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Die SPD Brandenburg führt die Trennung von Amt und Mandat ein. Als Amt wird definiert: Bundeskanzler/-in, Bundesminister/-in, Ministerpräsident/-in, Minster/-in, Landrat oder Landrätin, Bürgermeister/-in. Als Mandat wird definiert: Mitglied des Europäischen Parlaments, Mitglied des Bundestages, Mitglied des Landtages, Fraktionsvorsitz, Fraktionsvorstand.
Die Landessatzung ist entsprechend zu ändern.
Die SPD Brandenburg setzt sich für die Einführung des Prinzips in der Bundes-SPD ein.
Die Trennung von Amt und Mandat vollzieht eine klare Gewaltenteilung zwischen der Legislative und der Exekutive.
Die Trennung von Amt und Mandat stärkt die Parlaments- und Fraktionsarbeit und ermöglicht eine ausgewogene Arbeitsverteilung. Für die Partei entstehen durch zusätzliche Mandatsträger/-innen auch zusätzliche Einnahmen aus Sonderbeiträgen.