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Wir fordern die Landesregierung und die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag dazu auf, für Aufträge der öffentlichen Hand im Land Brandenburg einen Mindestlohn in Höhe von 10 € einzuführen.
Seit dem 01. Januar 2012 ist ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 € für Aufträge der öffentlichen Hand im Brandenburgischen Vergabegesetz festgeschrieben. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) begründet dessen Einführung mit den Worten: „Gute Arbeit muss gut bezahlt werden. Deshalb setzt sich die Landesregierung konsequent für existenzsichernde Mindestlöhne ein, denn Menschen brauchen soziale Sicherheit – wie angemessenes Wohnen, gesunde Ernährung, Sicherung im Alter, Bildung und kulturelle Betätigung.“
Wir Jusos sind der Meinung, dass es über drei Jahre nach der Einführung des Mindestlohns auf Landesebene an der Zeit ist, den Mindestlohn für Aufträge der öffentlichen Hand mit Blick auf gestiegene Lebens- und Unterhaltskosten (Miete, Lebensmittel, Heizkosten, Strom, etc.) auf 10 € anzuheben. Die rot-rote Landesregierung sollte den Weg, den sie mit ihrer Entscheidung für die Einführung existenzsichernder Mindestlöhne im Jahr 2012 eingeschlagen hat, konsequent weiter gehen und dadurch auch zukünftig als Vorbild für den Rest der Republik dienen.