Finanzen: Einnahmen durch Sponsoring und Aussteller

Hier veröffentlichen wir die Namen der Sponsoren und Aussteller bei unseren Landesparteitagen sowie die gezahlte Nettosumme. Das Parteiengesetz sieht keine gesonderte Veröffentlichung von Sponsoring­einnahmen vor, wir veröffentlichen diese Daten freiwillig.

Verfahren des SPD-Landesverbands Brandenburg zur Zusammenarbeit mit Ausstellern und Sponsoren

Sponsoring ist eine zulässige Form der Parteienfinanzierung. Vor dem Hintergrund sinkender Einnahmen und steigender Ausgaben ist Sponsoring für uns unerlässlich. Unter Sponsoring verstehen wir das Angebot eines werbewirksamen Auftritts an Unternehmen und Verbände. Als Gegenleistung erhalten wir eine finanzielle Leistung oder eine Sach- oder Dienstleistung. Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Es handelt sich, anders als bei einer Spende, um eine geschäftliche Beziehung, die Teil des „wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs“ einer Partei ist und der Steuerpflicht unterliegt. Zum Sponsoring zählt auch die Vermietung von Standfläche für einen Messestand im Rahmen einer Veranstaltung.

Die Präsentation als Aussteller ist die häufigste Form des Sponsorings bei der SPD. Insbesondere zum Gesamtbild eines Landesparteitags gehört der Ausstellerbereich. Dort stellen sich die Gliederungen der Partei, parteinahe Organisationen und Nichtregierungsorganisationen sowie Verbände und Wirtschaftsunternehmen vor. Der Ausstellerbereich dient als Kommunikationsplattform für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung.

Die Mietzahlungen der Aussteller aus dem Bereich der Wirtschaft und deren Verbände tragen dazu bei, den Landesparteitag finanzieren zu können. Parteigliederungen, Verbände und NGOs, die nicht von der Wirtschaft getragen werden, können sich kostenlos präsentieren.

Der Landesvorstand der SPD Brandenburg ist bestrebt, eine ausgewogene Mischung zwischen „nichtkommerziellen“ und „kommerziellen“ Ausstellern zu ermöglichen.

Ausschlusskriterien:

Am Beginn jeder Entscheidung über das Einwerben oder Akzeptieren von Sponsoringleistung ist zu prüfen, ob das Unternehmen oder das beworbene Produkt sein Charakter, seine Herstellungsweise im Widerspruch zum sozialdemokratischen Programm stehen.

Ausgeschlossen ist eine Zusammenarbeit mit Unternehmen

  • die keine Arbeitnehmer/innenvertretung zulassen
  • die keinen Mindestlohn zahlen
  • die Kinderarbeit in ihrer internationalen Produktionskette zulassen
  • die Verbindungen zur rechtsextremen Szene pflegen
  • die überwiegend Rüstungsgüter produzieren
  • die überwiegend Atomstrom liefern
  • die den gesetzlichen Jugendschutz nicht beachten

Widerstreitende Ansichten über politische Wege und Ziele gehören zu unserer Demokratie und sind kein Ausschlussgrund. Wir stellen uns als Partei gerne der Diskussion. Sinn und Zweck des Ausstellerbereiches ist der Austausch von Informationen und von Argumenten im persönlichen Gespräch.

Werbeeinschränkungen:

Sexistische und kriegsverherrlichende Inhalte sowie Darstellungen, die das Persönlichkeitsrecht verletzen, werden bei der werblichen Präsentation der Aussteller/Sponsoren nicht geduldet.

Verantwortlichkeiten:

Die Liste der Sponsoren bzw. Aussteller wird von der Schatzmeisterin bzw. dem Schatzmeister des Landesverbandes, in deren Verantwortung das Sponsoring liegt, dem geschäftsführenden Vorstand der SPD Brandenburg vorgelegt. Der geschäftsführende Vorstand wägt ab und entscheidet über eine mögliche Unvereinbarkeit.

Formale Vorgaben:

Leistung und Gegenleistung eines Sponsorings werden vertraglich geregelt. Es gelten in der Zusammenarbeit die Datenschutzrichtlinien des SPD-Landesverbands Brandenburg.

Transparenz:

Die Voraussetzung für eine Präsenz als Aussteller und Sponsor bei einer Veranstaltung der SPD auf Landesebene ist die vertragliche Zustimmung dazu, dass die Höhe der Nettozahlung mit dem Namen des Sponsors auf der Homepage der SPD Brandenburg veröffentlicht wird.

Auflistung der Einnahmen aus Sponsoring und durch Aussteller