23/I/2021 Verbesserung der digitalen Bildungsmöglichkeiten in Brandenburgs Schulen

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Status:
Überweisung

Die SPD Brandenburg fordert die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg auf, die folgenden Punkte zu forcieren bzw. in eine unmittelbare Umsetzung zu überführen:

  1. Schaffung von Kompetenzzentren im ganzen Land zur technischen und methodischen Unterstützung der Lehrkräfte
  2. Auflegung eines Sonderprogramms zur Qualifizierung von Lehrkräften im Umgang mit digitalen Medien
  3. Implementierung eines Regelsystems um die digitale Bildung nachhaltig an den Schulen zu etablieren
  4. Einführen einer Projektwoche zum Thema Medienkompetenzen für Schüler*innen
  5. Etablierung von Anerkennungsmechanismen für Lehrkräfte, die sich besonders im Bereich der digitalen Bildung engagieren
  6. Anpassung des § 65 Brandenburgisches Schulgesetzes Abs. 5 und 6 hinsichtlich einer möglichen einwilligungsfreien Nutzung nichtöffentlicher Dienste
  7. Unterstützung der Lehrkräfte bei der Erstellung/Nutzung von digitalen Lernmaterialien
    • Einrichten eines schulspezifischen Budgets für den Erwerb von lizensierten Lernmaterialien
    • Förderung von brandenburgischen Lehrkräfte bei der eigenen Erstellung und freien Lizensierung eigener Materialien
Begründung:

Die pandemiebedingten Schulschließungen haben ein Problem im Bereich der Digitalisierung des schulischen Unterrichts aufgezeigt, welches schon seit Jahren in nahezu allen Bundesländern Deutschlands vorhanden ist. Brandenburg hat die Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung an Schulen erkannt und möchte zukünftig eine Vorreiterrolle in diesem Themenfeld einnehmen.

zu 1.) Aufgrund des „DigitalPakts Schule“ haben Brandenburgs Schulen die besten Voraussetzungen ihre technische Infrastruktur dem aktuellen Stand der Zeit anzupassen. Essentiell für eine langfristige Nutzung der Technik wird es sein, diese entsprechend kontinuierlich zu warten, auf den neuesten Stand zu halten und die Lehrkräfte bei grundsätzlichen methodischen Fragestellungen zu unterstützen. Die komplette Technikbetreuung den Kommunen zu übertragen ist tendenziell ineffizient. Dies liegt darin begründet, dass hier oftmals Spezialkenntnisse bei der Administration und Betreuung der Lehrkräfte erforderlich sind. Hier wäre eine Bündelung dieser Spezialkompetenzen in regionale Oberzentren (z. B. Brandenburg Nord, Ost, Süd, West) eine effizientere Lösung dafür zu sorgen, dass die neubeschaffte Technik bestmöglich betreut wird.

zu 2.) Mit einer stärkeren Ausrichtung des Lehramtsstudiums im Bereich der digitalen Kompetenzvermittlung und Medienpädagogik sind bereits erste Schritte für eine zukünftig bessere digitale schulische Ausbildung gelegt worden. Dies sind allerdings Maßnahmen die erst langfristig einen größeren Effekt erzielen werden. Es ist daher wichtig, auch den aktuellen Lehrkräften fachlich fundierte Weiterbildungsangebote über das Beratungs- und Unterstützungssystem für Schulen und Schulaufsicht (BUSS) und sonstiger kollegialer Hilfen hinaus anzubieten. Hier ist wesentlich, dass möglichst vielen Lehrkräften Weiterbildungsangebote in den nächsten/m Jahr(en) dargeboten werden, um auch den bestehenden Lehrapparat auf die aktuellen (digitalen) Problemstellungen vorzubereiten.

zu 3.) Um die jetzigen und zukünftig Bemühungen im Bereich der Digitalisierung der Brandenburger Schulen nachhaltig zu gestalten, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Rein motivatorische Maßnahmen, wie sie bspw. in 5. beschrieben werden, sind hier nur ein Teil der Lösung. Hierfür soll weiter eine Gesamtübersicht aller Schulen im Land hinsichtlich des aktuellen Digitalisierungsstandes erstellt werden. Hierin sollen Faktoren wie technische Ausstattung und (zusätzlich) erworbene Qualifikationen der Lehrkräfte in dem Bereich festgehalten werden. Diese Übersicht kann dazu genutzt werden, die einzelnen Schulen im Land miteinander zu vergleichen und im Bereich der Digitalisierung weitestgehend zu harmonisieren. Diese Übersicht kann gleichzeitig auch genutzt werden, um die Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung langfristig zu verfolgen und bei ggf. auftretenden Defiziten gegenzusteuern.

zu 4.) Selbst wenn Kinder und Jugendliche bereits vermehrt digitale Endgeräte für deren privaten Medienkonsum nutzen, heißt dies nicht, dass die Schüler/innen auch unmittelbar erhöhte Kompetenzen für das Lernen mit neuen Medien aufweisen. Hier müssen gezielt Kompetenzen entwickelt bzw. gefördert werden. Um für alle Schüler/innen eine gleiche Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen. Gleiches gilt natürlich auch für den sicheren privaten Umgang mit den digitalen Endgeräten. Aus diesem Grund ist es notwendig dieses Thema möglichst verpflichtend und auch eigenständig (nicht nur im Fachunterricht), für die jeweiligen Jahrgangsstufen entsprechend aufbereitet, an den Schulen zu vermitteln. Um diese Thematik nachhaltig zu vermitteln, bietet sich eine Projektwoche an.

zu 5.) Eine Vielzahl an Lehrkräften in Brandenburg hat sich im letzten Jahr besonders im Bereich der Digitalisierung engagiert. Dieses Engagement gilt es weiter zu fördern und zu unterstützen. Es darf keine „Wer nichts macht, macht nichts falsch“ – Mentalität aufkommen, wenn es bei dem Themengebiet der Digitalisierung ggf. zu Fallstricken kam bzw. kommt. Aus diesem Grund sollten die Lehrkräfte, die eine Vorreiterrolle im Bereich der Digitalisierung in Brandenburg genommen haben und einnehmen werden gesondert geehrt werden. Auf diese Weise werden auch andere Lehrkräfte zukünftig angeregt digitale Lehrkonzepte zu entwickeln.

zu 6.) Der Datenschutz- und die damit verbundene Datensicherheit von Schüler*innen ist außerordentlich wichtig. Die Einwilligungsverfahren, wie sie im § 65 des Brandenburgischen Schulgesetzes beschrieben werden, stellen Lehrkräfte vor eine große Herausforderung, wenn diese digitale Lernumgebungen nutzen wollen, die nicht direkt von einer öffentlichen Stelle betrieben werden. Sollten hier einzelne Schüler*innen bzw. Eltern eine Einwilligung (wobei sich hier grundsätzlich die Frage der Rechtmäßigkeit der Einwilligung stellt, insofern Materialien in diesen Umgebungen für die Teilnahme am Unterricht essentiell sind; vgl. Art 7 IV DSGVO) zur Nutzung dieser Umgebungen nicht erteilen bzw. später zurücknehmen, müssten die Lehrkräfte neben der Darbietung von digitalen Lehrmaterialien in einer entsprechenden Lernumgebung eine andere Lösung finden. Materialien sind für die Schüler*innen zugänglich zu machen, ohne dass eine Einwilligung der Eltern bzw. Schülern*innen notwendig ist. Die einfachste Möglichkeit hierfür wäre das Angebot nicht digitaler Arbeitsmaterialien (z. B. klassische Arbeitsblätter) für diese Schüler*innengruppe. Dies würde allerdings zu einem unverhältnismäßigen Mehraufwand für die Lehrkräfte führen, da die Materialien in beiden (digital und nicht digital) Formen erstellt werden müssten. Aus diesem Grund müssen § 65 Abs. 5 und 6 dahingehend angepasst werden, dass eine freie Nutzung der verpflichtenden Nutzung, wie sie bspw. in § 65 Abs. 1 beschrieben wird, auch speziell für solche Lernumgebungen möglich ist.

zu 7.) Brandenburg setzt auf einen flächendeckenden Einsatz von digitalen Endgeräten für möglichst alle Schüler*innen des Landes. Doch damit ein Tablet (oder ein anderes digitales Endgerät) in jedem Ranzen Sinn macht, müssen entsprechende Lernmaterialien vorhanden sein. Es kann nicht als zielführend erachtet werden, wenn die Schüler*innen die Endgeräte lediglich für isolierte Nutzungsanwendungen mit in die Schule bringen und dennoch die klassischen Schulbücher Tag für Tag mit sich führen müssen (dies schließt nicht aus, dass Schulbücher hinterlegt in den Schulen bzw. lediglich bei den Schüler*innen zu Hause einen pädagogischen Mehrwert gegenüber digitalen Lösungen bieten können).
Die durch Lehrkräfte durchführbare teilweisen Digitalisierung von klassischen Unterrichtsmaterialien, wie Schulbüchern ist aufgrund des Urhebergesetzes an Schulen nicht ohne weitere möglich (vgl. UrhG § 60 a Abs. 3 Nr. 2). Hier müssten entweder gezielt Lizenzen für die Nutzung entsprechender digitaler Lernmaterialien für Schüler*innen beschafft werden oder eigenständig urheberrechtskonforme Materialien erstellt werden. Die Beschaffung solcher Lizenzen sollte nach Möglichkeit gebündelt und in Absprache mit Vertretern der Lehrkräfte durch das Land erfolgen. Gleichzeitig sollten Maßnahmen ergriffen werden, die Brandenburger Lehrkräfte dazu zu motivieren, verstärkt eigene Materialien zu erstellen und nach Möglichkeit unter freien Lizenzen für weitere Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen. Neben der Aufklärung zur Veröffentlichung unter entsprechenden Lizenzen, sollte den Brandenburger Lehrkräften hier ein Portal für den einfachen Austausch bzw. die Materialablage geboten werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Arbeitskreis Digitale Gesellschaft, Landesvorstand (Konsens)
Version der Antragskommission:

Der Arbeitskreis Digitale Gesellschaft wird beauftragt, die nachfolgenden Anträge (13/I/2021, 14/I/2021, 15/I/2021, 16/I/2021, 21/I/2021, 23/I/2021, 28/I/2021) zusammenzufassen und dem Landesvorstand eine entsprechende Beschlussempfehlung vorzulegen.

Barrierefreies PDF:
Stellungnahme(n):
Die Arbeitsgemeinschaft für Bildung wird beauftragt, die Anträge 13/I/2021, 14/I/2021, 16/I/2021, 21/I/2021, 23/I/2021 und 28/I/2021 zusammenzufassen und dem Landesparteitag am 26.11.2022 als einheitlichen Antrag vorzulegen.
Überweisungs-PDF:

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