7/I/2022 Diskriminierung in der Partei vorbeugen und begegnen

Status:
Überweisung

Die Unterbezirke der SPD Brandenburg werden aufgefordert, eine*n Anti-Diskriminierungs-Beauftragte*n in für jeden UBV zu benennen. Der/die Beauftragte ist für zwei Jahre gewählt.

Der/die Beauftragte wird vom UB-Vorstand und Kreisbüro unter strenger Wahrung ihrer Unabhängigkeit unterstützt. Insbesondere zählen hierzu die Finanzierung der politischen Bildungsarbeit, der Öffentlichkeitsarbeit und die Vorbereitung sowie Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen im Kreis, in den Ortsvereinen und Arbeitsgemeinschaften.

Die Aufgaben sind folgende:

  • Als Ansprechperson steht sie zum einen der gesamten SPD bei der Sensibilisierungsarbeit vor Ort zur Verfügung. Kontinuierlich arbeitet sie an der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Sexismus
  • Wenn es im Unterbezirk mehrfach zu diskriminierenden oder sexistischen Vorfällen kommt, steht der/die Beauftragte Betroffenen als vertrauliche Anlaufstelle zur Verfügung. Der/die Beauftragte unterstützt die Betroffenen mit dem Ziel, die unerwünschte Verhaltensweisen sofort zu unterbinden. Wenn die Betroffenen es wünschen und es die Umstände zulassen, bemüht sich der/die Beauftragte um ein vermittelndes Gespräch, um Verhaltensänderungen herbeizuführen und Missverständnisse auszuräumen. Zudem informiert der/die Beauftragte die Betroffenen über mögliche weitere Schritte. Die betroffene Person oder die Personengruppe allein entscheidet darüber, ob es ein Verfahren gibt und auf welche Art und Weise dieses eingeleitet werden soll. Jede Entscheidung, die von den Betroffenen gefällt wird, wird von dem/der Beauftragten akzeptiert und respektiert.
Begründung:

Durch die Etablierung von UB Anti-Diskriminierungsbeauftragten soll sowohl Sexismus, d.h. Benachteiligung durch die Geschlechtszugehörigkeit, als auch sexuelle Übergriffe und Nötigung unterbunden werden.

Diskriminierung ist und bleibt ein Tabuthema. Es wird darüber geschwiegen. Vielen Frauen fällt es unheimlich schwer darüber zu reden. Es ist vielleicht peinlich oder man fühlt sich selbst schuld. Wir wollen den Betroffenen eine Anlaufstelle bieten, um diese Form von Diskriminierung sichtbar machen.

Frauen sind weiterhin in kommunalpolitischen Ämtern unterrepräsentiert. In den Stadträten deutscher Großstädte ist durchschnittlich nur ein gutes Drittel der gewählten Mitglieder weiblich. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie der Fern Universität in Hagen. Und noch ein aktuelles Beispiel aus der Wirtschaft: Die häufigsten Namen bei Vorstandsvorsitzenden sind Thomas und Stephan. Und siehe da: die häufigsten Namen in Vorständen sind Thomas mit 30 Prozent und Michael mit 29 Prozent.

Laut einer aktuellen Untersuchung des Meinungsforschungsinstituts Allensbach hält es jede dritte Frau für bedeutsam, innerparteiliche Stellen zu schaffen, an die sich Frauen wenden können, wenn sie mit Sexismus oder sexueller Belästigung konfrontiert sind.

Diskriminierung in all seinen Formen und Ausprägungen hat in unserer Partei keinen Platz! Wir dulden keine Form von Diskriminierung und akzeptieren auch keinerlei Sexismus, weder gesamtgesellschaftlich, noch im politischen Tagesgeschäft. Die Bekämpfung sexistischer und diskriminierender Muster beginnt im eigenen UBV und ist Aufgabe jeder Genossin und jedes Genossen. Es ist unsere moralische Pflicht die SPD zu einem diskriminierungsfreien und anti-sexistischen (Schutz-)Raum zu gestalten. Die jüngsten Sexismus-Vorfälle bei der Linkspartei belegen: Oftmals wird nicht offen gesprochen, obwohl akuter Handlungsbedarf besteht.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand
Barrierefreies PDF:
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Überweisung Ä1 zum 7/I/2022 Ändern 1-39 AsF Teltow Fläming komplette Neufassung:  Diskriminierung in der Partei vorbeugen und begegnen Die Unterbezirksvorstände innerhalb der SPD Brandenburg sollen jeweils eine*n Anti-Diskriminierungsbeauftragte*n benennen. Die Person darf nicht stimmberechtigtes Mitglied des Unterbezirksvorstands und der Schiedskommission sein oder den Vorsitz eines Ortsvereins oder einer Arbeitsgemeinschaft im Unterbezirk innehaben. Der jeweilige Unterbezirksvorstand und die Regionalgeschäftsstellen unterstützen die Arbeit des/der Beauftragten. Der Landesverband bietet für die Anti-Diskriminierungsbeauftragten alle notwendigen Schulungen an, um diese für ihre Arbeit zu qualifizieren und zu unterstützen. Zu den Aufgaben der Anti-Diskriminierungsbeauftragten gehören: Sensibilisierung der Mitglieder, insbesondere der Funktionär* innen, im Unterbezirk und seinen Gliederungen beispielsweise durch entsprechende Bildungsangebote. Als unabhängige und vertrauliche Stelle ansprechbar zu sein für mögliche betroffene Personen. Als solche können sowohl Informationen zu Beratungsangeboten außerhalb der Partei gegeben werden, als auch eine ggf. nötige Sensibilisierung der jeweiligen Vorstände erfolgen. Bei Zustimmung der betroffenen Person kann die/der Anti-Diskriminierungsbeauftragte auch ein vermittelndes Gespräch führen. Bei der Notwendigkeit von ggf. erforderlichen parteiordnungsrechtlichen Schritten, ist der jeweilige Vorstand zu informieren. Zur Notwendigkeit von privat- oder strafrechtlichen Verfahren und deren Aussichten darf sie/er die betroffene Person jedoch nicht beraten. Sie/er trifft keine Einschätzung, ob etwaige Tatbestände erfüllt sind. Insoweit kann nur zu entsprechenden fachkundigen Beratungsstellen informiert und auf eine rechtsanwaltliche Beratung verwiesen werden. Der Landesverband soll Ende 2024 gemeinsam mit den Unterbezirksvorsitzenden beraten, wie sich die Anti-Diskriminierungsbeauftragten bewährt haben. Der Landesvorstand soll anschließend ein Votum zur möglichen Weiterentwicklung abgeben. Änderungsantrag (PDF)
Beschluss: Überweisung an den Landesvorstand
Text des Beschlusses:

Diskriminierung in der Partei vorbeugen und begegnen

Die Unterbezirksvorstände innerhalb der SPD Brandenburg sollen jeweils eine*n Anti-Diskriminierungsbeauftragte*n benennen. Die Person darf nicht stimmberechtigtes Mitglied des Unterbezirksvorstands und der Schiedskommission sein oder den Vorsitz eines Ortsvereins oder einer Arbeitsgemeinschaft im Unterbezirk innehaben.

Der jeweilige Unterbezirksvorstand und die Regionalgeschäftsstellen unterstützen die Arbeit des/der Beauftragten. Der Landesverband bietet für die Anti-Diskriminierungsbeauftragten alle notwendigen Schulungen an, um diese für ihre Arbeit zu qualifizieren und zu unterstützen.

Zu den Aufgaben der Anti-Diskriminierungsbeauftragten gehören:

Sensibilisierung der Mitglieder, insbesondere der Funktionär* innen, im Unterbezirk und seinen Gliederungen beispielsweise durch entsprechende Bildungsangebote.

Als unabhängige und vertrauliche Stelle ansprechbar zu sein für mögliche betroffene Personen. Als solche können sowohl Informationen zu Beratungsangeboten außerhalb der Partei gegeben werden, als auch eine ggf. nötige Sensibilisierung der jeweiligen Vorstände erfolgen.

Bei Zustimmung der betroffenen Person kann die/der Anti-Diskriminierungsbeauftragte auch ein vermittelndes Gespräch führen.

Bei der Notwendigkeit von ggf. erforderlichen parteiordnungsrechtlichen Schritten, ist der jeweilige Vorstand zu informieren.

Zur Notwendigkeit von privat- oder strafrechtlichen Verfahren und deren Aussichten darf sie/er die betroffene Person jedoch nicht beraten. Sie/er trifft keine Einschätzung, ob etwaige Tatbestände erfüllt sind. Insoweit kann nur zu entsprechenden fachkundigen Beratungsstellen informiert und auf eine rechtsanwaltliche Beratung verwiesen werden.

Der Landesverband soll Ende 2024 gemeinsam mit den Unterbezirksvorsitzenden beraten, wie sich die Anti-Diskriminierungsbeauftragten bewährt haben. Der Landesvorstand soll anschließend ein Votum zur möglichen Weiterentwicklung abgeben.

 

Der Landesvorstand beschließt dazu:

Die SPD Brandenburg wird den Funktionärinnen und Funktionären, die vor Ort in Ortsvereinen, Unterbezirken, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen und Foren die Zusammenarbeit organisieren Schulungen hinsichtlich des Umgangs mit möglichen Fällen von Diskriminierung sowie die diesbezügliche Sensibilisierung anbieten.

Es wird ein Leitfaden erstellt, der mögliche externe Ansprechpartner*innen benennt und wo die Grenzen dahingehend verlaufen, dass zwingend externer Rechtsbeistand durch mögliche Betroffene zu suchen ist.

Der SPD-Parteivorstand wird gebeten, darüber hinaus ein Handbuch zu entwickeln, dass Hilfestellung für Situationen bieten soll, in denen einzelne Mitglieder sich nicht mehr wohlfühlen oder die Stimmung in der Gliederung insgesamt bzw. der Umgang damit den jeweiligen Vorstand zu überfordern drohen.

Nach einem Jahr nach Beschlussfassung durch den Landesvorstand soll eine Evaluation über den Stand der Umsetzung erfolgen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
einstimmige Annahme im LV: In der Runde der Unterbezirksvorsitzenden wurde klar, dass die Personaldecke von Aktiven in den Vorständen jetzt schon so knapp ist, dass die Verpflichtung, zusätzlich eine/n Antidiskriminie­rungsbetauftragte/n zu benennen, nicht zielführend umsetzbar wäre. Daher gibt es die Beschlussempfehlung, Funktionär*innen zu schulen, im Rahmen unserer Möglichkeiten einen Leitfaden gegen Diskriminierung und für Sensibilisierung zur entwickeln, der Ansprechpartner*innen aufzeigt und den Parteivorstand zu bitten, ein Handbuch für Betroffene zu erarbeiten. Die ASF Brandenburg bittet darum, zudem mit aufzunehmen, die Aktivitäten nach einem Jahr zu evaluieren. Die SPD Brandenburg wird den Funktionärinnen und Funktionären, die vor Ort in Ortsvereinen, Unterbezirken, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen und Foren die Zusammenarbeit organisieren Schulungen hinsichtlich des Umgangs mit möglichen Fällen von Diskriminierung sowie die diesbezügliche Sensibilisierung anbieten. Es wird ein Leitfaden erstellt, der mögliche externe Ansprechpartner*innen benennt und wo die Grenzen dahingehend verlaufen, dass zwingend externer Rechtsbeistand durch mögliche Betroffene zu suchen ist. Der SPD-Parteivorstand wird gebeten, darüber hinaus ein Handbuch zu entwickeln, dass Hilfestellung für Situationen bieten soll, in denen einzelne Mitglieder sich nicht mehr wohlfühlen oder die Stimmung in der Gliederung insgesamt bzw. der Umgang damit den jeweiligen Vorstand zu überfordern drohen.
Überweisungs-PDF: