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Die SPD Brandenburg unterstützt die gemeinsame Position der Landkreise des Landkreistages Brandenburg e.V. zum Leitbildentwurf des Ministeriums des Innern und für Kommunales mit Beschluss vom 25.08.2015 für die Verwaltungsstrukturreform 2019.
Der Landesparteitag fordert den Landesvorstand der SPD Brandenburg auf, entsprechend nachfolgender Positionen für den Fall des Festhaltens an einer Verwaltungsreform Einfluss auf die Landesregierung s zu nehmen, ihren Leitbildentwurf für eine Verwaltungsstrukturreform 2019 zu überarbeiten:
- Ein Zerschlagen oder Zerteilen von Landkreisen wird abgelehnt.
- Die Abweichung vom Sektoralkreisprinzip muss in einem heterogenen Land Brandenburg möglich sein.
- Zur Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung wird die Mindesteinwohnerzahl für Landkreise im Jahr 2030 auf 120.000 abgesenkt.
- Der Landtag entscheidet über die Kreissitze.
- Eine Verwaltungsstrukturreform kann nur auf der Grundlage einer umfassenden und ausfinanzierten Funktionalreform auf allen drei Ebenen – Land, Landkreise, Gemeinden – erfolgen. Weitere wesentliche Aufgaben müssen übertragen werden:
- Allgemeiner und technischer Arbeitsschutz,
- Städtebauförderung und Bautechnik,
- Landwirtschaft / Flurneuordnung,
- Agrarförderung / ländlicher Raum und ländliche Entwicklung
- Landesamt für Schule und Lehrerbildung.
Die Entwicklung der Landkreise im Land Brandenburg war in den letzten Jahren erfolgreich. Nach der Kreisgebietsreform 1993 ist die regionale Identifikation stetig gewachsen. Die Kreisstrukturen in den Landkreisen Brandenburgs funktionieren gut. Ein Zerteilen und ein Zerschlagen funktionierender Strukturen wirkt sich nachteilig auf die Entwicklung der Landkreise aus. Statt zu gestalten werden sich hiervon betroffene Landkreise mit sich selbst beschäftigen. Der ländlichen Struktur und den dünn besiedelten Flächenkreisen ist Rechnung zu tragen. Die Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Deshalb ist es notwendig die Mindesteinwohnerzahl zu reduzieren um auch weiterhin politische Partizipation im ausreichenden Maße zu gewährleisten.
Der gegenwärtige Umfang der Leitbildvorschläge zur Funktionalreform rechtfertigt keine Kreisneugliederung und ist bereits in den bestehenden Landkreisen möglich.