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Die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, hinsichtlich der Zuständigkeit für Schulsozialarbeit eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen und die Aufgabe den Landkreisen als Träger der Jugendhilfe zu übertragen.
Die Wichtigkeit der Schulsozialarbeit in Brandenburg nimmt zu. In den Landkreisen und Kommunen haben sich in den vergangenen Jahren über diverse Modelle und Förderprogramme Stellen gebildet.
In der Frage zum Umgang und zur weiteren Finanzierung von Stellen in der Schulsozialarbeit verweisen die Kommunalen Verwaltungen jeweils auf die Zuständigkeit des Anderen. Zuständigkeitsdebatten helfen jedoch unseren Schülerinnen und Schülern nicht weiter, daher muss der Gesetzgeber hier eine Klarstellung vollziehen.