58/I/2021 Neubau von kommunalen Radwegen

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Status:
Überweisung

Die SPD-Landtagsfraktion möge in der Koalition dafür eintreten, dass die Landesregierung beauftragt wird, ein Konzept zu entwickeln, wie eine finanzielle Förderung kommunaler (straßenunabhängiger) Radwege (Bau und Unterhaltung) einschließlich von Radschnellwegen über das Jahr 2023 hinaus sichergestellt werden kann.

Begründung:

Bisher besteht die Möglichkeit kommunale Radwege insbesondere über das LEADER-Programm oder als Option über das Programm „Stadt und Land“ fördern zu lassen. Dabei werden durch das letztgenannte Programm auch die Sanierung oder der Neubau von Radwegen mit einer Quote von bis zu 90 % gefördert. Als zeitliche Einschränkung ist aber ein Fertigstellungstermin spätestens im Jahre 2023 abzusichern.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Belastungen der kommunalen Haushalte ist dies de facto kaum zu realisieren: Einstellung der Eigenmittel in den kommunalen Haushalt, Erarbeitung der Aufgabenstellung an die Planer, Planungs- und ggf. Genehmigungsverfahren, Vergabe, Baudurchführung, etc. So sind allenfalls noch Sanierungsmaßnahmen durchführbar.

Der Antrag zielt darauf ein Anschluss-(Förder-)programm zu entwickeln, welches bereits jetzt Möglichkeiten aufzeigt, wie insbesondere bereits begonnene oder auch neue Projekte über das Jahr 2023 hinaus aus kommunaler/ haushalterischer Sicht dargestellt werden können. Insbesondere für Neubauten von straßenunabhängigen Radwegen oder (inter-)kommunalen Radschnellwegen, sind oft langwierige Planungsverfahren und ein aufwändiger Grunderwerb erforderlich. Zudem können beim gemeinsamen Bau von Straßen und Radwegen aufgrund räumlicher Beschränkungen Radweg und Straße (einschließlich notwendiger unterirdischer Versorgungsleitungen) oft nur zusammen geplant werden. Hierfür ist dann eine gemeinsame Förderung notwendig. Das gilt ebenso für gemeinsame Fuß- und Radwege oder auch für Fußwege mit der Beschilderung „Radfahrer frei“. Diese sind derzeit nicht förderfähig, obwohl sie ein wichtiger Bestandteil des Fahrradnetzes sind. Ebenso wie Kombinationsmöglichkeiten mit weiteren Verkehrsflächen (Straße, Fußweg, Straßengrün).

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand (Konsens)
Version der Antragskommission:

Der Landesvorstand wird beauftragt, die nachfolgenden Anträge (56/I/2021, 58/I/2021) zusammenzufassen und abschließend zu beraten.

Barrierefreies PDF:
Stellungnahme(n):
Überweisung an die Landtagsfraktion
Überweisungs-PDF:

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