Die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, ein beitragsfreies, für alle Kinder verpflichtendes Kita-Jahr vor der Einschulung einzuführen. Im Hinblick auf die notwendige Finanzierung wird die Landesregierung zudem aufgefordert, sich für eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten der frühkindlichen Bildung einzusetzen.
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08/I/2016 „Für einen besseren Betreuungsschlüssel und ein beitragsfreies Vorschuljahr in Brandenburgs Kitas“
15.09.2016Die Landesregierung wird aufgefordert, den eingeschlagenen Weg hin zu einem kontinuierlich verbesserten Betreuungsschlüssel in den Kinderbetreuungseinrichtungen weiterzugehen. Darüber hinaus soll ein beitragsfreies Kita-Jahr vor der Einschulung eingeführt werden.
Im Hinblick auf die notwendige Finanzierung wird die Landesregierung zudem aufgefordert, sich für eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten der frühkindlichen Bildung einzusetzen.
09/I/2016 Frühkindliche Bildung stärken
14.09.2016Bildung darf weder vom Geldbeutel der Eltern, noch vom Wohnort und schon gar nicht von der Finanzlage der Heimatkommune abhängen.
Die SPD Brandenburg setzt sich:
- für die Regelfinanzierung durch den Bund ein, um so die generelle Beitragsfreiheit für Kindertageseinrichtungen herzustellen.
- für die Einführung des beitragsfreien Vorschuljahres im gesamten Land Brandenburg noch in dieser Legislaturperiode ein. Dies wird aus Landesmitteln finanziert.
03/I/2016 Integration in den ersten Arbeitsmarkt noch stärker unterstützen
14.09.2016Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, mit jeder Werkstatt für Menschen mit Behinderung eine Vereinbarung dahingehend zu schließen, dass in jeder Werkstatt mindestens ein/e Sozialarbeiter/in eingestellt wird, die/ der ausschließlich den Auftrag erhält, mindestens 4 Werkstattmitarbeiter/-innen pro Jahr in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Kosten für diese Sozialarbeiter/-innen übernimmt das Land.
Darüber hinaus soll es regelmäßige Treffen und damit einen regelmäßigen Austausch zwischen dem zuständigen Landesministerium und Vertreter/innen der Werkstätten geben. Eine Evaluation soll ebenfalls Aufschlüsse über Verbesserungen ermöglichen.
02/I/2016 Berufsorientierung und Ausbildung für Menschen mit Behinderungen sicherstellen
14.09.2016Die Landesregierung wird aufgefordert, Berufsorientierung und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, indem
- diese Aufgabe unabhängig von den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfMB) organisiert wird,
- gezielt und dauerhaft Ausbildungsstellen eingeworben oder alternative Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden,
- die sozialpädagogische Begleitung durch den zuständigen Rehabilitationsträger sichergestellt wird,
- die Beratung der Betroffenen und der Ausbildungsbetriebe zu Fragen der Finanzierung durch das Integrationsamt bereitgestellt wird,
- die Finanzierung der zusätzlichen Kosten der Ausbildung dauerhaft durch den zuständigen Rehabilitationsträger für die Dauer der Ausbildung zugesagt wird,
- die Berufsschulen so ausgestattet sind, dass sie die Beschulung für die Zielgruppen sicherstellen können.
Es ist zu prüfen, ob diese Bedingungen im Entwurf des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) erfüllt werden.
58/I/2016 Für barrierefreie Parteisitzungen - Kooperationsvereinbarung zur Kommunikationshelfer/-innenausbildung
14.09.2016Die SPD Brandenburg unterstützt und finanziert die Ausbildung von mindestens 18 Parteimitgliedern (jeweils aus jedem Unterbezirk eins) zu Kommunikationshelfer/-innen für Gebärdensprache und schließt Kooperationsvereinbarungen mit den ausgebildeten Parteimitgliedern ab, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung auf Anfrage die Möglichkeit haben, barrierefrei an Sitzungen der Partei zu partizipieren.
Die Kosten für die Ausbildung teilen sich der Landesverband und die SPD-Unterbezirke.
36/I/2016 Erforschung eines Medikaments für Alkoholkranke
14.09.2016Die SPD sollte auf allen Ebenen dafür eintreten, dass eine Studie angefertigt wird bzw. die zu erwartenden positiven Ergebnisse von französischen Studien umgesetzt werden, damit Ärztinnen und Ärzte aus der Grauzone herauskommen, das Medikament verschreiben und Krankenkassen die Kosten übernehmen können.
72/I/2016 Kommunales Wahlrecht und Kommunalverfassungsrecht ändern
14.09.2016Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, Gespräche und Verhandlungen aufzunehmen und gesetzgeberische Schritte einzuleiten, um unverzüglich das kommunale Wahlrecht für die Wahl von Hauptverwaltungsbeamten auf den Ebenen der Landkreise, der Ämter und der amtsfreien Städte und Gemeinden zu harmonisieren. Gleichzeitig sollen alle weiteren, im Hinblick auf diese Wahlen mittelbar und unmittelbar anzuwendenden landesrechtlichen Rechtsvorschriften eindeutig und stringent aufeinander abgestimmt und soweit erforderlich, geändert werden.
Ebenfalls sollen die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen im kommunalen Wahlrecht und im Kommunalverfassungsrecht im Hinblick auf die Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Gemeindevertretungen und Amtsausschüsse harmonisiert werden.
- Die Wahl der Hauptverwaltungsbeamten der Landkreise, der Ämter und der amtsfreien Städte und Gemeinden (Landräte, Amtsdirektoren, hauptamtliche Bürgermeister) soll direkt durch die für die Kommunalwahlen wahlberechtigten Bürger erfolgen.
- Existierende landesrechtliche Regelungen in denen die Wählbarkeit, die Fähigkeit der Ausübung von öffentlichen Ämtern und Mandaten, die Zulassung als Wahlvorschlag, die Inkompatibilität, der Verlust von Ämtern und Mandaten, etc. fixiert sind, sollen harmonisiert werden.
- Die Wahl bzw. die Zusammensetzung von Vertretungen ist auf allen kommunalen Ebenen nach den gleichen Prinzipien durchzuführen, in deren Ergebnis eine unmittelbar vom Wahlvolk gewählte Vertretung feststeht.
10/I/2016 Frühkindliche Bildung stärken
12.09.2016Bildung darf weder vom Geldbeutel der Eltern, noch vom Wohnort und schon gar nicht von der Finanzlage der Heimatkommune abhängen.
- Die SPD Brandenburg unterstützt den Leitantrag „die schrittweise Abschaffung der Elternbeiträge für alle Kinderkrippen und Kindertagesstätten“ des SPD-Parteikonvents vom 16. Juni 2013.
- Die SPD Brandenburg setzt sich für die Einführung des beitragsfreien Vorschuljahres im gesamten Land Brandenburg ab dem Jahr 2017 ein. Dies wird aus Landesmitteln finanziert.
54/I/2016 Änderung der Satzung §§ 17-19
20.08.2016Änderung der Satzung § 17 Landesausschuss
§ 17 der Satzung des SPD-Landesverbands Brandenburg wird wie folgt neu gefasst (Änderungen fett gedruckt):
(1) Der Landesausschuss setzt sich zusammen aus den auf den Unterbezirksparteitagen gewählten Delegierten, deren Zahl auf 45 begrenzt ist. Die Verteilung erfolgt nach den Mitgliederzahlen, für die im vorausgegangenen Geschäftsjahr Beiträge an den Landesvorstand abgeführt wurden. Ist ein/e Delegierte/r an der Ausübung ihres/seines Mandats gehindert, so wird sie/er durch eine/en gewählten Ersatzdelegierte/n vertreten.
(2) Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Landesausschusses teil:
a) der/die im Landesvorstand der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft benannte Vertreter/in für dieses Gremium,
b) die Mitglieder der Schiedskommission,
c) die Revisoren/innen,
d) die Geschäftsführer/innen,
e) der/die Vorsitzende der SGK,
f) der/die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion,
g) die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung,
(h) der/die Sprecher/in der Landesgruppe der Bundestagsabgeordneten und
(i) die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments aus Brandenburg.
(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes nehmen an den Sitzungen des Landesausschusses teil. Der Landesausschuss kann über die Teilnahme weiterer beratender Mitglieder beschließen. Insgesamt darf der Anteil der beratenden Mitglieder die Zahl der gewählten Mitglieder nicht übersteigen.
Änderung der Satzung § 18 Turnus und Einberufung
§ 18 der Satzung des SPD-Landesverbands Brandenburg wird wie folgt neu gefasst (Änderungen fett gedruckt):
(1) Der Landesausschuss wird mindestens vier Mal im Jahr unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung soll den Mitgliedern des Landesausschusses sowie den mit beratender Stimme Teilnehmenden in der Regel spätestens zehn Tage vor der Sitzung zugehen.
(2) Darüber hinaus ist der Landesausschuss einzuberufen, wenn dies beantragt wird:
a) vom Landesparteitag,
b) vom Landesvorstand,
c) von mehr als der Hälfte der Unterbezirksvorstände und
d) auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder.
(3) Der Landesausschuss wählt eine/n Vorsitzende/n und mindestens zwei Stellvertreter/innen.
Änderung der Satzung § 19 Aufgaben und Zuständigkeiten
§ 19 der Satzung des SPD-Landesverbands Brandenburg wird wie folgt neu gefasst (Änderungen fett gedruckt):
(1) Der Landesausschuss ist das höchste beschlussfassende Gremium zwischen den Landesparteitagen und in dieser Zeit Kontrollgremium gegenüber dem Landesvorstand. Um dies sicherzustellen, steht dem Landesausschuss ein umfassendes Auskunftsrecht zu.
(2) Der Landesausschuss ist zu hören vor Beschlüssen des Landesvorstandes über :
a) grundsätzliche politische Fragen,
b) grundsätzliche organisatorische Fragen,
c) die Vorbereitung von Wahlen zum Europäischen Parlament, Bundestagswahlen, Landtagswahlen sowie Kommunalwahlen und
d) die Neufestsetzung von Unterbezirksgrenzen.
(3) Die von einem Landesparteitag an den Landesausschuss überwiesenen Anträge beschließt der Landesausschuss abschließend.
(4) Über die von einem Landesparteitag an den Landesvorstand und den Landesausschuss überwiesenen Anträge beschließt der Landesvorstand, nachdem der Landesausschuss zuvor eine Empfehlung abgegeben hat.
(5) Ein außerordentlicher Landesparteitag ist einzuberufen auf Beschluss des Landesausschusses.