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Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, die Gleichstellung als Querschnittaufgabe in der Finanzpolitik des Landes zu verankern. Dafür soll der Landeshaushalt stufenweise einer Überprüfung auf seinen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern unterzogen werden. Im Haushaltsplan ist abzubilden, wie der Anteil von Frauen und Männern bei den Mittelempfangenden ist bzw. welche konkreten Gleichstellungsziele mit den Ausgaben erreicht werden. Dazu soll jedes Kapitel des Haushaltsplans mit Beginn der Haushaltsaufstellung 2017/2019 einer Gleichstellungsprüfung unterzogen werden, beginnend mit fünf Titeln pro Kapitel. Die einbezogenen Titel sind jährlich um fünf pro Kapitel bzw. entsprechende Produkte zu erweitern.
Die Einführung von Gender Budgeting wurde bereits 2012 vom Landesparteitag der SPD beschlossen und nicht umgesetzt, auch weil das von der Linken geführte Finanzministerium sich dazu nicht in der Lage sah. Mit diesem Beschlussentwurf wird ein konkretes Vorgehen vorgeschlagen und damit die Arbeit vorstrukturiert. Für gute Vorbilder und Hilfestellungen können die entsprechenden SPD geführten Berliner Senatsverwaltungen sorgen.
Begründung:
- notwendige Verwaltungsaufwand ist in der geforderten Zeitschiene nicht umsetzbar
Der Antrag wurde am 13.10.2016 durch den Antragssteller (Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen in der SPD Brandenburg) zurückgezogen.