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66/I/2016 BAB-Umleitungsstrecken gehören zum Grundnetz der Landesstraßen

20.06.2016

Die Umleitungsstrecken der Bundesautobahnen in Brandenburg werden sämtlich dem Grundnetz des Brandenburger Straßennetzes zugeordnet.

Die immer stärker werdende Verkehrsbelastung der Bundesautobahnen führt auch zu vermehrten Unfällen mit der Folge von Umleitungen über das Landesstraßennetz.

Die Umleitungsstrecken werden durch Unfälle und andere Ereignisse erheblich beansprucht. Sie müssen instandgehalten oder ausgebaut werden, damit die volle verkehrliche Funktion der Bundesautobahnen in Brandenburg erhalten bleibt. Wenn lediglich die Verkehrssicherheit aufrechterhalten wird, steigen die Kosten für Erhaltung und Instandsetzung im Laufe der Zeit überproportional. Sie werden lediglich auf folgende Jahre verschoben. Das liegt nicht im gesellschaftlichen Interesse.

Die Landesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen Mittel für den sachgerechten Ausbau und die erforderliche Instandhaltung der Strecken zur Verfügung zu stellen.

Ini02/I/2015 Aktiv und Präventiv gegen rechtsextremistische Strukturen vorgehen – Rechtsterrorismus lückenlos aufklären

28.11.2015

Die SPD setzt sich dafür ein, dass es keine Behinderungen der Aufklärungsprozesse, wie beispielsweise im anhängigen Verfahren vor dem Oberlandesgericht München (OLG) und im zweiten Untersuchungsausschuss des Bundestages gibt. Hierzu zählt unter anderem, dass die SPD weiterhin an der Bereitstellung aller Akten an das OLG und den Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages festhält, um die möglichen Verstrickungen Brandenburger Sicherheitsbehörden mit rechten Einzelpersonen, Gruppen und Netzwerken seit 1990 lückenlos aufzuklären.

Die SPD Brandenburg erachtet parlamentarische Untersuchungsausschüsse als Teil einer möglichen, adäquaten Aufklärung.

Die SPD Brandenburg fordert eine wissenschaftliche und öffentliche Debatte zur Aufarbeitung rechter Gewalt und wird Forschungsprojekte, wie das des Moses-Mendelsohn-Zentrums weiterhin unterstützen.

Die SPD Brandenburg setzt sich für die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschuss in dieser Frage ein.

Der Landesparteitag der SPD Brandenburg fordert den Landesvorstand und die SPD Landtagsfraktion Brandenburg dazu auf, gemeinsam mit interessierten der Partei ein Konzept für die Etablierung eines Institutes zur Analyse der Entwicklungen neonazistischer Strukturen im Land Brandenburg zu erarbeiten. Ziel soll es sein u. a., ein wissenschaftliches Frühwarnsystem vor militanten Neonazis und rechten Radikalisierungstendenzen zu entwerfen. Dieses Konzept sollte bis spätestens Juni 2016 vorliegen. Im Zusammenspiel mit bereits existierenden Strukturen in der Zivilgesellschaft, die zur Aufklärung über die neonazistische Szene Brandenburgs beitragen, soll es eine wichtige Rolle im Bereich der Aufklärung und Beobachtung rechter Demokratiefeinde einnehmen. Insbesondere sollen Rückschlüsse aus der Radikalisierungswelle der 1990er und 2000er Jahre gezogen werden, um adäquate Lösungsvorschläge zu erneut aufkeimendem Rechtsradikalismus unterbreiten zu können.

24/I/2015 Schulsozialarbeit in Brandenburg rechtlich sichern

1.11.2015

Die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, hinsichtlich der Zuständigkeit für Schulsozialarbeit eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen und die Aufgabe den Landkreisen als Träger der Jugendhilfe zu übertragen.

23/I/2015 Klassenfrequenzen an Oberstufenzentren flexibler gestalten

1.11.2015

Der SPD-Landesvorstand Brandenburg und die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg werden beauftragt darauf hinwirken, dass die Mindestfrequenzwerte von 24 Schülerinnen und Schülern zur Einrichtung von kreiseigenen Fachklassen an Oberstufenzentren im Bildungsgang der Berufsschule zur Vermittlung des schulischen Teils einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung (Anlage zur VV-Unterrichtsorganisation) deutlich abgesenkt wird, damit von den Vorgaben der Landesschulbezirksverordnung abweichende Berufsschulklassen weiterhin gebildet werden können.

12/I/2015 Erstattung der Kosten für die Unterbringung, Betreuung sowie der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die Kommunalen Träger dieser Aufgaben in Brandenburg

1.11.2015

Den Kommunalen Trägern in Brandenburg sind die gesamten entstehenden Kosten für die Unterbringung, Betreuung sowie der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Land Brandenburg zu erstatten.

Die rechtlichen Vorschriften, die bisher die Kostenerstattung regeln (u. a. das Landesaufnahmegesetz und die Erstattungsverordnung), sind entsprechend der eintretenden Kostenentwicklung durch Preissteigerungen und Entwicklung der Gehälter anzupassen und laufend fortzuschreiben. Eine mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Pauschalierung ist möglich.

Die bei den Trägern z. B. in den Verwaltungen entstehenden zusätzlichen Personalkosten für die zu bewältigenden Aufgaben und die Personalkosten für begleitende Maßnahmen sowie die Aufwendungen für ehrenamtliche Leistungen sind den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und zu berücksichtigen.

58/I/2015 SPD als Inklusionspartei etablieren

1.11.2015

Die SPD Brandenburg erklärt sich zur Inklusionspartei in Brandenburg und setzt sich mit besonderem Engagement für die Inklusion aller Menschen in Brandenburg ein.

Unter Berücksichtigung des Behindertenpolitischen Maßnahme-Paketes, der bereits gefassten Beschlüsse und der vorliegenden Berichte, insbesondere der Monitoringstelle, wird die SPD die Aufgabe leisten, die Inklusion in allen Lebensbereichen umzusetzen und damit auch einen Beitrag zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen. Sie begrüßt den am 24. September 2015 gefassten Beschluss des Landtages zur Weiterentwicklung des Maßnahme-Paketes.

Die SPD sieht die Inklusion als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur in allgemeiner gesellschaftlicher Akzeptanz erfüllt werden kann. Sie ist sich bewusst, dass es sich trotz aller Fortschritte um einen langwierigen Prozess handelt. Sie hält es deshalb für besonders wichtig, nicht nur besondere Schwerpunkte zu setzen, sondern die Aufgabe in allen Entscheidungen auf landes- und kommunalpolitischer Ebene zu berücksichtigen.

Wegen der großen Bedeutung eines entsprechenden gesellschaftlichen Verständnisses wird die SPD innerhalb und außerhalb der Partei durch Informationsmaterial und Veranstaltungen zur Inklusion leisten.
Sie wird durch ihr eigenes Verhalten beweisen, dass sie Teilhabe und Selbstbestimmung der betroffenen Menschen durch die Mitwirkung ihrer Arbeitsgemeinschaften an der Umsetzung ernst nimmt. Sie wird deshalb einen Arbeitskreis INKLUSION einrichten, in dem alle Arbeitsgemeinschaften fachübergreifend zusammenarbeiten.

Neben dieser gesellschaftlichen Arbeit ist in der Umsetzung des Behindertenpolitischen Maßnahme-Paketes besonders dringlich eine Reihe von Schwerpunkten umzusetzen.

Im Handlungsfeld Erziehung und Bildung muss die Inklusions-Pädagogik verpflichtender Bestandteil der Lehrerausbildung sein. Die Ergebnisse der Schulmodelle sind alsbald umzusetzen.

Im Handlungsfeld Ausbildung und Beruf sind nach dem Schulabschluss von Menschen mit Behinderungen vor allem Ausbildungsplätze am ersten Arbeitsmarkt oder in Integrationsbetrieben zu schaffen, die Auszubildenden durch eine sozialpädagogische Begleitung zu unterstützen ihnen das Recht zum Besuch der Berufsschule zu geben.
Neben den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind weitere Formen der Arbeitsmöglichkeiten im ersten Arbeitsmarkt oder in Mischformen zu fördern.

Im Handlungsfeld Inklusiver Sozialraum und Wohnen sind insbesondere die Bemühungen um die Entwicklung von Wohnformen außerhalb stationärer Einrichtungen fortzusetzen und eine möglichst wirtschaftliche Betreuung und Pflege zu entwickeln.

Im Handlungsfeld Barrierefreiheit wird die SPD- geführte Landesregierung aufgefordert, in ganz Brandenburg eine vollumfängliche Barrierefreiheit anzustreben und gesetzgeberisch abzusichern. Insbesondere ist zu klären, ob die geplante Änderung der Landesbauordnung diesen Anforderungen genügt.

Es sind sicherzustellen:

Der barrierefreie Zugang für mobilitätseingeschränkte Personen zu allen öffentlichen Räumen;

Der barrierefreie Zugang für Menschen mit einer Sehbehinderung zu öffentlich zugänglichen Internetseiten;

Die Einführung von Programmen mit Untertiteln beim RBB;

Im Gesundheitswesen die Kommunikation mit dem medizinischen Personal in Krankenhäusern und Polikliniken zumindest bei der Aufnahme insbesondere durch Schrift, Blindenschrift oder Gebärdensprache.

Im ÖPNV sind einheitliche Regeln zur Beförderung von Menschen mit Behinderungen einzuführen. Dabei sollte auf vorliegende positive Erfahrungen zurückgegriffen werden. Ziel ist es, allen Menschen zu ermöglichen, öffentliche Verkehrsmittel selbständig zu nutzen.

Die SPD-Brandenburg wird die Entwicklung und Einführung von Teilhabeplänen auf der kommunalen Ebene unterstützen und sicherstellen, dass die Kommunen ihre Verpflichtungen, die sich aus der UN-BRK ergeben, erfüllen.

Sie strebt im Sinne des Handlungsfeldes Bewusstseinsbildung, Partizipation und Interessenvertretung an, dass in allen Kreisen und Gemeinden Behindertenbeauftragte bestellt werden.

Zwischen Land und kommunaler Ebene ist ein regelmäßiger Gedanken- und Erfahrungsaustausch und ein entsprechendes Fortbildungsangebot sicher zu stellen.

56/I/2015 Jede Person ist besonders. Dafür ist sie zu achten. Für die Entwicklung eines Selbstverständnisses einer Kultur des Respekts und der Akzeptanz

1.11.2015

Die SPD gewinnt nur Wahlen, wenn Sie auch bei den Wählerinnen Erfolg hat. Maßgeblich dafür sind Inhalte die Frauen betreffen, Themen die Gerechtigkeit aufgreifen und eine gezielte Ansprache von Frauen.

Noch ist dies nicht selbstverständlich. Doch wer nach außen glaubwürdig für eine moderne Gleichstellungspolitik einsteht, muss sie auch nach innen leben.

Der Beschluss Nr. 20 des ordentlichen Bundesparteitages in Leipzig titelt mit: „Die SPD weiblicher machen“. In dem Beschluss ist die für die Parteireform dafür notwendige Programmatik formuliert.

Wenn es darum geht, die SPD weiblicher zu machen, gilt es zum einen den Strukturwandel weiterhin zu ermöglichen. Die andere Seite der Medaille ist, eine Kultur des Miteinanders zu etablieren, die gekennzeichnet ist von Respekt, wechselseitiger Rücksichtnahme, Zu- und Vertrauen, Wertschätzung und Anerkennung von Unterschieden. Weiblichkeit wird damit auch zum Synonym für eine attraktivere, offenere, diskursive Partei, die partnerschaftliche Begegnungen fördert.

Das geschieht jedoch nicht von selbst sondern bedarf „Spielregeln“, die einer sozialdemokratischen Selbstverpflichtung entsprechen.

Die ASF fordert dafür eine werteorientierte Selbstverpflichtung (Compliance-Richtlinie) die als sozialdemokratische Marke für mehr Partnerschaftlichkeit in der Parteiarbeit stehen soll.

Der SPD Landesverband nimmt eine Regelung ins Leitbild auf, die einer werteorientierten Selbstverpflichtung entspricht. Hierzu ist die Zuarbeit der Unterbezirksvorstände und der Arbeitsgemeinschaften notwendig. In einer Arbeitsgruppe, aus der die Unterbezirke und Arbeitsgemeinschaften Mitglieder entsenden, wird ein Entwurf erarbeitet,

Dieser wird im Laufe des Jahres in den Parteigremien vor- und zu Diskussion gestellt, zum ordentlichen Landesparteitag im Herbst 2016 verabschiedet.

Die Achtung einer Einhaltung dieser Regelung betrifft alle Genossinnen und Genossen im SPD-Landesverband Brandenburg. Zur Wahrung dieses gemeinsamen Interesses gibt es Ansprechpersonen in der Funktion einer Ombudsfrau oder -mann. Diese Aufgabe kann auch von der UB-Geschäftsführung wahrgenommen werden.

Um dieser Herausforderung gewachsen zu sein bietet der Landesverband Qualifizierungsmöglichkeiten zur Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Fragestellungen an und schafft Angebote die Handlungsorientierung geben.

55/I/2015 Jede Person ist besonders. Dafür ist sie zu achten.

1.11.2015

Der SPD Landesverband erarbeitet eine Compliance-Regel, die das Leitbild ethisch ergänzt.

Die UB-Vorstände und Arbeitsgemeinschaften werden mit der Erarbeitung eines gemeinsamen Entwurfes beauftragt. Dieser wird im Laufe des Jahres in den Parteigremien vor- und zu Diskussion gestellt, zum ordentlichen Landesparteitag im Herbst 2016 verabschiedet.

Die Einhaltung dieser Compliance betrifft alle Genossinnen und Genossen im SPD-Landesverband Brandenburg. Zur Wahrung dieses gemeinsamen Interesses gibt es Ansprechpersonen in der Funktion einer Ombudsfrau oder -mann. Diese Aufgabe kann auch von der UB-Geschäftsführung wahrgenommen werden.

Um dieser Herausforderung gewachsen zu sein bietet der Landesverband Qualifizierungsmöglichkeiten zur Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Fragestellungen an und schafft Angebote die Handlungsorientierung geben.

53/I/2015 Bedingungen für die Zustimmung zu Freihandelsabkommen wie CETA,TTIP, TISA

1.11.2015

Die SPD begrüßt grundsätzlich Verbesserungen der internationalen Zusammenarbeit, die den Interessen der beteiligten Völkerrechtssubjekten gerecht werden. Das schließt auch Vereinbarungen zum Freihandel ein, den Freihandel kann die Quelle für mehr Wohlstand und technologischen Fortschritt sein. Die zunehmende Bedeutung dieser Form der internationalen Zusammenarbeit offenbart jedoch auch einen zunehmenden Bedarf an international gültigen Regeln und Standards, die den Handel einfacher, fairer, sicherer und gerechter machen und dafür Sorge tragen, dass Handel ein Gewinn für alle Menschen bedeutet.

Die SPD formuliert daher folgende Bedingungen für alle aktuellen und zukünftigen Freihandelsabkommen (aktuell: CETA, TTIP, TISA):

  1. Grundlage aller Freihandelsabkommen müssen Positivlisten sein, die genau definieren, welche Handelsbereiche in welcher Form harmonisiert, dereguliert oder neu reguliert werden sollen. Eine Absenkung von Arbeits-, Sozial- und Gesundheitsstandards, sowie von ökologischen Standards darf es nicht geben. Das Harmonisierungsniveau ergibt sich aus dem jeweils höheren nationalen Standard. Als offene Listen werden sie regelmäßiger Überprüfung und Aktualisierung unterworfen.
  2. Investoren dürfen keine weitergehenden Rechte als unter dem Grund-gesetz erhalten. Der Investorenschutz sieht neben dem Klageweg vor nationalen Gerichten ausschließlich eine Klagemöglichkeit vor einem unabhängigen internationalen Handelsgerichtshof – etwa nach dem Beispiel des Straßburger Gericht für Menschenrechte – vor. Bis zur Schaffung dieser gemeinsamen multinationalen Rechtsinstitution wird ein auf 5 Jahre befristeter Investorenschutz, analog dem Reformpapier der sozialdemokratischen Handels- und Wirtschaftsminister, gewährt. Die Regulierungen wirtschaftlicher Betätigung durch europäische oder nationale Normen muss weiter möglich sein, solange keine Diskriminierung vorliegt.
  3. Die regulatorische Zusammenarbeit in Freihandelsabkommen darf die demokratischen Entscheidungsprozesse in der EU und in den USA nicht in Frage stellen. Die Einrichtung sogenannter „Regulatorischer Räte“ erfolgt streng nach dem Prinzip des Primates der Politik gegenüber der Wirtschaft. Eine Einbeziehung betroffener Wirtschaftsinteressen erfolgt ausschließlich nach der Einbringung von Gesetzesinitiativen in die beschließenden politischen Gremien.
  4. Freihandelsabkommen der Europäischen Union sollen prinzipiell als „Gemischte Abkommen“ „konstruiert“ werden, um innerhalb eines nationalen Entscheidungsprozesses ein Höchstmaß an Beteiligungskultur für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Freihandelsabkommen haben als völkerrechtliche Verträge langfristige Auswirkungen auf alle gesellschaftlichen Ebenen.

Daher ist eine breite und transparente gesellschaftliche Diskussion notwendig die dem politischen Entscheidungsprozess, zeitlich angemessen, vorgelagert ist. Der Entwurf des CETA-Abkommens umfasst ca. 500 Seiten mit ca. 1000 Seiten Anhängen. Die amtliche deutsche Übersetzung liegt frühestens Ende 2015 vor. Das CETA-Abkommen ist das Vorbild für TTIP. Was Kanada gewährt wird, kann den USA kaum verwehrt werden. Wir fordern, dass der Beschluss des SPD-Parteikonvents vom 20.9.2014 auch auf den Entwurf des CETA-Abkommens angewandt wird und der Entwurf entsprechend nachgebessert wird.

50/I/2015 Sexistische Werbung verbieten

1.11.2015

„Die Landesregierung Brandenburg wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für ein Verbot sexistischer Werbung einzusetzen, indem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) um folgende Norm erweitert wird:

„§ 7a UWG Diskriminierende Werbung

(1) Eine geschäftliche Handlung, durch die Marktteilnehmende in diskriminierender Weise angesprochen werden, ist unzulässig, wenn nicht verfassungsrechtlich geschützte Interessen ausnahmsweise überwiegen. Die Diskriminierung kann sich aus der Aussage einer Werbung, ihrem Gesamteindruck oder der Gesamtheit der einzelnen Teile einer Werbekampagne ergeben.

(2) Werbung ist geschlechtsdiskriminierend, wenn sie Geschlechtsrollenstereotype in Form von Bildern oder Texten wiedergibt oder sich in sonstiger Weise ein geschlechtsbezogenes Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen den Personen in der Werbung oder im Verhältnis zu den von der Werbung adressierten Personen ergibt. Werbung ist insbesondere geschlechtsdiskriminierend, wenn sie

  1. Menschen aufgrund ihres Geschlechts Eigenschaften, Fähigkeiten und soziale Rollen in Familie und Beruf zuordnet oder
  2. sexuelle Anziehung als ausschließlichen Wert von Frauen darstellt oder
  3. Frauen auf einen Gegenstand zum sexuellen Gebrauch reduziert, insbesondere indem weibliche Körper oder Körperteile ohne Produktbezug als Blickfang eingesetzt werden oder der Eindruck vermittelt wird, die abgebildete Frau sei wie das Produkt käuflich.“