Der Parteitag möge beschließen, dass der Landesvorstand der SPD Brandenburg und die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag beauftragt werden, bei der Identifizierung von Themenschwerpunkten für sozialdemokratische Programmentwürfe die Expertise aus dem Nichtpolitikbereich (Politikberatungsmodell) einzubeziehen.
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77/II/2018 Verbesserung der Mitgliederbeteiligung und inhaltliche Weiterentwicklung
28.09.2018I. Die SPD Brandenburg verbessert die Beteiligung ihrer Mitgliedschaft und führt dazu folgende Instrumente ein:
Elektronische Mitgliederbefragung
Die elektronische Mitgliederbefragung soll die Möglichkeit bieten, kurzfristig und schnell ein Stimmungsbild der SPD Brandenburg zu wichtigen politischen Fragen zu erhalten. Im Umlaufverfahren sollen zuvor vom Landesvorstand oder vom Landesparteitag beschlossene Fragen oder Thesen der Mitgliedschaft zur Abstimmung vorgelegt werden können. Das Ergebnis der elektronischen Befragung ist zu veröffentlichen und ist Beratungsgrundlage. Das Nähere regelt die Satzung des Landesverbandes.
Parteikonvent
Der Parteikonvent soll den Landesparteitag ergänzen. Er soll in der Phase zwischen den Landesparteitagen der politischen Beschlussfassung in allen zentralen Fragen dienen. Das Nähere zur Einberufung, zur Zusammensetzung und zu den Aufgaben des Parteikonvents regelt die Satzung des Landesverbandes. Im Zuge der Einführung sind auch die Aufgaben des Landesausschusses neu festzulegen.
Thematischer Parteitag
Die Komplexität bestimmter politischer Fragen überfordert das Format des ordentlichen Landesparteitages. Diese Fragen können aufgrund der Vielzahl der Anträge und möglicher Wahlgänge nicht hinreichend und ausgiebig genug diskutiert werden. Um diesem Ressourcenproblem Rechnung zu tragen, sollen diese Fragen im Rahmen eines thematischen Parteitages diskutiert werden können. Hierbei sind nur Anträge zum Leitthema des Parteitages zulässig. Das Nähere regelt die Satzung des Landesverbandes.
Der SPD-Landesvorstand wird beauftragt, die Voraussetzung für die Einführung der neuen Instrumente zu schaffen und eine entsprechende Änderung der Satzung vorzubereiten. Der Landesvorstand bindet in diese Vorbereitung den Landesausschuss und die Unterbezirksvorstände ein. Die vorgesehene Satzungsänderung soll spätestens auf dem ordentlichen Landesparteitag 2019 erfolgen.
II. Im Jahr 2012 hat sich die SPD Brandenburg nach mehrjährigen Diskussionen mit dem Beschluss des Leitantrages „Brandenburg 2030 – Wir gestalten die Zukunft“ ein Grundsatzprogramm gegeben. Viele der Positionen und Ziele sind noch heute richtig und leiten unser Handeln. Andere Punkte sind durch die Entwicklung der letzten Jahre und durch eigenes Regierungshandeln überholt. Deshalb sollen unsere Leitlinien für ein Land Brandenburg im Jahr 2030 überarbeitet werden. Das betrifft insbesondere die Bereiche
- Sozialpolitik,
- Landesplanung,
- Innere Sicherheit,
- Verkehr,
- Bildung.
Die Überarbeitung soll im nächsten Jahr vorbereitet werden.
07/II/2018 Mehr Sicherheit und mobile Angebote für Beschäftigte, damit das Pendeln zum Arbeitsort und zur Ausbildungsstätte sozialverträglich gestaltet werden kann
28.09.2018Die SPD Brandenburg steht für das Leitziel von Guter Arbeit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, eingeschlossen Gute Ausbildung für alle Auszubildenden des Landes. Dafür setzt sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands seit längerem ein, aber nun gilt es noch stärker die Bedingungen für gutes Arbeiten im Land in den Blick zu nehmen und somit auch die Herausforderungen die außerhalb von Betrieben und Ausbildungsstätten stattfinden.
Wege zur Arbeit, einschließlich Wege zur Ausbildung sind für die Erwerbstätigen Lebenswege. Sie kosten Zeit und Geld. Das soziale Miteinander insbesondere in den ländlichen Räumen leidet. In den letzten Jahren hat sich die Lage zugespitzt. Erforderlich ist die Schaffung von Rahmenbedingungen, damit Fachkräfte nicht abwandern und Arbeitsbedingungen in der Region Berlin-Brandenburg als attraktiv und sozial wahrgenommen werden.
Brandenburg ist das Pendlerland in Deutschland, in keinem anderen Land sind die Pendlerverflechtungen so hoch und so dynamisch wachsend. Jede/r vierte Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer verlässt das Bundesland zur Arbeits- oder zur Ausbildungsaufnahme (25 Prozent pendeln), häufig nach Berlin. Schätzungsweise 280.000 Menschen pendeln täglich nach Berlin (hinzukommen noch ca. 6.000 Auszubildende) und mehr als 150.000 Menschen pendeln nach Brandenburg. Tendenz steigend – immer mehr Menschen ziehen nicht nur ins Berliner Umland, sondern auch die ländlichen Räume erleben einen Bevölkerungszuwachs.
Gefordert wird ein integriertes Mobilitätsprogramm zur Erhöhung der Arbeits- und Lebensqualität für alle Erwerbstätigen des Landes.
Folgende Kernpunkte sollte es enthalten:
- Mittelfristig die Verkehrslage verbessern durch Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) (hier anknüpfen an Mobilitätsstrategie 2030, Landesnahverkehrsplan 2019 und die Rahmenvereinbarung i2030 mit der Deutsche Bahn AG)
- Preispolitik für ÖPNV-Tickets überdenken, bessere Anreize für Auszubildende und Schülerinnen und Schüler schaffen (Einführung eines Azubitickets nach dem Hessen-Modell und /oder Einführung eines Mobilitätszuschusses)
- Kurzfristig innovative Mobilitätskonzepte in und zwischen den vor allem ländlichen Kommunen fördern, u. a. Car-Sharing, eBike, Minibusse
- Ausbau der digitalen Infrastruktur, um Voraussetzungen für mobiles Arbeiten zu verbessern (hier anknüpfen an die Digitalisierungsstrategie des Landes)
- Entwicklung und Umsetzung flexibler Modelle von Arbeitszeitgestaltung und Homeoffices in den Brandenburger Betrieben durch Zusammenarbeit mit Sozialpartnern und Verbänden
- Unterstützung bei der Unterbringung von Auszubildenden und jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch innovative Wohnkonzepte in Arbeitsortnähe, vor allem in den ländlichen Räumen
Vorgeschlagen wird im Bündnis für Gute Arbeit einen Mobilitätspakt zwischen der Landesregierung und allen Sozialpartnern und der Wirtschaft zu schließen, um Arbeits- und Lebensqualität zu verbessern und Fachkräfte zu sichern.
05/II/2018 Bessere Durchsetzung von Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt durch wirksame Kontrollen des Arbeits- und Sozialrechts
28.09.2018„In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt“ so lautet der erste Satz des § 1 im Betriebsverfassungsgesetz. Dieses Gesetz gilt für Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland und hat in den vergangenen Jahrzehnten maßgeblich dazu beigetragen, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland eine dermaßen erfolgreiche Wegstrecke zurücklegen konnte. Die Beteiligung der Beschäftigten und ihrer gewählten betrieblichen Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter auf Augenhöhe ist einer der Garanten für die Motivation und Wertschätzung der Belegschaften, letzten Endes also ein ganz wesentlicher Bestandteil einer wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmenskultur.
In den letzten Jahren sehen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allerdings immensem Druck durch Arbeitgeber ausgesetzt. Insbesondere in Betrieben, in denen erstmalig Betriebsratswahlen angestoßen werden sollen, werden Beschäftigte unter Druck gesetzt. Dabei werden vielfältige Methoden, die durch Arbeitgebervertreter_innen anwendet werden, sichtbar. Oftmals werden die Menschen, die eine Betriebsratswahl anstoßen wollen, mit der Entziehung ihrer Existenzgrundlage bedroht. Diese Bedrohungen reichen von Verlust des Arbeitsplatzes über die Kürzung von Löhnen und Gehältern bis hin zur Beschattung durch beauftragte Detekteien sowie der Nötigung von Familienangehörigen unter dem Motto: „Wissen sie eigentlich das ihr Partner im Betrieb eine Betriebsratswahl einleiten will und fast vor der Arbeitslosigkeit steht?“. Leider kommt es, glücklicherweise selten, aber dennoch auch vor, dass Kolleginnen und Kollegen sogar körperlich bedroht werden, wenn sie ihre ureigenen gesetzlich verbrieften Rechte in o.g. Sinne in Anspruch nehmen wollen.
Das alles sind Zustände, die lediglich einen Bruchteil der Vorkommnisse, denen sich die Kolleginnen und Kollegen nahezu täglich ausgesetzt sehen, widerspiegeln. Das Betriebsverfassungsgesetz spricht im Paragraphen 119 von Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane. Der Paragraph selbst sieht eine Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis oder Ordnungsgeld vor. Das sind Regelungen, die sehr begrüßenswert sind, in der Praxis allerdings sehr selten greifen. Als Gründe dafür sehen wir die teils übermäßig hohe Auslastung der Staatsanwaltschaften sowie die Tatsache, dass das Thema oftmals schlicht unterbeleuchtet ist. Letztlich werden Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane auch aufgrund der Handlungslosigkeit von staatlicher Seite eher als Kavaliersdelikt denn als Straftat begriffen. Aus diesen Gründen fordern wir das Thema Gründung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Straftaten gegen Betriebsverfassungs- aber auch Personalvertretungsorgane im Kontext des Wahlprogrammes zur Landtagswahl 2019 im Land Brandenburg aufzunehmen. Straftaten gegen betriebliche Interessenvertretungen der Arbeitnehmer_innen müssen endlich konsequent verfolgt und geahndet werden, sodass die Durchführung von Wahlen im gesetzlichen Sinne sowie die Arbeit als Interessenvertretung in allen Betrieben und Unternehmen auch im Land Brandenburg zur Normalität ohne Angst der Beschäftigten werden.
04/II/2018 Mindestlohn durchsetzen - Altersarmut verhindern
28.09.2018Seit 2015 gilt endlich auch in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Die Einführung dieser Absicherung von Löhnen war längst überfällig, denn in den meisten Ländern Europas gibt es schon länger einen gesetzlichen Mindestlohn.
Mit dem Mindestlohn soll der Wert der Arbeit gestärkt und sichergestellt werden, dass es eine Absicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt.
Aktuelle Untersuchungen zeigen aber, dass auch drei Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns die Höhe nicht nur zu niedrig ist um Armut im Alter zu verhindern, sondern auch, dass immer noch viele Schlupflöcher genutzt werden, um in einigen Branchen die Zahlung des Mindestlohns zu umgehen und auszuhebeln. So können Langzeitarbeitslose für 6 Monate noch unterhalb des Mindestlohnes beschäftigt werden und mangels ausreichender Kontrolldichte werden Beschäftigte durch Arbeitszeitmanipulation und anderer Umgehungstatbestände um den Mindestlohn geprellt.
Wir fordern daher:
- Eine personelle Verstärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und des Zolls, um eine höhere Kontrolldichte zu gewährleisten.
- Eine engere Kooperation mit den Rentenversicherungsträgern und der Krankenversicherung, um über die verstärkte Kontrolle der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen Betrug aufzudecken.
- Die Dokumentationspflichten der Arbeitgeber auf Unstimmigkeiten zu überprüfen und ggfs. vorhandene Lücken zu schließen.
- Die Arbeit der Mindestlohnkommission durch bessere Rahmenbedingungen zu erleichtern, um dem Ziel der Verhinderung von Armut näher zu kommen.
37/II/2018 Öffnung der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte
21.09.2018Der SPD-Landesverband Brandenburg befürwortet die Öffnung der gesetzlichen Krankenversicherung für zukünftige Beamtinnen und Beamte. Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Ministerinnen und Minister der Landesregierung werden aufgefordert, mit dem Koalitionspartner eine gesetzliche Neuregelung dahingehend vorzubereiten, dass zukünftige Beamtinnen und Beamte in Brandenburg anstelle eines Anspruchs auf Beihilfe (neben der privaten Krankenversicherung) auch einen entsprechenden Anteil des Beitrags zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung erstattet bekommen können. So werden die finanziellen Nachtteile für Beamtinnen und Beamte, die freiwillig gesetzlich versichert sind, ausgeglichen und das Land spart für diese Beamt-/ innen die Beihilfeausgaben.
60/II/2018 Grenzen verbinden: Unsere Strategie für die deutsch-polnischen Bahnverbindungen
21.09.20181. Die Bahninfrastruktur und das Bahnangebot an Fernzügen und umsteigefreien Regionalverbindungen zwischen der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und Polen entsprechen derzeit noch nicht einem modernen europäischen Standard. Haupthindernis ist der unzureichende Zustand der Infrastruktur, für welche der Bund die Verantwortung trägt. Die SPD Brandenburg spricht sich daher für einen zeitnahen Ausbau der Bahninfrastruktur aus. Hierzu zählen:
- Die Herstellung der Zweigleisigkeit, Elektrifizierung und Ausbau auf Tempo 160 km/h der Bahnlinie (Berlin)-Angermünde-Tantow-Szczecin, sowie Erhöhung der Kapazitäten auf der Zulaufstrecke Berlin-Eberswalde-Angermünde.
- Die Wiederherstellung der Zweigleisigkeit, Elektrifizierung und Ausbau auf Tempo 160 km/h der „Ostbahn“ Berlin-Kostrzyn nad Odra-(Gorzów-Piła-Gdánsk/Kaliningrad), auch als Entlastungsroute im Rahmen des „Rail Baltica-Konzepts“.
- Die weitere Beschleunigung und Erhöhung der Kapazitäten auf der Linie Berlin-Frankfurt (Oder)-Rzepin-(Poznań/Zielona Góra).
- Die infrastrukturelle Sicherung der Bahnstrecke (Cottbus)-Guben-Gubin-Zielona Góra, auch um mittelfristig wieder Schienenpersonenverkehr auf dieser Strecke betreiben zu können.
- Die infrastrukturelle Sicherung der Bahnstrecke Cottbus-Forst-Żary-Legnica und Ausbau im Rahmen eines Langfristperspektive.
- Die durchgehende Elektrifizierung, Herstellung der Zweigleisigkeit, Kapazitätserhöhung und Ausbau auf mindestens 160 km/h der Linie (Berlin-BER)- Lübbenau-Cottbus-Spremberg-Weißwasser-Węgliniec-(Wrocław)-/Görlitz-(Jelenia Góra).
- Der Wiederaufbau der „Karniner Hubbrücke“ und der Bahnstrecke Ducherow-Usdom- Świnoujście Centrum zur schnellen Anbindung der Stadt Świnoujście und der „Dreikaiserbäder“ auf der Insel Usedom an die Region Berlin-Brandenburg.
Die SPD Brandenburg fordert daher den Bund auf, seine infrastruktuelle Verantwortung für die Bahn im Falle der genannten Strecken aktiv wahrzunehmen und eine zeitgemäße Bahninfrastruktur zwischen Deutschland und Polen zu schaffen.
2. Um eine optimale Einbindung der Region und Entwicklung des grenzüberschreitenden Fernverkehrs zu unterstützen, fordert der SPD-Landesverband Brandenburg die Benennung einer bzw. eines „Schienenfernverkehrsbeauftragten“ im Verkehrsministerium des Landes Brandenburg, die bzw. der sich aktiv um die Verbesserung der Fernverkehrsangebote im Land auch jenseits von Berlin, sowie im Rahmen multilateraler Kompetenzen um die Verbesserung des Fernverkehrs der Region Berlin-Brandenburg in Richtung Osteuropa kümmert.
3. Zur Verbesserung des grenzüberschreitenden ÖPNV hält die SPD Brandenburg eine Intensivierung der bereits guten Zusammenarbeit zwischen dem VBB und den benachbarten Wojewodschaften (Lubuskie, Dolnośląskie, Zachodniopomorskie) für erforderlich. Die grenzüberschreitenden Angebote des VBB sind im Rahmen dieser Kooperation zu vertiefen. Maßgeblich ist, dass parallel zur Fernverkehrsentwicklung auch das grenzüberschreitende SPNV-Angebot deutlich verbessert wird, die Zahl durchgehender Direktverbindungen aus Berlin bzw. wichtigen Brandenburgischen Städten zu den grenznahen Metropolstädten in Polen weiter erhöht wird und die Züge sowohl in Deutschland als auch in Polen möglichst optimal in das Verkehrsangebot anschließender Zug-, Tram- bzw. Busverbindungen eingepasst werden. Kein Umsteigen mehr in Grenzbahnhöfen. Nach dem Vorbild des Berlin-Stettin-Tickets und des Kulturzugtickets sind entsprechende Fahrkartenangebote auch für weitere Verbindungen in grenznahe polnische Städte zu entwickeln, die Reisen zwischen den Verkehrsverbünden ermöglichen und im ÖPNV in den erreichten Städten anerkannt werden.
4. Um diese grenzüberschreitenden Verbindungen im Regionalverkehr sicherstellen zu können, sind Schienenfahrzeuge notwendig, die für die unterschiedlichen Stromsysteme beider Länder (Gleich- bzw. Wechselstrom) und den unterschiedlichen Zugsicherungssystemen („INDUSI“ und „SHP“) ausgestattet sind. Daher spricht sich die SPD Brandenburg für die Prüfung von Modellen einer deutsch-polnischen betreiberneutralen Fahrzeugbereitstellung (Elektro-, Diesel, bzw. Hybridfahrzeuge) aus, welche den mit dem grenzüberschreitenden Verkehr beauftragten Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Verfügung gestellt wird und die bei „Betreiberneutralität“ bei der Europäischen Union förderfähig sind.
5. Um die Leistungsfähigkeit der Transeuropäischen Bahnkorridore zu steigern, sowie grenzüberschreitenden Verkehr zu erleichtern und kostengünstiger zu gestalten, wird die SPD-Bundestagsfraktion aufgefordert, sich beim Bundesverkehrsminister für eine zeitnahe Ausstattung der Bahnstrecken Berlin-Stettin und Magdeburg-Potsdam-Frankfurt/Oder (Staatsgrenze) einschließlich der überlasteten Berliner Stadtbahn mit dem Europäischen Zugsicherungs- und Leitsystem ETCS einzusetzen. Perspektivisch sollte auch die Verbindung Berlin-Cottbus-Horka-Görlitz mit ETCS ausgestattet werden.