Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden
Der SPD-Landesvorstand Brandenburg wird aufgefordert, bis zur ersten SPD-Landesvorstandssitzung im Jahr 2016 einen Vorschlag vorzulegen, in dem die Satzung der SPD Brandenburg und die Geschäftsordnung des Landesparteitages der SPD Brandenburg dahingehend geändert werden, dass Geschäftsordnungsanträge zur Beendigung des Parteitages einer qualifizierten Mehrheit bedürfen.
Außerdem wird der SPD-Landesvorstand dazu aufgefordert, Landesparteitage der Brandenburger SPD zukünftig in Bezug auf die Abstimmungstechnik und die Eintaktung von Pausen besser vorzubereiten.
Der Landesparteitag ist das wichtigste Gremium der SPD. Er entscheidet sowohl über die inhaltliche Ausrichtung der Partei, als auch über die Personalien der Brandenburger SPD. Damit er diese Aufgaben auch wirklich wahrnehmen kann, muss er ausreichend Zeit haben und gut strukturiert sein. Es darf dabei also nicht sein, dass Wahlen aufgrund schlecht bzw. nicht funktionierender elektrischer Wahlgeräte oder ungenügender vorheriger Information der Delegierten verzerrt werden oder sich verzögern, dass Delegierte schon früher gehen, dass der Antragsparteitag (der in der Regel nur einmal jährlich stattfindet) nur 6 Stunden (Mittagspause mit einberechnet) dauert und dass ein Großteil der Anträge schlussendlich nicht durch den Landesparteitag, sondern durch Landesvorstand entschieden werden.
Genauso ist es aber im Dezember 2014 auf dem Landesparteitag der Brandenburger SPD geschehen. Dies muss verhindert werden. Im selben Maße kann es nicht sein, dass ein Landesparteitag bereits nach 6 Stunden beendet wird, obwohl noch ein Großteil der Anträge nicht behandelt wurde. Damit diese auch die Möglichkeit haben, diskutiert zu werden, muss darüber nachgedacht werden, Landesparteitage ggf. auf zwei Tage auszuweiten und die Beendigung eines Parteitages durch Geschäftsordnungsantrag zu erschweren. Gleichzeitig müssen die Parteitage, besonders Wahlparteitage mit elektronischen Stimmgeräten, besser strukturiert und geplant werden, damit die oben genannten Fehler vermieden werden können.
Der SPD-Landesvorstand Brandenburg wird aufgefordert, bis zur ersten SPD-Landesvorstandssitzung im Jahr 2016 einen Vorschlag vorzulegen, in dem die Satzung der SPD Brandenburg und die Geschäftsordnung des Landesparteitages der SPD Brandenburg dahingehend geändert werden, dass Geschäftsordnungsanträge zur Beendigung des Parteitages einer qualifizierten Mehrheit bedürfen.