04/II/2018 Mindestlohn durchsetzen - Altersarmut verhindern

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Status:
Annahme

Seit 2015 gilt endlich auch in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Die Einführung dieser Absicherung von Löhnen war längst überfällig, denn in den meisten Ländern Europas gibt es schon länger einen gesetzlichen Mindestlohn.

Mit dem Mindestlohn soll der Wert der Arbeit gestärkt und sichergestellt werden, dass es eine Absicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt.

Aktuelle Untersuchungen zeigen aber, dass auch drei Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns die Höhe nicht nur zu niedrig ist um Armut im Alter zu verhindern, sondern auch, dass immer noch viele Schlupflöcher genutzt werden, um in einigen Branchen die Zahlung des Mindestlohns zu umgehen und auszuhebeln. So können Langzeitarbeitslose für 6 Monate noch unterhalb des Mindestlohnes beschäftigt werden und mangels ausreichender Kontrolldichte werden Beschäftigte durch Arbeitszeitmanipulation und anderer Umgehungstatbestände um den Mindestlohn geprellt.

Wir fordern daher:

  1. Eine personelle Verstärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und des Zolls, um eine höhere Kontrolldichte zu gewährleisten.
  2. Eine engere Kooperation mit den Rentenversicherungsträgern und der Krankenversicherung, um über die verstärkte Kontrolle der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen Betrug aufzudecken.
  3. Die Dokumentationspflichten der Arbeitgeber auf Unstimmigkeiten zu überprüfen und ggfs. vorhandene Lücken zu schließen.
  4. Die Arbeit der Mindestlohnkommission durch bessere Rahmenbedingungen zu erleichtern, um dem Ziel der Verhinderung von Armut näher zu kommen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme

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