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Der Landesparteitag fordert die Landesregierung auf, die Prognosesoftware „precobs“ nicht bei den Polizei- und Ermittlungsbehörden in Brandenburg einzuführen.
Die Software „precobs“, entwickelt am Institut für musterbasierte Prognosetechnik in Oberhausen, generiert unter Verwendung aktuellster Deliktdaten Prognosen, die von Polizeibehörden für ihre Zwecke verwendet werden können. In der Schweiz und in Bayern findet sie bereits Anwendung. Konkret geht es um „Predictive Policing“, also voraussagende Polizeiarbeit. Das entwickelte Verfahren berechnet das Verhaltensmuster der Täter sowie die Wahrscheinlichkeit für künftige ähnliche Fälle. Dabei werden unterschiedliche Daten miteinander in Beziehung gesetzt. Das können Aufzeichnungen von Überwachungskameras, Funkzellen-Auswertung sowie interne Polizei-und Verbrechensstatistiken sein. Theoretisch können noch viel mehr sensible Daten hinzukommen. Dazu gehören öffentlich zugängliche Informationen wie Kontaktlisten von Facebook oder Twitter, Veranstaltungskalender oder selbst der Wetterbericht. In den USA wird eine ähnliche Software schon länger eingesetzt.
Der Vorsitzende des Landesverbandes des Bundes Deutscher Kriminalisten (BDK), Jan Reinecke, sieht das Hilfsmittel „Predictive Policing“ daher zu Recht sehr kritisch. Auch bei der Datenschutzbeauftragten in Brandenburg herrscht wenig Begeisterung über das neue System. Es wird versprochen, dass das System keine personenbezogenen Daten verwendet, um Tatvorhersagen zu treffen. Jedoch reichen wenige in Beziehung gesetzte Profile aus, um eine Person zu identifizieren. Thomas Schweer, Entwickler von „precobs“, hat bereits zugegeben, dass Rückschlüsse auf Personen mit der Software gezogen werden können. Wenn also Rückschlüsse auf Personen, ihrer Hautfarbe oder ihrer Nationalität möglich sind, dann verbietet sich die permanente Rasterfahndung mit der Software von „precobs“ in Brandenburg.