unterlegen, sie zahlen unterschiedlich hohe Beträge auf freiwilliger Basis. Zusätzlich entrichten Bewohnerinnen sog. Nutzungsentgelte, die zwar in die Grundfinanzierung der Frauenhäuser einfließen, jedoch keine zuverlässigen Einnahmequellen sind. Die Existenz vieler Frauenschutzeinrichtungen hängt von Spenden oder anderen Vergünstigungen ab, z.B. Mieterlass durch die Kommune. Die Finanzierung muss in jedem kommunalen Haushaltsjahr neu verhandelt werden, was die Arbeit der Mitarbeiterinnen in ein enges zeitliches Korsett zwingt.

3. Die Probleme im Zusammenhang mit der Finanzierung

Frauen, die Opfer von (häuslicher) Gewalt werden, können sich oft nicht mehr ausgiebig über Hilfsangebote und Maßnahmen zum Schutz informieren. Eine offensive Informationskampagne und eine präzise Öffentlichkeitsarbeit sind unerlässlich. Da viele Frauenhäuser finanziell an einzelfallbezogenen Tagessätzen sowie freiwilligen Zuweisungen der Landkreise bzw. Kommunen hängen, ist Planungssicherheit oft nicht gegeben. Diese ist jedoch für eine kontinuierliche Gewaltschutzarbeit (präventive Angebote, Beratungen, ambulante Fachberatungen, Kinderbetreuung, Vernetzungsarbeit, Unterstützung bei Strafverfahren / Prozessbegleitungen, Akquise/Antragswesen oder Bereitschaftsdienste) unabdingbar. Die finanzielle Sicherheit von Frauenhäusern darf nicht von der Zahlungsbereitschaft oder -fähigkeit der Kommunen abhängen. Dieses Finanzierungskonzept schafft keinerlei langfristige Planungssicherheit und beschäftigt die Mitarbeiterinnen zusätzlich mit der Akquise weiterer Fördermittel. Die Entrichtung sog. Nutzungsentgelte ist problematisch, da sie Frauen abschreckt, trotz problematischer Krisensituation, Hilfe aufzusuchen, da sie Angst vor etwaigen finanziellen Folgebelastungen haben.

Die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser hat für die Finanzierung von Frauenhäusern ein Drei-Säulen-Modell aufgestellt. Die Kosten eines Frauenhauses bestehen aus einem Grundbetrag für einzelfallunabhängige Aufgaben, einer Platzkostenpauschale sowie den Gebäudekosten. Dieses Modell richtet sich nach der Anzahl der benötigten Stellen, nach der Aufnahmekapazität des Frauenhauses sowie der tatsächlichen Höhe der Gebäudekosten und ist unabhängig von der Bettenauslastung. Im Flächenland Brandenburg, in dem Frauenhäuser ein weitaus differenziertes Aufgabenspektrum abbilden müssen, ist eine reine Tagesfinanzierung nicht geeignet, die tatsächlichen Bedarfe abzudecken.

4. Was wir fordern

  • Abschaffung der Kofinanzierung
  • Sicherstellung der flächendeckenden Betreibung von Schutzeinrichtungen
    • festes Finanzierungsprogramm – direkte Finanzierung aus Landesmitteln
    • alternativ: Landesförderung für die Kommunen mit klarer Zweckbindung à klare Aufgaben für die Finanzierung der Einrichtungen, die eine kontinuierliche Arbeit und sichere Finanzierung sowie eine Quote (entsprechend der Istanbul-Konvention) sicherstellen
  • Förderung der Beratungs- und Informationsangebote
  • vollständige Abschaffung der Nutzerinnenentgelte
  • Barrierefreiheit für alle Frauenhäuser
  • Übersetzungsangebote in Frauenhäusern
  • Stellen für Kinderbetreuung

20/I/2020 Keine Benachteiligung für Schüler*innen durch Corona!

9.10.2020

Das SPD-geführte Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg soll alles Nötige unternehmen, um Benachteiligungen im Abitur oder dem 10. Klasseabschluss zu verhindern, die durch die Corona-Krise für das Schuljahr 2020/21 entstanden sind. Als Reaktion darauf sollen die Prüfungsschwerpunkte im Abitur entsprechend angepasst werden, damit den Schüler*innen Unterrichtsausfälle während der Schulschließungen nicht zu Lasten fallen.

Die Coronakrise war für alle eine besondere Erfahrung und traf auch die Bildungslandschaft schwer. Mit der Schulschließung ab dem 18. März 2020 endete der Regelbetrieb bis zum Schuljahresende. Auch, wenn die Schüler*innen im Homeschooling mit Arbeitsaufträgen der Lehrkräfte beschäftigt wurden, unterscheidet sich diese Form des Arbeitens deutlich von der klassischen Erarbeitung im Präsenzunterricht. Weiterhin konnte, auch nachdem der Präsenzunterricht wieder begonnen hat, nicht von Normalität gesprochen werden: Manche Fächer wurden kaum unterrichtet oder sind sogar vollständig ausgefallen. Der Unterricht fand in größeren Abständen und kleineren Gruppen statt, wodurch viele Lehrer*innen nicht den vorgeschriebenen Stoff nach Lehrplan vermitteln konnten.

Als Reaktion darauf und um die Schüler*innen in den Vorbereitungen Ihres Abschlusses zu helfen, ist die einmalige Anpassung der Prüfungsschwerpunkte das richtige Mittel. Diese sollen überarbeitet werden, sodass Themen, die gegebenenfalls durch die Corona-bedingten Ausfälle weniger spezifisch behandelt wurden, auch im Abitur nicht oder nur in einer gekürzten Form auftreten können.

Im Unterschied zum letzten Jahrgang, der nur während der Abiturprüfungen bzw. der Prüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 durch die Coronamaßnahmen beeinflusst wurde, mussten die Schüler*innen des jetzigen Jahrgangs fast ein ganzes Halbjahr unter diesen gesonderten Bedingungen lernen und arbeiten. Besonders in der 11. Klasse der gymnasialen Oberstufe ist das problematisch, da auch die in diesem Schuljahr erbrachten Leistungen ins Abitur einfließen und das dort vermittelte Wissen abiturrelevant ist.

58/I/2020 Fahrradland Brandenburg - Leitsätze der brandenburgischen Sozialdemokratie zum Fahrradverkehr

9.10.2020

„50 Prozent aller heute in Deutschland mit dem Auto zurückgelegten Wege sind unter 5 Kilometer lang, sogar 70 Prozent unter 10 Kilometer. Diese sind hervorragend mit dem Fahrrad zu leistende Entfernungen, insbesondere bei einer verstärkten Nutzung des Pedelecs (ADFC).“

Bis 2030 soll nach Willen des Landes Brandenburg klimabedingt der Anteil des Umweltverbundes (Fuß + Rad + Bus + Zug) am gesamten Verkehrsaufkommen von 40 % auf 60% erhöht werden. Der Anteil des Kraftverkehrs soll dementsprechend von 60 % auf 40 % reduziert werden. Die unerwünschten Nebenwirkungen des Verkehrs (CO²-Emissionen, Lärm, Unfälle etc.) sollen nachhaltig gesenkt werden.

Dies hat eine erhebliche Zunahme von ÖPNV, Fahrrad- und Fußgängerverkehrs, insbesondere des Fahrradverkehres, zur Bedingung. Der motorisierte Individualverkehr dagegen muss sich erheblich reduzieren. Grundlage hierfür ist, dass der motorisierte Individualverkehr erhebliche Umwelt- und Verkehrskosten der Gesellschaft verursacht, während ÖPNV nur mit der Hälfte der Kosten und Fahrrad- und Fußgängerverkehr nur mit einem sehr kleinen Bruchteil der Kosten die Gesellschaft belasten. Hinzu kommt, dass das Fahrradfahren sowie das Zufußgehen, im Gegensatz zu den anderen Verkehrsarten, die Gesundheit fördert und erheblich die gesellschaftlichen Gesundheitskosten zu senken hilft.

Deshalb muss das Fahrrad in Brandenburg das effektivste und ökologische Alltagsfahrzeug für Entfernungen bis 10 km werden.

Motorisierter Verkehr, ÖPNV, Fahrradverkehr und Fußgängerverkehr sind als gleichberechtigt zu betrachten. Das heißt, der jeweils stärkere Verkehrsteilnehmende muss auf die Sicherheitsbedürfnisse des schwächeren Verkehrsteilnehmenden Rücksicht nehmen und sich entsprechend anpassen. Das Qualitätsniveau für die jeweilige Verkehrsinfrastruktur sind gleichberechtigt zu betrachten, das heißt insbesondere bezüglich Sicherheit, Zügigkeit und Komfort. Hinsichtlich dieser Aspekte gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen dem Kraftverkehr und Fahrradverkehr. Dieser Unterschied muss ausgeglichen werden. Nur wenn die Standards für den Fahrradverkehr angehoben werden, kann das oben genannte Ziel erreicht werden.

Motorisierter Verkehr, Fahrradverkehr und Fußgänger*innen haben unterschiedliche Geschwindigkeiten und Sicherheitsbedürfnisse, deshalb sind folgende Grundsätze für die Gleichberechtigung der Verkehrsarten aus Sicht der Brandenburger Sozialdemokrat*innen umzusetzen:

  • Ziel ist es die Vision Zero (null Tote im Straßenverkehr) zu erreichen.
  • Die Verkehrsarten Kraftfahrzeug-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr sollen dort, wo es möglich ist, getrennt sein.
  • Das Sicherheits- und Komfort-Niveau soll für die Verkehrsarten gleich hoch sein.
  • Dort, wo der Verkehr nicht getrennt werden kann, also Mischverkehre nötig sind, hat die jeweils stärkere Verkehrsart auf die Sicherheitsbedürfnisse der schwächeren Verkehrsart Rücksicht nehmen. Den Fußgänger*innen ist vorrangig ein getrennter Verkehrsweg einzuräumen.
  • Bei Mischverkehren zwischen motorisiertem Verkehr und Fahrradverkehr darf die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h innerorts betragen.
  • Verkehrskreuzungen sind sicher zu gestalten. Sicherheit geht vor Geschwindigkeit.

Für den Ausbau des Fahrradverkehrs setzen sich die Brandenburger Sozialdemokrat*innen für folgende Grundsätze ein:

  • Dem Fahrradverkehr ist deutlich mehr Platz einzuräumen. Eine gerechte Mobilität verlangt, die Flächennutzung neu zu bewerten.
  • Der Alltags- und Lastenverkehr mit dem Fahrrad sind verstärkt zu entwickeln und zu fördern. Der touristische- und Erholungsverkehr mit dem Fahrrad hat für das Land Brandenburg eine hohe Bedeutung und wird weiter ausgebaut.
  • Es sind lückenlose und alle Orte verbindende Radwegenetze zu entwickeln, die sicher, zügig und komfortabel sind.
  • Es ist ein landesweites Netz von Radschnellwegen zu bauen, das alle größeren Orte und Gemeinden miteinander verbindet.
  • Dabei sind die Radwegenetze auch unabhängig vom Auto-Straßen-Netz zu denken.
  • Bis die oben angegebenen Ziele erreicht sind, soll der Anteil für Radwegeinfrastruktur an den Investitionen des Landes in das Straßen- und Radwegenetz mindestens 25 % betragen.
  • Brandenburg als Hersteller von Mobilität soll sich auch in der Produktion von Fahrrädern und Radinfrastruktur weiterentwickeln. Eine entsprechende Wirtschaftspolitik ist zu entwickeln.

43/I/2020 Bürgerbeteiligung – Bürgerbegehren

9.10.2020

Die SPD Brandenburg und die SPD-Landtagsfraktion setzen sich dafür ein, dass die Drucksache 7/1165 „Demokratische Teilhabe im Zusammenspiel von Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern vereinfachen“ aktiv in geltendes Recht umgesetzt wird.

Die SPD geführte Landesregierung wird daher aufgefordert,

  • beschleunigt einen Gesetzentwurf zur Verbesserung direktdemokratischer Verfahren – insbesondere Bürgerbegehren – auszuarbeiten,
  • dafür aktiv um Bündnispartner zu werben
  • und dem Landtag zeitnah vorzulegen.

Im Gesetzentwurf gilt es insbesondere klar zu formulieren und festzuschreiben, dass

  • die rechtliche Prüfung der Zulässigkeit von Bürgerbegehren nach § 15 Abs. 2 BbgKVerf i. V. m. § 81 Abs. 6 BbgKWahlG bereits zu Beginn der Unterschriftensammlung, d.h. mit der Anmeldung und parallel zur Erstellung der amtlichen Kostenschätzung erfolgt,
  • der Zielkonflikt zwischen Umsetzungspflicht und Sperrwirkung bei kassatorischen Bürgerbegehren (§§ 15 Abs. 2 Satz 6 und 54 Abs. 1 Nr. 2 BbgKVerf) aufgelöst wird,
  • die Sammlung von Unterschriften für Bürgerbegehren zukünftig auch mittels einer online-Eintragung möglich wird.

68/I/2020 Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft "Innere Sicherheit"

9.10.2020

Der Landesparteitag beauftragt die Vertreter*innen aus Brandenburg im Bundesvorstand der SPD sich für die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft „Innere Sicherheit“ einzusetzen.

63/I/2020 Digitalisierungsstrategie im Land Brandenburg

9.10.2020

Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-geführte Landesregierung werden aufgefordert eine konsequente Einbindung der Menschen mit Behinderung in den Prozess zur Umsetzung der Zukunftsstrategie zu unterstützen.

Die Landesregierung hat im Dezember 2018 nach einem integrativen Strategieprozess erstmalig eine Digitalisierungsstrategie verabschiedet. Mit sieben ressortübergreifenden Handlungsfeldern und 202 Maßnahmen wurde ein Kompass für den Weg in die digitale Zukunft des Landes skizziert. Die AG Selbst Aktiv begrüßt diesen Schritt der Landesregierung, der wegweisend für unsere Zukunft von Bedeutung ist. Im Vorfeld muss eine Beteiligung von Menschen mit Behinderungen mitgedacht werden. Gerade die Digitalisierung ist für Menschen mit Behinderungen eine große Chance, die Barrieren abbauen kann und einen Beitrag leisten kann, ein inklusives Gemeinwesen voran zu bringen. Dies gilt für viele Bereiche, wie die Schule, den Arbeitsplatz oder die Kommunikation durch neue Apps, die Gegenstand der Digitalisierungsstrategie des Landes Brandenburg sind. Es darf bei allen Chancen allerdings nicht vergessen werden, dass Digitalisierung für Menschen mit Behinderungen auch ein großes Risiko bedeuten kann. Hier sei beispielsweise die Umstellung auf die E-Akte genannt, wenn sie nicht so anwenderfreundlich gestaltet ist, dass blinde Menschen sie für sich nicht erfassbar (Braille) machen können. Gleiches gilt für die Programme der Schul-Cloud, die nur sehr eingeschränkt barrierefrei nutzbar sind.

08/I/2020 Barrierefreiheit – Teilhabe in Brandenburg für alle?

9.10.2020

Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-geführte Landesregierung werden aufgefordert eine zügige Umsetzung von Barrierefreiheit und Mobilität im gesamten öffentlichen Raum umzusetzen.

Die Barrierefreiheit muss nach wie vor breiter- und weitergedacht werden als bisher. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für gleichwertige Lebensbedingungen und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen. Hier muss es eine ressortübergreifende Zusammenarbeit und eine zügige Umsetzung geben. Diese gilt nicht nur für den ÖPNV und Bauvorhaben sowie den Denkmalschutz, sondern für den gesamten öffentlichen Raum. Diese breite Herangehensweise ist eine unverzichtbare Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe.

48/I/2020 Förderung der Integration als Pflichtaufgabe der Kommunen über den aktuell angesprochenen Personenkreis des Landesaufnahmegesetzes hinaus

8.10.2020

Die SPD-Mitglieder der Landesregierung und die SPD-Mitglieder des Landtages werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass bei der anstehenden Evaluierung des Landesaufnahmegesetzes auch die Förderung der Integration von Geflüchteten mit Asyl- und Bleiberecht, EU-Ausländer*innen, andere Drittstaaten einbezogen wird, mithin das Förderziel der Programme von Migrationssozialarbeit (MSA II) und der Integrationspauschale hier verstetigt wird.