56/I/2017 Soziale Sicherung und Teilhabe

Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden

Status:
Annahme

1. Renten
„Alle“ in Deutschland lebenden Menschen zahlen in die Rentenkasse bis zum jetzigen Höchstsatz ein und bekommen eine entsprechende Rente. Alle die über dem Rentenhöchstsatz Verdienenden zahlen für ihr über dem Höchstsatz liegendem Einkommen einen gewissen Prozentsatz in die Rentenkasse ein ohne eine Rente dafür zu beziehen (5 % ist ein Ansatz der festgelegt werden muss).
Dieses Geld wird eingesetzt, damit eine Grundrente für alle, die weniger Rente als die Grundversorgung gemäß SGB II haben, gezahlt wird. Dadurch werden einerseits die Sozialkassen entlastet, die Altersarmut gesenkt und die persönlichkeitsverletzende Behandlung bei den Stellen zur sozialen Daseinsvorsorge beseitigt. Die Grundrente muss in jedem Fall höher ausfallen, als die Grundversorgung.

2. Krankenversicherung
Krankenkassenbeiträge werden wieder paritätisch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt, weil die Begründung (angeblich zu hohe Lohnkosten) schon seit Jahren nicht mehr gegeben ist. Alle Bürgerinnen und Bürger sind zur Grundversorgung in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Dabei zahlen alle Bürgerinnen und Bürger mit eigenem Einkommen in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Wer für sich bevorzugte Behandlung usw. sichern möchte, hat die Möglichkeit – eine private Zusatzversorgung abzuschließen. Die Leistungen in der medizinischen Grundversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen können somit nicht weiter reduziert, sondern nachhaltig verbessert werden.

Die Vielzahl der gesetzlichen Krankenkassen ist dabei ein enormer Verwaltungskostenfakter – zudem nicht notwendig und gehören grundsätzlich auf den Prüfstand.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesausschuss

Änderungsantrag zu diesem Antrag einreichen