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Die SPD Brandenburg setzt sich in ihren Gliederungen und über ihre kommunalpolitischen Einflussmöglichkeiten für Änderungen in den Nutzungsbestimmungen ein, welche die Nutzung von öffentlichen Räumlichkeiten (bspw. Rathäuser oder Bürgerhäuser) für Parteien ermöglicht.
Parteien haben einen verruchten Ruf als Organisationen, die ihre Veranstaltungen in Hinterzimmern von verrauchten Kneipen durchführen. Sicherlich ist das eine überspitzte Wahrnehmung, glücklicherweise gibt es für Parteien (noch) Möglichkeiten ihre Arbeit und ihre Veranstaltungen in angemessenen Räumlichkeiten durchzuführen. Häufig ist man auf das Wohlwollen von Gastronomen angewiesen. Mag es für Parteiversammlungen (noch) Räumlichkeiten geben, ist die Durchführung von größeren Veranstaltungen, bspw. Diskussionsveranstaltungen oder Parteitagen schwieriger.
Unsere Kommunen verfügen über gut ausgebaute Infrastruktur für ehrenamtliche Strukturen. Viele Rathäuser wurden saniert, erweitert oder gar neu gebaut und in fast jedem Ort gibt es ein gut ausgestattetes Bürgerhaus. Parteien haben gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes den Verfassungsauftrag die politische Willensbildung zu organisieren. Um diesem Auftrag gerecht zu werden brauchen Parteien Räumlichkeiten, in denen sie angemessene Veranstaltungen durchführen und attraktive Angebote für die Bürgerinnen und Bürger realisieren können.
Das häufig herangeführte Gegenargument, dass die Räumlichkeiten dann auch von rechtsextremistischen oder rechtspopulistischen Parteien genutzt werden können ist zunächst nicht von der Hand zu weisen. Rechtsextremistische oder rechtspopulistische Inhalte werden nicht bekämpft, indem man ihnen Räumlichkeiten verweigert, sondern indem man sich mit ihnen inhaltlich auseinandersetzt.