09/I/2017 Überstunden gesetzlich begrenzen

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Status:
Annahme

Die SPD Brandenburg spricht sich für eine Begrenzung der zulässigen Überstunden in Höhe von maximal 150 % der vertraglich festgelegten Wochenarbeitszeit aus.

Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-geführte Landesregierung werden aufgefordert, sich für eine entsprechende Regelung im Arbeitszeitgesetz einzusetzen.

Der SPD-Landesvorstand wird aufgefordert, einen entsprechenden Antrag zum nächsten Bundesparteitag einzureichen.

Begründung:

Bei den deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben sich (Stand 2016) 997,1 Mio. Überstunden angesammelt. Dies entspricht ca. 600.000 Vollzeitstellen. Die vorgeschlagene Regelung soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten und zugleich die Unternehmen anhalten, Überstunden lediglich als Ausnahme und zusätzliches Personal als Regelfall zu betrachten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in geänderter Fassung mit Ä01 zum 09/I/2017
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Annahme Ä01 zum 09/I/2017 Ändern 24-35 Jusos Brandenburg Ersetze den gesamten Antragstext: "Die SPD Brandenburg spricht sich dafür aus, die zulässige Zahl der angesammelten Überstunden pro Arbeitnehmer*in gesetzlich zu begrenzen. Die SPD-Bundestagsfraktion und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für eine entsprechende Regelung im Arbeitszeitgesetz einzusetzen. Der SPD-Landesvorstand wird aufgefordert, einen entsprechenden Antrag zum nächsten Bundesparteitag einzureichen."
Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Die SPD Brandenburg spricht sich dafür aus, die zulässige Zahl der angesammelten Überstunden pro Arbeitnehmer*in gesetzlich zu begrenzen.
Die SPD-Bundestagsfraktion und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für eine entsprechende Regelung im Arbeitszeitgesetz einzusetzen. Der SPD-Landesvorstand wird aufgefordert, einen entsprechenden Antrag zum nächsten Bundesparteitag einzureichen.

Beschluss-PDF:

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