37/I/2015 Stärkung der Infrastruktur durch einen fairen Wettbewerb auf Straße und Schiene

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Status:
Annahme

Seit der Fernbusliberalisierung ist der Anteil von Fernbussen am Fernverkehrsmarkt rasant gestiegen. Das führt dazu, dass auch auf den brandenburgischen Autobahnen vermehrt Fernbusse fahren und sukzessive Haltepunkte eingeführt werden. Jedoch dürfen Fernbusse den Schienen(fern-)verkehr nicht kaputt konkurrieren, sondern müssen diesen sinnvoll ergänzen. Die SPD steht für folgende Schritte, um für einen fairen Wettbewerb zu sorgen sowie Arbeitnehmer/innen- und Verbraucher/innenrechte zu schützen:

  1. Langfristige Einführung einer Maut für Busunternehmen im Fern- und Reiseverkehr; die Einnahmen sollten zweckgebunden für die Verbesserung der (Fern- und Reisebus-)Infrastruktur genutzt werden
  2. Schaffung eines bundesgesetzlichen Rahmens für die Möglichkeit der Einführung einer Benutzungspflicht bestimmter Stationen (Bushaltestellen) auf kommunaler Ebene
  3. Kommunen, in denen Fern- und Reisebusse Haltepunkte und (Dauer-) Parkplätze haben, erhalten durch Änderung des Personenbeförderungsgesetzes die Möglichkeit zur Erhebung von Benutzungsgebühren
  4. Stärkere Kontrolle der Lenk- und Pausenzeiten
  5. Angleichung der Fahrgastrechte, v.a. für Entschädigungszahlungen bei Verspätungen oder Ausfällen, an die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
  6. Einhaltung und Überprüfung der gesetzlich geregelten Barrierefreiheit ab 2016 bei neuen Bussen und ab 2020 bei allen Bussen
  7. Einführung einer Andienungspflicht für Abfälle/Abwässer etc. von Fern- und Reisebussen und die Schaffung zertifizierter Entsorgungsstationen
  8. Schaffung einer Verordnungsermächtigung für die Bundesländer, um die Konsequenzen aus dem Personenbeförderungsgesetz für den Fernbusverkehr besser steuern zu können (z.B. Genehmigung von Haltestellen)
Begründung:

Zwar hat die Fernbusliberalisierung für einige Vorteile gesorgt, von denen v. a. sozial-schwächere profitieren, dennoch werden Fern- und Reisebusunternehmen gegenüber Eisenbahnverkehrsunternehmen faktisch bevorzugt, da sie für viele Kosten nicht aufkommen müssen.

Während die Eisenbahnverkehrsunternehmen für jeden Halt an Bahnhöfen Stationsgebühren, für jeden zurückgelegten Kilometer Trassengebühren sowie für das Abstellen von Zügen Gebühren bezahlen müssen – und diese auf die Kunden verteilt werden – fahren Fern- und Reisebusse quasi konkurrenzlos durch das Land, da sie nur für wenige Abgaben, wie z.B. die Mineralölsteuer, aufkommen müssen.

Sie müssen oftmals weder Gebühren für Haltestellen zahlen, noch fallen Gebühren für das Parken am Straßenrand oder einer Maut (wie bei ähnlich schweren LKWs) für die Nutzung von Autobahnen an. Außerdem bezahlt die Bahn jährlich Millionen für Lärm- und Schallschutz, währenddessen die Kosten für die Reduzierung von Straßenlärm auch durch die Allgemeinheit gezahlt werden.

Durch eine geringe Maut wollen wir für eine Stärkung der Infrastruktur sorgen, die für den Erhalt, die Modernisierung sowie den Neubau dieser genutzt werden soll. Durch weitere gezielte Maßnahmen wollen wir für eine Angleichung der Rechte und Pflichten zwischen allen Verkehrsmitteln sorgen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme

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