26/I/2016 Teilhabe durch Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen weiter stärken

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Status:
Annahme

Die SPD-Unterbezirke arbeiten darauf hin, dass in allen brandenburgischen Landkreisen,  Städten und Gemeinden Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden.

In Städten und Gemeinden ab 30.000 Einwohner sollen diese hauptamtlich beschäftigt werden.

Der Landesverband wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Form von Beauftragten für ihre Belange in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) festgeschrieben wird, so wie es bei den Gleichstellungsbeauftragten in § 18 geregelt ist.

Die Landtagsfraktion der SPD wird gebeten, mindestens einmal jährlich zu einer Tagung mit den Behindertenbeauftragten einzuladen, um ihnen die Möglichkeit zu bieten, Probleme und Vorschläge zu benennen, einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen  und sie über aktuelle Entwicklungen in der Landespolitik zu informieren.

Begründung:

In Brandenburg gibt es bereits in vielen Landkreisen, Städten und Gemeinden Behindertenbeauftragte, die trotz sehr unterschiedlicher Bedingungen gute Arbeit leisten und sowohl Menschen mit Behinderungen hilfreich zur Seite stehen als auch den Gemeinden in Planungsfragen wichtige Empfehlungen geben.

Bisher ist die Berufung der kommunalen Beauftragten lediglich eine Soll-Bestimmung. Zur Umsetzung der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) vor Ort ist es erforderlich, dass rechtssicher ein flächendeckendes Netz mit Beauftragten besteht. Deshalb ist es notwendig, die bisherige Soll-Bestimmung in eine Muss-Bestimmung zu ändern.

Diese Entwicklung sollte im Sinne des behindertenpolitischen Maßnahme-Paketes weiter gefördert werden. Hierbei ist insbesondere die kommunale Ebene der SPD gefordert.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme

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