58/I/2015 SPD als Inklusionspartei etablieren

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Status:
Überweisung

Die SPD Brandenburg erklärt sich zur Inklusionspartei in Brandenburg und setzt sich mit besonderem Engagement für die Inklusion aller Menschen in Brandenburg ein.

Unter Berücksichtigung des Behindertenpolitischen Maßnahme-Paketes, der bereits gefassten Beschlüsse und der vorliegenden Berichte, insbesondere der Monitoringstelle, wird die SPD die Aufgabe leisten, die Inklusion in allen Lebensbereichen umzusetzen und damit auch einen Beitrag zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen. Sie begrüßt den am 24. September 2015 gefassten Beschluss des Landtages zur Weiterentwicklung des Maßnahme-Paketes.

Die SPD sieht die Inklusion als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur in allgemeiner gesellschaftlicher Akzeptanz erfüllt werden kann. Sie ist sich bewusst, dass es sich trotz aller Fortschritte um einen langwierigen Prozess handelt. Sie hält es deshalb für besonders wichtig, nicht nur besondere Schwerpunkte zu setzen, sondern die Aufgabe in allen Entscheidungen auf landes- und kommunalpolitischer Ebene zu berücksichtigen.

Wegen der großen Bedeutung eines entsprechenden gesellschaftlichen Verständnisses wird die SPD innerhalb und außerhalb der Partei durch Informationsmaterial und Veranstaltungen zur Inklusion leisten.
Sie wird durch ihr eigenes Verhalten beweisen, dass sie Teilhabe und Selbstbestimmung der betroffenen Menschen durch die Mitwirkung ihrer Arbeitsgemeinschaften an der Umsetzung ernst nimmt. Sie wird deshalb einen Arbeitskreis INKLUSION einrichten, in dem alle Arbeitsgemeinschaften fachübergreifend zusammenarbeiten.

Neben dieser gesellschaftlichen Arbeit ist in der Umsetzung des Behindertenpolitischen Maßnahme-Paketes besonders dringlich eine Reihe von Schwerpunkten umzusetzen.

Im Handlungsfeld Erziehung und Bildung muss die Inklusions-Pädagogik verpflichtender Bestandteil der Lehrerausbildung sein. Die Ergebnisse der Schulmodelle sind alsbald umzusetzen.

Im Handlungsfeld Ausbildung und Beruf sind nach dem Schulabschluss von Menschen mit Behinderungen vor allem Ausbildungsplätze am ersten Arbeitsmarkt oder in Integrationsbetrieben zu schaffen, die Auszubildenden durch eine sozialpädagogische Begleitung zu unterstützen ihnen das Recht zum Besuch der Berufsschule zu geben.
Neben den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind weitere Formen der Arbeitsmöglichkeiten im ersten Arbeitsmarkt oder in Mischformen zu fördern.

Im Handlungsfeld Inklusiver Sozialraum und Wohnen sind insbesondere die Bemühungen um die Entwicklung von Wohnformen außerhalb stationärer Einrichtungen fortzusetzen und eine möglichst wirtschaftliche Betreuung und Pflege zu entwickeln.

Im Handlungsfeld Barrierefreiheit wird die SPD- geführte Landesregierung aufgefordert, in ganz Brandenburg eine vollumfängliche Barrierefreiheit anzustreben und gesetzgeberisch abzusichern. Insbesondere ist zu klären, ob die geplante Änderung der Landesbauordnung diesen Anforderungen genügt.

Es sind sicherzustellen:

Der barrierefreie Zugang für mobilitätseingeschränkte Personen zu allen öffentlichen Räumen;

Der barrierefreie Zugang für Menschen mit einer Sehbehinderung zu öffentlich zugänglichen Internetseiten;

Die Einführung von Programmen mit Untertiteln beim RBB;

Im Gesundheitswesen die Kommunikation mit dem medizinischen Personal in Krankenhäusern und Polikliniken zumindest bei der Aufnahme insbesondere durch Schrift, Blindenschrift oder Gebärdensprache.

Im ÖPNV sind einheitliche Regeln zur Beförderung von Menschen mit Behinderungen einzuführen. Dabei sollte auf vorliegende positive Erfahrungen zurückgegriffen werden. Ziel ist es, allen Menschen zu ermöglichen, öffentliche Verkehrsmittel selbständig zu nutzen.

Die SPD-Brandenburg wird die Entwicklung und Einführung von Teilhabeplänen auf der kommunalen Ebene unterstützen und sicherstellen, dass die Kommunen ihre Verpflichtungen, die sich aus der UN-BRK ergeben, erfüllen.

Sie strebt im Sinne des Handlungsfeldes Bewusstseinsbildung, Partizipation und Interessenvertretung an, dass in allen Kreisen und Gemeinden Behindertenbeauftragte bestellt werden.

Zwischen Land und kommunaler Ebene ist ein regelmäßiger Gedanken- und Erfahrungsaustausch und ein entsprechendes Fortbildungsangebot sicher zu stellen.

Begründung:

In Brandenburg beträgt der Anteil der Menschen mit schweren Behinderungen ca. 12 %. Hierzu zählt ein großer Anteil von älteren Menschen. Angesichts der demografischen Entwicklung, der medizinischen Entwicklung und gewachsenen Lebenserwartung von Menschen mit Behinderungen ist damit zu rechnen, dass immer mehr Menschen auf Hilfe angewiesen sind.

Deshalb ist es erforderlich, alle Lebensbereiche so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen sich in ihnen so selbständig wie möglich bewegen können. Die Handlungsfelder des von der SPD geführten Landesregierung geschaffenen Maßnahme-Paketes beschreiben das Notwendige. Der Beschluss des Landtages vom 24.9.2015 ( DS 6/2508 ) macht deutlich, dass einerseits viel geleistet wurde, andererseits eine Weiterentwicklung notwendig ist.

Die Ziele der UN-BRK sind angesichts der sehr unterschiedlichen Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen nicht kurzfristig zu erreichen. Der Antrag benennt die Prioritäten, die zu verfolgen sind.   Ihre Umsetzung ist menschlich wichtig. Sie wird nicht nur Menschen mit Behinderungen helfen, sondern weiten Kreisen der Bevölkerung.

Sie ist aber auch wirtschaftlich wichtig, weil eine angemessene Bildung und Ausbildung , eine selbstverständlich behinderungsorientierte Stadt- und Bauplanung , gute Kommunikationsmöglichkeiten und eine verbesserte Mobilität als allgemeines Angebot die Lebensqualität im Sinne von Selbständigkeit und Teilhabe steigern wird, aber auch den Bedarf an sonstigen, oft sehr teuren Hilfen mindern kann.

Wenn die SPD Inklusion als Zielsetzung ernst meint, muss sie dies auch im eigenen Verhalten deutlich machen: in der praktischen Parteiarbeit die Grundsätze anwenden, die Beteiligten und Betroffenen in die Weiterentwicklung einbeziehen und das Thema übergreifend durch ihre Arbeitsgemeinschaften behandeln.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand
Stellungnahme(n):
Stellungnahmen und abschließende Beschlussfassung Landesvorstand Der Landesvorstand der SPD Brandenburg hat sich in seiner Sitzung am 16. April 2016 mit dem Antrag beschäftigt. Auf Beschluss des Landesvorstands der SPD Brandenburg wurde der Antrag in geänderter Fassung angenommen. "Die SPD Brandenburg erklärt sich zur Inklusionspartei in Brandenburg und setzt sich mit besonderem Engagement für die Inklusion aller Menschen in Brandenburg ein. Unter Berücksichtigung des Behindertenpolitischen Maßnahme-Paketes, der bereits gefassten Beschlüsse und der vorliegenden Berichte, insbesondere der Monitoringstelle, wird die SPD die Aufgabe leisten, die Inklusion in allen Lebensbereichen umzusetzen und damit auch einen Beitrag zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen. Sie begrüßt den am 24. September 2015 gefassten Beschluss des Landtages zur Weiterentwicklung des Maßnahme-Paketes."

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