44/I/2015 Sicherungsgesetz

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Status:
Ablehnung

Die SPD-Landtagsfraktion und die Landesregierung werden aufgefordert, unverzüglich darauf hinzuwirken, dass der Landtag in Ausfüllung von §249 Abs.3 BauGB ein Gesetz erlässt, wonach Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Windenergie dienen, nur dann nach §35 Abs.1 Nr.5 BauGB privilegiert sind, wenn sie einen Mindestabstand von 2000 m einhalten.

Geringere Abstände können auf Grund eines Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung der betroffenen Gemeinde beschlossen werden. Wird dadurch der Abstand zu Wohngebäuden von Nachbargemeinden unterschritten, muss die Gemeindevertretung der Nachbargemeinde zustimmen.

Begründung:

Brandenburg liegt bei dem Ausbau der Windenergie mit an der Spitze aller Bundesländer. Die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger aber auch die mittelständische Wirtschaft haben deshalb neben den hohen EEG-Kosten die höchsten Netzkosten zu tragen. Brandenburg ist hier Weltspitze- das ist zutiefst unsozial und wirtschaftsschädlich.

Wind- und Solarstrom wird nicht erzeugt wenn er gebraucht wird, sondern wenn der Wind weht und die Sonne scheint. Dann oftmals in solchen Mengen, dass er das Netz überlastet und ins Ausland gegen Niedrigentgelt, umsonst oder gar zu Negativpreisen entsorgt werden muss. Abhilfe könnten leistungsfähige und vor allem wirtschaftliche Speicher schaffen. Derartige Speicher sind aber nicht absehbar. Hier setzen uns die physikalischen und chemischen Naturgesetze Schranken, die auch durch politische Willensbekundung, gut gemeinte Beschlüsse oder ein „Marktdesign“ in den Grenzen der vorstellbaren Wirtschaftlichkeit nicht zu überwinden sind.

Das Vorhaben durch die „Erneuerbaren“ die CO2-Belastung zu senken, ist nachweislich gescheitert. Deutschland produziert CO2 auf dem Niveau von 1990 als noch die DDR-Braunkohlekraftwerke in Betrieb waren. Wenn die Verantwortlichen in unserem Staat es ernst meinen würden, mit ihrer Sorge um den CO2-Ausstoß, dann könnte z.B. der Bund, die Länder oder sonst wer CO2-Zertifikate erwerben. CO2 wird nämlich am Emissionsmarkt gehandelt. Dann wäre weniger CO2 in Europa möglich. In Bezug auf die Weltemission wäre das dennoch nicht wahrnehmbar, denn Deutschlands Anteil am CO2-Ausstoß der Welt liegt bei ca. 1,5%, Tendenz sinkend.

Unsere schöne Brandenburger Landschaft, die vertraute Heimat wird durch 200 m hohe Industrieanlagen, so hoch wie die Panoramaebene des Berliner Fernsehturmes nachhaltig zerstört. Und nicht etwa nur auf 2% der Landesfläche. Die“ technogene Entstellung“ prägt die umgebene Landschaft um solch ein Windindustriegebiet auf mindestens 10 km.Das ergibt bei 2% Landesfläche einen Landschaftsverbrauch von etwa 20 %!

Die Risiken des Infraschall werden unverantwortlich geleugnet, obwohl mittlerweile selbst beim Bundesgesundheitsamt durch die Machbarkeitsstudie Infraschall nachgewiesen wurde, dass Infraschall krank machen kann, Ärzte auf die Gefahren aufmerksam machen und international schon lange vor den Auswirkungen des nicht hörbaren tieffrequenten Schalls gewarnt wird, wird hier weiterhin nach TA Lärm genehmigt, nur weil vorgeblich noch kein eindeutiger Nachweis der Schädlichkeit erbracht ist. Da gilt noch immer: Was man nicht hört macht auch nicht krank. Würde es sich hier um ein Arzneimittel oder ein X-beliebiges Produkt handeln, hätte man es längst vom Markt genommen oder gar nicht erst zugelassen. Die Wirkung von Asbest wurde auch solange geleugnet bis selbst die Lobby aufgegeben hat.

Und nun geht es mit den Windindustriegebieten in die Wälder. Mit allen Konsequenzen für Flora und Fauna. Selbst Waldbrandgefahren für die Bewohner werden missachtet.

Tausende ungezählte Vögel und Fledermäuse, selbst seltene Arten, wie Adler und Rotmilane die jährlich durch die Windindustrieanlagen verletzt und getötet werden, werden in Kauf genommen.

Angesichts der hohen Lasten des Landes Brandenburgs und der fehlenden Speichermöglichkeiten besteht kein Anlass, den weiteren Ausbau mit Windindustrieanlagen zu forcieren.

Am 11.09.2015 ist am Landgericht Potsdam ein folgenschweres Urteil ergangen. Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit Verbraucherschutz wurde verurteilt, 19 bis zu 200 m hohe Windindustrieanlagen außerhalb der Windeignungsgebiete des Regionalplanes Havelland-Fläming und des genehmigten Flächennutzungsplanes der Stadt Treuenbrietzen zu genehmigen. Als Gründe wurde auf 30 Seiten die Rechtsunwirksamkeit des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg (LEP B-B) und daraus resultierende Nichtigkeit des Regionalplanes Havelland-Fläming sowie in Folge die Nichtigkeit des FNP –Wind der Stadt Treuenbrietzen überzeugend dargelegt.

Die viel beschworene Steuerungswirkung der Regionalpläne –aller Regionalpläne- ist dahin! Sie sind alle unwirksam, weil der LEP B-B nichtig ist.

Auch wenn das Heil wieder in der nächsten Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gesucht wird, besteht bei den dargelegten Entscheidungsgründen des Landgerichts wenig Aussicht auf Erfolg- auch wenn man hofft „auf hoher See oder in Gottes Hand“ zu sein. Das heißt, es wird absehbar keine Regionalpläne geben, die Windeignungs- und ausschlussgebiete festsetzen.

Was die Städte und Gemeinden diesbezüglich mit FNP und B-Pläne zu leisten im Stande sind, ist völlig ungewiss, in jedem Falle aber sind die Verfahren zeitaufwändig und kostenintensiv.

Die Gefahr des Wildwuchses besteht jetzt überall. Auch dort wo man bisher vor Windindustrieanlagen sicher war, z.B. in Landschaftsschutzgebieten. Demnächst könnten dann etwa in Potsdam auf den Ravensbergen 200m hohe oder gar höhere Windindustrieanlagen errichtet werden, weil da mehr Wind weht als woanders. Die Privilegierung nach Bau GB ermöglicht es. Es gibt keinen wirksamen Rechtsschutz dagegen.

Die einzige Chance weite Teile des Landes, vor allem aber die Menschen, die jetzt schon zu zig Tausenden unter den Auswirkungen der Windindustrie leiden müssen, zu schützen, ist die Nutzung der Länderöffnungsklausel des § 249 Abs.3 Bau GB.

Diese Möglichkeit besteht aber nur jetzt. Diesbezügliche Landesgesetze müssen bis 31.12.2015 wirksam verkündet sein!

Lasst uns diese Chance nutzen und die Bürgerinnen und Bürger und weite Teile von Brandenburg vor dem Wildwuchs der Windkraftindustrie zu schützen und eine geordnete Landesentwicklung zu sichern.

Deshalb ein Sicherungsgesetz – jetzt!

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung

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