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Der Landesparteitag fordert die Landesregierung auf, als Gesetzgebungsorgan von ihrem Recht auf Gesetzesinitiative Gebrauch zu machen und zeitnah eine Novelle des Gesetzes „über die Ausbildung und Prüfung für Lehrämter und die Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Land Brandenburg“ auf den Weg zu bringen, die Medienbildung zum prüfungsrelevanten Bestandteil der Lehrerinnen- und Lehrerprüfungen macht.
Medienbildung ist Bildung in einer von Medien durchzogenen Welt und daher nicht nur Bildung über Medien und nicht nur Bildung mit Medien. Medienbildung bezieht sich nicht nur auf Medien als Gegenstand oder als Informations- oder Datenträger, sondern vielmehr stellt Medialität eine Grundlage jeder Bildung in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft dar. Die neuen Rahmenlehrpläne Klasse 1 bis 10 beinhalten Medienbildung als Querschnittsaufgabe in allen Fächern. Hochschulen und Fachhochschulen, die pädagogische Fachkräfte ausbilden, stehen deshalb vor der Herausforderung und in der Verantwortung, Medienbildung curricular in den Studienplänen zu verankern, um zukünftige Lehrende zur Lösung dieser Aufgabe zu befähigen. Jedoch nur über verbindliche Aufnahme in die jeweiligen Prüfungsordnungen entsteht der Druck für die Aufnahme in die Curriculae und die Lehrpläne der Universitäten und Fachhochschulen. Die Landesregierung ist ermächtigt, Rechtsverordnungen dahingehend zu regeln.