36/I/2020 Stopp der Diskriminierung von LSBTTIQ*-Menschen in Polen

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Status:
Nicht abgestimmt

Der Landesvorstand der SPD Brandenburg, der Arbeitskreis Polen der SPD Brandenburg, der Ministerpräsident des Landes Brandenburg und die Ministerin der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg werden aufgefordert, sich schriftlich gegen die derzeitige Diskriminierung von LSBTTIQ*Menschen in Polen zu positionieren und sich für eine Politik der Akzeptanz, auch von LSBTTIQ*-Menschen, in Polen einzusetzen.

Begründung:

Das Konzept der LGBT-ideologiefreien Zone beruht auf der Annahme von Gruppen in Polen, dass es eine LGBT-Ideologie gäbe, die den Pol*innen durch Westeuropa aufgezwungen werde und deren Verbreitung schädlich für die Bevölkerung Polens, besonders für deren Kinder sowie für die weitere Existenz Polens als Staat und für den katholischen Glauben sei. Diese Vorstellung wird insbesondere von der nationalkonservativen und christdemokratischen Partei PiS (Prawo i Sprawiedliwość; dt.: Recht und Gerechtigkeit) vertreten und verbreitet. Verschiedene polnische Städte mit PiS Mehrheit haben bereits über eine „Charta für die Rechte der Familie“ (pol.: Samorządowa Karta Praw Rodzin (SKPR)) abgestimmt. Diese Charta wurde von Ordo Iuris (einer konservativen, katholischen NGO von Anwälten in Polen) erstellt und beinhaltet die Betonung des Rechts der Eltern ihre Kinder nach ihren eigenen Überzeugungen zu erziehen und das Recht des Kindes auf Schutz vor Demoralisierung – unter der Annahme, dass die Ehe nur zwischen Mann und Frau richtig sei und jede andere Behauptung dem Kindeswohl und der Stellung der Familie schade. Über 90 Kommunen, Landkreise und Bezirke (Stand: Juni 2020) haben sich inzwischen zu LGBT-ideologiefreien Zonen erklärt. Diese Zonen sind zwar juristisch nicht durchsetzbar, setzen aber ein Zeichen gegen den Diskurs über LSBTTIQ*-Themen wie sexuelle Aufklärung, Diskriminierung im Alltag oder gleichgeschlechtliche Partnerschaften, geschweige denn Ehen und grenzen LSBTTIQ*-Personen klar in der freien Auslebung ihrer Identität ein. Das EU-Parlament verurteilte im Dezember 2019 diese Zonen u. a. mit Hinweis auf Charta der Grundrechte der EU und die 2013 vom Rat angenommenen Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch LSBTTIQ*-Personen, sowie Hinweis auf die Entschließung im November 2019 zur Kriminalisierung der Sexualerziehung in Polen.

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Kooperation von Brandenburg mit seinen polnischen Nachbarwojewodschaften besser zu koordinieren und weiter zu intensivieren ist. Die Zusammenarbeit zwischen brandenburgischen und polnischen Bürger*innen ist zu intensivieren, insbesondere im Rahmen von kommunalen Partnerschaften und grenzüberschreitender Zivilgesellschaft und Initiativen. Dazu gehören auch die LSBTTIQ-Initiativen. Im Koalitionsvertrag ist weiter vereinbart, dass die Koalition vollumfänglich den Einigungsgedanken und die Werte der europäischen Union unterstützt. Die Koalition bekennt sich zu einem geeinten, solidarischen Europa, das auf Rechtsstaatlichkeit beruht. Das schließt die Diskriminierung von LSBTTIQ*-Menschen aus und das ist den polnischen Verhandlungspartner*innen auch regelmäßig durch die Landesregierung zu verdeutlichen.

Für die Parteigremien verweisen wir zur Begründung zusätzlich auf das Hamburger Programm, in dem vereinbart worden ist: „Frei und gleich an Würde und Rechten“, wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt, soll jeder Mensch sein Leben in Gemeinschaft mit anderen selbst bestimmen können. Wir streben eine Gesellschaft der Freien und Gleichen an, in der jeder Mensch seine Persönlichkeit in Freiheit entfalten kann, ohne die Würde und Freiheit anderer zu verletzen. Wir widersetzen uns jeder Form der Diskriminierung. Wir wenden uns gegen jede Form von Privilegien oder Benachteiligungen aufgrund der Herkunft, des Standes, der Hautfarbe, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Religion.

Empfehlung der Antragskommission:
Votum noch offen
Version der Antragskommission:

Anliegen ggf. in den Antrag 23/I/2020 oder 35/I/2020 aufnehmen.

Barrierefreies PDF:

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