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Der SPD-Landesparteitag fordert die SPD-Landtagsfraktion auf, zu beschließen, dass das Land Brandenburg, vertreten durch die Landesregierung, den Wasser- und Abwasserverbänden, den Eigenbetrieben und ggf. den Geschäftsbesorgern, die Bearbeitungskosten für die Erhebung von Bescheiden, deren Rücknahme sowie die Kosten der Bearbeitung von Widersprüchen – kurz aller betriebswirtschaftlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erhebung verjährter Beiträge entstanden sind – aus Haushaltsmitteln des Landes zu ersetzen.
Der Gesetzgeber hat die im KAG in einem politischen Kompromiss gefundene Verjährungsregelung auf Vorschlag der Landesregierung beschlossen.
Im Rahmen einer Normenkontrolle hat das Bundesverfassungsgericht diesen Kompromiss verworfen.
Durch die brandenburgischen Wasser- und Abwasserverbände bzw. durch die Eigenbetriebe und ggf. die Geschäftsbesorger sind in Umsetzung des Kommunalabgabengesetzes Beitragsbescheide erlassen und Widersprüche bearbeitet worden. Letztlich mussten Bescheide wieder aufgehoben werden, obwohl diese verjährt waren. Mit dieser Entscheidung zur Verjährungsfrist ist viel Schaden angerichtet und das Vertrauen der Bürger in die Politik nachhaltig beschädigt worden. Dieses gilt es nun zu korrigieren.
Begründung:
- der Antrag soll in die aktuellen Beratungen zum Thema einbezogen werden