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Nach erfolgreicher Bewerbung von Schulleiter*innen auf Stellen im Schulaufsichtsdienst, wird auf die im Einzelfall erforderliche Rückernennung auf eine niedrigere Besoldungsgruppe verzichtet.
Schulleiter*innen, die aus der Praxis kommen, bereichern mit ihrem Erfahrungswissen die schulaufsichtliche Arbeit. Sie sind in der Lage, die Fachaufsicht und die Beratung in kompetenter und akzeptierter Form gegenüber den Schulen wahrzunehmen.
Da in der aktuellen Besoldungsstruktur Schulleiter*innen oft höher besoldet sind als Schulrät*innen, ist ein Wechsel von guten Schulleiter*innen in ein Schulamt häufig nicht attraktiv. Mit dem Erhalt ihrer Besoldungsgruppe soll dieser Nachteilsausgleich gegenüber der Schulaufsicht ausgeglichen werden. Damit kann die Attraktivität des Schulaufsichtsdienstes deutlich gesteigert werden und gute Schulleiter*innen für die Schulaufsicht gewonnen werden.
Es ist das geltende Besoldungsrecht anzuwenden.