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Für die bevorstehenden Wahlen für das Europaparlament, den Landtag und die kommunalen Parlamente entsprechende Wahlinformationen auch in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Damit kann eine größere Anzahl an Wahlberechtigten angesprochen und Ihnen die Ziele unserer Politik verständlicher vermittelt/übermittelt werden. Die Leichte Sprache soll vor allem in der Bereitstellung von Flyern und Postkarten, aber auch in anderen Formaten zur Anwendung kommen.
Seit 2019 dürfen auch alle behinderten Menschen wählen. Bis 2019 durften Menschen, die unter einer gesetzlichen Betreuung stehen nicht wählen.
Wir sind der Überzeugung, dass mit der Bereitstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache zu den bevorstehenden Wahlen mehr Menschen von den sozialdemokratischen Zielen und Vorhaben überzeugt werden. Immer wieder wird deutlich, dass die Menschen in unserem Land aus den verschiedensten Gründen die bereitgestellten Informationen nicht lesen, da sie zu kompliziert geschrieben sind, oder die Inhalte und Ideen nicht aufgenommen werden können. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. So kann der Grund in einer Beeinträchtigung liegen. Aber auch Menschen die aktuell die deutsche Sprache erlernen und deren Kenntnisse über die deutsche Sprache nicht bzw. noch nicht ausgeprägt genug sind und ansonsten die rechtlichen Voraussetzungen des Bundeswahlgesetzes und des § 8 der Brandenburgischen Wahlgesetzes (BbgKWahlG) erfüllen werden damit besser erreicht. Mit der Bereitstellung von Wahlinformationen würden wir als SPD auch einen erheblichen Teil zur Umsetzung des Artikels 29 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beitragen. Dieser Artikel befasst sich mit der Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben.
Besondere Aktualität hat dieses Thema insbesondere durch den 2. Staatenbericht zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland. Darin wird neben der Barrierefreiheit von Wahllokalen, die mangelhafte Bereitstellung von erforderlichen Hilfsmitteln für die eigentliche Wahl auch die Bereitstellung von entsprechenden Wahlinformationen bemängelt.
Publikationen in leichter Sprache werden nur vom Landesverband direkt herausgegeben. Ein Übersetzung von kommunalen Produkten der Gliederungen ist nicht möglich.