Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden
Die SPD Brandenburg setzt sich für die Vereinfachung und Verkürzung von Berufsanerkennungsverfahren in Brandenburg ein, und fordert zudem einheitliche Regelungen in der ganzen Bundesrepublik.
Dazu dienen:
- eine individuelle Beratung für alle Anerkennungssuchenden sicherzustellen,
- die Regeln zur Anerkennung von Ausbildung und Qualifikation nachvollziehbar und transparent zu gestalten,
- Nachschulungen auf das in Deutschland Notwendige zu beschränken und sie über bestehende berufsbildende Schulen und Hochschulen durchzuführen,
- individuelle Beratung und vereinfachte Ausbildungsanerkennung von einer Stelle durchführen zu lassen, die die Menschen umfassend betreut,
- Meister*innen- und Techniker+innenprüfungen bzw. Nachprüfungen in verschiedenen Sprachen anzubieten.
- 6 Monats Praktika in Betrieben mit begleitenden Deutschkursen und anschließender Bewertung der Fähigkeiten fördern.
- die Zuständigkeiten für vereinfachte Ausbildungsanerkennung in einem Ressort zu bündeln,
- die Kosten hierfür gleichmäßig zwischen Bund, Ländern, Kommunen und den Antragstellenden zu verteilen.
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat der Bund die Voraussetzungen für den Zuzug dringend benötigter Fachkräfte in Deutschland verbessert. Damit allein ist es aber nicht getan: Menschen, die nach Deutschland kommen, müssen es leichter haben, mit ihren erworbenen Ausbildungen und Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt hier Fuß zu fassen. Sie brauchen Wertschätzung, Respekt und eine vereinfachte Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Ausbildung und Qualifikationen.
Vielfach aber sind die Verfahren zu kompliziert und machen Deutschland als Einwanderungsland unattraktiv, wenn Menschen nicht in ihren erlernten Berufen arbeiten dürfen. Und es geht Deutschland viel verloren, wenn Handwerksbetriebe keine Beschäftigten oder Nachfolger*innen finden oder Meister*innenprüfungen nur auf Deutsch abgelegt werden dürfen.
Die Antragstellenden werden gebeten, die Anträge 17, 48, 49 und 70 in einen Antrag zusammenzuführen.