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87/II/2018 Wir wollen verständlich sein! - Programme und Inhalte in "Einfacher Sprache"

2.10.2018

Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Landesvorstand der SPD Brandenburg und die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag ihre Zielgruppenansprache optimieren mögen:

Zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlen ab Kommunalebene aufwärts werden Programme und Inhalte in Einfacher Sprache erstellt und barrierefrei kommuniziert.

78/II/2018 Außerordentliche Themenparteitage zur Programmentwicklung

2.10.2018

Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Landesvorstand der SPD Brandenburg zur weiteren Programmentwicklung bestenfalls jährlich stattfinde außerordentliche Themenparteitage initiiert, um auf operative und strategische Entwicklungen angemessen und zeitnah zu reagieren.

96/II/2018 Expertenrat einholen

2.10.2018

Der Parteitag möge beschließen, dass der Landesvorstand der SPD Brandenburg und die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag beauftragt werden, bei der Identifizierung von Themenschwerpunkten für sozialdemokratische Programmentwürfe die Expertise aus dem Nichtpolitikbereich (Politikberatungsmodell) einzubeziehen.

77/II/2018 Verbesserung der Mitgliederbeteiligung und inhaltliche Weiterentwicklung

28.09.2018

I. Die SPD Brandenburg verbessert die Beteiligung ihrer Mitgliedschaft und führt dazu folgende Instrumente ein:

Elektronische Mitgliederbefragung
Die elektronische Mitgliederbefragung soll die Möglichkeit bieten, kurzfristig und schnell ein Stimmungsbild der SPD Brandenburg zu wichtigen politischen Fragen zu erhalten. Im Umlaufverfahren sollen zuvor vom Landesvorstand oder vom Landesparteitag beschlossene Fragen oder Thesen der Mitgliedschaft zur Abstimmung vorgelegt werden können. Das Ergebnis der elektronischen Befragung ist zu veröffentlichen und ist Beratungsgrundlage. Das Nähere regelt die Satzung des Landesverbandes.

Parteikonvent
Der Parteikonvent soll den Landesparteitag ergänzen. Er soll in der Phase zwischen den Landesparteitagen der politischen Beschlussfassung in allen zentralen Fragen dienen. Das Nähere zur Einberufung, zur Zusammensetzung und zu den Aufgaben des Parteikonvents regelt die Satzung des Landesverbandes. Im Zuge der Einführung sind auch die Aufgaben des Landesausschusses neu festzulegen.

Thematischer Parteitag
Die Komplexität bestimmter politischer Fragen überfordert das Format des ordentlichen Landesparteitages. Diese Fragen können aufgrund der Vielzahl der Anträge und möglicher Wahlgänge nicht hinreichend und ausgiebig genug diskutiert werden. Um diesem Ressourcenproblem Rechnung zu tragen, sollen diese Fragen im Rahmen eines thematischen Parteitages diskutiert werden können. Hierbei sind nur Anträge zum Leitthema des Parteitages zulässig. Das Nähere regelt die Satzung des Landesverbandes.

Der SPD-Landesvorstand wird beauftragt, die Voraussetzung für die Einführung der neuen Instrumente zu schaffen und eine entsprechende Änderung der Satzung vorzubereiten. Der Landesvorstand bindet in diese Vorbereitung den Landesausschuss und die Unterbezirksvorstände ein. Die vorgesehene Satzungsänderung soll spätestens auf dem ordentlichen Landesparteitag 2019 erfolgen.

II. Im Jahr 2012 hat sich die SPD Brandenburg nach mehrjährigen Diskussionen mit dem Beschluss des Leitantrages „Brandenburg 2030 – Wir gestalten die Zukunft“ ein Grundsatzprogramm gegeben. Viele der Positionen und Ziele sind noch heute richtig und leiten unser Handeln. Andere Punkte sind durch die Entwicklung der letzten Jahre und durch eigenes Regierungshandeln überholt. Deshalb sollen unsere Leitlinien für ein Land Brandenburg im Jahr 2030 überarbeitet werden. Das betrifft insbesondere die Bereiche

  • Sozialpolitik,
  • Landesplanung,
  • Innere Sicherheit,
  • Verkehr,
  • Bildung.

Die Überarbeitung soll im nächsten Jahr vorbereitet werden.

76/II/2018 Änderung der Satzung § 15 Abs. 1 ff. Aufgaben

19.09.2018

Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:

Der Landesvorstand leitet den Landesverband. Er vertritt den Landesverband und koordiniert die politische und organisatorische Tätigkeit der SPD in Brandenburg und ist für die Ausführung der Beschlüsse des Landesparteitages verantwortlich. Er unterbreitet, im Benehmen mit den Unterbezirken, den Vorschlag für die Landesliste an die Landesdelegiertenversammlung. Hierfür ist eine 6-Wochenfrist zu beachten. Er leitet die nach Landtagswahlen notwendigen Verhandlungen über die Regierungsbildung ein und ist zuständig für damit verbundene personelle Überlegungen sowie für personelle Vorschläge an die SPD-Landtagsfraktion. Er kann Berichte anfordern und Abrechnungen verlangen. Er kann Arbeitskreise und Kommissionen einberufen. Die Mitglieder des Landesvorstandes haben das Recht, an allen Zusammenkünften der Gliederungen der Partei im Landesverband teilzunehmen.

Es wird ein neuer Absatz 2 eingefügt:

Der Landesvorstand bereitet die Landtagswahlen vor und ist verantwortlich für deren Durchführung. Er koordiniert Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen.

Es wird ein neuer Absatz 3 eingefügt:

Der Landesvorstand bündelt die regionalen Kräfte für landesweite Kampagnen und unterstützt die Erarbeitung aller landespolitischen Initiativen und landespolitischen Entscheidungen der SPD. Er vertritt die landespolitischen Interessen der SPD auf Bundesebene. Er ist für die Qualifikation der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SPD zuständig.

Der bisherige Absatz 2 wird der neue Absatz 4.

Der bisherige Absatz 3 wird der neue Absatz 5.

Der bisherige Absatz 4 wird der neue Absatz 6.

75/II/2018 Änderung der Satzung § 14 Abs. 1 Landesvorstand

19.09.2018

Streiche folgenden Satz:

Der Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Landespolitik.

79/I/2017 Ehrenamt in Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben – ein Zukunftsmodell

10.11.2017

Der Landesparteitag möge beschließen, ehrenamtlich Tätige in Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu unterstützen, neue Anreize zu setzen und auf eine größere gesellschaftliche Anerkennung hinzuwirken.

  1. Ehrenamtlich Tätige in BOS sollen eine „Familienentlastungsprämie“ in Höhe von 200,00 Euro jährlich erhalten, wenn sie 40 Stunden Ausbildung und/oder Einsatzzeit im Kalenderjahr absolviert haben.
  2. Die Unterbezirke und Ortsvereine der SPD werden landesweit einen Dialog mit den Blaulichtorganisationen führen, um auszuarbeiten, welche Art von Anreiz und Anerkennung zielführend sind.
    Die SPD-Fraktionen aller Ebenen werden entsprechende Anträge in ihrem Wirkungskreis stellen.
  3. Die Landesregierung wird gebeten, schnellstmöglich mit den Landkreisen oder kreisfreien Städten Stellen zu schaffen, welche die Jugendarbeit der Blaulichtorganisationen an allen Schulen und insbesondere Grundschulen des Landes koordinieren. Sowie dieses Themenfeld in die Lehrpläne aufzunehmen.
    Die Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (LSTE), ist umgehend so auszustatten, dass insbesondere die F- Lehrgänge bedarfsgerecht angeboten werden können.
  4. Anpassung der Fördermodalitäten für den Brandschutz- und die technische Hilfeleistung in den ländlich geprägten Regionen des Landes Brandenburg.

52/I/2017 Sozialdemokratische Selbstverpflichtung: Jede Person ist besonders. Dafür ist sie zu achten.

22.10.2017

Im Sinne von SPDplusplus bittet die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) darum, diese gemeinsame Erklärung des Parteitages zu verabschieden:

Wir achten Männer und Frauen und ihre individuellen Bedürfnisse. Die SPD vertritt eine moderne Gleichstellungspolitik und lebt sie nach innen. Wir wollen jünger und weiblicher werden.

Wir pflegen eine Kultur des Miteinanders, die gekennzeichnet ist von Respekt, wechselseitiger Rücksichtnahme, Zu- und Vertrauen, Wertschätzung und Anerkennung von Unterschieden. Weiblichkeit wird damit auch zum Bild für eine attraktivere, offenere, Partei, die partnerschaftliche Begegnungen fördert.

Das geschieht jedoch nicht von selbst sondern bedarf „Spielregeln“, die einer sozialdemokratischen Selbstverpflichtung entsprechen.

Hierzu gehört es,

  1. dass wir Sexismus in jeder Form ablehnen,
  2. uns in Bezug auf Zeiten, zu denen wir unsere Sitzungen abhalten mit den Teilnehmenden abstimmen, welche Zeiten die besten sind,
  3. dass wir Sitzungsdauern unbedingt einhalten, damit familiären Verpflichtungen davor und danach nachgekommen werden kann,
  4. dass wir Redelisten möglichst quotieren,
  5. dass wir Frauen sichtbar machen, indem wir uns um Expertinnen auf Podien bemühen,
  6. dass wir Entwicklungswünsche in bezug auf Parteiämter langfristig planen und fördern,
  7. dass wir auf unsere Sprache achten, die geschlechtergerecht ist.

51/I/2017 spdplusplus – Die Landespartei wird weiblicher

22.10.2017

Aus den Mitteln der Landespartei wird im Sinne von SPDplusplus eine Aufgabe mit Geld ausgestattet (8.000 EUR jährlich), die für die Gewinnung und Förderung von Frauen in politischen Ämtern zur Verfügung steht.

20/I/2017 Berufsbild des Physiotherapeuten, der Physiotherapeutin

22.10.2017

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für die Finanzierung bestimmter Ausbildungen rund um die Gesundheit und Pflege einzusetzen. In einem ersten Schritt wird die Ausbildung zur Physiotherapeutin, zum Physiotherapeuten wie bei anderen staatlich geförderten Ausbildungsberufen festgeschrieben und staatlich gefördert. Als Vorbild soll die Medizinische Bildungsakademie Neuruppin (MBN) gelten. Ein erster Entwurf wird zum Landesparteitag 2018 vorgelegt.