Die SPD-geführte Landesregierung und die Landesgruppe Brandenburg in der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert sich aktiv für eine schienengeführte Verlängerung der U-Bahn-Linie U7 vom Stadtrand Berlin in das angrenzende Umland Brandenburgs mit seinen direkt anliegenden Wohn- und Wirtschaftszentren insbesondere auch für einen überregionalen ÖPNV-Knotenpunkt mit Anschluss an die A113 in Waltersdorf einzusetzen.
Bund und das Land Berlin haben bereits entsprechende Planungen und politische Willensbildung vorangetrieben, um bis 2030 dieses länderübergreifende Projekt zu verwirklichen. Im Land Brandenburg mit seinen Kommunen sind neue Ideen entwickelt worden (Neo-City, Umlandverkehre Zürich, etc.), trotzdem darf dieses Vorhaben an unendlichen Erörterungen nicht scheitern.
Es geht hier nicht nur um eine weitere Zuwegung zum Flughafen BER – ganz im Gegenteil: die südliche Region Brandenburgs hat Zuzug an Mitbürger*innen plus aufstrebende Wirtschaftsbetriebe. Schon heute ist die Infrastruktur für Brandenburger Pendler*innen im Verkehr nach und von Berlin an seiner Kapazitätsgrenze. Selbst ein Ausbau der vorhandenen Träger Straße/Schiene wird nicht reichen die verschiedenen Engpässe vor Berlin auf Brandenburger Gemarkung zu beseitigen.
Mit einer weiteren schienengeführten Verkehrsanbindung besteht die Chance eines zusätzlichen Verkehrsträgers auf dem Weg von/zur Arbeit in Berlin bzw. umgekehrt im prosperierenden Brandenburger Süden zu generieren. Selbst für Pendler*innen aus der Lausitz bestünde die Möglichkeit über P+R in Waltersdorf bspw. animiert über verkehrsaktuelle Hinweisschilder in den umweltverträglicheren ÖPNV ohne große Zeitverluste umzusteigen.
Dieses Vorhaben kann nicht aufgrund seiner Einordnung als ÖPNV-Vorhaben durch die betroffenen Landkreise und Kommunen alleine bewältigt werden. Die Millionen-Investitionen trotz in Aussicht gestellter 70%iger Co-Finanzierung des Bundes überfordern die regionalen Kassen – außerdem reden wir hier über eine Maßnahme der Verkehrsverlagerung, von der die Bürger*innen des Landes Brandenburg in Gänze profitieren.
Kein Beschluss zu baulichen Einzelmaßnahmen