04/I/2021 Sozialgarantie über 2021 hinaus

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Status:
Annahme mit Änderungen

Das Sozialversicherungssystem wurde seit Ende des 19. Jahrhunderts schrittweise in Deutschland eingeführt. Den Anfang machte Otto von Bismarck mit der Krankenversicherung, die dann durch die Unfall- und der Rentenversicherung ergänzt wurde. Die Einführung der Arbeitslosenversicherung erfolgte zu Beginn des 20. Jahrhundert. Das heutige Sozialversicherungssystem in Deutschland wurde mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 komplettiert.

Die Beitragssätze in der Sozialversicherung in Deutschland sind in den letzten 50 Jahren stark gestiegen. So lag der durchschnittliche Beitragssatz 1970 noch bei 26,5 Prozent. Mit der Einführung der Pflegeversicherung stieg der Beitragssatz 1995 auf 39,3 Prozent.

Als Folge des demografischen Wandels sinkt die Zahl der Beitragszahler, während die Zahl der Leistungsempfänger steigt. Diese Entwicklung wird auch in den nächsten Jahren anhalten.

Im Koalitionsausschuss der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD einigte man sich am 3. Juni 2020 auf die „Sozialgarantie 2021“, einem der Eckpunkte des Konjunkturprogramms der Bundesregierung. Mit der „Sozialgarantie 2021“ will die Regierungskoalition die Sozialversicherungsbeiträge bis zum Ende des Jahres 2021 bei höchstens 40 Prozent deckeln.

Wir fordern die Bundesregierung auf, eine weitere Steigerung der Lohnnebenkosten, auch über das Jahr 2021 hinaus, zu verhindern. Dies darf jedoch nicht zu einer Absenkung von Leistungen führen. Eine Steigerung der Sozialversicherungsbeiträge blockiert aufgrund der sinkenden Nettoeinkommen die Binnennachfrage, schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und gefährdet das Wirtschaftswachstum.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme mit Änderungen (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Annahme Ä01 zum 04/I/2021 Ändern 27 AfA Brandenburg Antragsbuch Seite 11, Zeile 27: Ändere den ersten Satz wie folgt: Die Landesgruppe Brandenburg in der SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, eine weitere Steigerung der Lohnnebenkosten, auch über das Jahr 2021 hinaus, zu verhindern. Dies darf jedoch nicht zu einer Absenkung von Leistungen führen. Eine Steigerung der Sozialversicherungsbeiträge blockiert aufgrund der sinkenden Nettoeinkommen die Binnennachfrage, schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und gefährdet das Wirtschaftswachstum. Änderungsantrag (PDF)
Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Das Sozialversicherungssystem wurde seit Ende des 19. Jahrhunderts schrittweise in Deutschland eingeführt. Den Anfang machte Otto von Bismarck mit der Krankenversicherung, die dann durch die Unfall- und der Rentenversicherung ergänzt wurde. Die Einführung der Arbeitslosenversicherung erfolgte zu Beginn des 20. Jahrhundert. Das heutige Sozialversicherungssystem in Deutschland wurde mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 komplettiert.

Die Beitragssätze in der Sozialversicherung in Deutschland sind in den letzten 50 Jahren stark gestiegen. So lag der durchschnittliche Beitragssatz 1970 noch bei 26,5 Prozent. Mit der Einführung der Pflegeversicherung stieg der Beitragssatz 1995 auf 39,3 Prozent.

Als Folge des demografischen Wandels sinkt die Zahl der Beitragszahler, während die Zahl der Leistungsempfänger steigt. Diese Entwicklung wird auch in den nächsten Jahren anhalten.

Im Koalitionsausschuss der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD einigte man sich am 3. Juni 2020 auf die „Sozialgarantie 2021“, einem der Eckpunkte des Konjunkturprogramms der Bundesregierung. Mit der „Sozialgarantie 2021“ will die Regierungskoalition die Sozialversicherungsbeiträge bis zum Ende des Jahres 2021 bei höchstens 40 Prozent deckeln.

Die Landesgruppe Brandenburg in der SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, eine weitere Steigerung der Lohnnebenkosten, auch über das Jahr 2021 hinaus, zu verhindern. Dies darf jedoch nicht zu einer Absenkung von Leistungen führen. Eine Steigerung der Sozialversicherungsbeiträge blockiert aufgrund der sinkenden Nettoeinkommen die Binnennachfrage, schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und gefährdet das Wirtschaftswachstum.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe Brandenburg in der SPD-Bundestagsfraktion: Die Landesgruppe Brandenburg begrüßt den Antrag sehr, der sich für eine weitere Steigerung der Lohnnebenkosten einsetzt. Im Koalitionsvertrag bekennt sich die Ampel-Regierung zu einer stabi-len und verlässlichen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Den Bundeszu-schuss zur GKV dynamisiert sie regelhaft. Sie finanziert höhere Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln. Für das Jahr 2023 wird mit einem Defizit von 17 Milliarden Euro in der Gesetzlichen Krankenver-sicherung (GKV) gerechnet. Durch den demografischen Wandel und die zu erwartende rückläufige Zahl der Beschäftigten, ist auch für die kommenden Jahre mit einem geringeren Anstieg der Ein-nahmen zu rechnen, während auf der Ausgabenseite mit einer deutlichen Zunahme zu rechnen ist. Ziel des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung, das in der Kalenderwoche 42 vom Deutschen Bundestag nach 2. und 3. Lesung beschlossen wurde, ist es, einen übermäßigen Anstieg der Zusatzbeiträge für Versicherte zu verhindern und die GKV finanziell zu stabilisieren. Um die Einnahmen der Krankenkassen zu erhöhen, ist für 2023 ein ergänzender Bundeszuschuss in Höhe von zwei Milliarden Euro vorgesehen, sowie ein Darlehen des Bundes von einer Milliarde Euro. Hinzu kommen vier Milliarden Euro aus den nicht notwendigen Finanzreserven der Kran-kenkassen und weitere 2,4 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Um die Ausgaben der Krankenkassen zu senken, ist für 2023 ein erhöhter Herstellerabschlag um fünf Prozent auf Arzneimittelprodukte vorgesehen. Darüber hinaus müssen auch Apotheker:innen, Ärzt:innen und Zahnärzt:innen ihren Beitrag zur Deckung des Defizits leisten. Durch diese Maß-nahmen kann ein übermäßiger Anstieg der Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2023 vermieden werden. Derzeit wird von einer durchschnittlichen Erhöhung von bis zu 0,3 Prozentpunkten ausgegangen. Weitere Strukturreformen, die sich an den Leitplanken des Koalitionsvertrags orientieren, werden folgen. Die Landesgruppe Brandenburg wird die kommenden Schritte eng begleiten.
Überweisungs-PDF:

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